New Orleans (awp/sda/dapd) - Das Betreiberunternehmen der havarierten Ölbohrplattform "Deepwater Horizon" ist aufgrund seines Vertrages mit dem US-Mineralölkonzern BP nur für einen Teil der Schadenersatzzahlungen nach der Ölpest im Golf von Mexiko verantwortlich.
Ein Gericht in New Orleans urteilte am Donnerstag, dass der Vertrag Transocean davor schütze, viele der Forderungen wegen Umweltverschmutzung bezahlen zu müssen.
Allerdings betreffe das weder direkt durch die Plattform verursachte Verschmutzungen noch Bussgeldzahlungen und zivilrechtliche Strafen, die durch die Explosion auf der "Deepwater Horizon" im April 2010 entstanden sind, sagte Richter Carl Barbier.
Quelle: www.nzz.ch