Evolva erwartet, mit dem Bezugsrechtsangebot einen Bruttoerlös von rund CHF 57,4 Mio. zu erzielen. Dieser soll grundsätzlich dazu verwendet werden, um die Strategie von Evolva, sich zu einem integrierten Anbieter von hochwertigen, innovativen Ingredienzien zu entwickeln, zu unterstützen. Diese Entwicklung umfasst folgende Massnahmen:
- Insbesondere sollen die Infrastruktur für die Produktion ausgebaut und selektiv Lagerbestände aufgebaut werden, um den Produkt-Roll-out zu unterstützen. Das relevanteste Beispiel davon könnte, abhängig von laufenden Verhandlungen, der 45%-Anteil von Evolva an den Herstellungs- und Lieferketten-Kosten für Stevia im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Cargill sein.
- Die Kosteneffizienz der Produktionssysteme von Evolva soll mittels Verbesserung der Produktivität ihrer Hefestämme, mit deren Hilfe die verschiedenen Ingredienzien hergestellt werden, gesteigert werden – wie auch durch die Optimierung der Down-scale-Prozesse (DSP), die dazu dienen, diese Ingredienzien zu gewinnen.
- Die behördliche Zulassung der Ingredienzien von Evolva soll ausgeweitet werden; dazu gehört einerseits das Spektrum der Indikationen und andererseits die Zahl der Regionen, in denen sie zugelassen sind. Die Ingredienz, bei der Evolva plant, die grösste regulatorische Investition zu tätigen, ist Nootkaton.
- Weitere technische Daten sollen bereitgestellt werden, um die Verkäufe der Ingredienzien zu fördern. Zum Beispiel soll die Reihe der Anwendungen ausgebaut werden, für die es positive Daten bezüglich deren Nutzen gibt (z. B. Tiergesundheitsprodukte sowohl für Nootkaton als auch für Resveratrol). Weiter sollen sie mittels neuer Formulierung besser auf die Bedürfnisse gewisser Anwender zugeschnitten werden (z. B. Resveratrol löslicher machen, damit es leichter in Getränken zu verwenden ist).
- Die Vertriebskanäle sollen vertieft und verbreitert werden, namentlich durch Erhöhung der Anzahl von Grosskunden, für die Evolva tätig ist. Zudem soll der verstärkte Einsatz von Internet und Social Media als Verkaufs- bzw. Marketinginstrument den Absatz der Ingredienzien fördern.
- Während Evolva derzeit keine Akquisitionspläne verfolgt, könnte das Unternehmen in einer späteren Phase eine Übernahme als den wirksamsten Weg betrachten, seine Projekte und Strategie weiter voranzutreiben.
Evolva hat zugestimmt – abgesehen von bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsplänen und vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Umwandlungsvereinbarung mit Ventureast sowie der Earn-out-Zahlungen in Verbindung mit dem Erwerb von Prosarix Ltd. im Jahr 2014 – ohne das Einverständnis der Konsortialführerin für einen Zeitraum von 180 Tagen, beginnend am 17. September 2015, keine zusätzlichen Aktien zu emittieren oder zu verkaufen.
Zusätzlich zum oben beschriebenen Bezugsrechtsangebot wird Evolva AG, eine Tochtergesellschaft des Unternehmens, 2,6 Mio. neue Namenaktien zeichnen, die als eigene Aktien verwendet werden, um die Verpflichtungen des Unternehmens gemäss der Umwandlungsvereinbarung mit Ventureast zu erfüllen (für weitere Angaben siehe Geschäftsbericht 2014, Seite 88).
Die Generalversammlung vom 12. Mai 2015 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals von bis zu 65 Mio. Namenaktien zu Finanzierungszwecken gemäss Artikel 3abis der Unternehmensstatuten genehmigt. Die neuen Namenaktien werden unter Verwendung des genehmigten Aktienkapitals emittiert. Nach Abschluss des Bezugsrechtsangebots und der Emission von 2 587 523 als eigene Aktien zu haltenden neuen Namenaktien wird das ausgegebene Aktienkapital von Evolva um CHF 13 000 000.00 auf CHF 79 573 311.80 zunehmen, aufgeteilt in 397 866 559 Namenaktien.
ERWARTETER ZEITPLAN FÜR DAS BEZUGSRECHTSANGEBOT
3. September 2015 | Ankündigung der Details zum Bezugsrechtsangebot
Veröffentlichung des Emissions- und Kotierungsprospekts |
4. September 2015 | Nach Börsenschluss an der SIX Swiss Exchange: Stichdatum für die Feststellung der Bezugsrechtsansprüche der bestehenden Aktionäre. Aktionäre, die nach dem Stichdatum Namenaktien kaufen, erwerben Aktien ohne Anspruchsberechtigung für Bezugsrechte |
7. September 2015 | Beginn des Bezugsrechtshandels an der SIX Swiss Exchange
Beginn der Ausübungsfrist der Bezugsrechte |
11. September 2015 | Ende des Bezugsrechtshandels an der SIX Swiss Exchange |
16. September 2015 | 12.00 Uhr mittags MESZ: Ende der Ausübungsfrist der Bezugsrechte |
17. September 2015 | Kotierung und erster Handelstag der neuen Namenaktien
Lieferung der neuen Namenaktien gegen Bezahlung des Bezugspreises |