Cabrillo hat am 31.03.2015 - 11:08 folgendes geschrieben:
QuoteIch bin der Meinung, dass auch das Halten der WA meldepflichtig ist. Denn auch die Rechte welche Optionen verknüpfen, sind ebenfalls zu deklarieren.
Die Offenlegung von Beteiligungen nach Art. 20 des Börsengesetzes ist dann erforderlich, wenn 3 % der Stimmrechte (der Beteiligung) überschritten wird. Eine Wandelanleihe hat solange sie nicht in Aktien gewandelt wird, keine Stimmrechte.