Hi,
tut mir leid das zu hören.
Das Problem ist einfach - wie ich oben bereits geschrieben habe - dass selbst Gütertrennung oder Ehevertrag vor dem möglichen finanziellen Ruin schützen können bei Scheidung.
Gütertrennung:
Z.B. die Pensionskasse muss trotzdem hälftig geteilt werden. Hier wird die Gütertrennung durchbrochen von der Gerichtspraxis.
Im Falle einer Familienwohnung (jüngstes Kind unter 18 Jahren) wird diese Familienwohnung in den allermeisten Fällen der Frau mit dem Kind/den Kindern zugesprochen, selbst dann wenn die Wohnung sich im Alleineigentum des Mannes (z.B. vor Hochzeit) befindet. Dies wird damit begründet, dass die Kinder nicht aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden dürfen. Der Mann hat in diesem Fall (bei Alleineigentum) dann zwar noch das Eigentum an der Wohnung, muss aber sämtliche Schlüssel dazu abgeben und kann erst wieder darin wohnen wenn das jüngste Kind das 18. Altersjahr überschritten hat. Er muss sich dann trotz eigener Wohnung eine neue Mietwohnung suchen. Diese Praxis ist übrigens auch in diversen Gerichtsurteilen so nachzulesen.
Ehevertrag:
Eheverträge können gerichtlich angefochten werden und werden - wenn das Gericht zur Einsicht kommt, dass dieser zu weit geht - auch durchbrochen. Da das Scheidungsrecht laufend verschärft wird, kann kein Anwalt heute einen wasserdichten Ehevertrag garantieren.
Unterhaltszahlungen können via Ehevertrag nicht ausgeschlossen werden und werden - falls doch geregelt - als missbräuchlich von den Gerichten für nichtig erklärt.
Da der Grund für die Scheidung (im Gegensatz zu früher) nicht mehr relevant ist, kann ein Mann (resp. geschlechtsneutral der wirtschaftlich stärkere Partner) auch völlig unverschuldet in diese Situation kommen. Im Prinzip kann sich eine Frau von einem Tag auf den anderen in jemand anderen verlieben, die Trennung/Scheidung einreichen und auf die Familienwohnung sowie Unterhaltszahlungen für sich und die Kinder pochen.
Ich habe mich mit der Thematik beschäftigt, da ich eine Scheidungsrate von 57% als bedenklich hoch erachte (auch Konkubinat ist keine Lösung und schützt nicht)...