Wer vor dem regulären Pensionsalter den Lebensabend geniessen will, muss dies frühzeitig planen.
Frühpensionierung
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In diesen Tagen steht eine erneute Rentenreform zur Debatte. So will der Bundesrat die Frauen erst ab 65 (bisher 64) in Rente schicken. Dazu soll die Frühpensionierung neu erst ab 62 anstatt wie bisher mit 58 möglich sein. Zwar dürfte es noch einige Jahre dauern, bis die neue Reform Tatsache wird, sofern sie bei Volk und Ständen eine Mehrheit finden wird. Dennoch sollten Arbeitnehmer, die eher in die Pension gehen wollen einen solchen Schritt sorgfältig und vor allem frühzeitig planen.
Planung: Vorsorge-Experten empfehlen, sich ab einem Alter von 50 Jahren mit einer möglichen Frühpension zu beschäftigen. Rentenleistungen aus der zweiten Säule können gemäss Bundesgesetz frühestens ab 58 Jahre ausbezahlen werden – bei einzelnen Kassen ist das Alter höher angesetzt. Wer noch früher in Pension gehen möchte, gilt nicht als Frührentner und muss sich das Kapital in der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto auszahlen lassen.
Finanzielle Einbussen (2. Säule): Wer früher geht, muss dies finanziell verschmerzen können. Denn nebst dem entgangenen Einkommen werden AHV- und PK-Leistungen gekürzt. Als Faustregel für die zweite Säule gilt eine Kürzung von 5 bis 8 Prozent pro Vorbezugsjahr.
Unterstützung durch den Arbeitgeber: Einige Arbeitgeber unterstützen ihre Angestellten beim vorzeitigen Ruhestand in Form von Zuschüssen in die Pensionskasse, AHV-Ersatzrenten oder durch die Übernahme der AHV-Beiträge des Arbeitnehmers. Wird der frühere Ausstieg nicht unterstützt, müssen Einkommenseinbussen bis zum regulären Pensionsalter aus dem Privatvermögen oder durch den Vorbezug der AHV gedeckt werden.
AHV-Vorbezug: Die AHV kann um ein oder zwei Jahre vorbezogen werden. Im Gegenzug wird die lebenslängliche AHV-Rente gekürzt. Ein Vorbezug um einzelne Monate ist nicht möglich. Ein Mann, Jahrgang 1959, der seine AHV ohne Lücken einbezahlt hat und die Maximalrente (28'080 Franken) bekommen würde, verliert bei einem Rentenbezug bei 63 anstatt 65 Jahren rund 3‘819 Franken Rente pro Jahr (Steueraspekte nicht mit eingerechnet). Bis zu einem Alter von 77 Jahren fährt der Vorbezüger besser, danach wäre ein ordentlicher Bezug vorteilhafter gewesen (zum Rechner)
Gesundheitszustand miteinbeziehen: Prüfenswert ist ein Vorbezug, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Lebenserwartung gerechnet werden muss.
Budget erstellen: AHV- und PK-Kürzungen haben lebenslängliche Auswirkungen. Daher ist eine langfristige und frühzeitige Budgeterstellung absolut zwingend, damit ersichtlich wird, ob man sich eine Frühpension leisten kann. Erstellen Sie das erste Budget mit 50. Und passen Sie es etwa alle fünf Jahre an.
Anmeldefristen beachten: Die Anmeldung für einen AHV-Vorbezug hat spätestens am letzten Tag des Monats zu erfolgen, in dem der entsprechende Geburtstag liegt. Ein Mann etwa, der am 3. Mai 63 wird, muss das Formular bis spätestens am 31. Mai einreichen. Sonst kann er den Vorbezug erst mit Wirkung ab 64 Jahren geltend machen. Tipp: Melden Sie den Vorbezug bei der AHV-Ausgleichskasse fünf bis sechs Monate vor dem letztmöglichen Termin. Erkundigen Sie sich zudem bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung) nach den Bezugsmodalitäten und Fristen. Die Vorsorgeeinrichtung wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Steuerprogression bei 3. Säule: Die gebundene Vorsorge der Säule 3a dürfen Frauen nach aktueller Gesetzgebung ab 59 und Männer ab 60 Jahren auflösen. Die Bezüge werden separat besteuert, was zu tieferen Sätzen führt. Trotzdem unterliegen auch sie der Steuerprogression. Es lohnt sich daher, beim Aufbau der Säule 3a mehrere Konten idealerweise à 50‘000 Franken einzurichten. Löst man sie dann in verschiedenen Jahren auf, bricht dies die Steuerprogression.
Geordneter Rückzug: Alternativ zu einer Frühpensionierung ist auch ein schrittweiser Rückzug aus dem Arbeitsalltag möglich. Der Vorteil dabei: Die Pensionskassenleistungen müssen nicht frühzeitig bezogen werden und man kann sich an ein geringeres Einkommen gewöhnen. Weiter bleibt bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionsalters der Versicherungsschutz bei der AHV und Pensionskasse bestehen. Einziger Wermutstropfen: Durch die Reduktion des versicherten Lohnes werden tiefere Beiträge an die Altersvorsorge geleistet, was zu einer tieferen Altersrente führt.
Professionelle Beratung holen: Bei einer Frühpensionierung spielen steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Wer zudem ein Eigenheim besitzt muss sich frühzeitig Gedanken über deren weitere Finanzierung machen. Daher ist eine professionelle Beratung bei Ihrer Hausbank unumgänglich.
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Pensionierung AHV-Vorbezug lohnt sich normalerweise nicht
Ein AHV-Vorbezug lohnt sich nur in den wenigsten Fällen; nämlich dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen mit einer ausserordentlich kurzen Lebenserwartung rechnen müssen. Die lebenslängliche Kürzung ist mit 6,8 Prozent pro Jahr bei einer normalen Lebenserwartung zu gross.
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Häufig gestellte Fragen zur Pensionierung
Werde ich nach der Pension viel weniger Steuern bezahlen? Kann ich mir die Frühpension überhaupt leisten? Das sind nur zwei von oft gestellten Fragen, wenn es auf die Pensionierung zugeht. Hier die wichtigsten Antworten.
Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Der Schritt ins Pensionsalter bietet zwar viele neue Freiheiten, ist mit vielen Unsicherheiten und Unabwägbarkeiten begleitet. Das zeigt sich immer wieder in Beratungsgesprächen mit Pensionierungsprofis. Hier sind am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Pensionierung und die Antworten darauf.
Erhalte ich ab meiner Pensionierung automatisch die AHV-Rente?
Für die Anmeldung ist man selber verantwortlich. Das Anmeldeformular für die AHV-Rente findet man unter http://www.ahv.ch (Formulare), oder auf jeder AHV Zweigstelle. Damit man die erste AHV-Rente pünktlich auf die Pension bekommt, sollte man die Anmeldung drei bis sechs Monate vor Ihrer Pensionierung einreichen.
Wie lange reicht meine Pensionskassenrente (PK) aus?
Sicherheit wird im Alter sehr hoch eingestuft. Darum lassen sich Pensionäre vielfach eine Rente statt das Alterskapital aus der Pensionskasse ausbezahlen. Dies ist sicherlich beim Erstgedanken naheliegend, denn die Rente gilt ja lebenslänglich und der Pensionär weiss genau, was er erhält. Zudem ist es aktuell eine Herausforderung, auf den Kapitalmärkten eine ansprechende Rendite zu erzielen.
Was bedeutet das aber langfristig?
Eine laufende Rente darf nach heutigem Recht nicht gekürzt werden. Die Kaufkraft lässt aber Jahr für Jahr nach, und die wenigsten Pensionskassen passen die Renten regelmässig der Teuerung an. Beispiel: Wenn die Rente heute 4000 Franken beträgt (bei einer angenommenen Teuerung von 2 Prozent), ist diese Rente in 10 Jahren noch 3268 Franken, und in 20 Jahren noch 2670 Franken Wert. Wenn man sich für den Kapitalbezug entscheidet, ist man sehr viel flexibler mit dem eigenen Kapital und kann dieses individuell einsetzen, um die eigenen Bedürfnisse abzudecken. Dafür muss man aber auch mit den Schwankungen an den Kapitalmärkten umgehen können.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, das effektive Budget zu mindestens 60 - 70 Prozent über die AHV und PK-Renten abzudecken und den Rest als Kapital zu beziehen. So kann man vermeiden, dass das Kapital zu schnell abgebaut wird, man hat aber trotzdem ein finanzielles Polster auf der Seite.
Werde ich nach der Pension viel weniger Steuern bezahlen?
Nicht unbedingt. Denn die Steuer kennt keinen Tarif für Pensionierte. Deswegen gilt der normale Tarif "Einzel" oder "Verheiratet". Auch fallen diverse Abzugsmöglichkeiten wie Berufskosten, Säule 3a usw. weg. Diejenigen, die nebst der AHV und der PK beispielsweise auch noch andere Einkommen aus privaten Rentenversicherungen oder Immobilienerträgen haben, werden bei den Einkommenssteuern besonders hart getroffen. Darum ist es wichtig, die Steuerplanung ein paar Jahre vor der Pension zu planen. Bei Renten gilt: Was einmal ausgelöst ist, bleibt lebenslänglich und ist Jahr für Jahr einkommensteuerpflichtig. Dies kann auf die Jahre teuer werden, denn die Steuerbelastung ist auch in Zukunft budgetrelevant.
Kann ich mir die Frühpension überhaupt leisten?
Dies kommt sehr auf das Budget und den zukünftigen Lebensstandard an. Da man bei der Frühpensionierung die gewünschte Zeitspanne bis zur ordentlichen Pensionierung ohne Einkommen überbrücken muss, spielt es eine wesentliche Rolle, wie viele Ersparnisse vorhanden sind. Ab der Frühpensionierung beginnt der Kapitalverzehr. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema ist somit unabdingbar. Ebenfalls sind die AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung zu berücksichtigen. Diese können ganz schön ins Geld gehen. Die AHV-Beitragspflicht bleibt bis zum ordentlichen Pensionsalter (Männer 65/Frauen 64) bestehen. Meist reicht aber schon ein geringes Arbeitseinkommen, um die AHV-Beiträge massiv zu reduzieren. Auch eine gleitende Pension mit Reduktion des Arbeitspensums kann eine Lösung sein.
Wie hoch ist eigentlich mein Budget?
Genau das ist die grosse Frage. Denn all die Renteneinkommen und das angesparte Vermögen lassen sich berechnen, nicht aber die Ausgaben. Es ist die persönliche Entscheidung, was man mit der nun neu zur Verfügung stehenden Zeit tun will. Auch diesbezüglich sollte man sich schon sehr früh Gedanken machen. Vielfach sind die ersten Jahre nach der Pensionierung auch die "teuersten". Danach werden die Ausgaben meistens sinken. Doch leider kann es auch hier anders kommen. Man denke hier an die steigenden Gesundheitskosten. Somit ist es sinnvoll, wenn man ein Budget aufstellt, damit man nicht in die Kostenfalle tappt.
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Das sind die Pensionierungsmodelle
Welche grundsätzlichen Möglichkeiten hat man heute, sich in der Schweiz pensionieren zu lasssen? Ein Überblick.
Die 64 (Frauen) oder 65 (Männer) fix in die Pensionierung gehen, das war einmal. Der Staat wie auch Firmen bieten den Arbeitgebern heute flexiblere Modelle der Pensionierung an.
- VORZEITIGE PENSIONIERUNG
Wer es möchte, kann sich bereits mit 58 pensionieren lassen und zu diesem Zeitpunkt sein Pensionskassenkapital wahlweise oder kombiniert als Rente und Kapital beziehen. Die entstehenden Kapitalkürzungen kann man mindestens teilweise mit Einkäufen in die Pensionskasse wettmachen. Der Nachteil: Ein tieferer Umwandlungssatz muss in Kauf genommen werden (mehr Informationen zur Frühpensionierung)- GLEITENDE PENSIONIERUNG
Eine weitere und interessante Möglichkeit ist die gleitende Pensionierung, welche nicht nur den Unternehmen einen Vorteil bietet. So kann man als Arbeitnehmer ab dem 58. Altersjahr das Pensum Schritt für Schritt reduzieren und über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus bis 70 noch Teilzeit arbeiten. Damit bleibt einerseits das Know-how des Arbeitnehmers der Firma länger erhalten, andererseits profitiert der Arbeitnehmer von mehr Freizeit. Bei umsichtiger Planung können Abstriche am Rentenkapital vermieden und neue Altersguthaben in der 1. und 2. Säule gebildet werden (mehr Informationen zur gleitenden Pensionierung).- ORDENTLICHE PENSIONIERUNG
Der reguläre Eintritt in den Ruhestand beginnt für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren. Auf politischer beschloss der Ständerat 2015, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre anzuheben, um den sich abzeichnenden finanziellen Problemen der AHV zu begegnen. Das Geschäft liegt nun beim Nationalrat. Zum Zeitpunkt des Erreichens des Rentenalters erhält man die AHV-Rente. Je nach Wunsch kann man sich für den Kapitalbezug des Pensionskassengeldes oder für die Auszahlung der PK-Rente entscheiden. Eine Kombination dessen ist ebenfalls möglich.Für die Auszahlung der PK-Rente kommt der vom Bundesrat festgelegte Mindestumwandlungssatz zum Tragen. Als Ausgleich zu den steigenden Bezügen aus der AHV soll der Mindestumwandlungssatz von derzeit 6,8 auf 6 Prozent reduziert werden, wie der Ständerat im September beschloss. Die Renten sinken dadurch um rund 12 Prozent. Ein Pensionskassenguthaben von 100’000 Franken ergäbe bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent also bloss noch eine Rente von 6000 Franken pro Jahr und nicht mehr 6800 Franken. Im Jahr 2005 lag der Umwandlungssatz noch bei 7,2 Prozent.
- AUFGESCHOBENE PENSIONIERUNG
Engagierte Pensionäre, die bei ihrer angestammten Firma weiterhin als Arbeitskräfte tätig sind, können mit dem Arbeitgeber eine aufgeschobene Auszahlung des Vorsorgeguthabens aus der 2. Säule vereinbaren und bis zum 70. Geburtstag weiterarbeiten (Voll- oder Teilzeit). Ist die Möglichkeit des Aufschubs im Reglement der Pensionskasse vorgesehen, lassen sich so der Umwandlungssatz und das Vorsorgeguthaben merklich erhöhen. Sofern Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen nachweisen, kann man überdies weiter in die Säule 3a einzahlen. Zudem kann man mit einem Aufschub auch die AHV-Renten erhöhen (weitere Informationen zur aufgeschobenen Pensionierung). Tipp: Studieren Sie das Reglement der Pensionskasse aufmerksam. -
Wie werden die Beiträge der Nichterwerbstätigen berechnet?
Berechnen Sie Ihre Beiträge online:
http://www.bsv.admin.ch/themen…n=berechnen#webBerechnung
Dazu kommt die Vermögenssteuer sowie Kosten für Krankenkasse, Auto, Miete oder Hypo + Steuer auf Eigenmietwert, usw.
Der große Unterhaltskosten Check für die Schweiz
Hier geht es zu unserem Online-Budgetrechner.
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Pension im Ausland: Die wichtigsten Punkte
Die Vorstellung, im Alter so etwas wie Ferien für immer zu haben, fasziniert viele. Umfragen zufolge kann sich die Hälfte der Schweizer vorstellen, nach dem Arbeitsleben in die Ferne zu gehen. Wärmere Temperaturen, günstigere Lebensunterhalts- oder Gesundheitskosten oder das Gefühl, fern von Verpflichtungen zu sein, leiten die Gedanken.
Im Vordergrund stehen dabei die Nachbarländer der Schweiz oder Länder, die man schon als Feriendestination bereist hat: Spanien, Nordamerika und die Karibik, Südostasien oder Australien stehen hoch im Kurs. Auch die Megastadt Dubai wird als Alterssitz beliebter. Dazu kommt, dass Ausländer und Schweizer mit ausländischen Wurzeln in die alte Heimat zurückkehren. Italien, Spanien und Portugal sind dabei die wichtigsten Länder.
Anders als ein Umzug von Zürich nach Genf muss beim Auswandern einiges beachtet werden: Bevor es losgeht, tobt erst einmal der Papierkrieg. Um finanziell in sicheren Verhältnissen leben zu können, muss vor allem die Vorsorge genau angeschaut werden.
AHV: Die Guthaben aus der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung werden grundsätzlich in jedes Land der Welt überweisen. Ausländer, die in der Schweiz in die AHV einbezahlt haben, können sich diese in ihrer Heimat ebenfalls auszahlen lassen, sofern ein Land zur EU oder dem europäischen Freihandelsabkommen EFTA angehört. Auf die AHV muss in Ländern, die mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, keine Steuern bezahlt werden.
Für die Bürger anderer Länder ist die AHV dann beziehbar, wenn ihr Land ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz hat. Mit Ländern der EU und dem europäischen Freihandelsabkommen EFTA hat die Schweiz solche Abkommen, etwa zur AHV, IV, oder auch Unfallversicherung.
2. Säule: Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist auch bei der beruflichen Vorsorge wichtig. Besteht ein solches zwischen der Schweiz und einem Auswanderungsland nicht, muss das zusammen mit dem Arbeitgeber angesparte Altersvermögen zweimal versteuert werden. Allerdings haben nicht alle Kantone den gleichen Satz in der Quellensteuer. Wer sein Pensionskassengeld vor der Auswanderung in eine Freizügigkeitsstiftung in einen steuergünstigen Kanton legt, fährt besser, ob er nun das Kapital bezieht oder sich die 2-Säule-Vorsorge als Rente auszahlen lässt. Die Regelungen bezüglich 2. Säule sind zwischen den Kantonen teils recht unterschiedlich.
Bei Frühpensionierungen gelten möglicherweise Einschränkungen. Die Pensionskasse muss die Auszahlung des Pensionskassenguthabens dann nicht unbedingt vollständig leisten. Wichtig sind deswegen die Details im Pensionskassenreglement.
3. Säule: Ein Säule 3a-Konto hat insofern den Vorteil, als dass sie zu jedem Zeitpunkt bezogen werden kann, wenn jemand ins Ausland zieht. In der Schweiz selber bestehen bezüglich des Bezugs des Säule-3a-Vermögens während vieler Lebensjahre massive Einschränkungen. Erst ab 59 Jahren (Frauen) und 60 Jahren (Männer) lässt es sich problemlos beziehen.
Säule 3a-Geld muss wie das Pensionskassenvermögen aus der 2. Säule versteuert werden, lässt sich aber nicht auf Freizügigkeitskonten transferieren: Gut kommt ein Auswanderer steuerlich weg, wenn eine Bank oder ein Versicherer seine Säule-3a-Stiftung beispielsweise im Kanton Schwyz hat. Um steuerlich gut zu fahren, kann man das Säule-3a-Geld schon dann beziehen, wenn man noch der Schweiz lebt und noch berufstätig ist (also ab 59 bzw. 60 Jahren), und die übrigen Vorsorge-Bestandteile dann, wenn man konkret auswandert.
Kapital und Immobilien: Aktien und Wertschriften mit Erträgen müssen in der Schweiz versteuert werden, auch wenn man im Ausland lebt. Das gleiche gilt für Immobilien, die Ertrag abwerfen. Wer auch als Rentner im Ausland noch Jobs ausübt, muss auch das Einkommen in der Schweiz versteuern.
Krankenkasse: Auch hier spielt der Aspekt EU/EFTA-Ausland oder übrige Welt eine Rolle: In EU- und EFTA-Länder kann man die Schweizer Krankenkasse behalten und hat Anrecht auf die gleichen Leistungen wie in der Schweiz. Bei anderen Ländern hängen die Leistungen von den Sozialversicherungsabkommen ab. Je nach Land ist es ratsamer, sich vor Ort krankenzuversichern.
Sozialversicherungsabkommen: Eine vollständige Auflistung der Abkommen hat das Bundesamt für Sozialversicherungen. EU- und EFTA-Länder oder auch die Länder in ex-Jugoslawien sind umfangreich mit Abkommen abgedeckt. Beispielsweise mit den USA, Kanada oder Israel sind zwar AHV und IV geregelt, nicht aber etwa die berufliche Vorsorge oder Krankenversicherungen.
Mit der ebenfalls beliebten Auswanderungsdestination Thailand gibt es gar kein Sozialversicherungsabkommen: Thailand zieht Auswanderer unter anderem wegen der tiefen Lebenshaltskosten an: Wer dorthin geht, wägt ab, wie sich Kosten für Steuern und Versicherungen im Verhältnis zum Alltagsaufwand verhalten.
Wer sich mit Gedanken an einen Alterssitz im Ausland trägt, sollte sich rechtzeitig damit befassen. Wie bei vielen Vorsorgethemen sollte man sich spätestens ab dem Lebensalter 50 damit befassen. Ein Steuer- und Vorsorgeberater sollte auf jeden Fall kontaktiert werden, damit das Leben im Ausland nicht zum finanziellen Risiko wird.