• CS verzeichnet bis Ende März Vermögensabflüsse von 61 Milliarden

    Die Credit Suisse hat im ersten Quartal 2023 insgesamt Vermögensabflüsse in Höhe von 61,2 Milliarden Franken hinnehmen müssen. Das geht aus dem am Montag veröffentlichten Quartalsbericht der in die Krise geratenen Grossbank hervor. Wegen der massiven Abzüge von Kundengeldern im März hatten die Schweizer Behörden vor Monatsfrist die Übernahme der CS durch die Rivalin UBS verfügt.


    24.04.2023 06:58


    Die Finanzergebnisse der zweitgrösste Schweizer Bank für die ersten drei Monate des Jahres werden allerdings stark von dem bevorstehenden Zusammenschluss mit der UBS beeinflusst. Wegen der im Rahmen der CS-Rettung verfügten Abschreibung der AT1-Instrumente resultiert ein Reingewinn von 12,4 Milliarden Franken.


    Den Vorsteuergewinn weist die CS mit 12,8 Milliarden Franken aus. Bereinigt resultierte für die ersten drei Monate dagegen ein Vorsteuerverlust der angeschlagenen Grossbank von 1,3 Milliarden Franken.


    Mit den Geldabzügen im ersten Quartal sind auch die Kundenvermögen der Grossbank weiter geschrumpft. Per Ende März 2023 weist die Credit Suisse allerdings noch verwaltete Vermögen (Assets under Management AuM) in Höhe von 1,25 Billionen Franken aus nach 1,29 Billionen per Ende 2022. Die Credit Suisse werde eng mit der UBS zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Transaktion zeitnah abgeschlossen wird, heisst es in der Mitteilung.

    tp/gab

    (AWP)

  • CS gibt Plan zur Wiederbelebung der CS First Boston auf

    Bei der Credit Suisse ist die geplante Wiederbelebung der CS First Boston gestorben. Mit der Übernahme durch die UBS sind die Abspaltungspläne, welche die CS mit dem Investment-Banking-Beratungsgeschäft gehabt hatte, vom Tisch.


    24.04.2023 07:57


    Man habe sich mit der M. Klein & Co LLC darauf geeinigt, den Erwerb der Klein Group nicht weiterzuverfolgen, hiess es in einer Mitteilung der CS vom Montag. Die Klein Group ist das Investment-Banking-Unternehmen der M. Klein & Co.


    Ursprünglich wollte die Credit Suisse ihr Kapitalmarkt- und Beratungsgeschäft - die Begleitung von Unternehmen bei Übernahmen und Fusionen oder Börsengängen - unter dem Namen CS First Boston abspalten und später an die Börse bringen. Die Leitung sollte der ehemalige CS-Verwaltungsrat Michael Klein übernehmen.


    Bestandteil der Pläne war der Kauf der Klein Group durch die CS für rund 175 Millionen US-Dollar. Dieser millionenschwere Kauf des US-Unternehmens mit nur rund 40 Fachleuten hatte bereits für grosse Diskussionen gesorgt.


    Die UBS hatte sofort nach Ankündigung der Übernahme der CS kommuniziert, sie wolle an dem CS-Beratungsgeschäft festhalten, während die Mehrheit des CS-Handelsgeschäfts ("Markets") eingestampft werden soll.


    Keine weiteren Details

    Eine CS-Sprecherin wollte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP keine weiteren Details nennen. Die Frage, die sich stellt, wäre, wie sich die CS mit Herrn Klein geeinigt hat und ob die Bank in diesem Zusammenhang etwa eine Entschädigung zahlen muss.


    Denn die Pläne waren bereits weit gereift, und die Transaktion sollte den letzten Angaben zufolge eigentlich bereits im ersten Halbjahr 2023 vollzogen werden. Im Geschäftsbericht, der im März veröffentlicht wurde, hatte es geheissen, die Berufung von Michael Klein in die Geschäftsleitung wie auch die Akquisition der Klein Group stünden noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörden.


    Die baldige Integration der CS in die UBS hat diese Pläne durchkreuzt.

    ys/gab

    (AWP)

  • Weitere Anwaltskanzlei klagt gegen CS-Anleihenausfall

    Im juristischen Streit um die von den Schweizer Behörden verfügte Wertloserklärung der sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse hat eine weitere Anwaltskanzlei eine Klage gegen die Finanzmarktaufsicht Finma eingereicht. Pallas Partners vertritt nach eigenen Angaben Investoren mit AT1-Anleihen im Wert von über 1,65 Milliarden Dollar.


    03.05.2023 13:50


    Die in New York und London vertretene Anwaltskanzlei vertrete zwei Gruppen von AT1-Obligationären, heisst es in einer Mitteilung, welche die Kanzlei bereits am Dienstag an angelsächsische Medien verbreitet hatte. Die erste Gruppe umfasse über 90 globale institutionelle Investoren und Asset Manager mit AT1-Anleihen im Wert von über 1,35 Milliarden Dollar. Die zweite Gruppe bestehe aus Kleinanlegern und Family Offices mit Anleihen über gut 300 Millionen Dollar.


    Pallas verlangt in der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht laut Mitteilung, dass die Abschreibung der Obligationen im Zuge der Notübernahme der schwer angeschlagenen CS durch die UBS als ungültig erklärt wird. Das Vorgehen der Finma stellt laut den Anwälten eine "willkürliche Verletzung der Eigentumsrechte" der AT1-Inhabwrdar und verstosse damit gegen die Verfassung.

    Bereits vor zwei Wochen hatte die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan die Einreichung einer Klage vor Bundesverwaltungsgericht angekündigt. Die international tätige Kanzlei vertritt gemäss ihren Angeben eine Gläubigergruppe, die mit 4,5 Milliarden Franken mehr als ein Viertel der betroffenen Obligationen hält. Dazu gehört auch die Pensionskasse der Migros. Vergangene Woche hatte Quinn Emmanuel zudem ein koordiniertes Vorgehen mit fünf Partnerfirmen bekanntgegeben.


    Im Rahmen der am 19. März von den Behörden verfügten Übernahme der kriselnden Credit Suisse durch die UBS waren die sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS mit einem nominalen Wert von insgesamt rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Der Entscheid hatte auch international hohe Wellen geworfen.

    tp/uh

    (AWP)

  • UBS-CEO rechnet mit Abschluss CS-Übernahme bis Anfang Juni

    (Letzte drei Abschnitte ergänzt) - Die UBS will die Übernahme der Credit Suisse "Ende Mai oder Anfang Juni" abschliessen. Derzeit warte man weiterhin auf die Bewilligungen der Aufsichtsbehörden in den USA, in der EU und in weiteren wichtigen Ländern, sagte UBS-CEO Sergio Ermotti am Mittwoch an einer Veranstaltung in Zürich.


    03.05.2023 13:19


    Bis zum Abschluss der Transaktion sei die UBS auch in ihrer Kommunikation eingeschränkt, betonte Ermotti an seinem Auftritt an der Finanzmesse "Finanz 23". "Wir werden schnell handeln, aber nicht überstürzt", erklärte er. Zugeknöpft gab sich Ermotti zur Zukunft des Schweizer Geschäfts: Hierzu seien "alle Optionen auf dem Tisch".


    Ein Stellenabbau im Rahmen der Übernahme werde nicht zu vermeiden sein, bestätigte Ermotti. Ein grosser Teil werde aber über Fluktuationen und Pensionierungen abgewickelt, gab er sich überzeugt. Gleichzeitig stellte der UBS-Chef bei Entlassungen einen grosszügigen Sozialplan in Aussicht.


    Nicht zu gross für Schweiz

    Ermotti bestritt gleichzeitig, dass die "neue UBS" zu gross sei für die Schweiz. Sowohl die UBS wie die CS hätten in den vergangenen Jahren ihre Bilanzen deutlich reduziert, betonte er. Entscheidend sei ohnehin nicht Grösse der Bilanz, sondern die darin enthaltenen Risiken. So habe etwa die Silicon Valley Bank, die mit ihrer Schieflage die derzeitige Bankenkrise ausgelöst hatte, in den USA nur gerade einen Marktanteil von 1 Prozent gehabt, betonte er.


    Auch den Marktanteil der UBS in der Schweiz relativierte Ermotti: So hätten die Kantonalbanken in vielen Kantonen höhere Marktanteile im Hypothekargeschäft als die Grossbanken und die Raiffeisen-Gruppe verfüge über ein dichteres Filialnetz. Die UBS biete zwar ein "umfassendes Angebot" an, aber "in jedem einzelnen Segment" gebe es Wettbewerb.


    Keine Verluste für Steuerzahler

    "Wir werden alles tun, dass es zu keinen Verlusten für die Steuerzahler kommt", versprach Ermotti. Er wies darauf hin, dass seine Bank potenzielle Verluste von 5 Milliarden Franken tragen muss, bevor die Staatsgarantie greift. Auch Verluste für den Bund und die SNB aus den Liquiditätsdarlehen seien "äusserst unwahrscheinlich", gab er sich überzeugt.


    Wenig erfreut zeigte sich der UBS-Chef über Medienschlagzeilen um eine neue "Monsterbank" UBS - auch wenn er die Beunruhigung in der Bevölkerung verstehen könne. Dennoch sollte die Diskussion "faktenbasiert" geführt werden, betonte er. Es bestehe jetzt die Chance, etwas "Positives" aus der Übernahme der CS durch die UBS zu schaffen. Das sei im Interesse der Kunden, des Finanzplatzes und der Schweizer Wirtschaft.


    Hitzige politische Diskussion

    Auch die Politik habe eine wichtige Rolle zu spielen, so Ermotti: Sie sollte aber "nicht mit dem Feuer spielen" und die langfristigen Interessen der Schweiz im Blick behalten. Die hitzig verlaufene politische Diskussion um die CS-Rettung führte er dabei auch auf den bevorstehenden Wahltermin zurück: "Ich hoffe, der Oktober kommt bald."


    Kein Verständnis zeigte Ermotti allerdings für Forderungen etwa nach einem Trennbankensystem oder nach deutlich strengeren Regeln bezüglich der Kapitaldecke von Banken. Die Credit Suisse sei in die Krise geraten, weil sie nach einer Serie von Rückschlägen Vertrauen verloren habe und nicht mehr nachhaltig profitabel gewesen sei. "Kundenvertrauen und Profitabilität kann man nicht herbeiregulieren - auch nicht durch mehr Kapital und Liquidität."

    tp/uh

    (AWP)

  • Julius-Bär-Präsident Lacher: Zweite Welle von CS-Abflüssen möglich

    Nach Ansicht von Julius-Bär-Präsident Romeo Lacher könnte es bei der Credit Suisse zu einer zweiten grossen Welle von Abflüssen kommen. Nach dem schnellen Abzug von hauptsächlich liquiden Kundeneinlagen könnte es nun um längerfristige Anlagen gehen.


    08.05.2023 08:23


    "Den viel grösseren und viel wichtigeren Teil des Geschäftsvolumens mit Individualkunden machen Wertschriften-Portefeuilles und Kredite aus. Hier stellt sich jetzt die Frage, ob dieser Löwenanteil auch noch in Bewegung gerät", sagte Lacher in einem Interview mit dem Finanzportal "Finews".


    In den vergangenen Monaten habe Julius Bär "gewisse Zuflüsse gesehen". Aber diese seien nicht nur aus einer Richtung gekommen, und sie seien auch nicht überproportional gewesen, sagte Lacher auf die Frage, inwiefern der Vermögensverwalter von bei der Credit Suisse abgeflossenen Kundengeldern profitiert habe.


    Kantonalbanken am Zug

    Und wichtig sei eine differenzierte Betrachtung, sagte er weiter. "Bei der Credit Suisse sind in den letzten Wochen in erster Linie Kontoeinlagen abgeflossen. Diese liquiden Einlagen sind sehr mobil und auch nur teilweise von Konkursentscheiden geschützt."


    In der Schweiz würden in einer solchen Situation vorab Banken mit Staatsgarantien als Profiteure in Betracht kommen, so Lacher. Bei dem wichtigeren Teil des Geschäftsvolumens mit Individualkunden habe man bisher sehr wenig Bewegung gesehen. Denn: "Eine derartige Entwicklung dauert länger: Berater überlegen sich, die Bank Richtung Konkurrenz zu verlassen. Sobald sie für den Schritt bereit sind, werden sie versuchen, ihre Klientel mitzunehmen."


    Das brauche dann einen weiteren Entscheidungsprozess auf Kundenseite, und ein Institutswechsel sei in der Umsetzung auch langwieriger geworden. "Das komplette Onboarding sehr vermögender Kundinnen und Kunden am neuen Ort kann gut und gern Monate dauern."


    Daher sei eine zweite Welle von Abflüssen möglich. "Sie würde jetzt erst beginnen", sagte Lacher.


    "Nicht alle Banken in einen Topf"

    Derweil stört sich der Bär-Präsident an Verallgemeinerungen in der ganzen Diskussion über die anstehende Übernahme der CS durch die UBS und die umstrittene Grösse des kombinierten Bankenriesen. "Aktuell wird immer von 'den Banken' gesprochen. Gemeint ist aber: die eine Grossbank."


    Denn Grösse sei nicht per se gut oder schlecht. Die Grösse von Julius Bär etwa sei mit einem anderen Risikoprofil verbunden als die Grösse der UBS. "Wir haben ein einfaches Business-Modell, wir machen nur Wealth Management - wir haben kein Investmentbanking, kein Asset Management, kein Retail- oder Kommerzgeschäft."


    Auch in der politischen Diskussion sollten nicht alle Banken in einen Topf geworfen werden. "Das stört mich persönlich", sagte Lacher.


    Schweiz muss sich auch gegenüber Ausland erklären

    In diese Diskussion bringe man sich primär über die Vereinigung Schweizerischer Assetmanagement- und Vermögensverwaltungsbanken ein, die von Bär-CEO Philipp Rickenbacher präsidiert wird, und über die Schweizerische Bankiervereinigung. Lachers Forderung: "Wir sind sehr dafür, dass zuerst eine saubere Auslegeordnung gemacht wird, was bei der Credit Suisse passiert ist, und wie man zur letztlich angewendeten Rettungsform gelangt ist." Erst dann sollte über weitere Schritte gesprochen werden.


    Er würde sich von der Regierung wünschen, dass sie proaktiv die Beweggründe für das Vorgehen und die entsprechenden Konsequenzen erklärt - und zwar nicht nur daheim in der Schweiz, sondern eben auch gegenüber dem Ausland, sagte Lacher. Er bezog sich dabei etwa auch auf die Abschreibung der AT1-Bonds der CS und dass die Massnahmen bei der Rettung der Bank mittels Notrecht durchgesetzt wurden.


    Lacher war lange Zeit bei der Credit Suisse tätig (1990-2017). Vor seiner Zeit als Präsident von Julius Bär war er danach noch einige Jahre Präsident des Schweizer Börsenbetreibers SIX.

    ys/rw

    (AWP)

  • Ständeratskommission spricht sich für PUK zur CS-Übernahme aus

    Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat sich für eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS ausgesprochen. Man sei sich einig gewesen, dass es eine vertiefte Untersuchung wegen der Dimension der Ereignisse brauche, hiess es.


    15.05.2023 20:47


    "Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hat heute getagt, und nochmals abschliessend Anhörungen durchgeführt. Im Resultat haben wir klar entschieden, die Einsetzung einer PUK zu befürworten", sagte Kommissionspräsident Matthias Michel (FDP) am Montagabend gegenüber der "Tagesschau" von SRF. Die grosse Mehrheit der Kommission habe sich nach einer mehrtägigen Diskussion für eine PUK bezüglich der CS-Übernahme ausgesprochen, so der Zuger Ständerat.

    Nun ist das Büro des Ständerats am Zug, das sich am Mittwoch mit dem Geschäft befasst, wie es weiter hiess. Für die Einsetzung einer PUK müssen beide Räte zustimmen. Ende März hatten sich bereits die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) und das Büro des Nationalrats für die Einsetzung einer PUK ausgesprochen.


    Das Parlament wird frühestens während der Sommersession vom 30. Mai bis zum 16. Juni über die Einsetzung einer PUK entscheiden. Die PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Sie wurde bisher erst viermal eingesetzt.

    (AWP)

  • Presse: CDCC muss sich erneut mit Credit Suisse befassen

    Das Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) muss sich erneut mit der Credit Suisse befassen. Nur einen Tag nachdem eine Auszahlung der Ausfallversicherung (CDS) durch das CDDC abgelehnt wurde, geht es gemäss der Nachrichtenagentur Bloomberg nun darum, ob gemäss der CDS-Regeln eine Insolvenz der Bank eingetreten sei.


    19.05.2023 08:07


    Dem CDDC sei die Frage vorgelegt worden, ob mit der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS im März das "betreffende Kreditereignis" eingetreten sei, schreibt Bloomberg am Donnerstag.


    Dabei bezieht sich die Frage sowohl auf vorrangige als auch auf nachrangige CDS. Sollte das Gremium entscheiden, dass ein Konkursereignis eingetreten sei, würde dies Auszahlungen auf alle Swaps auslösen, die an Schulden der Credit Suisse gebunden seien, heisst es in dem Bericht.


    Im Rahmen der am 19. März verfügten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS waren die AT1-Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken durch die Schweizer Aufsichtsbehörden für wertlos erklärt worden. Seither türmen sich auch beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen die Klagen von mehr als 1000 Obligationären.

    dm/kw

    (AWP)

  • Presse: Auch japanische Kanzlei bereitet Klage wegen CS-Anleihenausfall vor

    Im Streit um die von den Schweizer Behörden verfügte Wertloserklärung der nachrangigen AT1-Anleihen der Credit Suisse bereitet nun offenbar auch eine japanische Anwaltskanzlei eine Klage vor. Die Kanzlei Masuda & Partners wolle möglichst viele AT1-Gläubiger zusammentrommeln, um einen Antrag auf ein internationales Schiedsverfahren gegen die Schweiz einzureichen, berichtet die "NZZ am Sonntag" in ihrer neusten Ausgabe.


    21.05.2023 17:04


    Die Kanzlei habe für den Montag AT1-Gläubiger zu einem Briefing eingeladen, heisst es. Teilnehmen könnten japanische Staatsangehörige oder nach japanischem Recht gegründete oder organisierte Unternehmen. Bis Ende Mai müssten sich alle Gläubiger registriert haben, die am Schiedsverfahren teilnehmen wollten. Masuda & Partners arbeite in dieser Sache mit der Singapurer Kanzlei Drew & Napier zusammen.


    Die Anwälte wollen offenbar die Verletzung des Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Japan geltend machen. Solche bilateralen Abkommen sollen Ausländern im jeweils anderen Land rechtlichen Schutz für ihre Direktinvestitionen bieten. Im Falle eines Disputs könnten Investoren direkt vor einem internationalen Schiedsgericht klagen, schreibt die "NZZ am Sonntag" (NZZaS). Weil es sich um völkerrechtliche Verträge handelt, könne sich der "Gaststaat" seinen Verpflichtungen nicht durch seine nationalen Rechtsetzungsmöglichkeiten entziehen.


    Die Mehrheit der ausländischen Gläubiger, deren Heimatstaat mit der Schweiz ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen habe, dürfte sowohl an einer Schiedsklage teilnehmen als auch eine Beschwerde gegen die Verfügung der Finma führen, zitiert die NZZaS einen Zürcher Anwalt, der mehrere Gläubigerinnen vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt.


    Im Rahmen der am 19. März von den Behörden verfügten Übernahme der kriselnden Credit Suisse durch die UBS waren die sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS mit einem nominalen Wert von insgesamt rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Zahlreiche Kanzleien haben bereits angekündigt, dagegen vorzugehen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen sind Klagen im Namen von mehr als 1000 Obligationären gegen den Entscheid der Finanzmarktaufsicht Finma eingegangen.

    tp/

    (AWP)

  • Ehemaliger CEO der Bankiervereinigung begrüsst PUK zu CS-Krise

    Der ehemalige Geschäftsführer der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), Jörg Gasser, würde die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission zur Krise der Credit Suisse begrüssen. Er finde es gut, dass man die Geschehnisse aufarbeite, sagte Gasser im Interview mit dem "SonntagsBlick": "Es geht jetzt darum, dass so etwas nicht wieder geschehen kann."


    21.05.2023 17:15


    Bei der PUK werde es auch um die "Too big to fail"-Regulierung gehen, sagte Gasser. Bei der Erarbeitung der Regulierung vor über zehn Jahren habe man eine globale Finanzkrise verhindern wollen. "Was damals übersehen wurde: dass eine systemrelevante Bank auch wegen interner Versäumnisse welcher Art auch immer zugrunde gehen kann."


    Kein Einfluss auf CS-Management

    Er glaube derweil nicht, dass eine PUK ihn vorladen würde, sagte Gasser. "Ich hätte als Staatssekretär etwas falsch gemacht, wenn ich versucht hätte, auf das Management direkt Einfluss zu nehmen." Vor seiner Tätigkeit beim SBVg war Gasser Staatssekretär für internationale Finanzfragen im Finanzdepartement gewesen. Aber auch als Direktor der Bankiervereinigung sei das nicht seine Aufgabe gewesen. "Jeder hat eine Rolle zu spielen - und ich war in die CS-Krise nicht involviert."


    Den Schweizer Finanzplatz sieht Gasser nach dem CS-Debakel nicht vor einem Scherbenhaufen, allerdings werde das die Zukunft weisen. "Die Welt vergisst relativ rasch", sagte Gasser. Nach dem Untergang der Swissair hätten sich ähnliche Fragen gestellt, doch die Schweiz habe sich schnell von diesem Reputationsschaden erholt.


    Beschäftigung mit Astronomie

    Seinen Abgang als CEO der Bankiervereinigung im Januar dieses Jahres begründete Gasser damit, dass es "ein guter Zeitpunkt" gewesen sei, um zu gehen. Es sei wichtig gewesen, dass seine Nachfolge bis zu den Wahlen neu eingearbeitet sei. Die Atmosphäre und der Austausch mit dem Verwaltungsrat der Bankiervereinigung sei "immer sehr gut und konstruktiv" gewesen, betonte er.


    Bezüglich seiner beruflichen Zukunft "schaue er sich nun um": "Ich möchte weniger operativ und mehr strategisch tätig sein." Zudem habe er nun endlich Zeit für sein Hobby Astronomie. Er mache zurzeit ein Fernstudium an der Uni Melbourne, das funktioniere sehr gut. Mittlerweile gebe es Teleskope, die leisteten, was früher nur Sternwarten konnten. "Ich freue mich, wenn meine Sternwarte aufgebaut und das neue Teleskop endlich da ist."

    tp/

    (AWP)

  • CDDC: Notübernahme der CS löst kein Kreditereignis aus

    Die Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS wird vom US-Kreditkomitee Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) nicht als kreditauslösendes Konkursereignis eingestuft. Das entschied das CDDC in der Nacht zum Dienstag.


    23.05.2023 07:58


    Dem Komitee war die Frage vorgelegt worden, ob mit der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS im März ein Konkursereignis eingetreten sei. Dies wurde nun durch das CDDC verneint. Wäre es zu einem positiven Entscheid gekommen, hätte dies Auszahlungen auf alle Swaps ausgelöst, die an Schulden der Credit Suisse gebunden sind.


    Bereits wenige Tage zuvor hatte das CDCC entschieden, dass die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnete Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse keine Auszahlung der Ausfallversicherung (CDS) auslösen werde. Es handle sich nicht um ein sogenanntes "Kreditereignis mit staatlicher Beteiligung", hiess es in der vergangenen Woche.


    Im Rahmen der am 19. März verfügten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS waren AT1-Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken durch die Schweizer Aufsichtsbehörden für wertlos erklärt worden. Seither türmen sich auch beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Klagen von mehr als 1000 Obligationären. Das Urteil des CDDC hat zwar keine juristischen Konsequenzen, könnte den Klägern aber für ihre Begehren Argumente liefern.

    dm/ra

    (AWP)

  • Bundesverwaltungsgericht schreibt Verfahren zu CS ab

    Nach dem Rückzug des Gesuchs um vorsorglichen gerichtlichen Rechtsschutz durch die Credit Suisse Group AG hat das Bundesverwaltungsgericht das entsprechende Verfahren abgeschrieben. Dies geht aus einer Medienmitteilung vom Dienstagabend hervor.


    23.05.2023 21:01


    Die Credit Suisse Group (CSG) stellte das Gesuch, nachdem die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) am 19. März die Bank anwies, die AT1-Anleihen im Gesamtwert rund 16 Milliarden Franken vollständig abzuschreiben und zu löschen.


    Die CSG war gemäss Abschreibungsentscheid der Ansicht, dass die Contingent Capital Awards von dieser Anweisung nicht betroffen seien. Diese würden nicht von ihr ausgegeben. Sie würden vielmehr von anderen Gruppengesellschaften ihren Angestellten als Teil der Vergütung zugesprochen. Laut Medienmitteilung verneinte die Finma diese Sichtweise in einer Verfügung vom 22. März.


    Gegenstandslos geworden

    Das Bundesverwaltungsgericht hat als Bedingung für die Gewährung des vorsorglichen Rechtsschutzes die Einreichung einer Beschwerde gegen die Finma-Verfügung aufgestellt. Am 9. Mai hat die CSG jedoch dem Gericht mitgeteilt, dass sie sich gegen eine Beschwerde entschieden habe. Damit ist das zuvor eingeleitete Verfahren gegenstandslos geworden, und es wird abgeschrieben, wie das Gericht mitteilt.


    Wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag gegenüber verschiedenen Medien bestätigte, sind gegen die Verfügung zur Abschreibung der AT1-Anleihen bisher rund 230 Beschwerden beim Gericht eingegangen. Diese umfassen ungefähr 2500 Beschwerdeführer. Diese Fälle sind alle hängig. Wann sie entschieden werden, ist offen. (Urteil B-2254/2023 vom 15.5.2023)

    (AWP)

  • Credit Suisse: CSIF DAX 50 Blue UCITS soll geschlossen und dekotiert werden

    Die Credit Suisse will den Subfonds CSIF (IE) DAX 50 ESG Blue UCITS ETF B EUR schliessen. Grund dafür ist, dass der Nettoinventarwert des Subfonds unter dem Mindestfondsvolumen liegt.


    24.05.2023 07:30


    Es sei wegen der vorherrschenden Marktbedingungen nicht praktikabel, den Subfonds weiterzuführen, teilte die Bank am Mittwoch mit. Der Fonds investiert in Aktien mit Fokus Sozial/Nachhaltig in Deutschland und soll am 9. Juni 2023 geschlossen und dekotiert werden. Der letzte Handelstag des Fonds an der SIX Swiss Exchange werde der 6. Juni 2023 sein.


    Der Entscheid wurde unabhängig von Berichten über UBS und die Credit Suisse bzw. Vorkommnissen in Zusammenhang mit diesen Banken getroffen, wie die CS weiter schreibt.

    pre/ra

    (AWP)