MarcusFabian hat am 04.11.2012 - 20:00 folgendes geschrieben:
Quote
Bei der normalen Geldschöpfung der Banken geht es in ähnliche Richtung. In der Schweiz sind 2.5% Sicherheit nötig. Sprich: Wenn die Bank für die Hypothek 500'000 von der ZB braucht, muss sie nur 2.5% oder Fr. 12'500 auf den Tisch legen. Die übrigen Fr. 487'500 sind dann neu geschöpftes Geld.
In deinem Beispiel dient der gesetzliche Eigenmittelpuffer von 2.5% nur sekundär als Sicherheit für die ZB. Primäre Sicherheit ist ja die Hypothek selbst .
P.S: "Geschöpftes Geld"/Buchgeld/Giralgeld ist nur ein Zahlungsanspruch auf- aber KEINESWEGS schon gesetzliches Zahlungsmittel. (WZG Art.2)
http://www.snb.ch/de/mmr/reference/snb_legal_wzg/source
weico