@ Pesche @ Elias
Das Bier ist bald leer ...
Damit keine Missverständnisse betreffend Ausschüttungen (Dividenden) aus Kapitaleinlagereserven aufkommen. Solche Ausschüttungen aus Kapitaleinlagereserven sind absolut steuerfrei beim Einkommen (kein Vermögensertrag ist zu deklarieren). Das gilt natürlich nicht für das Vermögen, sondern diese Aktien sind zum Steuerkurs per Ende Jahr als Vermögen zu deklarieren, einfach Ertrag/Einkommen ist Null.