Urschweizer hat am 18.05.2012 - 09:54 folgendes geschrieben:
Quote@ goldtaler
Die Beschwerdeinstanz der SIX Swiss Exchange AG wird meinen Einspruch gegen die Dekotierung der Aktien am 24. Mai 2012 der Petroplus Holding AG in Zug nicht auf die leichte Schulter nehmen, da bin ich mir sicher, denn es steht sehr viel auf dem Spiel.
Im Weieren bin ich bereit, alle Hebel in Bewegung zu setzen, sollte Etwas nicht mit rechten Dingen ablaufen; und dies könnt ihr mir glauben.
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Wer etwas Besonderes sehen will, muss auf das schauen, was andere nicht beachten.
Ich kann deinen Frust verstehen!
Was ich gelernt habe ist,dass die Decodierung mit den Mitteilungspflichten der Börse zusammen hängt und nichts mit dem möglichen Verkauf zu tun hat. Nach der Decodierung bist du ja immer noch im Besitz der Aktie.Alles weitere entscheidet der Sachwalter Petroplus.
Das Verfahren ist ja gesetzlich geregelt,ob da dein Protest etwas bewirkt ? Diese Verfahren sind standartisiert.
Des weiteren gilt,wirtschaftlich nicht erfolgreich sein ist nicht strafbar.Ansonsten wird der Sachwalter automatisch Strafanzeige einreichen