• Re: Von CS in UBS

    M.A. aus A. wrote:

    Quote


    Aber vorher macht der UBS Kurs nur das, was ein Böötchen ohne eigenen Motor im Meer halt so macht: Mitschwimmen und sich treiben lassen.


    Auch so kann man Fische fangen, je höher die Wellen je besser. :lol: :lol: :lol:

    Dem Geld darf man nicht nachlaufen - man muss ihm entgegengehen.(Henry Ford)

  • UBS

    s3arch wrote:

    Quote
    mich dünkt auch, dass die UBS nun eine gute und gesündere kursentwicklung hinlegt...langsam aber "hoffentlich" stetig


    Das habe ich auch letztes Jahr immer wieder gesagt. Aber dass es soooooo langsam gehen muss :oops:

    Wer hätte das gedacht :roll:

  • UBS

    So habe eine kleine Position zu 17.10 verkauft.

    Wollte diese Position schon mitte Dezember mit Gewinn verkaufen. Naja jetzt ist halt mitte Januar geworden, aber wennigstens Gewinn.

    An der Börse kannst du "nur" 100% verlieren, aber ein vielfaches gewinnen.

  • UBS

    Perry2000 wrote:

    Quote
    Bei 17.20 ca. 180'000, danach bis 17.49 nix von Bedeutung. Wenn wir die 17.20 noch knacken, wirds nochmals Schub geben :)

    Aber das ist schon fast etwas viel verlangt für einen Freitag :oops:


    und mein finger sitzt auf dem sell-button. habe das vertrauen einfach irgendwie in die ubs verloren.

  • UBS

    Was zu lesen, damits nicht langweilig wird :lol:


    08-01-2010 11:34 STEUERAFFÄRE/BGER: FINMA hat USA zu Unrecht UBS-Kundendaten geliefert


    Bern (awp/sda) - Die von der FINMA im letzten Februar verfügte Herausgabe der Kontendaten von 300 amerikanischen UBS-Kunden an die US-Behörden war rechtswidrig. Laut Bundesverwaltungsgericht hatte die FINMA dafür weder eine Gesetzesgrundlage noch eine Notrechtskompetenz.


    Am 18. Februar 2009 hatte die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) die UBS angewiesen, ihr die Kontendaten von rund 300 amerikanischen Kunden auszuhändigen. Die erhaltenen Daten leitete die FINMA direkt an die US-Behörden weiter. Mit ihrem Überraschungscoup hebelte die FINMA das in gleicher Sache laufende Amtshilfeverfahren aus.


    Ihr Vorgehen rechtfertigte die FINMA damit, dass die USA mit einem Strafverfahren gegen die UBS gedroht hätten, falls die Kundendaten nicht geliefert würden. In diesem Fall hätte der UBS Insolvenz gedroht. Das sei im Interesse der Schweiz zu verhindern gewesen.


    Gegen den Entscheid der FINMA gelangten mehrere betroffene UBS-Kunden ans Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Bern haben in einem Pilotverfahren die erste Beschwerde nun gutgeheissen. Gemäss dem am Freitag veröffentlichten Urteil, das innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht weitergezogen werden kann, hat die FINMA rechtswidrig gehandelt.


    Laut den Richtern in Bern liegt es nahe, dass die US-Behörden mit den erhaltenen Informationen von den betroffenen UBS-Kunden ein sehr genaues Profil erstellen konnten. Das bedeute einen relativ weitgehenden Eingriff in ihre wirtschaftliche Privatsphäre.


    Dafür wäre laut Gericht eine explizite gesetzliche Grundlage nötig gewesen. Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes, auf die sich die FINMA gestützt habe, würden ihr zwar die Kompetenz verleihen, Schutzmassnahmen bei drohender Insolvenz einer Bank zu ergreifen.


    Die fraglichen Bestimmungen seien indessen zu wenig bestimmt und voraussehbar, um eine direkte Herausgabe von Bankkundendaten an ausländische Behörden rechtfertigen zu können. Auch auf Notstandsrecht könne sich die FINMA nicht berufen. Dazu sei neben dem Parlament einzig der Bundesrat befugt.


    Die Landesregierung habe aber darauf verzichtet, im konkreten Fall selber Notrecht anzuwenden. Zwar habe der Bundesrat die FINMA ersucht, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um eine Strafklage der USA gegen die UBS abzuwenden. Zur Wahl des geeigneten Mittels habe er sich dabei nicht geäussert.


    Zudem sei er offenbar selber von einer Notlage ausgegangen. Selbst mit dem Einverständnis des Bundesrates wäre die FINMA laut Gericht allerdings nicht befugt gewesen, von sich aus eine Notstandsverfügung zu erlassen. Vielmehr hätte die FINMA den Bundesrat bitten müssen, die entsprechende Anordnung zu erlassen.


    Andreas Rüd, Rechtsvertreter der Beschwerdeführer, spricht von einem wichtigen Etappensieg für seine Klienten. Wie er sich am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA äusserte, rechnet er damit, dass der Entscheid von der FINMA oder der UBS noch ans Bundesgericht weitergezogen wird.


    Ankündigungen zum seinem weiteren Vorgehen seien deshalb verfrüht. Es gelte nun sorgfältig zu analysieren, was das Urteil mit Blick auf allfällige weitere zivil-, öffentlich- oder strafrechtliche Schritte genau bedeute. Die UBS selber gibt gemäss ihrem Pressesprecher Serge Steiner zum Urteil keinen Kommentar ab.


    Am 19. August 2009 haben die Schweiz und die USA im Streit um die Lieferung von UBS-Kundendaten einen Vergleich unterzeichnet. Die Schweiz soll Daten zu rund 4450 mutmasslichen Steuerbetrügern liefern, die zwischen 2001 und 2008 Informationen über ihre UBS-Konten den US-Behörden nicht oder nur teilweise offenlegten.


    Bis Ende Jahr hatte die Eidg. Steuerverwaltung rund 600 entsprechende Schlussverfügungen erlassen, die beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können. Mit ersten Entscheiden des Gerichts ist nicht vor kommendem Juli zu rechnen. (Urteil T 0/2 vom 5.1.2010)

  • UBS

    Wenn nicht der ganze SMI, bzw. der ganze Markt einbricht, wird die UBS sehr schnell bei den 20 CHF sein. Ich fänd's geil ;).

    Wie schon mehrmals erwähnt - die UBS kann jetzt endlich richtig loslegen, da sich die Klagen etwas beruhigen.. Hoffen wir, die UBS schreibt im ersten oder spätestens im zweiten Quartal wieder einen Gewinn. Ich bin zuversichtlich.


    Hat jemand das aktuelle Orderbook, das er posten kann? Besten Dank im Voraus.


    Freundliche Grüsse

    Fruti aka. BlizZarD

  • UBS

    @Perry

    finde ich auch ganz schön, das ist wohl das erste Mal seit langer Zeit, dass die UBS höher performt als die CS. Würden wir das Resultat der letzten Monate ansehen, dann würde es ca. 115:1 stehen...