Dekotierung
spesenmoos hat am 01.10.2019 09:19 geschrieben:
Quote
Gertrud haltet mich wohl für übergeschnappt - aber ich habe mal für Fr. 500.- Aktien der APTG gekauft.
War noch nie bei einer Dekotierung - aber die müssen mir doch noch etwas zahlen wenn sie das Ding beerdigen sprich dekotieren? Sie haben ja jetzt jetzt 85 Millionen ausserordentlichen Gewinn gemacht...
Nein, die Dekotierung alleine löst noch keine Schadensersatzpflicht aus, da ja nur ein Handelsplatz der Aktie verloren geht, nicht die Aktie selber. Ganz unproblematisch ist diese bisherige Rechtssprechung übrigens nicht, denn faktisch bedeutet zumindest eine ersatzlose vollständige Dekotierung den Verlust der "normalen" Handelbarkeit, was faktisch schon nachteilig ist, gerade für Kleinaktionäre. Manchmal wird die Handelbarkeit über OTC-Plattformen sichergestellt; ob das hier der Fall werden könnte, weiss ich nicht.
Wenn Du auch nach der Dekotierung Aktionär bleiben möchtest, kann Dir das niemand vermiesen. Allerdings haben Broker zum Teil unvorteilhafte Konditionen für dekotierte Papiere, aber es gilt nicht.allgemein, Du musst das abklären. Lass Deine Titel unbedingt noch vor der Dekorierung durch Deinen Broker als stimmberechtigt eintragen, das ist nämlich nachher deutlich mühsamer. Was Du auch machen kannst: Die Titel in ein "normales" Depot der Bank Deines geringsten Misstrauens ausliefern lassen; bedeutet aber, dass Du so ein Depot hast oder eröffnest (ist natürlich nicht gratis!); auch die Auslieferung vom Broker ins Depot kostet einmalig (abklären wieviel, falls das eine Option wäre).
Lg X.