SMI im November 2011
Gold-ETFs und deren "Sicherheit" wurde auch schon hier diskutiert:
http://www.cash.ch/node/4929#comment-212365
Lustige Auszüge aus den Fondsbestimmungen:
"6.3.2 Sachauszahlungen
Die Anleger aller Anteilklassen haben das Recht, im Falle der Kündigung statt der Auszahlung des Rücknahmebetreffnisses in bar eine Auszahlung in Gold zu verlangen (Sachauszahlung). Vorbehalten bleiben währungspolitische oder sonstige behördliche Massnahmen, welche die Auslieferung von physischem Gold untersagen oder dergestalt erschweren, dass eine Sachauszahlung der
Depotbank vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann."
weiter...
"Die Auslieferungsfristen von anderen handelsüblichen Einheiten sind im
Einzelfall abzusprechen. Sie können bis zu 30 Bankwerktage betragen."
es wird immer lustiger...
"Der Anspruch auf Sachauszahlung gilt auch im Falle der Liquidation des Fonds. Das Recht des Anlegers auf Sachauszahlung ist indes auf die vom Anlagefonds gehaltenen Goldbestände beschränkt. Sofern die Gesamtheit der Anleger im Liquidationsfall die Sachauszahlung in einem Umfang verlangt, der die Goldbestände übersteigt, erfolgt eine anteilsmässige Kürzung der Sachauszahlung verbunden mit einer teilweisen Barauszahlung."
Gold-ETFs sind ok zum Zocken. Aber vergesst sie als Anlage!