Krankenkasse

  • Krankenkassen sind finanziell für die Coronakrise gewappnet


    Die Krankenkassen sind finanziell für die anfallenden Kosten der Coronakrise gerüstet. Für ausserordentliche Lagen verfügen sie über Reserven von 8 Milliarden Franken, was die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung während drei bis vier Monaten deckt.


    03.04.2020 12:55


    Die Reserven lagen Anfang 2019 bei allen Versicherern über dem vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgeschriebenen Minimum, wie der Krankenkassenverband Santésuisse am Freitag mitteilte. Diese Reserven garantieren unerwartete Ausgaben wegen der Pandemie. Pro Jahr betragen die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung etwa 33 Milliarden Franken.


    Der finanzielle Aufwand für die Pandemie sei derzeit nicht absehbar, hiess es weiter. Einen grossen Teil der finanziellen Last werden aber die Krankenkassen übernehmen. Dazu seien sie da, schrieb Santésuisse.


    Im weiteren Verlauf der Pandemie wird sich gemäss Santésuisse zeigen, ob die Reserven der Versicherer ausreichen. Sollten einzelne Krankenkassen mehr Mittel brauchen, können sie die Reserven über mehrere Jahre hinweg wieder aufbauen und so die Belastung der Prämienzahlerinnen und -zahler in Grenzen halten.


    Das BAG erliess Ende März Richtlinien für die Kostenübernahme von stationär im Spital behandelten Coronavirus-Patienten. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) regelte bereits vorher die Kostenübernahme für die Tests. Dafür bezahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) 180 Franken.


    (AWP)

  • Keine Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf Krankenkassenprämien


    Die Direktorin des Krankenkassenverbandes Santésuisse, Verena Nold, gibt für die neue Prämienrunde 2021 bereits Entwarnung. Zusatzkosten wegen der Coronavirus-Pandemie würden nicht zu einer Erhöhung der Krankenkassentarife führen.


    09.04.2020 06:48


    Dies erklärte sie in einem Interview mit der Wirtschaftszeitung "L'Agefi" vom Donnerstag. Es stünden genügend Reserven zur Verfügung, hiess es zur Begründung dieser Aussage.


    "Derzeit gibt es keine besonderen Befürchtungen für die Prämienrunde 2021", betonte sie. Die Reserven seien solide und gut dotiert, hiess es. "Wir sind davon überzeugt, dass sie es ermöglichen werden, die Coronavirus-Krise zu bewältigen", erklärte Nold weiter.


    Die Krankenkassen hätten Reserven in Höhe von rund neun Milliarden Franken aufgebaut, sagte die Direktorin von Santésuisse. Gleichzeitig weist sie daraufhin, dass die Krankenkassenprämien für das kommende Jahr in der Art festgesetzt werden, wie viele Ausgaben für 2021 erwartet werden und nicht hauptsächlich in der Form, wie viel Geld im Jahr 2020 ausgegeben wurde.


    Verschiebungen bei den Ausgaben


    Darüber hinaus sei es noch viel zu früh, um Kostenschätzung im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie vorzunehmen. "Einerseits sind Patienten auf Intensivstationen sehr teuer", sagte sie. Andererseits fielen auch wegen verschobenen Arztkonsultationen beziehungsweise aufgrund nicht durchgeführter Operationen zunächst weniger Kosten an.


    Allerdings wird es laut Nold bei einem Teil solcher aufgeschobener medizinischer Massnahmen gewisse Aufholeffekte bei den Kosten geben. Diese könnten sogar noch im Jahr 2020 eintreten. "Das ist alles eine Frage der Planung und diese dürfte mit grossen Herausforderungen verbunden sein", sagte sie.


    (AWP)

  • Krankenkassen sollen Kosten für Pflegematerial übernehmen


    Die Krankenkassen sollen Pflegematerial wie Spritzen oder Verbände immer bezahlen, unabhängig davon, wer es wo verwendet. Der Nationalrat hat am Mittwoch der entsprechenden Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes zugestimmt.


    23.09.2020 13:45


    Der Nationalrat fällte den Entscheid mit 189 zu 0 Stimmen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.


    Der Bundesrat will sicherstellen, dass Material wie etwa Verbände oder Spritzen, das in Heimen oder von der Spitex gebraucht wird, bezahlt wird. Patienten im Heim oder zu Hause sollen das Material erhalten, das sie benötigen.


    Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht heute zwar eine Vergütung vor, wenn Patienten selbst oder nichtberufliche Helferinnen und Helfer Pflegematerial verwenden. Für in Heimen oder von der Spitex verwendetes Pflegematerial hingegen gibt es diese Vergütung nicht.


    Zugang für Patienten sichern


    Mit der Gesetzesänderung soll es keinen Unterschied mehr geben zwischen beruflicher und nicht beruflicher Verwendung und dem Ort, an dem das Material eingesetzt wird. Die Forderung, dass die Krankenkassen die Kosten für dieses Pflegematerial übernehmen, stammt aus dem Parlament. Es überwies 2019 eine Motion dazu.


    Mit der neuen Regelung werden Kantone und Gemeinden schätzungsweise 65 Millionen Franken entlastet. Die Krankenkassen müssen diesen Betrag übernehmen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hatte die schweizweit einheitliche Vergütung für das Pflegematerial in der Vernehmlassung begrüsst.


    Die Krankenkassen lehnten den Vorschlag wegen der Mehrkosten ab. Es bestünde kein Anreiz mehr, haushälterisch mit Verbandsmaterial oder Krücken umzugehen, bemerkte der Krankenkassenverband Santésuisse. Ähnlich tönte es beim Krankenkassenverband Curafutura. Dieser erwartet sogar Kosten von 100 Millionen Franken pro Jahr.


    Wegweisendes Gerichtsurteil


    Wegen eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2017 müssen Krankenkassen Pflegematerial in Heimen heute nicht separat vergüten. Die Kosten bleiben an Pflegeheimen, Spitexorganisationen und letztlich an Kantonen oder Gemeinden hängen.


    Grundlage dieses Grundsatzentscheides war die neue Pflegefinanzierung. Seit Januar 2018 müssen auf Grund des Urteils die Kantone oder Gemeinden als Restfinanzierer für Verbände, Spritzen, Gehhilfen und weiteres Material zahlen. Einige Kassen forderten von den Heimen nach dem Urteil rückwirkend Geld zurück.


    (AWP)

  • Trotz hohem Sparpotenzial kaum Wechsel bei Krankenkassen


    Obwohl man bei einem Wechsel der Grundversicherung viel Geld sparen könnte, ist die Wechselbereitschaft klein.


    07.10.2020 10:51


    Dies dürfte neben den gering gestiegenen Prämien auch daran liegen, dass viele Versicherte mit ihrer Krankenkasse zufrieden sind. Dies zeigen die am Mittwoch veröffentlichten Analysen zweier Vergleichsportale. Der Online-Vergleichsdienst moneyland.ch untersuchte dabei das Sparpotenzial und das Internetportal bonus.ch führte eine Befragung zur Kundenzufriedenheit durch.


    Das von moneyland.ch errechnete Sparpotenzial bei den Prämien der Krankenkassen-Grundversicherung beläuft sich bei einem Wechsel zum günstigsten Anbieter im Durchschnitt auf 381 Franken pro Person und Jahr. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz beziffert der Vergleichsdienst die Einsparmöglichkeiten der ganzen Bevölkerung für 2021 auf rund 3,3 Milliarden Franken.


    Berücksichtigt wurden dabei gemäss den Angaben die unterschiedlichen Prämien je nach Anbieter, Altersgruppe, Prämienregion und Versicherungsmodell.


    Zufriedenheit relativ hoch


    Dass trotzdem nur ein geringer Teil der Bevölkerung die Kasse wechselt, liegt laut der Untersuchung von bonus.ch neben dem geringen Prämienanstieg auch daran, dass die meisten Versicherten mit der eigenen Krankenkasse zufrieden sind.


    Konkret bewerteten die Befragten ihre allgemeine Zufriedenheit mit der Krankenkasse auf der Schulnoten-Skala von 1 bis 6 mit der Note 5,5. Dies sei seit 2009 der höchste gemessene Durchschnittswert. Besonders gute Noten verteilten die Deutschschweizer.


    Mehr als die Hälfte bleibt


    Das Lausanner Vergleichsportal befragte Mitte August mehr als 1'400 Personen auch zu ihrer Absicht, die Krankenkasse per 2021 zu wechseln. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) habe angegeben, dass kein Anbieterwechsel geplant sei. Nur 17,1 Prozent würden derweil einen Wechsel in Betracht ziehen. Der Rest machte keine Angaben.


    Gemäss den Zahlen von bonus.ch haben rückblickend nur 9,8 Prozent auf das Jahr 2020 hin die Grundversicherung gewechselt. Im Jahr davor waren es sogar nur 9,0 Prozent. Im Jahr 2018 waren es immerhin noch 14,6 Prozent, die bei der damals im Schnitt 4-prozentigen Erhöhung der Prämien ihren Anbieter wechselten.


    (SDA)

  • Krankenkassen müssen Kosten für Pflegematerial übernehmen


    Die Krankenkassen müssen künftig die Kosten für Pflegematerial übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle mehr, wer es wo verwendet. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat der entsprechenden Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes zugestimmt.


    09.12.2020 11:30


    Der Entscheid im Ständerat fiel wie jener im Nationalrat einstimmig. Mit der Gesetzesänderung soll es keinen Unterschied mehr geben zwischen beruflicher und nicht beruflicher Verwendung und dem Ort, an dem das Material eingesetzt wird. Die Forderung, dass die Krankenkassen die Kosten für dieses Pflegematerial übernehmen, stammt aus dem Parlament. Es überwies 2019 eine Motion dazu.


    Mit der neuen Regelung werden Kantone und Gemeinden um schätzungsweise 65 Millionen Franken entlastet. Die Krankenkassen müssen diesen Betrag übernehmen. Die Krankenkassen lehnten den Vorschlag wegen der Mehrkosten ab.


    Der Bundesrat will sicherstellen, dass Material wie etwa Verbände oder Spritzen, das in Heimen oder von der Spitex gebraucht wird, bezahlt wird. Patienten im Heim oder zu Hause sollen das Material erhalten, das sie benötigen.


    Der Ständerat hat am Mittwoch noch eine Übergangsbestimmung in die Vorlage eingebaut. Diese sichert auch die Finanzierung von Pflegematerial namentlich in der Palliativpflege oder bei der Behandlung von Schmetterlingskindern. Diese Materialien befinden sich derzeit noch nicht auf der entsprechenden Vergütungsliste. Wegen dieser Differenz muss das Gesetz noch einmal in den Nationalrat.


    Wegweisendes Gerichtsurteil


    Auslöser für die Gesetzesänderung war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2017. Demnach müssen Krankenkassen Pflegematerial in Heimen derzeit nicht separat vergüten. Die Kosten bleiben an Pflegeheimen, Spitexorganisationen und letztlich an Kantonen oder Gemeinden hängen.


    Grundlage dieses Grundsatzentscheides war die neue Pflegefinanzierung. Seit Januar 2018 müssen aufgrund des Urteils die Kantone oder Gemeinden als Restfinanzierer für Verbände, Spritzen, Gehhilfen und weiteres Material zahlen. Einige Kassen forderten von den Heimen nach dem Urteil rückwirkend Geld zurück.


    Mit dem revidierten Gesetz wird nun in diesem Bereich eine Vereinheitlichung angestrebt, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset im Ständerat.


    mk/


    (AWP)

  • Schweizer bleiben Krankenkasse trotz steigenden Prämien treu


    Noch nie haben so wenige Schweizerinnen und Schweizer die Krankenkasse gewechselt wie 2021. Und dies trotz steigender Prämien.


    07.09.2021 12:45


    Konkret wechselten dieses Jahr nur 8,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung zu einer neuen Krankenversicherung, wie das Online-Vergleichsportal bonus.ch am Dienstag mitteilte. Bereits in den letzten beiden Jahren war der Anteil der Wechsel mit 9,0 respektive 9,8 Prozent relativ tief. Im Jahr 2018 hatten mit 14,6 Prozent noch bedeutend mehr Versicherte gewechselt.


    Bei einem möglichen Wechsel der Krankenkasse spielt die Prämienerhöhung für das Folgejahr gemäss bonus.ch eine grosse Rolle. 2021 stiegen die Prämien durchschnittlich um nur 0,5 Prozent. 2020 betrug die Erhöhung noch 0,2 Prozent.


    Da es sich bei der Prämienerhöhung aber um einen Durchschnittswert handelt, stiegen dieses Jahr in der Realität fast ein Drittel der Prämien um mehr als zwei Prozent. Ein Fünftel hat gemäss bonus.ch ihre Prämien sogar um 3 Prozent erhöht.


    Schweizer zeigen sich zufrieden


    Die wenigen Wechsel deuten aber trotz steigender Prämien darauf hin, dass die Schweizer mit ihrer Krankenversicherung zufrieden sind. Im Durchschnitt erreichen die Krankenkassen eine Note von 5,07 bei einer Notenskala von 1 bis 6. Die rund 3200 Umfrageteilnehmenden bewerteten die Versicherer nach Prämienerhöhung, Klarheit der übermittelten Informationen, Bearbeitung der Leistungen sowie Kundenservice.


    Agrisano, Sanitas und Swica belegen dabei mit einer Punktzahl von 5,4 den ersten Platz. In der Kategorie Kundenservice erreichte Agrisano als einziges Unternehmen eine 5,5. Swica folgt knapp auf mit einer 5,4.


    Die Krankenkasse Atupri landet mit einer 5,3 im Durchschnitt auf dem zweiten Platz. Den dritten Platz teilen sich mit der Note 5,2 gleich fünf Versicherer: CSS, Helsana, KPT, OEKK und Visana.


    Welche Krankenkassenanbieter bei der Umfrage am schlechtesten abschnitten, teilte bonus.ch nicht mit.


    kae/rw


    (AWP)

  • Bundesrat genehmigt zwei neue -Krankenkassen-Tarifverträge


    Der Bundesrat hat am Mittwoch zwei neue Tarifverträge genehmigt, und zwar im Bereich der diagnostischen Neuropsychologie. Der nationale Taxpunktwert für Leistungen in dieser Sparte wird zuerst bei 0,99 Franken und ab 2023 bei 0,98 Franken festgesetzt.


    04.05.2022 14:47


    Die beiden neuen Tarifverträge wurden von der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen, dem Spitalverband H+ und Tarifsuisse AG abgeschlossen. Leistungen der diagnostischen Neuropsychologie werden seit 2017 von der Grundversicherung übernommen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.


    jb/


    (AWP)

  • Krankenkassenprämien steigen laut Comparis um fünf Prozent


    Die Krankenkassen dürften gemäss Comparis-Prognosen im Jahr 2023 ihre Prämien durchschnittlich um fünf Prozent anheben.


    05.05.2022 06:44


    Für diesen "Prämienschock" sei der politisch angeordnete Abbau ihrer Reserven verantwortlich. Vielen Krankenkassen fehle nun das Reservepolster, um die aktuellen Kostenschwankungen abzufedern, schreibt der Onlinevergleichsdienst Comparis in einer Mitteilung vom Donnerstag.


    Mit ihren Reserven hätten die Krankenkassen bis 2021 an den Kapitalmärkten hohe Renditen erzielen können. Damit hätten sie sowohl die Defizite des Versicherungsgeschäfts decken als auch ihre Reserven weiter erhöhen können.


    "Mit einer Verordnungsänderung hat der Bundesrat im letzten Jahr den Druck auf die Versicherer erhöht, Reserven abzubauen, obwohl sich eine aussergewöhnliche Kostensteigerung abzeichnete", schreibt Comparis. Viele Krankenkassen hätten diesem Druck nachgegeben; sie hätten ihre Prämien zu tief angesetzt und als Folge davon ihre Reserven zu stark abgebaut.


    Schwankungen beruhigen sich wieder


    2023 dürften gemäss Comparis nun viele Versicherte in der Grundversicherung Rechnungen erhalten, die mehr als zehn Prozent höher ausfallen als im laufenden Jahr. Im Durchschnitt dürfte die nächste Prämienrunde laut des Onlinevergleichsdiensts mit einem Anstieg der Grundversicherungsprämien von fünf Prozent einhergehen.


    Zwischen 2020 und 2022 schwankten die Kosten im Gesundheitswesen stark. Dies könne nur zum Teil mit der Covid-Pandemie und dem veränderten Angebots- und Nachfrageverhalten erklärt werden, heisst es in der Mitteilung.


    Comparis geht davon aus, dass sich diese Schwankungen wieder beruhigen werden und sich das Kostenwachstum der medizinischen Leistungen zu Lasten der Grundversicherung in den nächsten Jahren im Bereich von zwei, drei Prozent einpendeln wird.


    (AWP)

  • Nationalrat debattiert über Massnahmen gegen das Prämienwachstum


    Der Nationalrat hat am Dienstag über die steigenden Gesundheitskosten und den drohenden Prämienanstieg debattiert. Dabei wurde deutlich: Alle wollen die Kosten im Gesundheitswesen bremsen, alle wollen tiefere Krankenkassenprämien. Die Frage ist, wie das gehen soll.


    31.05.2022 11:15


    Konkret beschäftigte sich die grosse Kammer mit der Volksinitiative "Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)" der Mitte-Partei. Sie verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Zu stark wäre gemäss Initiativtext, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.


    "Hohe Prämien werden zu Schuldenfallen", sagte Mitte-Sprecher Christian Lohr (TG). Es gelte nun, Kante zu zeigen. "Wir wollen die Kostenexplosion bei den Prämien nicht mehr weiter akzeptieren." Deutlicher wurde Mitte-Präsident Gerhard Pfister (ZG). Er sprach von einem "Gesundheitskartell", das sich in diesem Milliardenmarkt selber erhalte. Das "Perpetuum mobile der falschen Anreize" müsse gestoppt werden.


    Fraktionskollegin Ruth Humbel (AG) gab zu bedenken, dass nicht die Preise, sondern das Mengenwachstum das Hauptproblem sei. "Die Ressourcenverschwendung in unserem Gesundheitswesen ist enorm." Mit einer besseren Koordination könnten Kosten eingespart werden, ohne Qualitätsverlust. Dafür sei die Initiative der richtige Weg.


    "Mehr Wunschgedanke als Inhalt"


    Die übrigen Fraktionen stellten sich in der allgemeinen Aussprache im Nationalrat jedoch gegen das Volksbegehren. Eine Kostenbremse, die weder den medizinisch-technischen Fortschritt noch die Alterung der Bevölkerung berücksichtige, sei gefährlich, lautete der Tenor.


    "Die Kostenbremse-Initiative ist mehr Wunschgedanke als Inhalt", sagte Jörg Mäder (GLP/ZH). Es brauche konkrete Massnahmen, die das Gesundheitssystem effizienter machten, ohne den Zugang zu limitieren. Regine Sauter (FDP/ZH) kritisierte die Idee eines staatlich gelenkten Gesundheitswesens. Es brauche vielmehr eine bessere Koordination zwischen den Leistungserbringern.


    Als "untauglich" bezeichnete SP-Sprecherin Barbara Gysi (SG) die Initiative der Mitte. Es fliesse nicht zu wenig Geld ins Gesundheitswesen, konstatierte sie. Die Mittel gingen nur manchmal an die falschen Stellen. Ziel müsse es sein, das Geld intelligenter einzusetzen.


    Angst vor Bürokratie


    Manuela Weichelt (Grüne/ZG) plädierte im Namen ihrer Fraktion dafür, dass zuerst die Wirkung der jüngsten Gesetzesrevisionen im Gesundheitswesen überprüft werden solle, bevor bereits wieder gehandelt werde. Beim Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) herrsche eine "Reformitis".


    Auch für die grösste Fraktion im Nationalrat ist die Kostenbremse-Initiative keine valable Option. Der starre Mechanismus der Initiative mit der Koppelung an die Wirtschafts- und Lohnentwicklung greife zu kurz und sei kaum vereinbar mit dem Schweizer Gesundheitssystem, sagte Therese Schläpfer (SVP/ZH).


    Wie die Grünen will ein Teil der SVP auch nichts von einem Gegenvorschlag zur Initiative wissen. Die gesetzlich vorgeschriebene Rationierung von Gesundheitsleistungen mache keinen Sinn - auch, weil damit eine "enorme Bürokratie" drohen würde, sagte Céline Amaudruz (SVP/GE).


    Alternativen werden diskutiert


    Trotzdem zeichnet sich ab, dass der Nationalrat nach der stundenlangen Debatte einen indirekten Gegenvorschlag verabschieden wird. Anders als der Bundesrat dürfte er im KVG aber keine Kostenzielvorgaben machen. Die Mehrheit der bisherigen Rednerinnen und Redner befürchtet, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leiden könnte.


    Stattdessen soll das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenversicherung mit konkreten Massnahmen bei den Tarifen und den Laboranalysen gebremst werden. So soll der Bundesrat beispielsweise unverzüglich überhöhte Vergütungen in der veralteten Tarifstruktur Tarmed für ambulante ärztliche Behandlungen senken. Mit weiteren Massnahmen sollen Bund und Kantone den nötigen Spielraum erhalten, um ohne Leistungsabbau Kosten zu senken.


    Die aktuelle Debatte in der grossen Kammer erinnert an zahlreiche Diskussionen zum Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren - und es wird nicht die letzte sein in der laufenden Sommersession. In zwei Wochen debattiert der Nationalrat ein weiteres Mal, wie die Kosten im Gesundheitswesen weiter gesenkt werden können. Dann wird es um die Volksinitiative "Maximal zehn Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)" der SP gehen.


    mk/


    (AWP)

  • Nationalrat will Krankenkassen-Prämienanstieg mit Kostenzielen bremsen


    (Zusammenfassende Meldung nach Abschluss der über zwei Tage verteilten Debatte) - Eine knappe Mitte-Links-Mehrheit im Nationalrat hat gesetzlich festgelegten Kosten- und Qualitätszielen im Gesundheitswesen knapp zugestimmt. Damit soll das Prämienwachstum eingedämmt werden.


    01.06.2022 09:45


    Nach einer fast sechsstündigen Debatte - über zwei Tage verteilt - beschloss die grosse Kammer am Mittwoch einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)". In der Gesamtabstimmung wurden die verschiedenen Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) mit 104 zu 74 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.


    Die Mitte-Partei, welche die Initiative lanciert hatte, erzielte damit einen Teilerfolg. Das Volksbegehren selbst war im Nationalrat indes chancenlos. Mit 156 zu 28 Stimmen empfiehlt die grosse Kammer die Kostenbremse-Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung.


    Neue Kosten- und Qualitätsziele


    Dass auch der Bundesrat und namentlich Gesundheitsminister Alain Berset zufrieden sein kann, hat vor allem einen Grund. Anders als von der vorberatenden Nationalratskommission vorgeschlagen, verankerte das Plenum Kosten- und Qualitätsziele im Gesetz.


    Dieser Entscheid fiel am Dienstag mit 94 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung sehr knapp aus - und kam auch dadurch zustande, dass insbesondere mehrere SVP-Mitglieder während der Abstimmung abwesend waren. Für die Kostenzielvorgaben stimmten Mitte, SP und Grüne. Auf der Verliererseite waren SVP, FDP und GLP.


    Gemäss dem vom Nationalrat beschlossenen Gegenvorschlag soll der Bundesrat künftig nach Anhörung aller Akteure im Gesundheitswesen Kosten- und Qualitätsziele für die Leistungen für die darauffolgenden vier Jahre festlegen. Jeder Kanton kann sich daran orientieren und ebenfalls Kosten- und Qualitätsziele für die darauffolgenden vier Jahre festlegen.


    Druck auf Tarmed-Reform


    Die unterlegenen Fraktionen argumentierten erfolglos, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten unter gesetzlichen Kostenvorgaben leiden könnte. Bundesrat und Mitte-Links konterten: Die Lösung sehe keinen Automatismus vor, wonach Behandlungen nicht mehr gemacht werden dürften, sobald das Kostenziel überschritten wäre.


    Im Gegensatz zum Bundesrat verzichtete der Nationalrat darauf, im Gesetz zu konkretisieren, was passieren soll, falls die Kostenziele überschritten würden. Geht es nach der Regierung, würden in einem solchen Fall Massnahmen geprüft - etwa die Anpassung von Tarifverträgen.


    Dafür beschloss der Nationalrat, dass das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenversicherung mit weiteren konkreten Massnahmen bei den Tarifen und den Laboranalysen gebremst werden soll. Beispielsweise soll der Bundesrat unverzüglich überhöhte sowie nicht sachgerechte und nicht betriebswirtschaftliche Vergütungen inder Tarifstruktur Tarmed für ambulante ärztliche Behandlungen senken. Die Tarifgenehmigungsbehörde soll künftig auch für gewisse Spezialisten die Tarife senken oder die Grundversorger in bestimmten Regionen besserstellen können.


    Initiative deutlich abgelehnt


    Initiative und Gegenvorschlag gehen nun an den Ständerat. Insbesondere die gesetzlichen Kostenzielvorgaben dürften auch dort zu reden geben. Bleiben Mitte-, SP- und Grünen-Vertreterinnen und -Vertreter in der kleinen Kammer geschlossen auf der Linie des Nationalrats, hätten sie eine Mehrheit und könnten den Gegenvorschlag so durchsetzen.


    Die Kostenbremse-Initiative dagegen dürfte auch im Ständerat chancenlos sein. Sie verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Zu stark hiesse gemäss Initiativtext, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.


    Nur die Mitte befürwortete im Nationalrat das Volksbegehren. Eine starre Kostenbremse, die weder den medizinisch-technischen Fortschritt noch die Alterung der Bevölkerung berücksichtige, sei gefährlich, lautete der Tenor in den übrigen Fraktionen.


    Pfister kritisiert "Gesundheitskartell"


    Dass etwas gegen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen getan werden soll, ist im Parlament dagegen Konsens. "Hohe Prämien werden zu Schuldenfallen", sagte Mitte-Sprecher Christian Lohr (TG). Noch deutlicher wurde Mitte-Präsident Gerhard Pfister (ZG). Er sprach von einem "Gesundheitskartell", das sich in "diesem Milliardenmarkt" selber erhalte.


    Regine Sauter (FDP/ZH) plädierte für eine bessere Koordination zwischen den Leistungserbringern. Ziel müsse es sein, das Geld intelligenter einzusetzen, hielt SP-Sprecherin Barbara Gysi (SG) fest.


    In zwei Wochen debattiert der Nationalrat erneut, wie die Kosten im Gesundheitswesen weiter gesenkt werden könnten. Dann wird es um die Volksinitiative "Maximal zehn Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)" der SP gehen.


    (AWP)

  • Nationalrat will Schwelle von 150 Prozent für Krankenkassen-Reserven


    Krankenversicherer sollen angehäufte Prämien-Reserven an die Versicherten zurückzahlen, wenn diese mehr als 150 Prozent der Mindesthöhe betragen. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende parlamentarische Initiative aus den Reihen der FDP angenommen.


    09.06.2022 17:44


    Verlangt hatten die Beschränkung der übermässigen Reserven auf 150 Prozent Philippe Nantermod (FDP/VS) sowie fünf praktisch identische Standesinitiativen aus den Kantonen Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg.


    Aufteilung auf Versicherte


    Der Rat gab letztlich nur der parlamentarischen Initiative mit 107 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung Folge, um das Thema auf einen Vorstoss zu bündeln. Die Standesinitiativen lehnte er deshalb mit 91 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.


    Nantermod forderte die Einführung einer Überschussbeteiligung im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG). Gemäss seinem Vorstoss soll der entsprechende Überschuss im folgenden Jahr als Anzahlung an die Prämien auf die Versicherten aufgeteilt werden, sobald die Reserven einer Kasse über 150 Prozent der Mindesthöhe liegen.


    Viele Privatversicherungen würden diesen Mechanismus der Überschussbeteiligung bereits anwenden, begründete Nantermod seinen Vorstoss. Die Reserven gehörten den Versicherten. Deshalb erachte er es als sinnvoll, dieses System auch für die obligatorische Krankenpflegeversicherung vorzusehen.


    In letzten Jahren kaum verwendet


    Der Bedarf an den Reserven sei in den letzten Jahren inexistent gewesen, warb auch Jörg Mäder (GLP/ZH) für einen zwingenden Abbau der Reserven. Die "Zwangskunden" hätten zu wenig zu sagen, was mit ihren zu viel bezahlten Prämien geschehen solle.


    Per Anfang 2021 sassen die Kassen auf Reserven von insgesamt 12,4 Milliarden Franken. Das entsprach einer durchschnittlichen Solvenzquote von 207 Prozent, mehr als das Doppelte der Mindesthöhe. Solch hohe Reserven sind in den Augen der Kommissionsmehrheit und des Nationalrates nicht zu rechtfertigen. Und freiwillige Massnahmen wie bisher reichten nicht aus, um die Reserven nachhaltig zu senken.


    Genau diesen Ansatz wollte die Kommissionsminderheit weiterverfolgen. Weil die Lage an den Kapitalmärkten derzeit unsicher sei und wegen des zu erwartenden Anstiegs der Gesundheitskosten sei der aktuelle Zeitpunkt für einen Systemwechsel ungeeignet, befand sie. Die Zahlen der Reserven seien zwar hoch, würden aber gerade einmal für vier Monate reichen.


    Der Ständerat hatte im Juni letzten Jahres die Standesinitiativen ebenfalls abgelehnt. Er will die Krankenkassen weder gesetzlich dazu zwingen, zu hohe Reserven zu reduzieren noch gegenüber den kumulierten Kosten zu hohe eingezogene Prämien auszugleichen. Die kleine Kammer möchte weiterhin auf Freiwilligkeit setzen, muss sich nun aber erneut mit dem Problem beschäftigen.


    Heute bestehen Verordnungsbestimmungen, die die Kassen dazu bringen sollen, Reserven freiwillig abzubauen und zu viel erhobene Prämien auszugleichen.


    (AWP)

  • Krankenkassenprämien steigen 2023 laut einer Studie stark an


    Die Krankenkassenprämien könnten 2023 stark ansteigen. Laut einer neuen Studie muss in einzelnen Kantonen mit Prämienerhöhungen von bis zu fast 10 Prozent gerechnet werden.


    07.08.2022 11:59


    Im schweizweiten Schnitt beträgt der Nachholbedarf zur Deckung der Ausgabenentwicklung mindestens 5,4 Prozent, wie die NZZ am Sonntag mit Verweis auf eine neue Studie des Beratungsunternehmens Accenture in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt.


    In der auf der Accenture-Website aufgeschalteten Studie heisst es, dass ein entsprechender Nachholbedarf bestehe, wenn die Prämien die tatsächliche Kostensteigerung im Gesundheitswesen berücksichtigen sollen.


    Mit ein Grund für den Nachholbedarf sei, so die Studie, dass in den letzten beiden Jahren auf politischen Druck hin die Prämien knapper kalkuliert und Reserven teils abgebaut worden seien. Dies um das Prämienwachstum zu bremsen. Doch auch die Corona-Pandemie und unterschiedliche Sondereffekte hätten zur aktuellen Situation beigetragen.


    Im Tessin droht der grösste Sprung


    Am stärksten dürften die Prämien 2023 im Kanton Tessin steigen. Weil dort die Gesundheitskosten 2021 um 9 Prozent gestiegen sind, die Prämien auf 2022 jedoch um 0,2 Prozent sanken, rechnet Accenture mit einem Prämienanstieg von mindestens 9,2 Prozent.


    In diesen Zahlen ist allerdings der Kostenanstieg aus dem Jahr 2022 noch gar nicht mit einberechnet. Laut Accenture wiesen die Zahlen aus den ersten Monaten des Jahres 2022 auf einen weiter anhaltenden Anstieg der Gesundheitskosten hin: Deshalb müsse 2023 mit signifikant stärkeren Prämiensteigerungen gerechnet werden,


    Auch in den Kantonen Neuenburg (+7,8 Prozent) und Graubünden (+8,1 Prozent drohen saftige Prämienerhöhungen, um die Kostensteigerung aus dem Jahr 2021 auszugleichen. Einigermassen glimpflich davonkommen dürften dafür die Kantone Glarus (+1 Prozent), Jura (+1,4 Prozent) sowie Nidwalden (+2,6 Prozent).


    (AWP)

  • Santésuisse: 10 Prozent höhere Krankenkassenprämien sind notwendig


    Für den Krankenversicherer-Verband Santésuisse ist für 2023 ein Anstieg der Krankenkassenprämien von 10 Prozent nötig angesichts der steigenden Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Kosten pro versicherte Personen seien 2021 um über 6 Prozent gestiegen. Für 2022 und 2023 werde ein weiterer Anstieg erwartet.


    06.09.2022 12:34


    Ein durchschnittlicher Anstieg der Krankenkassenprämien um 10 Prozent im kommenden Jahr wäre zur Kostendeckung nötig, erklärte Santésuisse-Direktorin Verena Nold, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. In einzelnen Regionen dürften die Prämienzahlenden noch stärker zur Kasse gebeten werden. Der Verband wisse aber nicht, welchen Anstieg die Mitgliedskassen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Genehmigung vorgelegt hätten.


    Im laufenden Jahr waren die Krankenkassenprämien in der Schweiz im Durchschnitt um 0,2 Prozent gesunken, nach Erhöhungen um 0,5 Prozent im Jahr 2021 respektive 0,2 Prozent im Jahr 2020.


    Neuste Auswertungen der Kosten im Gesundheitswesen für das Jahr 2021 haben ergeben, dass die Kosten pro versicherte Person um 6,4 Prozent gestiegen sind. In den kommenden zwei Jahren rechnet Santésuisse mit einem weiteren Anstieg der Kosten um jeweils rund 4 Prozent, wie Santésuisse am Dienstag vor den Medien in Bern feststellte.


    (AWP)

  • Ständerat gegen obligatorischen Prämienausgleich bei Krankensassen


    Krankenkassen sollen nach dem Willen des Ständerats nicht automatisch Geld an die Versicherten zurückgeben müssen, wenn sie in einem Jahr in einem Kanton mehr Geld einnehmen als ausgeben. Die kleine Kammer hat am Dienstag eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Waadt abgelehnt.


    13.09.2022 12:45


    Mit 27 zu 15 Stimmen ohne Enthaltungen folgte der Ständerat dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Nun muss sich der Nationalrat mit der Standesinitiative befassen.


    Die Mehrheit war der Ansicht, die Standesinitiative berücksichtige die langfristige Entwicklung der Gesundheitskosten und Prämien zu wenig. Eine linke Minderheit der Kommission wollte die Annahme der Standesinitiative. Angesichts der hohen Reserven vieler Krankenversicherer bestehe Handlungsbedarf, argumentierte sie ohne Erfolg.


    (AWP)

  • Weniger Versicherte erhalten Prämienvorteil durch Kassenwechsel

    Die Prämiendifferenz zwischen den teuersten und billigsten Krankenkassen nimmt im Jahr 2023 laut einer Analyse des Vergleichsdiensts Comparis deutlich ab.


    04.10.2022 06:57


    Damit können weniger Versicherte ihre Prämien durch etwa einen Krankenkassenwechsel reduzieren. Noch rund 0,9 Millionen Menschen könnten nächstes Jahr ihre Prämien um 40 Prozent reduzieren, wie Comparis am Dienstag mitteilte. Letztes Jahr waren es noch rund 1,1 Millionen Menschen. Die sogenannte Streuung, die durchschnittliche Abweichung vom Mittelwert bei den Prämien, ist demnach im Schnitt um gut ein Prozent gesunken.

    Versicherte können laut Comparis sparen, indem sie die Krankenkasse wechseln oder ihre Franchise und Versicherungsmodelle anpassen.

    Wie das Bundesamt für Gesundheit letzte Woche bekannt gab, steigen die Krankenkassenprämien 2023 um durchschnittlich 6,6 Prozent. Zurückzuführen ist das auf die Covid-19-Pandemie und die Nachholeffekte etwa durch verschobene Eingriffe.

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  • Nationalrat lässt neues System zur Prämienberechnung prüfen

    Der Bundesrat muss abklären, ob die Prämien für die Krankenkassen nach einem neuen System berechnet werden könnten. Der Nationalrat hat am Mittwoch mit 128 zu 50 Stimmen und mit fünf Enthaltungen ein Postulat von Michel Matter (GLP/GE) angenommen.


    01.03.2023 19:53


    Matter fordert an Stelle der auf Grund voraussichtlicher Kosten festgesetzten Prämien in der Grundversicherung ein System mit Ratenzahlungen. Diese könnten korrigiert werden, wenn die tatsächlichen Kosten bekannt seien. Damit würden keine höheren Reserven als nötig angehäuft.

    Thomas de Courten (SVP/BL) beantragte ein Nein. Es sei keine gute Idee, die Pufferfunktion der Kassen-Reserven auf die Versicherten zu übertragen, warnte er. Saftige Nachzahlungen und nicht wie im Postulat aufgeführt spärliche Rückerstattungen wären die Folge.


    Der Bundesrat hingegen war einverstanden mit dem Auftrag. Es sei das Minimum, a posteriori berechnete Prämien an Stelle der vorab festgesetzte Prämien zu prüfen, sagte Bundespräsident Alain Berset. Möglicherweise müssten die Schlüsse der Analyse verworfen werden.

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  • Starker Anstieg der Prämien laut Berset nicht ausgeschlossen

    Gesundheitsminister Alain Berset hat für kommendes Jahr einen "überdurchschnittlichen" Anstieg der Krankenkassenprämien nicht ausgeschlossen. Es ist aber noch zu früh, die Situation im Herbst abzuschätzen, wie Berset sagte.


    30.04.2023 10:34


    Wie sich die Prämien nächstes Jahr entwickeln würden, hänge von vielen Faktoren ab, sagte Berset von der "SonntagsZeitung" auf den Anstieg der Gesundheitskosten angesprochen. Die laufenden Gesundheitskosten seien nicht der einzige Faktor, sagte er im am Sonntag publizierten Interview.

    Die Gesundheitskosten sind laut dem Krankenkassenverband Santésuisse in den ersten zwei Monaten des Jahres bereits um 7,5 Prozent pro Kopf gestiegen. "Das Resultat ist ein weiterer Prämienanstieg", sagte Verena Nold, Direktorin des Verbands, anfangs April in einem Interview mit "SonntagsBlick". Sie kritisierte die politische Prämie, die der Bundesrat letztes Jahr festgelegt hatte, als ungenügend.


    "Wir tun im Bundesrat alles, was in unseren Kräften steht, um die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen", sagte Berset. Doch im Parlament hätten es kostendämpfende Massnahmen schwer, weil sich die vielen Akteure sich oft gegenseitig schützten. "Wenn wir nicht alle am gleichen Strick ziehen, bekommen wir die Gesundheitskosten nicht in den Griff", sagte er.

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  • Universitätsspitäler der Schweiz fordern kostendeckende Tarife

    (Zusammenfassung ergänzt um die beiden letzten Abschnitte mit Reaktionen) - Die Universitätsspitäler der Schweiz fordern von den Krankenversicherungen kostendeckende Tarife und warnen vor einem finanziellen Kollaps. Für 2023 rechnen sie mit noch höheren Verlusten als im Vorjahr, wie sie am Dienstag an einer gemeinsamen Medienkonferenz in Bern mitteilten.


    23.05.2023 19:08


    Nach dem kumulierten Verlust von rund 200 Millionen Franken für 2022 wird für das laufende Jahr demnach ein weiterer Anstieg auf rund 300 Millionen Franken erwartet, wie Vertreter der Universitätsspitäler Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich vor den Medien erklärten.


    Dies sei paradox, denn es liessen sich viele Patientinnen und Patienten behandeln. Allerdings würden die Tarife die Kosten bei weitem nicht mehr decken. Zu Mehrausgaben tragen demnach in diesem Jahr besonders Lohnanpassungen für das Spitalpersonal, steigende Energiepreise und die Teuerung bei - dies bei gleich bleibenden Tarifen. Dies erzeuge weitere Verluste.


    Spitäler drohen mit Kündigung der Tarifverträge

    Die Sonderrolle der Universitätsspitäler, unter anderem als Forschungszentren, soll bei der laufenden Diskussion um die Tarifermittlung im Rahmen der anstehenden Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) deshalb sowohl von den Verhandlungspartnern - also den Versicherungen - als auch vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) berücksichtigt werden.


    "Ansonsten ist die Erfüllung der Leistungsaufträge unserer Spitäler in akuter Gefahr", sagte Uwe E. Jocham, Direktionspräsident der Insel Gruppe Bern. Ohne kostendeckende Tarifangebote würden sich die Universitätsspitäler gezwungen sehen, die bestehenden Tarifverträge per Ende 2023 flächendeckend zu kündigen.


    Die Revision werde die bereits kritische Tarifsituation weiter verschärfen, hiess es. Werden die Preise beziehungsweise die Tarife nicht der Realität angepasst, würden die Standortkantone in absehbarer Zeit finanzielle Rettungsschirme für die Spitäler vorbereiten müssen. "Die im Moment präsentierten Lösungen gefährden letztlich die Gesundheitsversorgung", sagte Werner Kübler, Spitaldirektor des Universitätsspitals Basel.


    Herausfordernder Arbeitsmarkt

    Zudem könnten viele Universitätsspitäler wegen Personalmangels nicht mehr alle Betten betreiben. Dieser Mangel an qualifiziertem Personal sei seit einigen Jahren spürbar und durch die Corona-Pandemie, die demografische Entwicklung und veränderte Anforderungen an das Arbeitsumfeld noch verschärft worden.


    "Die Arbeitsmarktsituation ist für uns ausgesprochen fordernd", sagte Gregor Zünd, CEO des Universitätsspitals Zürich, an der Medienkonferenz. Die Spitäler hätten bereits zahlreiche Massnahmen ergriffen, um die Arbeits- und Anstellungsbedingungen weiter zu verbessern, hiess es an der Medienkonferenz weiter. Die meisten dieser Massnahmen würden jedoch zugleich die Personalkosten erhöhen und die Spitalfinanzen somit zusätzlich belasten.


    Neue Tarife dürften höher ausfallen

    Zur finanziell schwierigen Lage der Schweizer Universitätsspitäler erklärte der Sprecher des Krankenversicherungsverbandes Santésuisse, Matthias Müller, gegenüber Schweizer Radio DRS, dass bei künftigen Tarifverhandlungen Aspekte wie die allgemeine Teuerung und höhere Energiepreise zu berücksichtigen seien. Flächendeckende Tariferhöhungen sehe der Verband aber kritisch. Sie würden unweigerlich zu Prämiensteigerungen führen, und diese seien den Versicherten nicht zumutbar.


    Die Tarife seien nicht generell zu tief, sagte Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, gegenüber Schweizer Radio DRS. Die Tarife seien aber in den vergangenen Jahren nicht an die Teuerung angepasst worden. Das werde wahrscheinlich dazu führen, dass neue Tarifabschlüsse eher höher liegen würden als in der Vergangenheit.

    (AWP)