Ich denke den meisten ist dieses Thema soweit klar.
Jedoch wäre es sicherlich super hier einige Punkte bezüglich der Versteuerung von Kursgewinnen und Dividenden zu sammeln.
Das Thema ist, denke ich, für jeden nicht ganz zu 100% klar.. auch für mich nicht.
Im NEWRON Thread haben wir bereits sehr viele interessante Beiträge gesehen, welche man sicherlich auch in nächster Zeit noch lesen möchte. Auch wäre es sehr interessant zu wissen, was für Erfahrungen die alten Hasen hier drin schon mit den Steuerbehörden gemacht haben.
WAS FÜR MICH NOCH EINE OFFENE FRAGE BLEIBT:
Wie viel Steuern müsste ich im Jahr 2015 bezahlen, wenn sich mein Vermögen von 30'000 CHF auf 100'000 CHF erhöht hat und ich nun
1. als "professioneller" Trader eingestuft werde.
2. als normaler Privatanleger... (nur Vermögenssteuer?)
3. Geben hier drin alle alles am Staat an?
Wie auch im Newron Thread beschrieben, müssen wir ja auch immer klar zwischen Kapitalgewinnsteuer und Vermögenssteuer unterscheiden.
Hier nochmals eine kurze Zusammenfassung:
http://www.taxinfo.sv.fin.be.c…/taxinfo/Gewerbsm%E4ssige...
Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
Einkünfte aus gewerbsmässigem Wertschriftenhandel werden als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert. Kapitalgewinne aus privater Vermögensverwaltung sind steuerfrei. Grundsätzlich kann gewerbsmässiger Wertschriftenhandel ausgeschlossen werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der durchschnittliche Wertschriftenbestand gemäss Wertschriftenverzeichnis beträgt weniger als CHF 200'000.
- Es finden jährlich weniger als 100 Transaktionen (Käufe oder Verkäufe) statt.
Wenn kein Fremdkapital eingesetzt wird und keine Optionen gekauft werden, sind bis zu 200 Transaktionen zulässig.
Ferner ist gewerbsmässiger Wertschriftenhandel immer ausgeschlossen, wenn die Kriterien gemäss Ziffer 3 des Kreisschreibens Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Juli 2012 kumulativ erfüllt sind:
Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens 6 Monate
Das Transaktionsvolumen (entspricht der Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse) pro Kalenderjahr beträgt gesamthaft nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode
Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendigkeit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist regelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen.
Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (wie z. B. Zinsen, Dividenden, usw.) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.
Der Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesondere Optionen) beschränkt sich auf die Absicherung von eigenen Wertschriftenpositionen.
Sind diese Kriterien nicht kumulativ erfüllt, werden die gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt. Bei der vertieften Beurteilung treten das Transaktionsvolumen, die Fremdfinanzierung und der Einsatz von Derivaten als Indizien zur Annahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in den Vordergrund (Ziffer 4 des Kreisschreibens Nr. 36).