Die Schweiz

  • Schweizer verdienen im Schnitt 58'802 Franken

    Das Durchschnittseinkommen liegt in der Schweiz bei knapp 59'000 Franken pro Jahr. Laut Studie ist die Lohngleichheit gestiegen. Zugenommen haben auch die Vermögensmillionäre.


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    Unter die Lupe genommen hat BAK Basel in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftswissenschaftlern der Universität Basel auch die Einkommensverteilung. Nach einem leichten Anstieg von 2007 auf 2008 sank der sogenannte Gini-Koeffizient zwischen 2009 und 2012 von 0.34 auf 0.30. Das heisst: Die Einkommensschere hat sich zuletzt reduziert


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    http://www.20min.ch/finance/ne…t-58-802-Franken-26885954

  • Der Bund schwimmt im Geld

    Der Bund will deutlich weniger Geld aufnehmen als geplant. Der Grund dafür liegt im Kuriosum von ungewöhnlich raschen Steuerzahlungen. Die Folgen für institutionelle Investoren dürften handfest sein.


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    Die Eidgenossenschaft begründet die geringere Mittelaufnahme mit ihrer augenblicklich überdurchschnittlich hohen Liquidität, die den kurzfristigen Finanzierungsbedarf deutlich schmälert. Diese sei durch die ungewöhnlich frühe Zahlung der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer zustande gekommen, zu der sich viele Steuerzahler aufgrund des Tiefzinsumfelds veranlasst sahen.


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    http://www.nzz.ch/finanzen/anl…hwimmt-im-geld-1.18590465



    Wir haben alles Ende Januar bezahlt.

  • Rekord – noch nie so viele vorzeitige Abgänge im Bundeshaus

    29 National- und Ständeräte schieden in dieser Legislatur aus dem Amt. Das hat Folgen.

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    Längst kein Milizparlament mehr


    So erstaunt es nicht, dass die Vorstellung vom Milizparlament schon lange nicht mehr der Realität entspricht. Wer im National- oder Ständerat sitzt, ist Halbprofi – viele sind ­mittlerweile sogar Profipolitiker. Der Aufwand ist enorm: Viermal im Jahr ist drei Wochen Session. Dazu kommen Sitzungen der Kommissionen, Sitzungen der Fraktion, Parteitreffen, Treffen mit Fachleuten, Medienauftritte. Parlamentarier sind also ständig unterwegs, und was es noch schwieriger macht: Die Absenzen sind schlecht planbar.


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    http://www.tagesanzeiger.ch/sc…bundeshaus/story/15164532

  • mutmassliche folter und anstiftung zum selbstmord im gefängnis

    Der Psychologe habe sie nur jeweils fünf Minuten lang begutachtet. Die Dosis ihrer Medikamente sei dafür laufend erhöht worden, beklagte sich die Frau. http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/29349961

    Antidepressiva sollten eigentlich die Stimmung heben. Inzwischen weiss man jedoch, dass sie auch unerwartet zum Tode führen können. Immer länger wird die Liste jener Medikamente, zu deren Nebenwirkungen offenbar auch lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen gehören sollen. Mit Citalopram zählt jetzt auch eines der am häufigsten verschriebenen Antidepressiva zur Kategorie der potentiell tödlichen Psychopharmaka.


    Lesen Sie mehr unter: http://www.zentrum-der-gesundheit.de/antidepressiva-nebenwirkungen-ia.html#ixzz3iOKUorZk

    Depressionen sind der größte Risikofaktor für Suizidalität. Darunter versteht man Selbstmordgedanken, Versuche und den vollendeten Suizid. Das wichtigste Instrument gegen Suizidalität sind
    Antidepressiva. http://www.focus.de/gesundheit…um-suizid_id_4581888.html

    nachricht ende.

  • During a dialogue with the Swiss delegation, Committee Experts called upon Switzerland to address gaps in the law regarding the definition and criminalization of torture, in accordance with Article 1 of the Convention. Prison overcrowding remained an issue, particularly in Geneva’s Champ-Dollon prison, said Experts, asking about measures to improve the situation. They also asked about healthcare and medical services in prisons and detention places. The situation of unaccompanied minors seeking asylum, Eritrean asylum seekers, and the use of restrains were also raised. Experts expressed concern about differences in the implementation of the Convention between cantons. It urged Switzerland to make the practical implementation of provisions to tackle violence against women easier. The complaint mechanism for acts of torture, police violence and the abuse of force by the police and prison personnel was enquired about by Experts, who also expressed concern about a trend in case law to a stricter approach in return and expulsion cases, forced repatriation of individuals, and extradition on the basis of diplomatic assurances.

    In concluding remarks, Mr. Stadelmann reiterated Switzerland’s zero tolerance towards any act of torture or mistreatment and underscored the importance it attached to the operation of the National Commission for the Prevention of Torture. - See more at: http://www.ohchr.org/en/NewsEv…ID=E#sthash.Z5Ua7D9L.dpuf

  • Bald wird unsere Armee dank dem Sozial- und Asylunwesen eh totgespart sein, dann brauchen wir nur noch Baumstämme und Steine die wir vom Bord auf den Feind runter schmeissen, wie bei Morgarten. Das kommt auch ohne pinkod von der enesej durch.

  • Schweizer sitzen mit wenig Ahnung vor dem PC

    Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung überschätzt ihre Computerkenntnisse massiv. Zur Selbstüberschätzung gesellt sich offenbar noch ein erschreckend schwaches Leistungsniveau.

    18.08.2015

    [Blocked Image: http://www.handelszeitung.ch/s…-ueberschatzung-doh_0.jpg]

    Computerwissen: Schweizer nicht gerade auf Homer-Simpson-Level, aber nah dran.

    Die Schweizer Bevölkerung schätzt ihre eigenen Kenntnisse am Computer durchgehend zu hoch ein. Dies geht aus einer Umfrage unter gut 2000 Personen hervor, von denen knapp 500 Teilnehmer ihre Internet-, Word- und Excel-Fähigkeiten in einem Test beweisen mussten.


    Neben der Selbstüberschätzung zeige sich ein schwaches Leistungsniveau: Im Praxistest würden die Teilnehmer durchschnittlich nicht einmal die Hälfte der möglichen Punkte erreichen, schrieb die Firma ECDL Switzerland am Dienstag in einem Communiqué. ECDL hat die Studie vom Forschungsinstitut Meinungsraum.at durchführen lassen.

    Grösste Lücken bei Excel

    Während eine grosse Mehrheit ihre Fähigkeiten überbewertete, unterschätzten lediglich wenige Probanden ihre Leistungen. In der Nutzung von Word bewerteten sich die Befragten am realistischsten und erreichen im Test gesamthaft zwei Drittel der zuvor eingeschätzten Leistungspunkte.


    Die grösste Überschätzung sei bei der Anwendung des Tabellenkalkulationsprogramms Excel auszumachen: Insgesamt erreichen die Befragten lediglich knapp die Hälfte der zuvor eingeschätzten Leistung.

    Massiv überschätzt

    Während sich zwei Drittel der Testteilnehmer sehr gut respektive gut einschätzten, erreichten lediglich 31 Prozent ein entsprechendes Testergebnis. Indessen beurteilen 6 Prozent ihre Fertigkeiten vorab als sehr schlecht oder schlecht, obwohl in der Praxis ganze 40 Prozent mit dieser Bewertung abgeschlossen hätten, hiess es weiter.


    An der Umfrage im Frühling hatten 2050 Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren aus der Deutschschweiz und der Romandie teilgenommen. 492 dieser Befragten haben danach zusätzlich einen Test absolviert, in welchem die grundlegenden Computerfähigkeiten praktisch geprüft wurden.


    Die im Jahr 2000 gegründete ECDL Switzerland AG mit Sitz in Basel hat zum Ziel, die Entwicklung von Computerfertigkeiten zu fördern. Sie vertreibt die ECDL-Zertifikate (European Computer Driving Licence), die Absolventen von Onlineprüfungen erlangen müssen.


    http://www.handelszeitung.ch/c…-ahnung-vor-dem-pc-837758

  • Der ruinöse Gang vor die Schweizer Richter

    In der Schweiz versperren horrende Prozesskosten KMU und Normalverdienern den durch die Verfassung garantierten Zugang zum Recht. Versicherer nutzen das gnadenlos aus.


    Eigentlich müsste in einem Rechtsstaat wie der Schweiz dafür gesorgt sein, dass jeder ein Gericht anrufen kann, wenn er ein solches braucht. Skandalöserweise ist das nicht immer der Fall, trotz der ausdrücklich so bezeichneten Rechtsweggarantie in der Bundesverfassung.


    Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Das steht in Art. 29a BV. Doch das Kostenrisiko stellt dieses Recht in Frage, wie Pascal Grolimund, Titularprofessor an der Universität Basel, anlässlich der Have-Tagung «Haftpflichtprozess 2015» mahnte.

    Selbst bei «Gratis»-Prozess droht Kostenexplosion

    Dass die Rechtsdurchsetzung geradezu unerschwinglich ist, belegte der Basler Rechtsanwalt Markus Schmid anhand der bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus Körperschäden erwachsenden Prozesskosten. Sie setzen sich aus den Gerichtskosten und der Parteientschädigung zusammen, die der Richter nach Massgabe des Obsiegens verteilen muss. Selbst bei der unentgeltlichen Prozessführung besteht ein Kostenrisiko. Auch wer im Armenrecht prozessiert und verliert, muss der Gegenpartei die Kosten ersetzen.


    Dass kaum ein Geschädigter einen Prozess wagen kann, zeigte Schmid am Beispiel eines zwölf Jahre dauernden Haftpflichtprozesses – bei Personenschäden keine überlange Zeit – mit einem keineswegs exotischen Streitwert von 845'000 Franken: Klageeinreichung beim Zivilgericht Basel-Stadt am 30. Oktober 2002, Anrufung des Appellationsgerichts, das den Fall an die erste Instanz zurückwies, zweites Zivilgerichtsurteil, Appellation der Beklagten, Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts vom 20. November 2014.

    Prozessieren nur noch für Wohlhabende?

    Das von der Beklagten letztendlich verlorene Verfahren generierte 147'000 Franken Gerichtskosten, 9800 Franken Gutachterkosten und 216'000 Franken Parteientschädigungen zugunsten des Klägers, insgesamt also 372'800 Franken. Schmid addierte dazu die Kosten des von der Beklagten mandatierten Anwalts und kam auf Gesamtkosten des Prozesses von rund 590'000 Franken. Das sind 70 Prozent des geltend gemachten Schadens.


    Das Beispiel zeigt, dass sich mittelständische Personen gar nicht mehr leisten können, ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Das wird heutzutage von gewissen Versicherern gemäss Schmid «gnadenlos» ausgenützt, indem sie die Geschädigten auf den Gerichtsweg verweisen.

    Prozesskosten können um 100 Prozent steigen

    Nach Schmids Tabellen erreichen bei einem Streitwert bis zu einer Million Franken bereits die Kosten für das Schlichtungsverfahren in den Kantonen AG, BS, BE, LU und ZH 5300 bis 7000 Franken. Die Gerichtskosten für das erstinstanzliche Verfahren bewegen sich zwischen 22'000 und 60'000 Franken und für das zweitinstanzliche Verfahren in der gleichen Grössenordnung. Die Beträge können bei ausserordentlichen Aufwendungen oder bei rechtlich und tatsächlich komplizierten Prozessen um 50 bis 100 Prozent aufgestockt werden.


    Wer verliert, muss der obsiegenden Partei durch eine Parteientschädigung deren Rechtsanwaltskosten ersetzen. Diese belaufen sich im erstinstanzlichen Verfahren in den genannten Kantonen auf 31'400 bis 60'000 Franken plus gegebenenfalls Zuschläge von bis maximal 280 Prozent (in BS) für das erstinstanzliche Verfahren. Im zweitinstanzlichen Verfahren werden die Anwälte etwas erschwinglicher.

    Kostenvorschüsse von 40'000 Franken

    Für medizinische Expertisen verlangen die Gerichte Kostenvorschüsse von 9000 bis 11'000 Franken. Die vom Handelsgericht des Kantons Zürich einmal verlangten 40'000 Franken geisselte Schmid zu Recht als «prohibitiv». Dem Bundesgericht attestiert er hingegen «nicht nur kostengünstige, sondern auch äusserst speditive Arbeit». Es erledige eine Beschwerde in Zivilsachen durch sein Urteil in der Regel innert durchschnittlich sechs bis neun Monaten nach dem Eingang.


    Schmid bedauert, dass die Gerichte bei der Verteilung der Prozesskosten vom Ermessen, das ihnen Art. 107 der Zivilprozessordnung (ZPO) einräumt, viel zu wenig Gebrauch machen. Grundsätzlich muss gemäss Art. 106 ZPO die unterliegende Partei die Prozesskosten tragen, also die Gerichtskosten und die Parteientschädigung. Wenn keine Partei vollständig obsiegt, verteilt das Gericht die Prozesskosten nach dem Ausgang des Verfahrens. Die ZPO erlaubt dem Gericht die Verteilung nach Ermessen, u.a. wenn «besondere Umstände vorliegen, die eine Verteilung nach dem Ausgang des Verfahrens als unbillig erscheinen lassen» (Art. 107 Abs. 1 lit. f ZPO).

    Richterliches Ermessen zählt

    Darin erkennt Schmid einen Anwendungsfall für den Haftpflichtprozess, der wesentlich vom richterlichen Ermessen abhängt und bei dem regelmässig ein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen der beklagten Versicherung und dem Kläger bestehe. Nur so lasse sich «der Unsitte wirksam begegnen, dass vor allem eine Versicherungsgesellschaft ihre wirtschaftliche Überlegenheit gnadenlos ausnützt».


    Als geradezu unerschwinglich für KMU und Privatpersonen werden Klagen mit hohem Streitwert vom Zürcher Professor Isaak Meier und MLaw Riccarda Schindler, wissenschaftliche Assistentin an der Universität Zürich, bezeichnet. Streitwerte von über einer Million Franken sind bei Unfälle betreffenden Haftpflichtprozessen sowie bei Bauprozessen, Erbteilungsprozessen etc. nicht ungewöhnlich. Punkto Zugang zum Gericht gebe es eine Dreiklassengesellschaft. Umfassenden Zugang haben nur vermögende natürliche und finanzkräftige juristische Personen. Sie können es sich auch leisten «wegen drei Franken bis vor Bundesgericht zu prozessieren».

    100'000 Franken Schuld im Falle einer Niederlage

    Minderbemittelte natürliche Personen riskieren beim Unterliegen in einem Prozess den Ruin. Zwar müssen sie weder Kostenvorschüsse noch Gerichtskosten oder den eigenen Anwalt zahlen. Doch bleiben sie auf der happigen Parteientschädigung an die Gegenpartei sitzen. Minderbemittelten juristischen Personen ist der Zugang zum Gericht ohnehin verwehrt, weil es für sie kein «Armenrecht» gibt.


    Von den mittelständischen Personen und den KMU werde «erwartet, dass sie beim Unterliegen im Prozess abgesehen von einem Notgroschen ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen, womöglich ein Haus verkaufen oder belasten und/oder während ein bis zwei Jahren auf einem erhöhten Existenzminimum leben». Zwar werden 60 Prozent aller Gerichtsfälle durch Vergleich beendet. Meier/Schindler verweisen aber darauf, dass die Position einer Person in einem Vergleichsverfahren weniger gut ist, wenn ihr nicht die Weiterführung des Verfahrens auf dem Prozessweg als realistische Alternative offen steht, sondern aus Kostengründen faktisch verwehrt ist.

    Mittelständler und Minderbemittelte ausgeschlossen

    Die enorm hohen Prozesskosten verbarrikadieren den Gerichtszugang für Mittelständler und Minderbemittelte. Meier/Schindler listeten sie für einen Haftpflichtfall in der Höhe von 1,5 Millionen Franken in den Kantonen ZH, TG, LU, SG und SZ auf. Bis und mit Bundesgericht belaufen sie sich auf 283'000 bis 476'000 Franken, davon Gerichtskosten von 87'000 bis 124'000 Franken. Das sind jeweils 78 bis 125 Prozent der Parteientschädigungen. Dank unentgeltlicher Prozessführung können minderbemittelte Personen einen Prozess über 1,5 Millionen Franken zwar theoretisch wagen. Doch können sie im Falle einer Niederlage über 100'000 Franken Schulden davontragen.


    An den hohen Kostenvorschüssen der Gerichte können Prozesse scheitern. Und das trotz Art. 29a BV und Art. 6 EMRK, (Europäische Menschenrechtskonvention), wonach Prozesskosten den Zugang zum Gericht nicht übermässig erschweren dürfen. Das Bundesgericht schützt hohe Kostenvorschüsse und sagte beispielsweise, ein Kostenvorschuss über 160'000 Franken, um ein Gerichtsverfahren für 4 Millionen Franken einleiten zu können, verstosse nicht gegen das Äquivalenzprinzip.

    Selbst einfachste Texte kosten mehrere 10'000 Franken

    Dieses verlangt, dass staatliche Gebühren nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur beanspruchten Dienstleistung des Staates stehen. Wird dem Gesuchsteller um unentgeltliche Prozessführung das Armenrecht verweigert, weil das Gericht entweder nicht davon überzeugt ist, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel fehlen oder weil es die Erfolgsaussichten seiner Klage negativ bewertet, dann setzt ihm das Gericht eine Frist an, um einen Kostenvorschuss zu erbringen. Gemäss Meier/Schindler kann er diesen im Regelfall nicht erbringen.


    Selbst wenn er keine Mittel hat und sein Gesuch nur wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen wurde, wird er für den ablehnenden Gerichtsentscheid kostenpflichtig. Falls diese Gebühr hoch ist, kann eine minderbemittelte Partei «nicht einmal das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung stellen, ohne den finanziellen Ruin zu riskieren». Ein solcher Kostenvorschuss kann nämlich je nach Streitwert mehrere 10'000 Franken ausmachen, obwohl die dafür nötige Dienstleistung, wie Meier/ Schindler betonen, «mit einem vorgegebenen Text mit nur wenigen Mausklicken und Tastenschlägen erfolgen kann».

    Angewiesen auf Zahlungsbereitschaft des Gegners

    Und sie erwähnen einen Handelsgerichtsentscheid, der eine voraussichtlich über keine oder ungenügende Mittel verfügende Person zu einem Kostenvorschuss von 46'000 Franken verurteilte. Es wies das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung ab und auferlegte der minderbemittelten Partei Kosten von 21'000 Franken für die Abschreibung des Prozesses. Das hat das Bundesgericht dann immerhin korrigiert.


    Doch wartet noch ein weiteres Problem auf den minderbemittelten Prozessführer: Bei Nichtleistung des Kostenvorschusses muss er gemäss Meier/Schindler auch eine Parteientschädigung an die Gegenpartei leisten. Unhaltbar sei auch, dass die kostenbefreite Partei ihre Vorschüsse bei der kostenpflichtigen Partei selbst eintreiben muss und auf deren Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit angewiesen ist.

    Vorabklärung der Prozesskosten fehlt

    Vom Verfahren der vorsorglichen Beweisaufnahme sind Personen, die im Armenrecht prozessieren, aufgrund der Bundesgerichtspraxis grundsätzlich ausgeschlossen. Das veranlasste Rechtsanwalt Alfred Bühler zur Frage, wie ein mittelloser Rechtssuchender vermeiden könne, dass sein Begehren um unentgeltliche Prozessführung am Erfordernis der Nichtaussichtslosigkeit scheitert, wenn er sogar von der vorherigen Klärung seiner Prozessaussichten ausgeschlossen wird.


    Das Bundesgericht verletzt gemäss Bucher auch noch das Verfahrensgrundrecht der Fairness, das auf Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK beruht. Die Waffengleichheit fehle, wenn ein Rechtssuchender nicht in der Lage ist, die Gerichts- und Anwaltskosten und die hohen Kosten des vorsorglichen Beweisverfahrens vorzuschiessen, während eine grosse Versicherung diese aus der Portokasse zahlen könne.

    Dringendes Anliegen

    Die Have-Tagung zeigte, dass die von Politikern hochgespielten Gruppen- und Sammelklagen nur eine kleine und eher selten akut werdende Problemzone der Rechtsdurchsetzung sind. Dringend wäre hingegen, den Rechtszugang für die mittelständischen und minderbemittelten Individualkläger zu verbessern, die nicht auf Unterstützung durch die Massenmedien zählen können.


    http://www.handelszeitung.ch/p…-schweizer-richter-866816

  • http://www.20min.ch/schweiz/ba…flugsrestaurant--14200744


    Dritte Moschee

    In Muttenz wäre die umgenutzte Römerburg laut SVP-Wahlkämpfer Dominik Straumann die dritte Moschee der Gemeinde Muttenz.


    The Myth:


    Lesser educated Muslims sometimes claim that the root word of Islam is “al-Salaam,” which is “peace” in Arabic.


    The Truth:


    An Arabic word only has one root. The root word for Islam is “al-Silm,” which means “submission” or “surrender.” There is no disagreement about this among Arabic or Islamic scholars. al-Silm (submission) does not mean the same thing as al-Salaam (peace), otherwise they would be the same word.



    aus:


    http://www.thereligionofpeace.com/pages/myths-of-islam.htm

    mach die augen zu und

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  • http://www.svp.ch/aktuell/medi…st-eine-stadt-winterthur/


    10-Millionen-Schweiz um das Jahr 2030

    Setzen sich diese Zahlen fort, wird die Schweiz um das Jahr 2030 die Grenze von 10 Millionen Einwohnern überschreiten. Die Folgen dieser masslosen Entwicklung für Infrastrukturen, Wohnraum, Arbeitsplätze, Sozialwerke usw. sind heute nicht absehbar.

    Das Bevölkerungswachstum ist fast vollumfänglich migrationsbedingt. Seit Annahme der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ sind erneut weit über 100‘000 Personen zusätzlich in die Schweiz eingewandert.

    mach die augen zu und

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  • mach3 hat am 29.09.2015 - 17:56 folgendes geschrieben:

    Daraus folgt: Setzen sich diese Zahlen NICHT fort, wird die Schweiz um das Jahr 2030 die Grenze von 10 Millionen Einwohnern NICHT überschreiten.


    Dubai hat 85% Ausländeranteil.


    Erfolgreiche Länder haben nun mal Zuwanderung.


    Zur Erinnerung: Der Ölpreis sollte sich auch in unermessliche entwickeln

  • Schweiz ist Weltklasse – aber der Thron wackelt

    Dank Innovation, Bildung und Finanzmarkt: Zum siebten Mal in Serie setzt eine WEF-Studie die Schweiz auf Platz eins, die Position wackelt aber.

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    Die WEF-Studie sieht in der Schweiz folgende Probleme:

    • staatliche Bürokratie
    • restriktive Reglementierung des Arbeitsmarktes
    • Komplexität bei den Steuern
    • Zugang zu Krediten
    • Mangel an Fachkräften

    ..


    ..


    http://www.20min.ch/finance/ne…er-Thron-wackelt-27318276



    Die SVP und ihre Lemminge sägen an unserem Ast des Erfolges.

  • Gibt glaub nicht mehr allzuviel dazu zu sagen. Vielleicht Stichworte.


    Schweiz.


    Serbien hat gegen Albanien gewonnen, im Fussball


    Zürich Suburbs



    http://www.20min.ch/schweiz/zu…gab-es-noch-nie--22021384



    Die an der Strassenschlacht beteiligten Fans seien extrem aggressiv gewesen, so Cortesi: «Solche Ausschreitungen nach einer TV-Übertragung sind in Zürich noch nie vorgekommen.» Dass etwas so ausarten könne, stimme ihn nachdenklich.

    mach die augen zu und

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  • Dasselbe noch im Blick


    http://www.blick.ch/news/schwe…und-serben-id4244031.html


    Was soll ich dazu sagen, mir http://tratsch.ch/mir-langets/ etwa..


    snöbertyp *biggrin*

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  • Polizei stellt Hooligan-Fotos unverpixelt ins Netz

    Die Kapo St.Gallen hat unverpixelte Bilder von Basler Hooligans ins Web gestellt. Zwei Basler stellten sich, nachdem ihre verpixelten Bilder veröffentlicht worden waren.

    http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/31320703



    Typisch. Es gibt Pfeiffen, die melden sich immer nur dann, wenn Serben und Albaner Randale machen.


    Das sind die selben Leuchten, die auch die populistischen Parteien wählen.