Mir wurde diese Woche (bemerkt am 04.September) einfach so in einem Betreibungsverfahren vermutlich durch das Bezirksgericht mein Konto gesperrt.
Jetzt muss *ICH* Einsprache machen. Also nicht derjenige, der das sperrt, muss was beweisen, es genügt, dass er einen Verlustschein oder eine Rechtsöffnung in einem Betreibungsverfahren hat.
Ich muss jetzt innert 10 Tagen Einsprache machen und irgendwann in den nächsten X Wochen lädt das Gericht zur Verhandlung, wo über eine allfällige Entsperrung meines Kontos verhandelt wird.
Bis dahin darf ich
•nichts essen
•nichts kaufen
•keine Rechnungen bezahlen
•keine Miete bezahlen
•keine Krankenkasse bezahlen
•nicht mal meinen eigenen Konto-Stand prüfen (alles online, von PostFinance gesperrt)
•nicht mehr den öffentlichen Verkehr nutzen (weil wie geht das ohne Geld)
•nichts trinken (hab ja kein Geld mehr, bzw. keinen Zugang dazu)
Schon krass, dass das einfach so auf Begehren eines Gläubigers gemacht wird.
Die Rechtsgrundlage ist ab Art. 271 SchKG.
Ich stehe jetzt mit abgesägten Hosen da und bin quasi handlungsunfähig.
So was ist eine Schweinerei.
Im schlechtesten Falle bleibt das jetzt mal ein Jahr so.
Im allerbesten Fall, wenn mir die erste Instanz sofort Recht gibt, bleibt das sicher einen Monat lang so. Einfach so.