Patente aktivieren in der Bilanz
Nun in den letzten Jahren auch in Schweizer KMU's üblich, - hier die Buchungsvorschriften:
Kriterien für die Bilanzierung
Voraussetzung für eine Bilanzierung bilden folgende Faktoren: Der immaterielle Wert muss im Zeitpunkt der Bilanzierung identifizierbar sein; dem Unternehmen zustehen (Verfügungsgewalt); einen für das Unternehmen messbaren und nachhaltigen Nutzen haben (über mehrere Jahre); wobei die zur Schaffung des immateriellen Wertes angefallenen Aufwendungen separat erfasst und messbar sein müssen; und es wahrscheinlich sein muss, dass die zur Fertigstellung und Vermarktung oder zum Eigengebrauch des immateriellen Wertes notwendigen Mittel verfügbar sind.
Die vorstehenden fünf Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Auch dann darf der immaterielle Wert höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst werden. Sind die Aufwendungen höher als der zu diesem Zeitpunkt ermittelte erzielbare Wert, so ist dieser massgebend. Das entsprechende Bilanzierungskonzept sieht zudem vor, dass die zukünftige Nutzungsdauer vorsichtig zu schätzen und der Wert systematisch (normalerweise linear) über diese abzuschreiben ist. Kann die Nutzungsdauer nicht eindeutig bestimmt werden, ist eine Abschreibung über 5 oder maximal 20 Jahre vorzusehen. Hinzu kommt, dass die Bilanzierung von immateriellen Werten jährliche Werthaltungstests («Impairment tests» nach IAS 36) vorsieht.
Neben den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften sind es aber auch weitere Gründe, die Immaterialgüter auch heute noch oft als Stiefkinder des Unternehmenswerts erscheinen lassen. Hierzu gehören, in nicht abschliessender Darstellung, ein ungenügendes Wissen über gewerbliche Schutzrechte, eine zu hohe Risikoeinschätzung oder Schaffung stiller Reserven, eine Informationsasymmetrie zwischen Management und externen Analysten, bilanzpolitische und steuerliche Aspekte, aber auch die schwierige
Bewertbarkeit, wenn für das Immaterialgut ein Vergleichsmarkt fehlt. Ein solcher Vergleichsmarkt ist in vielen Fällen gerade bei Patenten oder Patentportfolios nicht gegeben. Anzumerken bleibt noch, dass durch ein Unternehmen erworbene immaterielle Werte grundsätzlich zu bilanzieren sind, wenn sie über mehrere Jahre einen für die Organisation messbaren Nutzen bringen werden.