Alles anzeigenVollkommen berechtigte Fragen, neuling
Bei on-line Banken mag das anders sein, aber bei den grossen CH Banken bekommt man ein Formular mit Rückantwort Couvert, auf dem man ankreuzen kann, ob man ausüben will oder nicht. Meist kann man das auch telefonisch mit der Bank regeln.
WICHTG: Wenn man ausüben will MUSS man das seiner Bank mitteilen! (Denn die darf ja nicht einfach vom Konto für den Zukauf abbuchen). Wenn man nicht reagiert, werden die Bezugsrechte in der Regel am letzten Tag es Handels von der Bank verkauft oder verfallen schlimmstenfalls wertlos.
MBTN hat ja auch viele Deutsche Aktionäre.
Wenn man keine allzugrosse Position hat und das mit dem Bezugsrecht zu kompliziert ist oder die D-Bank Spesen verlangt, kann man auch 1-2 Tage vor dem Bezugsrechtsabgang die Position verkaufen und am Tag des Abgangs mit demselben Betrag Aktien exBezugsrecht wieder zurückkaufen.
Theoretisch kostet das nur die 2xSpesen und man sollte am Schluss eine grössere Anzahl Aktien haben als vorher. Theoretisch.
Meyer Burger ist sich bewusst, dass sie viele Kleinaktionäre haben und die werden sicher sehr gut auf der Investor Relation Seite über den Ablauf informieren. Eventuell sich auch direkt an Anleger ausserhalb der Schweiz wenden.
Und dann gibt es ja noch den Herrn Rühl.
Herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung. Nun ist mir schon einiges Klarer. Habe den Wohnsitz in der Schweiz, daher werde ich sicher von meiner Bank darüber informiert. Deine Kommentare helfen echt weiter Getrud, verfolge dich schon beim Relief Forum.