• Elias hat am 14.07.2014 - 08:57 folgendes geschrieben:

    Das ging mir schon mehrmals duch denk Kopf! Aber wahrscheinlich ist das zu einfach für den Bundesrat, muss doch sicherlich noch eine komplizierte Lösung geben!

  • Grosse Unterschiede bei Beurteilung von IV-Arbeitsfähigkeit

    14.07.2014 11:31

    Basel (awp/sda) - Bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von IV-Gesuchstellern gibt es grosse Unterschiede: Veranlasst die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) ein Gutachten, stuft dieses die Arbeitsfähigkeit sehr oft höher ein als der Gesuchsteller und sein Arzt, wie eine Untersuchung am Universitätsspital Basel ergeben hat.

    Durchgeführt hat die Studie das Institut für Klinische Epidemiologie und Biostatistik am Universitätsspital. Ob bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit die Meinungen von Gutachtern, Gesuchstellern und deren Ärzten auseinandergehen, sei bisher noch nie untersucht worden, teilte das Unispital am Montag mit.


    Die IV lässt die Arbeitsfähigkeit eines Gesuchstellers in rund zehn Prozent aller Fälle professionell abklären - zumeist, wenn Unsicherheiten bestehen. Ein Gutachten erstellt in diesen Fällen eine der vom Bundesamt für Sozialversicherung anerkannten Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS).


    ABWEICHUNG BIS 50%


    In den von der Studie untersuchten Fällen traten nun grosse Unterschiede auf: Die MEDAS-Gutachter schätzten die Arbeitsfähigkeit der IV-Gesuchsteller in deren angestammter Tätigkeit um knapp 30% höher ein als die Gesuchsteller selbst oder deren Ärzte, heisst es in der Mitteilung. Für eine dem Leiden angepasste Ersatztätigkeit betrug die Abweichung gar rund 50%.


    Dabei waren die Unterschiede in der Beurteilung geringer, wenn es um Gesuchsteller mit schweren Depressionen ging. Grösser waren sie hingegen, wenn es sich um Fälle mit nicht direkt nachweisbaren körperlichen Beschwerden wie Müdigkeit, Erschöpfung oder Schmerzsymptomen handelte.


    Das Institut des Basler Unispitals hat für die retrospektive Analyse Daten des Ärztlichen Begutachtungsinstituts Basel untersucht. Überprüft wurden 3'463 Gesuche aus einem Zeitraum von vier Jahren. Die meisten der Gesuche betrafen Beschwerden des Bewegungsapparats und psychiatrische Diagnosen.


    INTERESSENSKONFLIKT


    Laut den Studienverfassern sind die Gründe für die ausgeprägten Beurteilungsunterschiede vielfältiger Natur. Gesuchsteller und deren Ärzte dürften "in grösserem Ausmass persönliche und psychosoziale Umstände berücksichtigen, welche von den Gutachtern als invaliditätsfremd eingestuft werden", wird Alain Nordmann, Professor und wissenschaftlicher Oberarzt, in der Mitteilung zitiert.


    Zudem könne die Bezahlung der Gutachter durch die IV einen Interessenskonflikt bewirken, der in kritischen Fällen eine härtere Begutachtung begünstige. Die Forscher schlagen vor, für das Verfahren eine einheitlichere und validierte Methodik zu schaffen - bisher fehlten genau definierte Methoden zur Ermittlung der Arbeitsfähigkeit.

    AWP

  • Jährlich 5000 neue Arme im AHV-Alter

    mmer mehr Pensionierte kommen finanziell nicht über die Runden. 12,2 Prozent der Senioren haben im letzten Jahr zusätzlich zu ihrer AHV-Rente Ergänzungsleistungen (EL) bezogen – 0,5 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Dies zeigen neue Zahlen von Pro Senectute Schweiz. Weil auch die Gesamtzahl der AHV-Rentner gestiegen ist, scheint der Prozentwert verschwindend klein. Die blanken Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache: 185’800 Rentner in der Schweiz sind neben der Altersversicherung auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Das sind 26’800 Personen mehr als im Jahr 2008. Im Durchschnitt ist die Zahl der EL-Beziehenden damit jährlich um rund 5000 gewachsen.


    Die Zahlen von Pro Senectute zeigen zudem, dass die Einkommens- und Vermögensunterschiede bei den Menschen im AHV-Alter immer grösser werden. Gemäss Hochrechnungen zählte die Schweiz im Jahr 2013 altersübergreifend rund 264’000 Millionäre. Die Organisation schätzt, dass etwas mehr als die Hälfte (53,1 Prozent) dieser Millionäre im AHV-Alter ist. 140’000 über 65-jährige Millionäre – das seien weit weniger, als bisher angenommen worden sei.


    http://blog.tagesanzeiger.ch/d…00-neue-arme-im-ahv-alter

  • Performance der Fonds von AHV, IV und EO

    Aktienanlagen retten Ausgleichsfonds-Rendite

    Die Ausgleichsfonds der Sozialversicherungen AHV, IV und EO haben 2013 mit ihren Anlagen eine Rendite von 2,8% auf dem Anlagevermögen von 26,3 Mrd. Fr. erzielt. Im Vorjahr waren es noch 7% gewesen. Die Rendite entstand vor allem dank der starken Performance der Aktienanlagen, die per Ende des vergangenen Jahres rund einen Viertel des Portefeuilles ausmachten. Gebremst wurde sie durch den hohen Obligationenanteil. Bonds machten Ende 2013 rund 54% der Portfolios aus. Auch die schlechte Entwicklung von Rohwarenanlagen wirkte sich negativ aus.

    [Blocked Image: http://images.nzz.ch/eos/v2/im…1.18241676.1392197842.jpg]

    Schwache Bonds

    Wie Eric Breval, Geschäftsleiter der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, an einem Anlass in Zürich bekanntgab, schmälerten Schweizer Obligationen und Fremdwährungsanleihen das Anlageergebnis der Ausgleichsfonds um 0,25 bzw. 0,5 Prozentpunkte. Der Rendite-Beitrag der Aktien betrug hingegen 3,6 Prozentpunkte. Bei der Gesamtrendite der Fonds von 2,8% ist die Liquidität der Fonds in Höhe von 3,7 Mrd. Fr. nicht eingerechnet. Berücksichtigt man diese, betrug das Anlageergebnis lediglich 2,4%. Die Ausgleichsfonds sind gesetzlich verpflichtet, jederzeit genügend Barmittel vorzuhalten, um die Zahlungen für die Sozialversicherungen zu ermöglichen.


    Mit Sicht auf die vergangenen fünf Jahre betrage die Anlagerendite hingegen kumuliert 28,2%, hiess es an dem Anlass. Dies entspreche einem Betrag von 6,6 Mrd. Fr. Seit dem Jahr 2011 wird das Vermögen der drei Sozialversicherungen getrennt und mit unterschiedlichen Rendite-Risiko-Profilen verwaltet. Inklusive der Liquidität erwirtschaftete das Gesamtvermögen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 2013 eine Rendite von 2,5%, das der Invalidenversicherung (IV) eine solche von 1,7% und das Vermögen der Erwerbsersatzordnung (EO) eine Rendite von 2,3%. Das AHV-Gesamtvermögen betrug per Ende vergangenen Jahres 24,7 Mrd. Fr., das der IV 4,7 Mrd. Fr. und das der EO 0,6 Mrd. Fr. Die schwache Performance der IV-Vermögen erklärt sich mit der geringen Risikofähigkeit der stark verschuldeten IV. Deshalb sind die Gelder sehr konservativ angelegt. An dem Anlass hiess es, es solle hier in Zukunft ein leicht höheres Risiko eingegangen werden. AHV und EO setzen etwas stärker auf Aktien.

    Mehr Ablehnungen an GV

    Die Vertreter der Ausgleichsfonds nahmen 2013 an 83 Generalversammlungen teil und lehnten dabei 24-mal Anträge ab. Im Jahr davor war dies noch 15-mal der Fall gewesen, 2011 14-mal. Bei der Medienkonferenz gaben die Vertreter der Ausgleichsfonds ausserdem den neuen einheitlichen Auftritt unter dem Namen «compenswiss» bekannt. Dieser soll international für eine bessere Wiedererkennung sorgen.


    http://www.nzz.ch/finanzen/ueb…sfonds-rendite-1.18241319



    Nicht mehr ganz aktuell der Beitrag. Bin eben durch Zufall darauf gestossen.

  • AHV-Fonds verliert Millionen wegen ungesicherter Währungen

    Weil Euro, US-Dollar und britische Pfund nicht abgesichert waren, verlor der AHV-Fonds bis Ende Januar einen dreistelligen Millionenbetrag. Fragen wirft auch die Entwicklung der Rendite auf.

    Der AHV-Fonds hat wegen fehlender Devisenabsicherung bis Ende Januar über 400 Millionen Schweizer Franken verloren – vor allem in US-Dollar, Euro und in britischen Pfund. Damit ging ein Fünftel des Jahresertrags 2014 verloren, wie «Eco» von SRF berichtet. Alles abzusichern, sei zu teuer, so Verwaltungsratspräsident Marco Netzer gegenüber der Sendung. Die Kosten dafür würden in Form entgangener Rendite zu Buche schlagen.


    Laut Vermögensexperte Max Cotting geht der Trend heute aber dahin, dass 100 Prozent im Fremdwährungsgeschäft abgesichert werden. Cotting verweist auf die Aufhebung des SNB-Mindestkurses: «Mit den Geschehnissen im Januar wissen wir alle, dass es nicht gut ist, wenn nicht alles abgesichert ist.»


    Zumindest die Absicherung der Eurobestände wäre laut «Eco» nahezu umsonst zu haben gewesen: die SNB hatte die 1.20-Grenze bis Mitte Januar garantiert. Doch beim AHV-Fonds war nur die Hälfte der Eurobestände abgesichert.


    Verpasste Milliardenrendite


    Mit 33 Milliarden Franken Volksvermögen ist der AHV-Fonds einer der wichtigsten Investoren der Schweiz. Ende letzter Woche stellten die Verantwortlichen die Zahlen für 2014 vor – und zeigen sich mit der Rendite von 6,5 Prozent zufrieden. Marco Netzer: «Mit 0,43 Prozentpunkten haben wir letztes Jahr unseren Benchmark geschlagen.»


    Laut «Eco» stellt sich aber auch unabhängig von Verlusten durch fehlende Währungsabsicherungen die Frage, wie gut diese Rendite wirklich ist. Tatsächlich schwankte sie in den Jahren seit 1999 nämlich stark. Die Sendung verglich den Fonds mit dem renommierten BVG-25-Index der Bank Pictet – für den AHV-Fonds gibt es kaum Vergleichsgrössen.


    Seit 1999 hat der AHV-Fonds lediglich dreimal den Index übertroffen. Kumuliert erzielte er etwa 39 Prozent Rendite. Der Index hingegen brachte es auf fast 54 Prozent. Dies entspricht 4 Milliarden Rendite, die dem AHV-Fonds entgingen. Hinzu kommt: Mit 9,4 Prozent erzielte der BVG-25-Index allein 2014 ein Drittel mehr als der AHV-Fonds. In absoluten Zahlen ist das noch einmal fast eine Milliarde, die dem AHV-Fonds entging.


    http://www.tagesanzeiger.ch/wi…Waehrungen/story/24597328



    die SNB hatte die 1.20-Grenze bis Mitte Januar garantiert..... :roll:

  • AHV vermeidet Verlust nur dank gutem Anlageergebnis - Dringender Reformbedarf

    26.03.2015 12:12

    Bern (awp/sda) - Die AHV ist 2014 beim Umlageergebnis in die roten Zahlen gerutscht. Die Sozialversicherung hat 320 Mio CHF mehr ausgegeben, als sie an Beiträgen eingenommen hat. Nur das gute Anlageergebnis verhinderte einen Verlust.

    Nach Angaben des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO vom Donnerstag beliefen sich die Vermögenserträge 2014 auf 1,752 Mrd CHF, fast dreimal so viel wie im Jahr zuvor. Hinzu kommen die vom Bund bezahlten Zinsen auf den Schulden der IV von 275 Mio CHF. Dank dieser Einnahmen schloss die AHV mit einem positiven Betriebsergebnis von 1,707 Mrd CHF.


    NICHT DER DRITTE BEITRAGSZAHLER


    Trotz einer vorsichtigen Anlagestrategie sei 2014 ein sehr gutes Jahr gewesen, sagte Ausgleichsfonds-Präsident Marco Netzer der Nachrichtenagentur sda. Es mache auch Sinn, wenn mit den Erträgen das Ergebnis unterstützt werden könne. "Aber wir sind nicht der dritte Beitragszahler", betonte Netzer.


    Zu rund drei Vierteln stammen die AHV-Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ein Viertel steuert die öffentliche Hand bei. Darin enthalten sind die Beiträge von Bund und Kantonen, das Mehrwertsteuerprozent und die Spielbankenabgabe.


    2014 kamen so insgesamt 40,546 Mrd CHF zusammen. Das genügte aber nicht ganz, um die Ausgaben - fast ausschliesslich für Renten - von 40,866 Mrd CHF zu decken. So kam beim Umlageergebnis letztes Jahr ein Minus von 320 Mio CHF zu Stande.


    FRÜHER ALS ERWARTET


    Ein Defizit sei aufgrund der demografischen Entwicklung erwartet worden, sagte Werner Gredig, Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherungen, der sda. Für 2014 habe man noch mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet.


    Nun aber hätten weniger Mehrwertsteuer-Einnahmen als budgetiert und tiefere Lohnbeiträge bereits 2014 zu einem negativen Umlageergebnis geführt. Eine Überraschung ist das nicht: Wäre es nicht letztes Jahr dazu gekommen, dann dieses Jahr, sagte Gredig.


    Es ist nicht das erste Mal, dass die AHV in die roten Zahlen rutscht. Schon in der 1970er- und 1980er-Jahren seien die Beiträge konjunkturell bedingt zurückgegangen, sagte der BSV-Vizedirektor. Ab Mitte der 1990er-Jahre habe sich der demografische Effekt bemerkbar gemacht.


    Gemäss Sozialversicherungsstatistik wies die AHV 1998 beim Umlageergebnis einen Verlust von 2,357 Mrd CHF aus. Nur mit dem ab 1999 erhobenen "Demografieprozent" der Mehrwertsteuer konnte die Rechnung stabilisiert werden. In der Folge wies die AHV 14 Jahre lang ein positives Umlageergebnis aus - bis letztes Jahr.


    REFORMEN AUFGEGLEIST


    Nun machen Demografie und die höhere Lebenserwartung eine umfassende Reform der Altersvorsorge nötig. Sonst droht der AHV bis 2030 eine Finanzierungslücke von über 8 Mrd CHF. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre anzuheben, zudem soll die Mehrwertsteuer schrittweise um bis zu 1,5 Prozentpunkte erhöht werden.


    Der Reformbedarf ist unbestritten, nicht aber die Vorschläge des Bundesrats. Wirtschaftskreise möchte das Rentenalter anheben. Gewerkschaften wehren sich gegen ein höheres Frauenrentenalter, mit einer Initiative wollen sie höhere AHV-Renten durchsetzen. Das Reformpaket, das auch die 2. Säule einschliesst, wird derzeit von der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats beraten.


    Der Ausgleichsfonds hat am Donnerstag auch die Ergebnisse von Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) bekannt gegeben. Die IV weist ein positives Umlageergebnis von 684 Mio CHF aus, hinzu kommt ein Anlageergebnis von 238 Mio CHF. Damit konnte die Schuld der IV gegenüber der AHV weiter abgebaut werden. Diese beläuft sich nun noch auf gut 12,8 Mrd CHF. Die EO schloss 2014 mit einem Plus von 170 Mio CHF.


    rt


    (AWP)

  • Hausgemachter Rückgang

    Der Weg in ein Minus wird von unseren Wirtschaftsführer verursacht. Die AHV, aber auch IV etc. ist wie die privaten Pensionskassen zum Abschöpfen von Geldern erschlossen worden. Die Mehrheit der Bezahler sind in Lohnbereichen bis 80'000.-- zu finden und eine Minderheit in grossen Lohnbereichen. Diese beziehen ihren (offiziellen) Lohn in der Schweiz (ca. 30%). Der grösste Teil wird in eigenen Pensionskassen oder exotischen Orten verschoben. Steuerfrei und einem Abzug für AHV, Steuern (Pauschalbesteuerung) etc. entzogen. Die Wirtschaftsführer haben zum Teil keinen festen Wohnsitz in der Schweiz. Sie müssen ja flexibel sein bei den Verschiebungen innerhalb der Konzernen. Ein guter Wirtschaftsführer zeichnet sich aus durch immer höhere Bezüge auch wenn die Ergebnisse unbefriedigend sind. Als gutes Beispiel hatten wir ja die zwei Nordländer vor Jahren bei der ABB. Mit über 300'000'000.-- wurden diese mit Geldern aus der ABB-Pensionskasse ins Ausland entlassen und geblieben sind ruinöse Zustände. Wohin werden wohl die einbezahlten Gelder aus der AHV verschoben? Seit Jahren wird der Mittelstand geschröpft. Die Löhne werden nach unten angepasst und somit müssen für beide Seiten auch weniger Sozialabgaben bezahlt werden. Weniger ist falsch, denn unsere Volksvertreter erhöhen die Beitragsabgaben, kürzen die Umwandlungssätze (Pensionskasse Post 5.85%) und wollen die Arbeitszeitdauer bis 70 erhöhen um diese aber vorher mit 62 zu entlassen um Kürzungen bei den Bezügen zu erreichen. Momentan ist es ein legitimes, den starken Franken vor zuschieben für zusätzliche Stunden pro Woche ohne Bezahlung. Die günstige Beschaffungpreise von Rohmaterialien aus dem EU-Raum werden nicht weiter gegeben und somit wird das Endprodukt teurer für den Export. Ein Besitzstand kann nur von den dritt- und viertuntersten Chargen (ab 130'000.--) gehalten werden durch überhöhe Zielvorgaben an die Basis zur Einsparung von Leistungsvergütungen und Austausch von Alt gegen Jung.

  • Namor hat am 26.03.2015 - 20:54 folgendes geschrieben:

    Quote

    Der Weg in ein Minus wird von unseren Wirtschaftsführer verursacht. Die AHV, aber auch IV etc. ist wie die privaten Pensionskassen zum Abschöpfen von Geldern erschlossen worden. Die Mehrheit der Bezahler sind in Lohnbereichen bis 80'000.-- zu finden und eine Minderheit in grossen Lohnbereichen. Diese beziehen ihren (offiziellen) Lohn in der Schweiz (ca. 30%). Der grösste Teil wird in eigenen Pensionskassen oder exotischen Orten verschoben. Steuerfrei und einem Abzug für AHV, Steuern (Pauschalbesteuerung) etc. entzogen. Die Wirtschaftsführer haben zum Teil keinen festen Wohnsitz in der Schweiz. Sie müssen ja flexibel sein bei den Verschiebungen innerhalb der Konzernen. Ein guter Wirtschaftsführer zeichnet sich aus durch immer höhere Bezüge auch wenn die Ergebnisse unbefriedigend sind. Als gutes Beispiel hatten wir ja die zwei Nordländer vor Jahren bei der ABB. Mit über 300'000'000.-- wurden diese mit Geldern aus der ABB-Pensionskasse ins Ausland entlassen und geblieben sind ruinöse Zustände. Wohin werden wohl die einbezahlten Gelder aus der AHV verschoben? Seit Jahren wird der Mittelstand geschröpft. Die Löhne werden nach unten angepasst und somit müssen für beide Seiten auch weniger Sozialabgaben bezahlt werden. Weniger ist falsch, denn unsere Volksvertreter erhöhen die Beitragsabgaben, kürzen die Umwandlungssätze (Pensionskasse Post 5.85%) und wollen die Arbeitszeitdauer bis 70 erhöhen um diese aber vorher mit 62 zu entlassen um Kürzungen bei den Bezügen zu erreichen. Momentan ist es ein legitimes, den starken Franken vor zuschieben für zusätzliche Stunden pro Woche ohne Bezahlung. Die günstige Beschaffungpreise von Rohmaterialien aus dem EU-Raum werden nicht weiter gegeben und somit wird das Endprodukt teurer für den Export. Ein Besitzstand kann nur von den dritt- und viertuntersten Chargen (ab 130'000.--) gehalten werden durch überhöhe Zielvorgaben an die Basis zur Einsparung von Leistungsvergütungen und Austausch von Alt gegen Jung.


    Besser kann man es eigentlich nicht beschreiben. Ich möchte dies nur noch etwas von der ethischen Betrachtung abrunden. Einen Generationenvertrag mit einem Umlageverfahren zu erfüllen, in einem System der notwendigen Inflation, ist nichts weiter als Beraubung des Einzelnen an seinem Erarbeiteten. Der Deckungsgrad beträgt heute mittlerweile schon nur noch knapp über 100%. Das heisst, dass alle Beiträge eins zu eins an die Bezüger fliessen und keine Reserven angelegt werden können, welche die Inflation ausgleichen sollen. Damit wird der Beitragszahler gleich doppelt beraubt, einerseits wird sein eingezahltes Geld nicht mehr angelegt, sondern im Umlageverfahren voll ausgezahlt und da keine Rückstellungen für den Beitragszahler gemacht werden, die Renten dann zeitweise inflationsbereinigt werden, muss er zusätzlich noch zu der Entwertung seines nicht angelegten Altersguthaben gleich noch seine Inflationsverluste des Altersguthabens selber bezahlen, da keine angelegten Reserven auch keine Renditen liefern, welche die Inflation abfedern und somit werden teuerungsangepasste Renten durch höhere Beiträge ausgeglichen. Es ist also ein Schneeballsystem und die Letzten beissen die Hunde. Niemand kann sagen, die haben das nur gut gemeint, als sie sich für ein Umlageverfahren entschieden haben. Nein, die Mathematik eines Wirtschaftssystems mit Zins- und Zinseszinseffekt widerspricht dem und wenn kein Ökonom hier Einspruch erhebt, so ist er eben ein Interessenvertreter. Folgende Voraussetzungen sind in unserem Wirtschaftssystem einbeschrieben.



    1. Die Wirtschaft muss stetig wachsen, um Altschulden und die Zinslasten zu begleichen. Das lässt sich nur durch Neuschulden bewerkstelligen.


    2. Dadurch erhöht sich kontinuierlich die Geldmenge im Umlauf.


    3. Die Waren und Dienstleistungen können aber niemals gleich wachsen wie die Geldmenge, weil die Zinslast aller Kredite, sowohl Staats-, Unternehmens- und Privatkredite immer Forderungen auf Geld darstellen, dass noch gar nicht existiert.


    4. Deshalb verliert das Geld stetig an Wert, da die Waren und Dienstleistungen im Verhältnis zur Geldmenge kontinuierlich knapper werden. Es entsteht Teuerung.


    5. Wenn keine Teuerung da ist, entsteht eine Deflation. Das bedeutet, dass die Altschulden nicht mehr beglichen werden können, da nicht ausreichend Neuverschuldung entsteht, um die Zinslast zu bedienen. Es führt zu Konkursen und Entlassungen, die eine Rezession hervorrufen, welche nicht zu stoppen ist.


    6. Die Deflation ist in unserem Schuldgeldsystem mit Zins und Zinseszins eine mathematische Gewissheit, da die Zinslasten immer grösser werden.



    7. Wenn wir in einer unumkehrbaren Rezession sind, führt das in einem Rentensystem im Umlageverfahren zu Beitragsausfällen, somit werden die Reserven aufgebraucht und die Rente an sich ist nicht mehr gesichert.


    8. Da die Geldmenge unweigerlich immer wachsen muss, muss auch die Wirtschaft wachsen. Die Wirtschaft kann nur durch Produktivitätssteigerung wachsen einerseits und andererseits durch erhöhten Konsum.


    9. Der Konsum kann nur durch Innovation, Qualitätsverlust sprich Lebensdauerverkürzung des Produktkreislaufs, sowie Bevölkerungswachstum angekurbelt werden.


    10. Je mehr Bevölkerung wächst, desto grösser wird die Beitragssumme der AHV (Reservenbildung möglich), desto grösser aber auch die Rentenansprüche in der Zunkunft.


    11. Sobald die Wirtschaft aber in die deflationäre Phase eintritt, werden die zukünftigen Rentenansprüche nicht mehr gedeckt, da die Beiträge schrumpfen und die Reserven aufbrauchen.


    12. Ergo müssen die Beiträge erhöht, die Bezüge gekürzt und/oder Quersubventionierung wie MWST %, Alkohol- und Tabaksteuer, Staatsgold usw. diese Lücken auffüllen.


    13. Ergo ist es ein Schneeballsystem im Langzeitverfahren.


    14. Ergo ist es ein Betrug und Diebstahl am Einzelnen.


    15. Weil wenn etwas heute funktioniert, was morgen unweigerlich kapputt geht, man aber morgen nicht reparieren kann, so ist es eine unstete Funktion.



    Will das also wirklich kein Gelehrter und Entscheidungsträger gewusst haben, als man das beschloss? Ausserdem hatten wir schon 6 AHV-Revisionen und Berset bastelt schon an der 7.. Ist nicht schon eine genug, um zu beweisen, dass der Generationenvertrag nicht funktioniert, ohne dass man die Regeln ändert?

  • sime hat am 05.04.2015 - 16:43 folgendes geschrieben:

    Quote
    Einen Generationenvertrag mit einem Umlageverfahren zu erfüllen, in einem System der notwendigen Inflation, ist nichts weiter als Beraubung des Einzelnen an seinem Erarbeiteten
    Quote
    Ist nicht schon eine genug, um zu beweisen, dass der Generationenvertrag nicht funktioniert, ohne dass man die Regeln ändert?

    Dieses Thema behandelt auch folgender Artikel:


    http://zuercherin.com/schneeballsystem-ahv/



    Ein radikaler Wechsel auf das Kapitaldeckungsverfahren wäre sicherlich die gerechteste Regeländerung.


    Auch über Ideen wie Arbeitnehmerkonto usw. sollte dringen nachgedacht werden.Spätestens in der nächsten Rezession wird es sicherlich "angedacht" werden.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerkonto



    In Zeiten wo sich die verschuldeten Staaten ihren Wohlfahrtstraum schlicht nicht mehr leisten können und die Bürger nicht gewillt sind mehr Steuerabgaben zu erdulden...wird das kommende Schlagwort der Politik (richtigerweise) lauten:


    MEHR EIGEN- und SELBSTVERANTWORTUNG



    Bis die "Wählermasse" aber wirklich reagiert und Änderungen dann auch wirklich eintreten,....füllt der mündige Bürger schlicht seine 3.Säule auf und spart dabei noch viel Geld... :yes:



    weico

  • weico hat am 05.04.2015 - 17:36 folgendes geschrieben:

    Quote

    sime hat am 05.04.2015 - 16:43 folgendes geschrieben:

    Dieses Thema behandelt auch folgender Artikel:


    http://zuercherin.com/schneeballsystem-ahv/

    Guter Artikel. Ich muss mir fast selber auf die Schulter klopfen. :biggrin:

    Quote

    Ein radikaler Wechsel auf das Kapitaldeckungsverfahren wäre sicherlich die gerechteste Regeländerung.


    Auch über Ideen wie Arbeitnehmerkonto usw. sollte dringen nachgedacht werden.Spätestens in der nächsten Rezession wird es sicherlich "angedacht" werden.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerkonto

    Es ist die Einzige, die wirklich funktioniert. Ausser natürlich, dass kein gesetzliches Zwangsabgabesystem vorgeschrieben wird, wo aber dann wirklich jeder und jede selber verantwortlich ist. Dann ist aber auch nichts mit Ergänzungsleistungen, sondern entweder Du hast tatsächlich fürs Alter zurückgelegt, oder Du musst jetzt entweder auf die Strasse oder nimmst gleich die Abkürzung in die Gruft. Das Erste ist zwar etwas gnädiger und lässt auch Erbarmen in Form von Ergänzungsleistungen zu, weil man schliesslich in einem Zwangsabgabesystem war. Wo Pflichten sind, müssen auch Rechte sein.


    Das Zweite ist zwar gnadenlos, doch da ich denke, dass alle Menschen frei sein sollen in ihrem Tun und Lassen, und das Leben so gestalten sollen, wie es für sie das Richtige ist, muss ich folgerichtig sagen, dass der Staat dem Einzelnen keine Zwänge aufoktroieren darf. Der Staat muss sich aus dem Leben des Einzelnen soweit wie möglich raushalten. Ich habe es schon mal beschrieben, wie für mich ein neues Geldsystem aussehen würde, wo nämlich eine Parallelwährung existierte, wo die Privatwirtschaft mit der staatlichen Planwirtschaft in einer symbiotischen Konkurrenzierung steht. Die Privatwirtschaft und der Staat haben je eine eigene Währung, die in einem flexiblen Wechselkurssystem zueinander steht. Und beide Teilnehmer müssen mit der Währung der anderen bezahlen, sobald Leistungen bezahlt werden. Der Staat wird gezwungen auf seine Verwaltungskosten zu achten, er darf zwar sein eigenes Geld drucken und soviele anstellen wie er will, doch das würde seine Währung abwerten und somit privatwirtschaftliche Leistungen verteuern, da ja die Währung konvertiert werden muss. Der Staat kann zwar die Steuern erhöhen, die die Privaten mit Staatsgeld konvertieren müssen, um sie zu bezahlen, doch da die Privatwirtschaft ihrerseits auch über ein Instrument des eigenen Währungsmonopols verfügt, kann sie im Bedarf, falls die Politik die Bürger schröpfen will, um ihre aufgeblähten Verwaltungsstrukturen zu finanzieren, ebenfalls mehr Geld in den Umlauf bringen, um die Währung abzuwerten und/oder die Steuerforderungen zu vergünstigen. Es würde funktionieren, nämlich dass beide Seiten in grösstmöglicher Eigenverantwortung handeln, so dass eben keine Exzesse entstehen. Die Privatwirtschaft kann vertreten durch das Volk ein Aufsichtsgremium wählen, dass die private Geldwährungspolitik steuert und das Volk kann das Staatsparlament bestimmen, welche ihrerseits ihr eigenes Geld drucken.

    Quote

    In Zeiten wo sich die verschuldeten Staaten ihren Wohlfahrtstraum schlicht nicht mehr leisten können und die Bürger nicht gewillt sind mehr Steuerabgaben zu erdulden...wird das kommende Schlagwort der Politik (richtigerweise) lauten:


    MEHR EIGEN- und SELBSTVERANTWORTUNG

    Darauf muss es hinauslaufen.

    Quote

    Bis die "Wählermasse" aber wirklich reagiert und Änderungen dann auch wirklich eintreten,....füllt der mündige Bürger schlicht seine 3.Säule auf und spart dabei noch viel Geld... :yes:



    weico

    Naja..mündig... Man kann zwar jetzt sparen, doch der Staat kann hier jederzeit auch die Regeln ändern, indem er z.B. den Steuerfuss bei Auszahlung oder den Umwandlungssatz in die Höhe schraubt. Dann hast Du am Ende auch nichts gespart, sondern jetzt einfach verfügbares Kapital nicht investiert, oder verkonsumiert. Für Immobilienbesitzer darf man auch die Zwangshypothek nie ganz vergessen, egal wie realitätsfremd es in guten Zeiten scheinen mag. Der Staat hat in der heutigen Form zuviel Autorität, egal ob demokratisch oder plutokratisch regiert.

  • Acht wissenswerte Fakten zur AHV

    Haben Sie sich bereits intensiv mit der AHV auseinandergesetzt? Falls nicht, sollten Sie zumindest über folgende - zum Teil eher unbekanntere - Punkte Bescheid wissen. Es kann sich lohnen.

    Von Pascal Züger

    Zugegeben, die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV) ist ein eher trockenes Thema, das viele nur am Rande mitbekommen, wenn die Pension noch in weiter Ferne ist. Jeden Monat sieht man zwar die AHV-Beiträge als Abzüge auf dem Lohnausweis, aber damit hat sich's dann meist.


    Dabei ist ein Basiswissen beim Thema AHV sehr hilfreich, damit es später nicht zu einer bösen Überraschung kommt. cash hat einige wichtige Punkte zur AHV aufgelistet, die Ihnen zum Teil neu sein werden.


    1. Büezer zahlen zwei Jahre zu viel ein


    Jeder Erwerbstätige bezahlt ab dem 18. Altersjahr 4,2 Prozent seines Lohns an die AHV. Der Arbeitgeber entrichtet den gleichen Beitrag zugunsten des Erwerbstätigen. Nichterwerbstätige Studierende hingegen werden erst ab dem 20. Altersjahr beitragspflichtig. Sie bezahlen bis zur Aufnahme einer Arbeit pauschal den Mindestbetrag von 480 Franken pro Jahr plus einen Verwaltungskostenbeitrag. Sobald sie einen Job antreten, bezahlen auch sie 4,2 Prozent ihres Lohnes an die AHV.


    Nur wer lückenlos seine AHV-Beiträge bezahlt hat, erhält die volle Rente. Dafür sind bei Männern mindestens 44 und bei Frauen 43 Beitragsjahre notwendig. Wer ab dem 20. Lebensjahr jährlich in die AHV einzahlt, kommt genau auf die geforderten Beitragsjahre. Und wer schon ab Alter 18 einzahlen muss, da er bereits im Berufsleben ist, hat am Ende quasi zwei Jahre zu viel eingezahlt, ohne dafür eine höhere Altersrente zu erhalten.


    2. Beitragslücken müssen rechtzeitig gestopft werden


    Beitragslücken können nicht nur durch ein Studium entstehen, sondern auch aufgrund einer Weltreise, oder durch eine Phase der Erwerbstätigkeit im Ausland. Gibt es ab dem 20. Lebensjahr bis zur Pensionierung solche Lücken in der Beitragszahlung, dann kürzt sich die Rente. Und zwar pro fehlendes Beitragsjahr um etwa 2,3 Prozent. Es ist deshalb ratsam, Beitragslücken zu vermeiden.


    Entdecken Sie eine Lücke, können Sie diesen fehlenden Beitrag innerhalb von fünf Jahren zum Kalenderjahr, für welches es geschuldet ist, nachbezahlen. Leisteten Sie schon vor dem 20. Lebensjahr AHV-Beitrage, dann können Sie damit allfällige Lücken auffüllen.


    Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich jedes Jahr immer AHV-Beiträge geleistet haben, können Sie bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug bestellen, wo Sie alle Ihre Einzahlungen aufgelistet sehen. Kostenlose Kontoauszüge können Sie hier anfordern.


    3. Auch ohne Beitragslücken ist die Maximalrente nicht garantiert


    Für all diejenigen, die in ihrem Erwerbsleben im Schnitt keinen Jahreslohn von 84'600 Franken erreichten, fällt die Rente geringer als der Maximalbetrag von 2'350 Franken pro Monat aus. Die minimale Altersrente ist nach unten jedoch auf 1'175 Franken pro Person begrenzt – genau die Hälfte der Maximalrente. Weniger bekommt nur, wer Beitragslücken aufweist.


    4. Reiche finanzieren die Armen


    Wer aufs ganze Berufsleben betrachtet einen Jahreslohn von durchschnittlich über 84'600 Franken aufweist, erhält trotzdem nicht mehr als den Maximalbetrag von 2'350 Franken pro Monat als Rente. Hier kommt das Solidaritätsprinzip zum Tragen: Reiche zahlen zu viel ein, ermöglichen den ärmeren Personen aber damit eine Rente zu bekommen, die die Höhe ihrer Einzahlungen möglicherweise übersteigt.


    5. Ohne Anmeldung gibt es keine Rente


    Die Rente wird beim Pensionierungszeitpunkt nicht automatisch auf Ihr Konto gutgeschrieben. Sie muss drei bis vier Monate vor gewünschtem Pensionierungsdatum bei der AHV-Ausgleichsstelle angefordert werden. Falls Sie nicht wissen, welche Ausgleichskasse für Sie zuständig ist, können Sie dies unter folgendem Link herausfinden: Inforegister.


    Je nach Fall kann es sein, dass die Ausgleichskasse für die Beschaffung der notwendigen Unterlagen und die Berechnung der Rentenhöhe etwas Zeit braucht. Zögern Sie die Anmeldung deshalb keinesfalls hinaus, denn die AHV lässt keine rückwirkenden Anmeldungen zu. Für einen Rentenaufschub müssen Sie sich spätestens innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters anmelden.


    6. Bei Wegzug ins Ausland ist keine Kapitalauszahlung möglich


    Wenn Sie entscheiden, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, können Sie sich Ihre eingezahlten AHV-Beträge nicht auszahlen lassen – sie gehen jedoch auch nicht verloren. Ziehen Sie in ein EU- oder EFTA-Staat, dann unterliegen Sie automatisch der Sozialversicherung des Aufenthaltslandes und können nicht mehr in die Schweizer AHV einzahlen. Aber ab Pensionierungszeitpunkt erhalten Sie dann zwei Teilrenten: Eine aus der Schweiz, für die Zeit, als Sie hier Beiträge leisteten und die andere aus Ihrem neuen Aufenthaltsland.


    Ziehen Sie als Schweizerin oder Schweizer in ein nicht EU- oder EFTA-Staat, dann haben Sie die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die AHV-Versicherung fortzuführen und ab Pensionierungszeitpunkt die Vollrente zu bekommen.


    7. Durch Scheidung kann die Altersrente erhöht werden


    Was sich zunächst absurd anhört, ist auf das sogenannte Prinzip der Plafonierung zurückzuführen: Die Altersrenten von zwei verheirateten Personen dürfen zusammen höchstens das Eineinhalbfache der Maximalrente betragen, welche im Monat bei 2'350 Franken liegt. Ein Ehepaar kann aktuell also maximal eine AHV-Rente von 3'525 Franken (Berechnung: 1,5 x 2350 Franken) pro Monat beziehen.


    Lässt sich das Ehepaar nun gerichtlich trennen, kann jeder, Anspruch auf die Maximalrente vorausgesetzt, wieder 2'350 Franken pro Monat beziehen – das sind zusammen 4'700 Franken. Pro Jahr "verliert" ein Ehepaar bei Maximalrente so 14'100 Franken (12 x 1'175). Und auch bei geringeren Renten kann die Ehe ein Nachteil sein. Haben beispielsweise beide Ehepartner Anrecht auf eine Rente von 2'000 Franken, dann bekommen Sie gemeinsam wiederum nur die 3'525 Franken, anstatt 4'000 Franken. Konkubinatspartner sind von dieser "Heiratsstrafe" übrigens nicht betroffen.


    Schweizerinnen und Schweizer scheinen die Scheidungs-Option nicht oder nur sehr selten umzusetzen: Wie ein Blick auf die Scheidungs-Statistiken verrät, ist die Scheidungshäufigkeit kurz vor der Pension nicht ansteigend. Einzelfälle sollen jedoch vorkommen.


    8. Eine Frühpensionierung lohnt sich nicht


    Gemäss AHV-Gesetz kann jeder seinen Pensionierungszeitpunkt nach Bedarf zwischen dem 63. und 70. Altersjahr frei wählen (Frauen zwischen dem 62. und 69. Altersjahr). Wie verlockend eine Frühpensionierung auch sein mag, aus AHV-technischer Sicht lohnt sie sich nur in seltenen Fällen.


    Vorzeitige Pensionierungen sind mit einer Rentenkürzung von 6,8 Prozent pro Jahr verbunden. Mit einem Vorbezug der AHV fahren Sie finanziell nur besser, wenn Sie weniger als 77 Jahre alt werden. Und da Schweizerinnen und Schweizer derzeit eine durchschnittliche Lebenserwartung von fast 83 Jahren aufweisen, lohnt sich üblicherweise eine Frühpensionierung nicht. Sie haben übrigens auch die Möglichkeit, trotz frühzeitigem Austritt aus dem Erwerbsleben weiterhin in die AHV einzuzahlen und erst später die AHV-Rente anzufordern.


    Erfreuen Sie sich einer sehr guten Gesundheit, dann sollten Sie sogar eine AHV-Aufschiebung in Betracht ziehen - dies erhöht die jährliche Rente. Wie sich Frühpensionierungen und Aufschiebungen auf Ihre Rente auswirken, sehen Sie in der Tabelle unten. Vergessen Sie nicht: Auf die erwähnten Beträge fallen noch Steuern an.

    PensionierungszeitpunktJahresrente
    (in CHF)
    Kürzung/Erhöhung
    (in *wacko*
    Alter 6324'365-13,6
    Alter 6426'282-6,8
    Alter 6528'200-
    Alter 6629'666+5,2
    Alter 6731'246+10,8
    Alter 6833'022+17,1
    Alter 6934'968+24,0
    Alter 7037'083+31,5

    AHV-Rente gültig ab 1.1.2015, sofern Anspruch auf den Maximalbetrag besteht. Für Frauen gilt das ordentliche Pensionierungsalter 64, d.h. alle Zahlen um ein Jahr verschoben.

    CASH

  • Ständerat diskutiert über höhere AHV-Renten

    Der Ständerat setzt die am Montagabend unterbrochene Debatte um die Reform der Altersvorsorge heute Morgen fort. Zur Debatte steht eine Erhöhung der AHV-Renten, der wohl umstrittenste Teil der Vorlage.

    Der Vorschlag geht auf die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats zurück. Neurentner sollen künftig 70 Franken pro Monat mehr bekommen, Ehepaare bis zu 226 Franken mehr. Damit will die Kommission dafür sorgen, dass die bereits beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge unter dem Strich zu keinen Leistungseinbussen führt.


    Es handelt sich um die bedeutendste Abweichung vom Konzept des Bundesrats. Er hat in seinem Entwurf streng darauf geachtet, keine Querbezüge zwischen den beiden Vorsorgewerken zu schaffen - der Ausgleich für den tieferen Umwandlungssatz soll vollständig innerhalb der 2. Säule stattfinden.


    Unter anderem schlug der Bundesrat vor, den Koordinationsabzug abzuschaffen, was zu einem höheren versicherten Lohn und damit zu höheren Renten geführt hätte. Der Ständerat lehnte dies am Montagabend jedoch ab.


    Für die SVP und Teile der FDP sind höhere AHV-Renten aus anderen Gründen unverdaulich, wie schon in der Eintretensdebatte am Montag klar geworden ist. Sie kritisieren die laufend steigenden Kosten des Zuschlags, weil mit der Zeit immer mehr Rentnerinnen und Rentner Anspruch darauf haben. Diese belaufen sich 2030 auf 1,4 Milliarden Franken, 2035 schon auf 2 Milliarden Franken. Zudem werde die Arbeit verteuert, weil die höheren Renten mit zusätzlichen Lohnprozenten finanziert werden sollen, kritisieren die Gegner.


    Rentenalter der Frauen soll auf 65 Jahre angehoben werden


    Ansonsten ist die kleine Kammer bisher in den wesentlichen Punkten auf dem vom Bundesrat vorgezeichneten Kurs geblieben. Insbesondere hielt sie daran fest, AHV und berufliche Vorsorge gemeinsam zu sanieren. In der AHV soll die Reform der Alterung der Bevölkerung Rechnung tragen, in der beruflichen Vorsorge der steigenden Lebenserwartung und den tieferen Anlagerenditen.


    Dazu soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre angehoben und damit jenem der Männer angeglichen werden. Diesen Entscheid hat der Ständerat bereits am Montag gefällt. Noch offen ist, ob und um wieviele Prozentpunkte die Mehrwertsteuer erhöht wird, um der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen.


    Auch die Witwenrenten, der Rentenvorbezug für Personen mit tiefen Einkommen oder die Schuldenbremse für die AHV werden noch zu reden geben. Der Ständerat plant, die Vorlage bis Mittwochmittag zu Ende zu beraten.


    (SDA)

  • Tiefrote Aussichten für die AHV: Die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO haben im vergangenen Jahr mit ihren Kapitalanlagen erstmals seit Jahren hohe Verluste geschrieben. Ohne diese Rendite fehlt aber das Geld, um ein Minus bei der AHV auszugleichen.


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    "Wir gehen davon aus, dass es dieses Jahr nicht besser wird", sagte Netzer. 2016 habe ja schon schlecht begonnen. Es werde erneut schwierig, eine positive Rendite zu erwirtschaften.


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    https://www.bluewin.ch/de/news…n-von-ahv--iv-und-eo.html

  • Altersvorsorge 2020

    Das Unangenehme an der Abstimmung vom 24.9.2017 ist, dass keiner etwas dazugewinnt. Es ist kein Geld zum Verteilen da, somit wird jeder und jede zu einem Beitrag an die Sozialwerke verpflichtet. Wenn es diesmal nicht gelingt, wird es in Zukunft noch schwieriger die Renten zu sichern.

  • Die Zeit drängt!

    Je länger die Reform vor sich her geschoben wird, je mehr Verlierer und v.a. grössere Verlierer wird es geben. Die Reform 2020 ist ein Kompromis. Kompromisse befriedigen weder die einen noch die anderen zu 100%. Trotzdem ist es die beste Lösung!

  • ursinho007 hat am 04.09.2017 07:29 geschrieben:

    Quote

    Je länger die Reform vor sich her geschoben wird, je mehr Verlierer und v.a. grössere Verlierer wird es geben. Die Reform 2020 ist ein Kompromis. Kompromisse befriedigen weder die einen noch die anderen zu 100%. Trotzdem ist es die beste Lösung!


    Ich würde bei einer Annahme davon profitieren


    Aber bei mir (wie bei vielen anderen) macht es keinen Sinn. Ich brauche diese Fr. 70 nicht. Ich habe keine Pensionskasse, dafür alles in der 3. Säule. Der Umwandlungsatz spielt in meinem Fall auch keine Rolle


    Alle wurden bisher in der AHV gleich behandelt. Nun macht man plötzlich eine Differenzierung nach Alter.


    Die erste Säule ist Umlageverfahren. Einer Verquickung mit der 2. Säule (Leistungsprimat) finde ich nicht gut.


    Wem die AHV nicht reicht, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen.