3. Säule, z.K

  • 3. Säule, z.K

    Ach so Heinz, jetzt ist auch mir klar was du gemeint hast.


    Ja, ich bin von der Banklösung ausgegangen. Den ursprünglich war die Frage ja vonwegen dem Maximalbetrag den man einzahlen kann. Und wenn du eine Versicherungslösung hast, dann ist der Betrag ja Vertraglich geregelt und kann nicht einfach von Jahr zu Jahr angepasst werden.


    Aber hast natürlich recht, bei der Versicherungslösung ist so ein Todesfallkapital dabei.


    Ich persönlich bin heute der Meinung (früher war das noch anders :) ) das ich Vorsorge und Versicherung trenne. So kannst du die Vorsorge wie auch die Versicherung jeweils einzeln dem momentanen Lebensabschnitt anpassen. Und bei der Policenform ist das ja immer irgendwie gekoppelt.

    Ich spare bei der Bank und versichere bei der Versicherung... Der Betrag bei der Bank fliesst voll und ganz in den Sparbetrag und der Betrag an die Versicherung dient der Versicherung und ich werde davon halt niemehr etwas sehen... Aber bei der Policenform bezahlst du ja auch einen Versicherungsanteil.


    Aus deiner Sicht hast du natürlich 100% recht.

  • 3. Säule, z.K

    Hallo zäme; so geballte 3A-Kompetenz wie hier gibts wohl im ganzen Lande sonst nirgends. Bin bei UBS, Vitainvest 25 und 40, je ~50%. Von Anfang an dabei, ~110'000 --> Preisfrage: Wie alt bin ich?


    Habe ein paar Fragen zu den Rückzugsmodalitäten:


    1. Gibt es für den Split eines Einzelkontos/Depots auf zwei Konti/Depots zeitliche Einschränkungen oder Vorgaben?


    2. Ab wann - bis wann kann/muss man 3A-Depots liquidieren?


    3. Gibts es Timing-Vorgaben zur gestaffelten Liquidation von zwei Kontis/Depots?


    4. Gibt es sanftere Methoden für den Kapitalbezug als die brutale Räumung der Konti/Depots?


    5. Kann man 3A-Depots mit Lombardkrediten belegen? (verpfänden?)


    Wenn ja, liesse sich einiger mehr aus diesem scheintoten Kapital herausholen. *wink*

    Der Goldpreis? Das ist Substanz plus Glaube und Angst minus Zinsen. (Allan Greenspan)

  • 3. Säule, z.K

    Hallo Piper


    Wenn ich Dich recht verstehe sind zirka 110 000.- in Deiner 3. Säule.

    Die Möglichkeit, Geld via 3. Säule zu sparen, besteht seit 1985, ich sage mal, dass Du nicht immer den Maximalbeitrag einbezahlt hast, sonst hättest Du schon gegen 140 000.-.


    Schätzfrage Alter: Ich meine, dass Du zirka 51 Jahre alt bist :D



    Hier meine persönlichen Erfahrungen in Sachen 3. Säule:


    1. Du kannst ein Einzelkonto nicht splitten. Du musst ein neues 2. Konto eröffnen und mit Neugeld äufnen.


    2. Du kannst Deine 3A-Depots bis zum letzten Tag behalten, falls Du bei Deiner Pensionierung die Liquidation des Depots vergisst, macht das die Bank für Dich und überweist den Betrag auf ein bestehendes privates Konto von Dir (Salärkonto oder so).


    3. Männer sind ab 60 Jahren ohne Angabe von Gründen berechtigt, 3.-Säulen-Kontis aufzulösen. Frauen ab Alter 59 (Pensionsalter Frauen 64 Jahre).


    4. Nein. Alles oder nichts. Du musst, wenn Du ein Konto beziehen möchtest, alles was drauf ist beziehen und in den kommenden Monaten eine Steuer auf den Bezug zahlen (je nach Kanton unterschiedlich, in TG z.B. zirka 3000.- für eine Kontoliquidation von 50 000.-).


    5. Kann ich mir nicht vorstellen.

  • 3. Säule, z.K

    Endspurt wrote:

    Quote
    Schätzfrage Alter: Ich meine, dass Du zirka 51 Jahre alt bist :D 


    hehe, Endspurt; Du bist gut! Hast mich 8 Jahre jünger gemacht. Um den Sachverhalt zu klären, habe ich jetzt dicke Ordner auf dem Tisch und wühle in den Papieren. Die Lösung: War keineswegs von Anfang an dabei; die ersten 3A-Belege tauchen 12/94 auf. War schon mitten drin, über die miserable Performance der Funds zu fluchen (ich hasse Funds und deren Verkäufer leidenschaftlich).


    Antwort 1: Schlecht für mich. Lohnt sich wohl kaum, für sechs Jahre noch ein Zweitkonto zu eröffnen.

    Antwort 2: Ok.

    Antwort 3: Immer das Gleiche: Frau müsste man sein. Wann kommt endlich die Partei für Gleichberechtigung?? :evil:

    Antwort 4: Da ich in Bern wohne, ist ein Kantonswechsel eh angesagt, zumal ich bei S2 einen Kapitalbezug prüfe.

    Antwort 5: Tja, Für Liegenschaften soll's ja gehen. Wo ist der Unterschied?


    Besten Dank, Endspurt; hast mir geholfen. Grüsse nach TG.

    Der Goldpreis? Das ist Substanz plus Glaube und Angst minus Zinsen. (Allan Greenspan)

  • 3. Säule, z.K

    Gehe mit Endspurt einig.


    Die Konten kannst du nicht splitten... Das sollte man sich eben vorher überlegen und so aufgleisen. Aber daran denkt man eben selten.


    Falls du bis zum Schluss einzahlen willst, würde ich trotzdem ein zweites Konto eröffnen. Jeder Franken den du in einem anderen Jahr beziehen kannst bricht für dich die Progressionsspitze - 6 Jahre mal grob 6'000 Einzahlung ergibt doch immerhin 36'000 wo man verteilen kann.

    Also immer schön brav ab dem 60 Altersjahr ein Konto auflösen... Dieser "Trick" geht noch, wird aber evtl. mal ausgehebelt.


    Das mit dem Kredit kann ich mir auch beim besten Willen nicht vorstellen. Ist 1. wohl eine Frage der zu hinterlegenden Sicherheit und 2. kannst du die 3. Säule für Wohneigentum beziehen. Also macht es Sinn das du sie auch dafür verpfänden kannst. Aber für ein Kredit kannst du die 3. Säule ja auch nicht beziehen.

  • 3. Säule, z.K

    Antwort 1: Schlecht für mich. Lohnt sich wohl kaum, für sechs Jahre noch ein Zweitkonto zu eröffnen.

    Antwort 2: Ok.

    Antwort 3: Immer das Gleiche: Frau müsste man sein. Wann kommt endlich die Partei für Gleichberechtigung?? :evil:

    Antwort 4: Da ich in Bern wohne, ist ein Kantonswechsel eh angesagt, zumal ich bei S2 einen Kapitalbezug prüfe.

    Antwort 5: Tja, Für Liegenschaften soll's ja gehen. Wo ist der Unterschied?[/color]


    Hallo Piper

    Die Antworten zur Säule 3a sind korrekt. Du kannst die 3. Säule nur für selbstbewohntes Wohneigentum (Ferienwohnung geht also nicht) verpfänden resp. den Betrag zwecks Amortisation der Hypothek vorzeitig beziehen. Solltest du über Wohneigentum verfügen, so wäre ein gestaffelter Bezug zu prüfen. Somit kannst du die Progression brechen. Ansonsten besteht nur die Möglichkeit alles oder nichts.

    Falls du beabsichtigst noch einige Jahre zu arbeiten, so solltest du unbedingt ein weiteres Konto eröffnen.

    Du prüfst auch einen Kapitalbezug deines BVG-Guthabens. Beachte, dass du die Bezüge aus der 2. und 3. Säule nicht im gleichen Jahr tätigst. Diese Bezüge werden im gleichen Jahr addiert und zusammen besteuert. Falls du verheiratet bist und deine Frau vor der gleichen Überlegung steht, nicht im gleichen Jahr wie du beziehen, wird ebenfalls addiert und alles zusammen besteuert.

    Vielleicht solltest du dich in Sachen Pensionsplanung beraten lassen. Könnte einiges an Steuerersparnis mit sich bringen.

  • 3. Säule, z.K

    Mayflower wrote:

    Quote
    Vielleicht solltest du dich in Sachen Pensionsplanung beraten lassen. Könnte einiges an Steuerersparnis mit sich bringen.


    Nee, Mayflower; bin hier ja bestens beraten; denke, das Wesentliche jetzt zu wissen.


    Mayflower wrote:

    Quote


    Falls du beabsichtigst noch einige Jahre zu arbeiten, so solltest du unbedingt ein weiteres Konto eröffnen.


    :?: Hopla, da gibt's noch eine wichtige Frage: Gehe nächstes Jahr, also mit 60, in den "Ruhezustand". Heisst das: S3-Zwangsbezug 2008? Oder kann ich bis zum 65sten weiter Steuern sparen? :?:




    technischer: Das mit dem Lombard war nur ein Gedankenspiel. Hab eh zuviel Liquidität und sowas wie Anlagenotstand, da ich nicht in Obligationen investiere. Das ist auch der Grund, warum ich mir einen S2-Bezug gut überlegen muss. Bei Vorsorgegeldern hört der Spass am Börsenspiel auf.


    Thanks für Eure Antworten. :P

    Der Goldpreis? Das ist Substanz plus Glaube und Angst minus Zinsen. (Allan Greenspan)

  • 3. Säule, z.K

    Hallo Piper


    Zu Deiner Frage wegen der Frühpensionierung:


    In meinem Reglement (3a Konto) steht folgendes:


    Ordentliche Vorsorgedauer

    Die ordentliche Dauer der Vorsorgevereinbarung endet,

    wenn der Vorsorgenehmer das ordentliche AHV-Rentenalter

    gemäss Art. 21 AHVG erreicht, in jedem Fall aber bei

    seinem Tod.

    Der Vorsorgenehmer hat indessen das Recht, frühestens

    fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters die Auflösung der

    Vereinbarung zu verlangen.


    So wie ich das interpretiere, spielt der Zeitpunkt des Eintretens in den Ruhestand dabei keine Rolle


    denn die "unordentliche Vorsorgedauer" ist klar definiert:


    a) Wenn der Vorsorgenehmer eine ganze Invalidenrente

    der eidgenössischen Invalidenversicherung bezieht;

    b) wenn der Vorsorgenehmer das Vorsorgeguthaben für

    den Einkauf in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung

    der beruflichen Vorsorge oder für eine andere anerkannte

    Vorsorgeform im Rahmen der beruflichen Vorsorge

    verwendet;

    c) wenn der Vorsorgenehmer eine selbständige Erwerbstätigkeit

    aufnimmt und der obligatorischen beruflichen

    Vorsorge nicht mehr untersteht;

    d) wenn der Vorsorgenehmer seine bisherige selbständige

    Erwerbstätigkeit aufgibt und eine andersartige selbständige

    Erwerbstätigkeit aufnimmt;

    e) wenn der Vorsorgenehmer die Schweiz endgültig verlässt;

    f) bei Rückzahlung einer Hypothek auf selbstgenutztem

    Wohneigentum;

    g) bei Erwerb und Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum

    für den Eigenbedarf sowie für die Beteiligung

    an selbstgenutztem Wohneigentum.

    Bezüge zu Wohneigentumsförderungszwecken (Buchstaben

    f) und g) können alle fünf Jahre geltend gemacht

    werden.


    Darum, bis zum 65sten weiter Steuern sparen.

  • 3. Säule, z.K

    Gitane wrote:

    Quote
    Darum, bis zum 65sten weiter Steuern sparen.


    Jawohl, das werde ich tun. Vielen Dank, Gitane; hast Dir eine Mordsarbeit gemacht; aber es war zum Wohle der Menschheit.


    Sollte doch eigentlich auch so ein Reglement haben. Doch, jetzt weiss ich ja Bescheid.


    :)

    Der Goldpreis? Das ist Substanz plus Glaube und Angst minus Zinsen. (Allan Greenspan)

  • 3. Säule, z.K

    [ :?: Hopla, da gibt's noch eine wichtige Frage: Gehe nächstes Jahr, also mit 60, in den "Ruhezustand". Heisst das: S3-Zwangsbezug 2008? Oder kann ich bis zum 65sten weiter Steuern sparen? :?:


    Hallo Piper

    Muss dich leider enttäuschen. Gar so einfach funktioniert das nicht. Aufgrund des aktuellen AHV-Alters (Männer 65/Frauen 64) besteht die Möglichkeit das Säule 3a-Guthaben frühestens mit 60/59 zu beziehen. Dabei spielt es keine Rolle, wann du in die offizielle Pension gehst. Für weitere Einzahlungen - und somit auch steuerlich abzugsfähige Abzüge - ist es von Nöten, dass du über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügst. Ohne AHV-pflichtiges Einkommen - keine Abzugsmöglichkeit. Dann ist es im Weiteren massgebend, ob du mit deinem Einkommen (evtl. Teilzeiteinkommen) weiterhin einer Pensionskasse angehörst. Wenn ja, dann max. Betrag unabhängig vom Einkommen = CHF 6365, wenn nein, dann max. 20 % des Einkommens.


    Alles klar?

    Grüsse Mayflower

  • 3. Säule, z.K

    Mayflower wrote:

    Quote
    Gar so einfach funktioniert das nicht.


    Hmmm... Den Ägyptern hat der liebe Gott die Heuschrecken, unseren Vorfahren die Pest - und uns Politiker und Juristen geschickt. Ihretwegen ist nichts, aber auch gar nichts mehr einfach, in unserem Leben.


    Ich gedenke nicht, weiteres Erwerbseinkommen zu generieren. Also kann ich das Steuernsparen vergessen, ausser durch Umzug in eine "klimatisch" bessere Region; in Bern herrscht schlechte Luft.


    Habe heute Morgen UBS beauftragt, ein zweites Konto zu eröffnen. Hier die Antwort; postwendend. Zit:


    "Nur Erwerbstätige können den Steuerabzug an die Säule 3A vornehmen. Das heisst, dass Ihnen ein zweites S3A Konto/Depot nichts bringen würde. Die Zwangsauflösung wird ende Monat des vollendeten 65 Lebensjahr sein. Sie können diese Guthaben bis 5 Jahre vorher auflösen. ... Bei Ihnen vermute ich, dass eine Auflösung der S3A Konti im Jahre 2009 sinnvoll wäre."


    Tja, jetzt scheint wirklich alles klar. :(

    Danke, Mayflower

    Der Goldpreis? Das ist Substanz plus Glaube und Angst minus Zinsen. (Allan Greenspan)

  • 3. Säule, z.K



    Ich gedenke nicht, weiteres Erwerbseinkommen zu generieren. Also kann ich das Steuernsparen vergessen, ausser durch Umzug in eine "klimatisch" bessere Region; in Bern herrscht schlechte Luft.


    Hallo Piper

    Mit einer geschickten Planung siehts evtl. nicht ganz so düster aus. Denk an die Möglichkeiten, falls du Eigenheimbesitzer mit Hypothek bist, so kannst du heute schon einen Teilbezug vornehmen und den Rest in einem anderen Jahr.

    Denk an den Bezug des BVG-Guthabens, auch hier könnte zwecks Amortisation der Hypothek etwas vorbezogen werden.

    Falls finanziell machbar, denk daran, dass die AHV-Rente ja evtl. noch nicht mit 63 schon beginnen muss.


    Viel Spass im Rentnerleben!

    Mayflower

  • 3. Säule, z.K

    Mayflower wrote:

    Quote
    Viel Spass im Rentnerleben!


    hehe; darin, zumindest im "Nichtstun", habe ich schon 2 1/2 Jahre Erfahrung dank eines guten Ausstiegsvertrags. Keine Meetings mehr, keine Budgets, keine Kennzahlen, keine Kämpfe, keine Personalprobleme - Handy ausgeschaltet. Ein süsses Leben; möge es noch lange dauern. Will die Venus-Expedition noch mitbekommen, bevor ich selbst aufsteige, um nachzusehen... :)

    Der Goldpreis? Das ist Substanz plus Glaube und Angst minus Zinsen. (Allan Greenspan)

  • Mehrere Konti

    Nach Lesen dieses Threads habe ich ein paar Fragen:


    Ich habe gelesen, dass einige hier z.B. 2 3a-Konti haben mit 25- bzw. 40%igem Aktienanteil (1:1). Was ist der Vorteil dieser Kombination gegenüber einem Konto mit einem 30-35%igem Aktienanteil? :?:




    Was sind die TERs der einzelnen Konti der einzelnen Anbieter?


    CS: BVG-Mixta Maxi 1,2% p.a. Management-Gebühr, TER: ?

    Migrosbank: 40% Aktienantiel 0.75% p.a. Gebühr, TER: 0.92%

    --> leider läuft der Fonds erst seit etwas über einem Jahr, daher ist ein Vergleich mit anderen Anbietern kaum möglich.


    Ich finde alles, was mehr als 1% p.a. TER ist, eigentlich zuviel, wenn man mal bedenkt, dass die Fonds-Manager bei all den gesetzlichen Vorgaben nicht allzuviel ins Schwitzen kommen dürften.

    Die Bestandteile der Fonds sehen auch alle recht ähnlich aus.


    Hat jemand Erfahrung/eine Meinung zum Swisscanto Oeko 3 Fonds? Die Performance ist ja ganz ordentlich, nur sehe ich das Investieren nach "sozialen und ökologischen" Kriterien eher skeptisch, wenn da nicht die Wirtschaftlichkeit an erster Stelle steht. Sollten die jedoch ein bisschen mehr in Nebenwerte investieren, würde ich das eigentlich begrüssen, weil langfristig gesehen dann eine höhere Rendite rausspringen sollte.


    Richtig super wären 3a-Konten, die in ETFs investieren.

    Gibt es das vielleicht sogar schon oder ist es möglich, sich selbst ein 3a-fähiges Konstrukt zusammenzustellen?


    Fragen über Fragen... :)

  • Re: Mehrere Konti

    Spacecadet wrote:

    Quote


    Richtig super wären 3a-Konten, die in ETFs investieren.


    Ja, das sehe ich auch so. Ausser bei 3A mache ich einen weiten Bogen um Funds; habe mein "Substanz"-Portfolio zu 80% mit ETFs auf alle möglichen Indizes - sowie 20% Nestlé bestückt. In den "Power"-Portfolios fahre ich mittel-exploisive Mini-Futures und Langläufer-Warrants; dies erfordert allerdings ein agiles "Management".


    Deine konkreten Fragen kann ich nicht beantworten, ich frage mich aber grundsätzlich, ob das 3A-Sparen überhaupt sinnvoll ist (war). Im Performance-Vergleich mit einem Konstrukt wie oben beschrieben, ist 3A ein reines Verlustgeschäft für den Anleger. Würde es keinesfalls mehr tun. Ein kompliziertes Brimborium mit einem trivialen Ergebnis. Immerhin, den Banken verschafft es Gewinne und Kundenbindungen. :oops:


    Auch im "ethischen Geldanlegen" sehe ich eine clevere Geschäftsidee, mehr nicht. Auch das Potential der Naiven muss schliesslich erschlossen werden. Gib mir Dein Geld, und ich tue Gutes damit... Ablass-Verkauf und Schlangenfängerei! Also: Tue Gutes - und mehre dein Geld, aber nicht suppenförmig, sondern bewusst und gezielt! 8)

    Der Goldpreis? Das ist Substanz plus Glaube und Angst minus Zinsen. (Allan Greenspan)

  • 3. Säule, z.K

    piper


    An sich wollte ich das 3a-Sparen gar nicht in Abrede stellen. :oops: :D


    Es gibt m.E. nach schon einige Vorteile, z.B. dass man an das Geld wirklich gar nicht bzw. nur unter sehr bestimmten Umständen rankommt. Falls mal die Selbstdisziplin im Laufe des Lebens versagt und man sein Geld verplempert, bleibt wenigstens noch das für die Rente.


    Wie siehtst Du denn konkret den Nutzen, der sich aus einem 3a-Konto ergibt, in Bezug auf die Steuerersparnis und die Amortisation einer eventuellen Hypothek?

    Ein Haus- oder Wohnungskauf ist bei mir nämlich im nächsten Jahr geplant...


    Wenn man das gegeneinander aufrechnet, könnten ja noch einige % zur Performance dazu gezählt werden. Nur weiss ich nicht, wie man das konkret errechnet. Wieviel kann man von der jährlich einbezahlten Summe von der Steuer abziehen?




    PS.:

    20% Nestle sind auch recht mutig. :)

  • Re: Mehrere Konti

    Spacecadet wrote:


    Aus der Vergangenheit weiss man, dass Aktienanlagen z.B über die letzten 100 Jahren gesehen immer eine grössere Performance erbrachten als z.B Obligationen. Ob dies in den nächsten 100 J auch so sein wird, weiss man nicht. Man kann nur vermuten.


    Nun...je höher der Aktienanteil ist, desto höher die Chance auf eine überdurchschnittliche Performance.


    Unter TER versteht man, Total Expense Ratio. Diese Kennzahl wird in Prozent angegeben und beziffert die Gesamtheit der Kommissionen und Kosten. Also die anfallenden Kosten für ein Finanzprodukt, dargestellt in einer Zahl.

  • 3. Säule, z.K

    Spacecadet wrote:

    Quote
    Vontobel

    Danke für die Antwort, ich wollte jedoch eigentlich wissen, wie hoch die TERs der verschiedenen Anbieter sind, weil ich weiss, was das ist. :D


    Und gibt es 3a-Konten, die in Indexfonds investieren?


    Wie hoch die verschiedenen Kosten sind musst du schon selber nachrecherchieren :)


    Ich habe mal von einer 3a Anlage gehört, welche das Geld in Str. Produkte investierst...aber von einer 3a-Indexanlage habe ich bislang noch nichts gehört...


    Meist kannst du einfach nur die Obligationen/Aktien/Geldmarktanteile bestimmen...