Krokodil hat am 08.01.2015 - 12:40 folgendes geschrieben:
Zitat
otti
Ich interpretiere 2/3 der abgegebenen Stimmen so, dass 2/3 von an der GV anwesenden und vertretenden Stimmen reichen würden, dh. wenn z.B 60 % der ausgegebenen Aktien an der GV vertreten sind, so reichen 67 % dieser Stimmen.
Also wenn ich das hier lese müssen 2/3 der Wandelobligationäre zustimmen und nicht 2/3 der Anwesenden. Das erhöht das Risiko schon ein wenig. Aber egal ich bin auch eingestiegen, no risk no fun.
Ausschnitt aus dem Interview mit CFO Harry Welten:
"Die grosse Herausforderung ist die, die Wandelobligationäre zu kontaktieren. Denn für eine Restrukturierung ist formaljuristisch eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller Wandelobligationäre erforderlich", so der CFO. "Dies ist eine ungleich grössere Herausforderung als eine Zwei-Drittels-Mehrheit auf Präsenzbasis, da die Inhaber der Titel dem Unternehmen nicht bekannt sind."