Kuros (ehemals Cytos)

  • Cabrillo hat am 31.03.2015 - 11:08 folgendes geschrieben:

    Quote

    Ich bin der Meinung, dass auch das Halten der WA meldepflichtig ist. Denn auch die Rechte welche Optionen verknüpfen, sind ebenfalls zu deklarieren.

    Die Offenlegung von Beteiligungen nach Art. 20 des Börsengesetzes ist dann erforderlich, wenn 3 % der Stimmrechte (der Beteiligung) überschritten wird. Eine Wandelanleihe hat solange sie nicht in Aktien gewandelt wird, keine Stimmrechte.

  • Krokodil hat am 31.03.2015 - 10:51 folgendes geschrieben:

    Quote

    Monetas hat am 31.03.2015 - 09:38 folgendes geschrieben:

    Da geht es aber vermutlich um die Wandel d a r l e h e n der amerikanischen Investoren.. Die Wandelanleihe konnte durch
    den Zwangsumtausch gar nicht vorzeitig gewandelt werden und die neuen Aktien waren da noch nicht geschaffen.

    Sorry Kroki, du liegst falsch. Hier die Antwort von Harry:


    Guten Tag Herr Monetas

    Die Aktien werden diejenigen sein welche aus der noch zu tätigenden Wandlung der Obli resultieren werden. Die Aktien sind also noch nicht ausgestellt - wie es auch in Meldung steht. Eine GV folgt nächstens.

    Mit freundlichen Gruessen
    Harry Welten

  • Monetas hat am 31.03.2015 - 11:30 folgendes geschrieben:

    Ich sehe da keinen Widerspruch. Am Tag, an dem die Wandlung der Obli (Wandelanleihe) erfolgt, entsteht eine Meldeplicht wenn jemand nach der Wandlung mehr als 3 % der ausgegebenen Aktien besitzt.

  • Warum wurde dann die Meldung von AB am 2. Februar publiziert und nicht erst nach der Wandlung? Genau so mit den anderen Beteiligungsfirmen. Und hier wurde ja nicht der Wandler gekauft sondern die Aktien, also wenn die Wandler noch nicht einbezogen wurden wären die 3% schnell erreicht gewesen.

  • Monetas hat am 31.03.2015 - 11:42 folgendes geschrieben:

    Quote

    Warum wurde dann die Meldung von AB am 2. Februar publiziert und nicht erst nach der Wandlung? Genau so mit den anderen Beteiligungsfirmen. Und hier wurde ja nicht der Wandler gekauft sondern die Aktien, also wenn die Wandler noch nicht einbezogen wurden wären die 3% schnell erreicht gewesen.

    Ich verstehe "durch Wandlung" dass AB am 2. Februar in Aktien gewandelt hat. Aber das müssten doch Aktien vor
    der Kapitalerhöhung sein und nicht die "designierten Aktien" die durch den zwangsweisen Umtausch entstehen.
    Aber wie es auch sei, entscheiden wird sicherlich das Datum an dem die Wandelanleihen in Aktien getauscht werden.

  • Dieser Punkt ist verwirrend, wir haben das ja schon mal andiskutiert. Was mir bei Beteiligungsmeldungen aber oft auffällt, ist, dass z.B. auch Optionen aufgeführt werden. Der Wandler ist da durchaus ähnlich - auch er ist ein Recht auf den (späteren) Bezug von Aktien. So gesehen könnte man meinen, dass auch Wandler meldepflichtig sein könnten - sicher bin ich mir da aber nicht.

  • Ich hab die Antwort von Harry gesehen, danke fürs Nachfragen. Das bedeutet dann aber auch folgendes: Wenn der Wandler schon vor der Wandlung meldepflichtig ist, müsste er auch von anderen Investoren als AB gemeldet werden, falls ein Schwellenwert überschritten wird. Da das nicht geschehen ist, kann man daraus schliessen, dass es ausser AB keine "grossen" Wandler-Halter gibt.

  • Offensichtlich nimmt ein (einziger) Käufer seit gestern zu 215 % alles Material beim Wandler aus dem Markt; heute und gestern zusammen rund 700.000 nominal. Derzeit ist der Käufer (noch) nicht bereit, auch nur einen Rappen mehr zu zahlen, was insofern auch verständlich ist, da er bislang auf diesem Niveau reichlich Material angedient bekommt. Es wird interessant sein zu sehen, ob der Markt in den nächsten Tagen auf diesem Niveau langsam austrocknet und der Käufer bereit ist, höhere Preise zu zahlen.

  • pedro hat am 01.04.2015 - 09:37 folgendes geschrieben:

    Quote

    Am 01. April 2015 meldet Cytos die Übernahme von Cosmo Pharmaceutics SA, die Kurs von Cytos steigen in unglaubliche Höhen.

    Wahrscheinlich die Kurs ;)

    Viele Menschen benutzen Geld, welches sie nicht haben, für den Einkauf von Dingen, die sie nicht brauchen, um damit Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen.

  • Am Ende des ersten Quartals klafft zwischen dem Anlegerliebling Cytos(CYTN 1.38 -3.5%) und der von den Investoren verstossenen Alpha Petrovision eine weite Performancelücke. Das eben noch vor dem Aus stehende Biotech-Unternehmen Cytos hat dank der Aussicht auf Lizenzeinnahmen neuen Zuspruch erhalten. Der Wert des Börsenleichtgewichts hat sich glatt versechsfacht.



    Quelle: http://www.fuw.ch/article/anlegerlieblinge-und-borsenflops/

  • neuste Meldung

    Cytos beglückt die Aktionäre und Inhaber von CYT07 am 01. April 2015 mit der Mitteilung, dass Cosmo ihr Einverständnis gegeben haben, die Übernahme durch Aktientausch im Verhältnis von 5 Cosmo Aktien für 1 Cytos Aktie auszugleichen.