Sunrise
Letzte Meile: Sunrise und Swisscom legen beide Beschwerde ein
Die Mitte Dezember verfügten Preise für den Teilnehmeranschluss (TAL) und die Interkonnektionsgebühren wurden 2010 gesenkt. Doch für Sunrise sind sie noch immer zu hoch. Sie haben gegen die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) festgelegten Preise Beschwerde eingelegt. Auch die Swisscom selbst rekurriert – jedoch aus einem anderen Grund.
So sieht die letzte Meile aus: Ein Techniker kontrolliert die Telefonanschlüsse von Endkunden in einem Swisscom-Hauptverteiler. keystone
Die ComCom hatte im Dezember tiefere Preise für die Benutzung der letzten Meile verfügt. Als letzte Meile werden die Kupferkabelverbindungen zwischen den Swisscom-Telefonzentralen und den Hausanschlüssen bezeichnet.
Der mit 17.30 Franken (2009) respektive 16.70 Franken (2010) festgesetzte TAL-Preis wurde gegenüber dem Jahr 2008 erneut etwas gesenkt. Der Preis ist auch weniger, als die Swisscom ursprünglich in Rechnung gestellt hat. Aus Sicht der Sunrise ist der Betrag aber immer noch nicht tief genug, wie sie am Montag bekannt gab - auch mit Blick auf den europäischen Durchschnittspreis von umgerechnet rund 13 Franken.
Die überhöhten Preise resultieren laut Sunrise aus der nicht korrekten Umsetzung der LRIC-Methode, welche zu einer Diskriminierung der privaten Telekomdienstleister führt und letztlich wirksamen Wettbewerb verhindert. Sunrise hatte bereits im Dezember angekündigt, dass es einen Rekurs prüfe.
Swisscom verrechnet Kosten, die ihr nicht anfallen
In ihrem Verständnis der Methode nimmt die ComCom bzw. die Swisscom bei der Preisberechnung eine vollständige Neubewertung (Wiederbeschaffungsneuwert) der Netzinfrastruktur zu den aktuellen Baukosten vor.
Sunrise hat bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen überhöhte und diskriminierende Preise ergibt, da sowohl die Kabelkanalisationen als auch die Kupferkabel der letzen Meile grossteils bereits vor Jahrzehnten gebaut wurden und längst abgeschrieben sind.
Swisscom verrechnet ihrer Konkurrenz damit Kosten, die ihr selber nicht anfallen. Würde bei der Bewertung der Anlagen die Amortisation berücksichtigt (Wiederschaffungsrestwert), müsste Swisscom die Mitbenutzung ihres Netzes und damit insbesondere des TAL zu erheblich tieferen Preisen anbieten, als von der ComCom festgelegt.
Swisscom will auf Grundsatzentscheid warten
Die unterschiedliche Sichtweise hatte bereits eine Reihe von Verfahren ausgelöst: Weitere vor dem Bundesverwaltungsgericht hängige Beschwerden richten sich gegen die ComCom-Preise für die Mitbenützung der Mietleitungen und der Kabelkanäle von Swisscom.
Somit muss das Bundesverwaltungsgericht klären, wie die Preise berechnet werden sollen. Dieser Grundsatzentscheid steht kurz bevor: Beim Verfahren zu den Mietleitungen sei das Urteil «in Kürze» zu erwarten, sagte ein Swisscom-Sprecher.
Dieser Umstand hat die Swisscom veranlasst, gegen den ComCom-Entscheid vom Dezember zu rekurrieren: Swisscom wollte, dass die ComCom mit dem Entscheid zur letzten Meile zuwartet, bis das Gericht den Grundsatzentscheid gefällt hat.
Die Fernmeldediensteverordnung (FDV) des Bundesrates gibt vor, dass seit dem Jahr 2000 kostenorientierte Preise mit der international anerkannten und gebräuchlichen Berechnungsmethode LRIC (Long Run Incremental Costs) festzulegen sind.
Berechnung kostenorientierter Preise
Die LRIC-Methode führt laut ComCom zu wettbewerbsfördernden Preisen, indem die Konkurrenten einer marktbeherrschenden Anbieterin nur jene Kosten zu tragen haben, die effektiv von den beanspruchten Leistungen verursacht werden.
Die Kosten haben bei LRIC den Aufwendungen und Investitionen einer effizienten Anbieterin zu entsprechen, welche sich in einem wirksamen Wettbewerb behaupten muss.
Weiter zeichne sich die LRIC-Methode durch eine zukunftsgerichtete Betrachtungsweise aus, d.h. es dürfen keine Altlasten mitberücksichtigt werden.
Bei der Berechnung von Interkonnektionspreisen mit der LRIC-Methode werden neben den interkonnektionsbedingten Kosten auch ein Anteil an den Gemeinkosten sowie die branchenüblichen Kapitalkosten berücksichtigt.
Das Parlament hatte die letzte Meile der Ex-Monopolistin Swisscom von der Telefonzentrale zum Hausanschluss im Jahr 2007 geknackt. Mittlerweile haben rund 80 Prozent der Bevölkerung Zugang zu einem «entbündelten» Anschluss.
Quelle: http://www.sf.tv