Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel > Steuern 2014

  • Copy Paste vom Trader-Forum.ch aber ich denke interessiert auch hier einige, v.a. erwähnt er ja das Cash.ch forum... Bin neu in diesem Forum, zuerst einmal Hallo allerseits! War bis jetzt nur ein stiller Mitleser, werde aber ab jetzt auch meinen Teil dazu beitragen das Forum noch besser zu machen ;) Zu meiner Frage: Dieses Jahr resp für die Steuererklärung nächstes Jahr dürften ja einige von diesem Forum davon betroffen sein… Nicht auch dank Euren super Tipps! Mit Nebenwerten wie Santhera, Addex, Cosmo, Myriad, Orascom konnte man dieses Jahr bis jetzt ausgezeichnet performen... Das Thema wurde zwar schon einige Male ansatzweise im Forum durchgekaut aber ich denke dieses Jahr wird es wohl dutzende von diesem Forum betreffen darum habe ich mir erlaubt eine Frage dazu zu stellen. Betreffend dem Rundschreiben der Steuerverwaltung wären die 3 folgenden Punkte bei mir (und vielen anderen) alle erfüllt, also müssten dieses Jahr in der Schweiz ja hunderte bis tausende (all die stillen Mitleser auf diesem Forum, auf dem Swissquote Forum und auf dem Cash forum) als professionelle Wertschriftenhändler bezeichnet werden, je nachdem noch nach Lust und Laune vom Steuerberater... denn: Haltedauer von mind. 6 Monaten > nicht erfüllt höchstens einige Wochen eher nur einige Tage (abgesehen von Cosmo) Jährliches Transaktionsvolumen von höchstens das Fünffache des Anfangsbestandes > sind wohl auch viele darüber Kapitalgewinne machen weniger als 50% des jährlichen Reineinkommens aus > bin ich auch darüber, Kapitalgewinn ist dieses Jahr bis jetzt gleich hoch wie mein reguläres Einkommen Ich handle nur mit Aktien also keine Optionen, setze kein Fremdkapital ein und bis jetzt waren es 40 Transaktionen. Sprich da würde ich nicht darunter fallen. Wie denkt die Forumgemeinde darüber? Einerseits müsste man ja das ganze als Einkommen versteuern plus noch 9% AHV, IV, EO…. Und bis ich die definitive Steuerrechnung 2014 habe wird es in meiner Steuergemeinde 2016… Aber bei 150K Gewinn wären es doch auch 10% AHV plus etwa 40'000 Steuern, also 50'000 Franken für den Staat. Schmerzt schon auch, v.a. wenn man denkt dass es nicht jedes Jahr so einfach läuft wie dieses. Schwarz auf die Seite schaffen wäre kein Problem, dann würde ich einfach für die nächsten 20 Jahre jeweils Sachen wie Ferien, neue Möbel, Sportgeräte über dieses Konto laufen lassen und niemand würde das merken… aber da das Bankgeheimnis in der Schweiz früher oder später auch fallen wird ist diese Variante auch heikel. Und ja, ist moralisch sicher nicht fair und per se dasselbe wie bei Uli Hoeness (ausser dass die meisten von uns nicht Millionäre sind), aber bei mir persönlich stelle ich fest, dass ich Börsengewinne auch leichter wieder ausgebe für Ferien, neue Möbel, neue Kleider, sprich dass Geld fliesst wieder in die Wirtschaft resp. Gesellschaft zurück... Bin gespannt auf Eure Antworten!

  • Kreisschreiben Nr. 8 Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

    Wird hier abgehandelt http://www.google.ch/url?sa=t&…qpg&bvm=bv.71667212,d.bGE



    Die Steuerbehörden gehen in jedem Fall von einer privaten Vermögensverwaltung bzw. von steuerfreien privaten Kapitalgewinnen aus, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind.


    1. Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens ein Jahr.
    2. Das Transaktionsvolumen (betragsmässige Summe aller Käufe und Verkäufe) pro Kalenderjahr beträgt gesamthaft nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
    3. Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendigkeit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist regelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% aller steuerbaren Einkünfte in der Steuerperiode betragen.
    4. Die Anlagen bzw. deren Transaktionen sind grundsätzlich allen Anlegern zugänglich und stehen nicht in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bzw. sind nicht auf spezielle Kenntnisse auf Grund einer besonderen beruflichen Stellung zurückzuführen.
    5. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (wie z.B. Zinsen, Dividenden, usw.) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.

  • Wenn ich sehe welche Aktien hier drin am meisten besprochen werden (Myrn, Sann, Adxn) resp letztes Jahr (Nwrn) dürfte dies ja indemfall circa 95% der aktiven Cash Forumsschreiber betreffen... Aussor Turbo, Turbo, der gibt sein Tradergewinn für Chicas aus. Schade ist das Steueramt nicht kotiert, würde ich gleich long gehen ;)

  • Ich bin seit mehr als 30 Jahren an der Börse dabei. Seit es die Eurex gibt, handle ich ausschliesslich über die Eurex. Die Laufzeiten sind ein bis drei Monate. Allfällige Aktien halte ich selten länger als ein Jahr (solange bis ich liefern muss).


    Bisher hat es das Steueramt nicht gekümmert. Aber auch das kann sich ändern.

  • Danke für Deine Antworten Elias, wäre noch grossartiger wenn Du auf meine Fragen eingehen könntest... resp. Du verdienst an der Eurex mehr als mit Deinem Job, über 100 Transaktionen jährlich, Vermögenszuwachs von 50'000 und mehr jährlich und das Steueramt interessiert sich nicht dafür?



    wenn man angenommen: 20'000 in Sann investierte, Verkaufserlös war bei 60'000, danach dasselbe spiel mit Adex für 20'000 rein für 40'000 raus und nochmals dasselbe bei Myriad für 20'000 rein für 30'000 raus. Gewinn total 70'000. Da fällt man ja gemäss dem Rundschreiben ganz klar als gewerbsmässig rein. Haltedauer höchstens ein paar Tage, systematische Anlage um Geld zu verdienen, mehr als das 5 fache vom Wertschriftenbestand umgesetzt. und jetzt nimm noch die Casino Zocker von diesem Forum die dann eben nicht 20'000 sondern 100K und mehr investieren... oder die NWRN von 3 auf 18 mitmachten. Angenommen 10'000 Stück Newron kauften für 30'000 und bei 180'000 verkauften, 150'000 Gewinn. Dieses Jahr liefen viele Small Caps mit 50% und mehr Performance. Klar wenn Du aus 10'000 CHF neu 20'000 Vermögen gemacht hast wird es das Steueramt nicht gross interessieren. Aber ich nehme an wenn man aus 100'000 Vermögen 300'000 gemacht hat wird Väterchen Staat sicher zurückfragen. Mich pers. betrifft es nicht, habe aber momentan am KV Steuerrecht (resp momentan Sommerferien) und fände daher die Antworten der Profis unter euch interessant!

  • zscsupporter hat am 24.07.2014 - 13:03 folgendes geschrieben:

    Quote

    Danke für Deine Antworten Elias, wäre noch grossartiger wenn Du auf meine Fragen eingehen könntest... resp. Du verdienst an der Eurex mehr als mit Deinem Job, über 100 Transaktionen jährlich, Vermögenszuwachs von 50'000 und mehr jährlich und das Steueramt interessiert sich nicht dafür?

    ich bin Selbständig. Daher kommt es sehr selten vor, dass ich mehr an der Börse reinhole. Die Anzahl der Transaktionen ist irgendwo zwischen 50 und 200, je nach Börsenlage. Der "Zuwachs" schwankt von -100'000 bis + 100'000 (Stichtag 31.12).


    Ich liefere immer alle Unterlagen, der Treuhänder verlangt jeweils die Belege wegen dem Kauf- und Verkaufsdatum



    Das Steueramt hat also alle Informationen. Es hängt von der Steuergemeinde und den Menschen ab, die das beurteilen.



    Aus dem Link

    Quote

    Mit Blick auf die Unsicherheit und Volatilität der Wertschriftenmärkte ist es in der Praxis schwierig, im Voraus die Haltedauer von Wertschriften, den Zeitpunkt und die Anzahl der Transaktionen über eine längere Zeitdauer verbindlich festzulegen. Die Steuerbehörden sind daher nur in eindeutigen Fällen in der Lage, zur Frage der der Gewerbsmässigkeit des Wertschriftenhandels verbindliche Rechtsauskünfte abzugeben.

  • ouups ich meinte amigo, der schreibt und spamt immer mit Turbo, Turbo... und all die anderen cracks hier wie lanker oder master 6969. nochmals, die folgenden bedinungen erfüllen hier wohl die meisten: Haltedauer von mind. 6 Monaten > nicht erfüllt höchstens einige Wochen eher nur einige Tage (bei Aktien wie Sann, Adxn, Myrn, Odhn, Cytn) Jährliches Transaktionsvolumen von höchstens das Fünffache des Anfangsbestandes > sind wohl auch viele darüber Kapitalgewinne machen weniger als 50% des jährlichen Reineinkommens aus > wird alleine mit sann bei vielen doppelt so hoch sein, ausser sie verdienen im normalen beruf 200K und mehr...

  • also können wir festhalten: wenn man ende jahr 100K mehr vermögen hat als anfangs jahr und im normalen rahmen (70K-100K) verdient wird das steueramt so oder so einmal nachfragen von wo der zuwachs kommt. je nach ort und steuerberater verlangt der alle bankauszüge und evtl wird man dann als gewerbsmässig eingestuft und kommt dann in eine ganz lustige steuerprogression... denn kurzfristige haltedauer von einigen tagen bis wochen plus ein gewinn der 50% oder höher ist als das gewöhnliche einkommen reichen um als gewerbsmässig eingestuft zu werden.


    aber gerade in diesen guten börsenjahren dürfte dass dann ja einige tausend treffen. ist halt dann ermessensfrage und auch die frage ob die steuerämter überhaupt soviel kapazität haben um das alles zu überprüfen. aber falls doch sind dann 100K börsengewinn netto nur noch 60K.

  • Auch aus dem Link

    Quote

    Für die Beurteilung einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind verschiedene Indizien in Betracht zu ziehen, von denen jedes zusammen mit anderen, im Einzelfall jedoch unter Umständen auch bereits allein zur Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausreichen kann.


    Wenn man es unbedingt wissen will, dann fragt man das Steueramt.


    Ich würde schlafende Hunde nicht wecken.

  • naja, lieber man weiss es bereits jetzt... die definitive steuerrechnung kommt je nach ort teilweise 2 jahre später... wenn es dann nachsteuern in der höhe von 40'000 ins haus schneit und man angenommen den ganzen gewinn wieder verzockt hat ist es auch ein böses erwachen... passierte im übrigen vielen sehr gut verdienenden während der finanzkrise. natürlich immer in saus und braus gelebt, plötzlich arbeitslos und den boni versteuerten sie dann zwei jahre später. da war aber das geld nicht mehr da.

  • Elias hat am 24.07.2014 - 13:37 folgendes geschrieben:

    Quote

    Auch aus dem Link


    Wenn man es unbedingt wissen will, dann fragt man das Steueramt.


    Ich würde schlafende Hunde nicht wecken.

    Super Antwort Elias!


    Aber wenn das Steueramt Geld riecht, dann sind die Hunde schneller wach als man denkt!

  • zscsupporter hat am 24.07.2014 - 13:44 folgendes geschrieben:

    Quote

    und man angenommen den ganzen gewinn wieder verzockt hat ist es auch ein böses erwachen...

    Wenn man als professionell eingestuft wird, dann kann man die Verluste geltend machen.


    Und dann gilt auch der Verlustvortrag (über mehrere Jahre siehe CS und UBS) Beispiel http://www.steuerbuch.lu.ch/lu…ustverrechnung_grundlagen



    Das heisst, dass in schlechten Börsenjahren die Steuereinnahmen zusätzlich sinken würden und die daraus resultierenden Verlustvorträge über die nächsten Jahre (mit den hoffentlich wieder steigenden Börsen) verrechnet werden. Es würde also ein paar Jahre dauern, bis die Gewinne wieder steuerwirksam würden.


    Für das Steueramt viel Aufwand und wenig Ertrag.

  • Gemäss einer von der KPMG verfassten Analyse3 von zahlreichen Gerichtsentscheiden sind die bundesgerichtlichen Kriterien eher theoretischer Natur. Das einzig relevante Kriterium sei der Kapitalgewinn, welcher für die Steuerbehörde bei einer «Schmerzgrenze» zwischen Fr. 500 000.– und Fr. 1 Mio. liege. Ein Kapitalgewinn unter Fr. 500 000.– bei geordneten Verhältnissen (durchschnittliches Einkommen und Vermögen) führe eher nicht zu einer Besteuerung, wogegen Steuerpflichtige in aussergewöhnlichen Verhältnissen (z. B. kein Erwerbseinkommen) bei Kapitalgewinnen über Fr. 1 Mio. mit einer Besteuerung rechnen müssten.

  • Elias hat am 24.07.2014 - 13:21 folgendes geschrieben:

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    Das Steueramt hat also alle Informationen. Es hängt von der Steuergemeinde und den Menschen ab, die das beurteilen.


    Man möchte es nicht glauben, aber es ist tatsächlich so. Der Tupfgleiche Sachverhalt kostet in der einen Gemeinde und in der anderen ist er gratis.....krasse Willkür und Rechtsunsicherheit....sowas würde man allenfalls in Somalia erwarten aber sicher nicht in der Schweiz.....dachte immer den letzten (Steuer)Vogt, der nach Willkür sowie Lust und Laune Steuern erhebt, hätte der olle Wilhelm abgeschossen....aber das scheint tatsächlich nur ein Märchen zu sein.


    Happy Taxing


    Fine-Tuner

  • Fine-Tuner hat am 30.07.2014 - 12:21 folgendes geschrieben:

    Quote

    Elias hat am 24.07.2014 - 13:21 folgendes geschrieben:


    Man möchte es nicht glauben, aber es ist tatsächlich so. Der Tupfgleiche Sachverhalt kostet in der einen Gemeinde und in der anderen ist er gratis..

    Worum geht es denn konkret?


    Wir leben in einem Föderalen Staat. Die Steuern schwanken von Gemeinde zu Gemeinde. Die Sackgebühr ist ja auch nicht überall eingeführt. Das Rauchverbot wird unterschiedlich gehandhabt. Polizeistunden sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.