Life Watch (ehemals Card Guard)

  • Lifewatch wird von gewissen Publizitätspflichten befreit


    Der Ferndiagnose-Spezialist Lifewatch ist im Rahmen der Übernahme durch das US-Unternehmen Biotelemetry von gewissen Publizitätsvorschriften für börsenkotierte Gesellschaften befreit worden.


    28.08.2017 08:30


    Die SIX Exchange Regulation habe am vergangenen Freitag ein entsprechendes Gesuch von Lifewatch bewilligt, heisst es in der Mitteilung vom Montag. Unter anderem wurde Lifewatch von der Pflicht befreit, im laufenden Jahr einen Halbjahresbericht vorlegen zu müssen bzw. Ad hoc-Mitteilungen dazu.


    Auch die Offenlegung von Management-Transaktionen oder die Führung eines Unternehmenskalenders fallen weg. Die Befreiung von diesen Publizitätsvorschriften gilt gemäss Mitteilung bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, d.h. bis und mit 28. Dezember 2017. Die Übernahme von Lifewatch durch Biotelemetry wurde Mitte Juli abgewickelt.


    (AWP)

  • Lifewatch beantragt Dekotierung von SIX


    Lifewatch hat nun die Dekotierung von der Schweizer Börse beantragt.


    03.10.2017 06:59


    Der Verwaltungsrat habe die SIX Exchange um die Dekotierung ersucht, heisst es in einer knappen Mitteilung vom Dienstag. Der Zuger Telemedizin-Anbieter war vom US-Unternehmen Biotelemetry übernommen und bereits Ende August von gewissen Publizitätsvorschriften für börsenkotierte Gesellschaften befreit worden. Unter anderem musste Lifewatch im laufenden Jahr keinen Halbjahresbericht vorlegen.


    (AWP)

  • Lifewatch: SIX bewilligt Dekotierung von Schweizer Börse


    Die Dekotierung von Lifewatch ist durch die Schweizer Börse bewilligt worden.


    26.10.2017 07:01


    Der letzte Handelstag sowie das Datum der Dekotierung würden nach Vorliegen des rechtskräftigen Kraftloserklärungsurteils des Obergerichts des Kantons Zug festgelegt, heisst es in einer Mitteilung Von Lifewatch vom Donnerstag.


    Die Dekotierung war Anfang Oktober beantragt worden, nachdem Lifewatch vom US-Unternehmen Biotelemetry übernommen worden war. Bereits Ende August war das Unternehmen von gewissen Publizitätsvorschriften für börsenkotierte Gesellschaften befreit worden. Unter anderem musste Lifewatch im laufenden Geschäftsjahr keinen Halbjahresbericht vorlegen.


    (AWP)