Die Schweiz

  • Die gravierendsten Urteile aus Strassburg


    Das Stimmvolk verliert mehr und mehr die demokratische Bestimmungsmacht, über was Recht und was Unrecht ist. Diverse Urteile aus dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte untermalen dies.



    Der Einzelfall bringt das System zum Wanken. Der Europäische Gerichtshof für ­Menschenrechte (EGMR) hat mit seinem Urteil von letzter Woche gegen die Rückführung ­einer ­afghanischen Familie nach Italien in die Asylpraxis der Schweiz eingegriffen und einen umstrittenen neuen Standard im Dublin-Asylabkommen gesetzt.

    Doch die tiefere Problematik hinter dem Urteil reicht über die aktuelle Kontroverse zu Asyl- und Ausländerfragen ­hinaus. Die Schweiz delegiert ihre demokratische Selbstbestimmung in bedeutend grösserem Ausmass an den EGMR, als dies das Urteil zur afghanische Familie Tarakhels erahnen lässt.

    Zentrum für politisierende Richter

    Die Menschenrechtskonvention, in den 1950er-Jahren noch ziemlich schlank, wird seither alle zwei, drei Jahre um Zusatzprotokolle, neue Rechte und Verbote ergänzt. Die Staaten des Europarats übernehmen diese wohl oder übel; niemand will sich dem Verdacht aussetzen, Menschenrechte infrage zu stellen und so zu den Bösen gezählt zu werden. Die unbestrittene Grundhaltung, dass Menschenrechte zu schützen sind, wird von den 47 Strassburger Richtern mehr und mehr dazu genutzt, allgemeingültig anzuordnen, was Menschenrechte im konkreten Fall bedeuten.

    Die gravierendsten Fälle der vergangenen Jahre, die Schweiz betreffend, zeigen Schlaglichter, wie umfassend der EGMR die Menschenrechtskonvention (EMRK) heute auslegt. Strassburg ist zum richterlichen Zentrum politischer Macht geworden, von wo aus ein juristischer Dauerdruck auf die Mitgliedstaaten ausgeübt wird.

    Fall Udeh

    Der Nigerianer Udeh reiste 2001 unter falschem Namen in die Schweiz ein. Er stellte ein Asylgesuch, das abgelehnt wurde. Daraufhin verliess er die Schweiz. In der Absicht, eine Schweizerin zu heiraten, reiste er 2003 wieder ein. Nach der Heirat bekamen Udeh und seine Frau Zwillinge. Drei Jahre später wurde Udeh in Deutschland beim Kokainschmuggel erwischt und zu 42 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach der Haft kam er wieder in die Schweiz zur Familie. Die Ehe wurde später geschieden. Udeh blieb hier und wurde 2012 erneut Vater. Die neue Partnerin ist ebenfalls Schweizerin.

    2009 hatte das Bundesgericht Udeh die Aufenthaltsbewilligung verweigert. Es begründete dies unter anderem mit dessen Straffälligkeit und Sozialhilfe­abhängigkeit. Am 16. April 2013 entschieden die Richter am EGMR schliesslich mit fünf gegen zwei Stimmen zugunsten von Udeh. Aus dem Anspruch auf Schutz des Familien­lebens (Artikel 8 der EMRK) hatte die Mehrheit der Richter abgeleitet, dass die Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe und die Sozialhilfe­abhängigkeit keine aus­reichenden Gründe seien, um Udeh auszuweisen und von seinen Kindern zu trennen. Die Schweiz wollte den Fall durch die grosse Kammer am EGMR neu beurteilen lassen. Doch dies wurde ihr verweigert. Damit wurde das Urteil ­definitiv und die Schweiz musste Udeh 9000 Euro Genugtuung zahlen.

    Fall Hasanbasic

    Dank des gleichen Artikels 8 im EMRK hat der Strassburger Gerichtshof einem 1956 im heutigen Bosnien-Herzegowina Geborenen recht gegeben. Hasanbasic verliess im August 2004 nach 20 Jahren die Schweiz in Richtung Heimat. Er bezog dort sein neues Haus. Ein gutes Jahr später änderte er seine Meinung und wollte in die Schweiz zurück, aus gesundheitlichen Gründen. Das Bundesgericht lehnte 2009 die Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung verwies es unter anderem auf Hasanbasics Sozialhilfeabhängigkeit, sowie auf Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch und wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz.

    Am 11. Juni 2013 entschied Strassburg zugunsten des Bosniers und damit gegen das Bundesgericht. Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung seien eine lange Aufenthaltsdauer und ein schlechter Gesundheitszustand höher zu gewichten als Sozialhilfeabhängigkeit und Straffälligkeit.

    Fall Schlumpf

    Nach Auffassung der Richter in Strassburg ist es ein Menschenrecht, sich eine Geschlechts­umwandlung zahlen zu lassen. Dies zeigt der Fall einer Beschwerdeführerin, die ihre Geschlechtsumwandlung beschlossen hatte und seit 2002 im Alltag als Frau lebte. 2003 startete sie eine Hormon- und Psychotherapie. Im November 2004 beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Geschlechtsumwandlungsoperation. Die Krankenkasse lehnte das Ge­such postwendend ab. Ohne die Ab­- sage zur Kenntnis genommen zu haben, liess sich die Beschwerdeführerin am 30. November 2004 operieren. Daraufhin verlangte sie von der Krankenkasse eine anfechtbare Verfügung. Der Fall landete vor Bundesgericht, das mehrere Be­­schwerden abwies. Gemäss Rechtssprechung werden die Kosten für solche Operationen nur dann übernommen, wenn die Diagnose gesichert ist. Dafür ist vorgängig während zwei Jahren eine Hormon- und Psychotherapie nötig.

    Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) verlor in Strassburg auf der ganzen Linie. Die Beschwerdeführerin, zum Zeitpunkt ihrer Operation 67 jährig, machte geltend, die Anwendung der Rechtssprechung zur Wartefrist von zwei Jahren sei eine ­Verletzung des Menschenrechts auf Achtung des Privatlebens. Das EVG habe bei der Anwendung der zweijährigen Wartefrist nicht berücksichtigt, dass bei der Feststellung von Transsexualität medizinische Fortschritte vorhanden seien. Der Entscheid des EVG habe der besonderen Situation der Beschwerdeführerin nicht genügend Rechnung getragen.

    Fall Rhino

    Zum Schutz der Menschenrechte gehört nach Auffassung der Strassburger Richter auch das Recht, sich in einem Verein mit rechtswidrigem Zweck zusammenzuschliessen. Hintergrund dieses EGMR-Urteils war die Besetzung von drei Genfer Liegenschaften zwischen 1988 und 2007. Die Besetzer gründeten aus diesem Anlass einen Verein, die Association Rhino. Gemäss Statuten war Vereinszweck, besetzte Liegenschaften dem Immobilienmarkt und der Spekulation zu entziehen. Nachdem die Besetzung jahrelang behördlich geduldet worden war, wurde der Verein schliesslich auf Antrag der Hauseigentümer gerichtlich aufgelöst. Die Liegenschaften wurden geräumt. Der EGMR befand aber, die Auflösung des Vereins stelle eine schwerwiegende, im konkreten Fall unverhältnismässige Massnahme dar. Er verurteilte die Schweiz zur Zahlung einer Entschädigung von 65 651 Euro als Ersatz des materiellen Schadens (eingezogenes Vereinsvermögen) und von 21 969 Euro für die Gerichts- und Anwaltskosten. Vorhalt an die Schweizer Behörden: Sie hätten nicht nachgewiesen, dass es keine milderen Mittel gegeben hätte, um die Besetzungen zu beenden.

    Fall Glor

    Aufgrund eines EGMR-Urteils im Falle des zuckerkranken Sven Glor musste die Schweiz eine Gesetzesänderung durchführen. Der junge Diabetiker wehrte sich durch alle Instanzen hindurch gegen die Ersatzsteuer für leicht behinderte Männer, den Militärpflichtersatz. Nach Auffassung des EGMR hat das Bundes­gericht mit seiner abgewiesenen Be­­schwer­­de das Diskriminierungsverbot verletzt. Nach den Richtern wurden in der Schweiz leicht behinderte Dienst­untaugliche einerseits gegenüber erheblich Behinderten diskriminiert, die keinen Militärpflichtersatz bezahlen müssen. Andererseits stellte das Gericht auch eine Benachteiligung gegenüber Dienstverweigerern aus Gewissensgründen fest, weil diese Zivildienst leisten dürfen.

    Fast jeder Lebensbereich tangiert

    2012 und 2013 wurde die Schweiz insgesamt 13 Mal von Strassburg zurückgepfiffen. Das Problem dieser Urteile ist weniger, ob sie nun mehrheitlich als «richtig» oder «falsch» empfunden werden. Die politische Herausforderung ist vielmehr, dass die EGMR-­Juristen mit ihren Urteilen die Schweiz auf undemokratische Art verändern. Genau diesen Sachverhalt hat Bundesrichter Hansjörg Seiler in einer detaillierten Studie wissenschaftlich nach­gewiesen. Die Studie Seilers, der für die SVP gewählt wurde, ist in der für Fachkreise wichtigen Zeitschrift des Berner Juristenvereins veröffentlicht.

    In den letzten Jahren seien in elf bis 13 Prozent aller Bundesgerichtsurteile die EMRK erwähnt worden, hält Seiler fest. Menschenrechtskonvention und EGMR be­­einflussten die bundesgerichtliche Rechts­­sprechung in einem grossen Bereich. Artikel 8 EMRK und die daraus abgeleitete Praxis des Gerichtshofs in Strassburg haben «namentlich in Bezug auf den Familiennachzug und die ausländerrechtlichen Fernhaltemassnahmen praktisch zu einer Parallelrechtsordnung neben dem Gesetzesrecht» geführt.

    «Auf den Kopf gestellt»

    Die Richter schaffen in Strassburg ihr Recht und nicht mehr die politisch legitimierten Instanzen Parlament und Volk. Die dynamische Rechtsübernahme be­­trifft nach Seiler nicht allein das Aus­länderrecht. Demnach unterläuft das «Richterrecht» (Seiler) das demokratisch be­­schlossene Gesetzesrecht massgeblich auch in den Bereichen Strafrecht, Na­mens- und Familienrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Militärrecht. Stark betroffen sind auch die Bereiche Datenschutz sowie Radio- und Fernsehen. Weil das Richterrecht des EGMR Vorrang vor dem Gesetzesrecht und sogar vor dem Verfassungsrecht beansprucht, wird die «Legitima­tionsgrundlage der Rechtsordnung auf den Kopf gestellt».


    Aus dem früheren Kerngedanken, Schutz des Individuums vor staatlicher Willkür, sind dank EMRK über die Jahre persönliche Ansprüche auf staatliche Leistungen geworden. Es sind gegen 500 Beschwerden aus der Schweiz, die jährlich in Strassburg landen. Die Bundesverfassung will, dass über alles Wichtige in der Schweiz direktdemokratisch oder zumindest durch die gewählte Bundesversammlung entschieden wird. Das Volk kann Gesetze ändern, die Lausanne «falsch» auslegt. Für Strassburg ist das so nicht möglich.



    http://bazonline.ch/schweiz/st…Strassburg/story/16712403




    weico

  • weico hat am 10.11.2014 - 17:22 folgendes geschrieben:

    :yahoo::bravo::kiss::mamba:


    weico weiss wohl noch nicht, dass die gesetze in der schweiz von den politikern gemacht werden.


    in den fortgeschritteneren demokratien werden die politiker zwischendurch auch mal am ohr durch die medien gezerrt.


    gleiche rechte :D


    hier der beweis, dass gelogen wurde, viel blabla im zgb steht, das viel geld gekostet hat und keine veränderung darstellt, also erzwungener eingriff durch behörden beibehält.


    5 Bis die Erklärung vorliegt, steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu.


    faire prozesse in der CH? :yahoo::bravo::kiss::mamba:

  • hier ist niemand zuständig

    "Besten Dank für Ihre E-Mail vom xxx. Sie schreiben darin von Fremdenfeindlichkeit und senden mir Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrem Bekannten xxx.

    Sie können versichert sein, dass ich mich für das Wohl aller einsetze. Ich erwarte von der einheimischen Bevölkerung, dass sie Ausländerinnen und Ausländern mit Respekt begegnet.

    Ich bedaure sehr, dass sich xxx momentan in einer schwierigen Situation befindet. Auch wenn ich Verständnis für Ihren Unmut habe, muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen nicht helfen kann. Meine Aufgabe als xxx untersagt mir das Eingreifen in kantonale oder kommunale Angelegenheiten. Das wäre ein Verstoss gegen die Gewaltentrennung und gegen das Prinzip des Föderalismus. Die Gewaltenteilung ist eine zentrale Grundlage unseres Rechtsstaates. Zu ihr möchte ich Sorge tragen.


    Ich hoffe deshalb an dieser Stelle auf Ihr Verständnis."


    jemand im bundeshaus.


    :mamba:

  • aprecio hat am 10.11.2014 - 18:12 folgendes geschrieben:

    ... sehr gute Antwort aus dem Bundeshaus . *good*


    Wie die Antwort wohl in Spanien ausgefallen wäre.... :oops: :cool:



    weico

  • weico hat am 10.11.2014 - 19:01 folgendes geschrieben:

    selbstverständlich ist es eine gute antwort.


    das sind jahrzehntelang am eigenen volk erprobte floskeln, um bürger ab zu wehren, die sich um die eigenen rechte sorgen. wenn es darum geht, zu kassieren, wissen sie alles. aber wenn es darum geht, etwas zu geben, wisse nix.


    die spanische antwort kann ich dir geben - will ich aber nicht. die, die es wissen müssen, haben es schon.

  • weico hat am 10.11.2014 - 17:22 folgendes geschrieben:

    Quote

    Fall Hasanbasic

    Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung seien eine lange Aufenthaltsdauer und ein schlechter Gesundheitszustand höher zu gewichten als Sozialhilfeabhängigkeit und Straffälligkeit.

    Krank, Faul, Kriminell - aber wir müssen ihn behalten.


    Mir kommt das kotzen! :crazy:

  • aprecio hat am 11.11.2014 - 14:43 folgendes geschrieben:

    Quote

    selbstverständlich ist es eine gute antwort.

    Ohne zu wissen, wie die Frage lautete und um was es darin ging, ist es kaum möglich die Antwort zu beurteilen.


    Ausser natürlich der Feststellung, dass etwas geschrieben und nichts gesagt wurde.

  • Elias hat am 11.11.2014 - 09:48 folgendes geschrieben:

    Kommt halt darauf an, was ein Arbeitgeber sucht: Ich erhalte viele Angebote von europäischen, internationalen Firmen, die an Mitarbeitern interessiert sind, die 4 Sprachen sprechen. (also Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch).


    In der Schweiz ist 4-Sprachigkeit (fast) Standard. Im europäischen Ausland sind solche Leute eher Mangelware. Entsprechend ist verständlich, dass EU-Firmen, die auf Sprachfähigkeit Wert legen Schweizer anheuern. Auch wenn die ein bisschen mehr kosten.

  • MarcusFabian hat am 11.11.2014 - 19:48 folgendes geschrieben:

    Quote

    weico hat am 10.11.2014 - 17:22 folgendes geschrieben:

    Krank, Faul, Kriminell - aber wir müssen ihn behalten.

    Das wären eigentlich christlich-abendländische Werte.

    Quote

    Wer ohne Sünde ist, der werfe den 1. Stein oder


    Wenn dich einer auf die linke Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin von der rechten Wange (SVP) hat er leider nichts gesagt


    Und das kotzt mich viel mehr an. Genau die Partei und deren hirnlosen Vasallen berufen sich immer wieder auf diese christlich-abendländische Werte.



    Wenn es einen Gott gibt, dann muss es ein Mann sein, sonst hätte SIE zu der elenden Scheisse schon lange mal was gesagt

  • Zufriedenheit der Schweizer hat leicht abgenommen

    Die allgemeine Zufriedenheit in der Schweiz nahm 2013 im Vergleich zum Vorjahr ab, blieb jedoch auf hohem Niveau, wie eine Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (SILC) des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigt. 72,3 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren waren 2013 eigenen Angaben zufolge mit ihrem Leben sehr zufrieden, nach 76,4 Prozent 2012.


    http://www.bluewin.ch/de/news/…iz-nach-wie-vor-hoch.html



    Dann sind von den rund 28% (entspricht wohl rein zufällig ca. dem Wähleranteil der SVP) der Unzufriedenen wohl viele hier im Forum......

  • MarcusFabian hat am 11.11.2014 - 19:48 folgendes geschrieben:

    Quote

    Krank, Faul, Kriminell - aber wir müssen ihn behalten.


    Mir kommt das kotzen! smiley

    Sei froh,denn dieser Reflex ist ein "inneres Zeichen",dass du KEIN SP-Anhänger bzw. ein total verblödeter Gutmensch bist. :bravo: *drinks*



    weico

  • Ach, kauft das Gold doch, können wir uns locker leisten



    Wenn man sieht, wie das Geld sonst zum Fenster hinausgeworfen wird, einfach traurig:


    http://www.blick.ch/news/azem-…-politiker-id3263042.html



    Und das ist wieder ein Fall, der in den Medien gelandet ist. Wieviele anderere Fälle gibt es wohl noch?



    Nein, das ist nicht mehr die Schweiz.



    Ecopop ja, dann gibts mal wieder Champagner..

    mach die augen zu und

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  • weico hat am 12.11.2014 - 17:45 folgendes geschrieben:

    Quote

    MarcusFabian hat am 11.11.2014 - 19:48 folgendes geschrieben:

    Sei froh,denn dieser Reflex ist ein "inneres Zeichen",dass du KEIN SP-Anhänger bzw. ein total verblödeter Gutmensch bist. smileysmiley

    @MF an deiner Stelle wäre ich nicht froh.


    Wenn ein Schweizer jahrzehntelang sich an Jugendlichen vergeht, hört man von diesen braunen Wixern nichts.

  • Das politische Trilemma der Schweiz

    Der Erklärung der Grafik und ihren wichtigsten Implikationen widmet sich deshalb dieser Beitrag. Langjährigen NMTM-Lesern wird die Idee hinter der Grafik bekannt vorkommen, sie war vor längerem Thema im Zusammenhang mit dem doppelten Trilemma des Euroraums.


    [Blocked Image: http://blog.tagesanzeiger.ch/nevermindthemarkets/wp-content/uploads/sites/11/2014/11/Trilemma-def-e1416150441937.jpg]

    • Die Kernaussage des Trilemmas lautet, dass eine «Hyperglobalisierung», also eine sehr weit gediehene Globalisierung mit einer wirtschaftlichen Öffnung und einer länderübergreifenden Liberalisierung, praktisch in allen Bereichen nicht gleichzeitig mit einer politischen Demokratie auf der Ebene eines Nationalstaats zusammengeht.
    • Nationalstaaten vertragen sich mit einer solchen Hyperglobalisierung daher nur, wenn auf demokratische Rechte in den Nationalstaaten verzichtet wird. Mehr dazu weiter unten. Rodrik spricht hier von der «goldenen Zwangsjacke», weil diese Kombination in den Grundzügen in der Zeit des Goldstandards vor dem Ersten Weltkrieg gegenüber vielen Ländern vorherrschte, als demokratische Mitbestimmung noch eine geringe Rolle spielte und die Globalisierung bereits einmal einen sehr hohen Grad erreicht hatte – einen sehr viel höheren als in den späteren Jahren.
    • Eine Hyperglobalisierung würde sich mit Demokratie nur vertragen, wenn sie sich nicht auf einen Nationalstaat, sondern auf die ganze Welt bezöge. In diesem Fall könnten über demokratische Prozesse mittels einer «Weltregierung» Regeln für die ganze Welt erlassen werden. Das ist aber mehr als utopisch und wäre zudem aus einer Reihe von hier nicht betrachteten Gründen auch gar kein wünschbares Ziel. Selbst auf regionaler Ebene, wie in der Eurozone, zeigen sich die Schwierigkeiten, eine glaubwürdige und funktionsfähige, länderübergreifende demokratische Mitbestimmung zu etablieren.
    • Bleibt als letzte Möglichkeit der durch eine politische Demokratie kontrollierte Nationalstaat. Diese Kombination schliesst allerdings die Hyperglobalisierung aus – nicht aber eine wirtschaftliche Öffnung und Freihandel. Wie auch Rodriks Hinweis auf den Kompromiss von Bretton Woods anzeigt, bedeutet diese Kombination nicht eine wirtschaftliche Abschottung der Länder. Der Zweck des Bretton-Woods-Abkommens von 1944 lag bei allen Differenzen seiner Gründerväter in der Bildung einer internationalen Ordnung der Zusammenarbeit und des Freihandels. Als Folge des Abkommens wurden der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank und das Freihandelsabkommen General Agreement on Tariffs and Trade (Gatt) aus der Taufe gehoben. Einen ungehinderten Kapitalverkehr kannte das Bretton-Woods-System allerdings nicht. Das galt damals noch nicht einmal als erwünscht.
    • Wie der vorherige Punkt von Rodrik verdeutlicht, ist entscheidend, was mit wirtschaftlicher Öffnung genau gemeint ist. Vor allem geht es nicht um ein alles oder nichts und auch nicht um ein für oder gegen Globalisierung. Der Begriff ist unselig stark ideologisch belastet (eine Gemeinsamkeit mit dem Begriff Wachstum). Der von Rodrik verwendete Begriff der Hyperglobalisierung macht immerhin klar, dass es verschiedene Stufen der Öffnung geben kann, und seine Überlegungen gehen implizit dahin, dass es ein Optimum gibt (auch wenn wohl kein absolutes und für alle Länder gleichermassen gültiges), das nicht überschritten werden sollte. Im Ökonomen-Slang könnte man sagen, zunehmende Globalisierung hat abnehmende Grenzerträge (geringer werdende zusätzliche Vorteile), die sogar negativ werden können.
    • Dass wirtschaftliche Öffnung im Gegensatz zu einer Abschottung wichtige Vorteile für ein Land hat, bleibt damit unbestritten. Die wichtigsten sind, dass Länder sich auf jene Bereiche konzentrieren können, in denen sie relativ am stärksten sind (ihre Kernkompetenzen sozusagen), Vorteile der Massenproduktion werden möglich. Ein iPhone wäre selbst ohne die hohen Margen von Apple kaum mehr für jemanden erschwinglich, wenn seine Produktionskosten auf wenige Kunden umgelegt werden müssten, deshalb würde es wohl gar nicht erst hergestellt. Und ein grösserer Markt bietet Anbietern bessere Absatzchancen und Nachfragern eine grössere Auswahl an Gütern. Schliesslich sorgt Freihandel über den internationalen Konkurrenzdruck für grössere Effizienz.
    • Im Sinne von Rodriks Trilemma schliesst Freihandel aber Demokratie auf nationaler Ebene nicht aus, so lange er nicht damit in Konflikt gerät, dass die Bevölkerung eines Landes in den für wichtig gehaltenen Bereichen selbst über seine Geschicke bestimmen kann. Dass jede Aussenbeziehung gegenseitige Verpflichtungen beinhaltet und damit die unbegrenzte Selbstbestimmung einschränkt, ist klar. Auch bei der Demokratie gibt es kein alles oder nichts.
    • Freihandel bedeutet einen noch stärkeren Anpassungsdruck auf die hergebrachten Strukturen eines Landes, als ihn schon inländische offene Märkte und Innovationen bewirken. Wo ausländische Anbieter relativ stärker sind oder werden, geraten mit ihnen in Konkurrenz stehende inländische Konkurrenten in Schwierigkeiten. Produktionsstätten, Ausbildungen und Berufskarrieren können so entwertet werden. Auch wenn das eine Volkswirtschaft insgesamt weiterbringt, wachsen zumindest bei einigen der Anpassungsstress und die Angst vor dem Verlust von für sicher gehaltenen Positionen, Einkommen und Strukturen. Eine wirtschaftliche Öffnung hat damit (wie Innovationen) immer auch Verlierer.
    • Für eine demokratische Gesellschaft bedeutet das, dass sie möglichst dafür sorgen muss, dass die Früchte der Öffnung auch breit verteilt werden – nicht nur über finanzielle Umverteilung, sondern auch über einen Chancenausgleich, wie zum Beispiel ein durchlässiges Bildungs- und Weiterbildungssystem. Denn je weniger von einer Öffnung profitieren und je mehr sich bei den Verlierern wähnen, desto stärker wird der Anreiz, sich in Demokratien gegen die Öffnung zu stemmen.
    • In der Schweiz als offener kleiner Volkswirtschaft, die bisher sehr stark von ihrer Offenheit profitiert hat, wird diese Öffnung daher bisher auch nicht fundamental infrage gestellt. Sie ist für das Land schliesslich nichts Neues. Und sie stand in der Geschichte des Landes auch nicht im Widerspruch zur grundsätzlichen direktdemokratischen Selbstbestimmung.
    • Neu sind aber Entwicklungen, wie sie in den letzten Jahrzehnten stattgefunden haben. Ein Beispiel ist die Entwicklung der Spitzengehälter. Dass besonders im Bankenbereich, aber auch in anderen Branchen exorbitante Summen bezahlt wurden, wurde stets mit den internationalen Märkten für die Topleute begründet. Doch über die letzten Jahre wurde nur zu deutlich, dass diese Zahlungen nicht nur ungerechtfertigt sind, wenn man sie am erbrachten ökonomischen Nutzen misst. Sie haben zum Teil sogar gefährliche Anreize im Verhalten dieser Topmanager geschaffen, die sich am Ende für die Allgemeinheit teuer zu stehen kamen - etwa weil Banken gerettet werden mussten, die zu hohe Risiken eingegangen sind. Diese Entwicklung hat dem Versprechen, dass letztlich alle von der Öffnung der Wirtschaft profitieren, besonders viel Glaubwürdigkeit gekostet.
    • Ein anderes, für die Schweiz besonders wichtiges Thema betrifft die Beziehungen zur Europäischen Union. Die Integration, die dort stattfindet und auch von der Schweiz verlangt wird, geht klar in Richtung der Hyperglobalisierung im Sinne Rodriks. Das führt auch in den Ländern der EU selbst immer stärker zum Konflikt zwischen den demokratischen Selbstbestimmung und den Unionsverpflichtungen. Das war Thema des bereits oben erwähnten Beitrags.
    • Die Forderung nach einer vollkommenen Personenfreizügigkeit ist ein Beispiel dafür. Während bei ihr der wirtschaftliche Zugewinn schwerer nachweisbar und seine Vorteile viel weniger deutlich werden und wahrscheinlich geringer sind als beim Güterhandel, sehen sich sehr viel mehr als beim freien Güterhandel als potenzielle Verlierer. Stichworte dafür sind Lohndruck, Preisdruck bei Immobilien und Mieten, Angst vor einer direkten Konkurrenz auf dem Jobmarkt bis in die Mittelschichten und darüber hinaus.
    • Neben diesen im engeren Sinn ökonomischen Sorgen kommen weitere und nicht weniger wichtige hinzu: etwa jene um das vertraute Umfeld: Nehmen die Möglichkeiten ab, das eigene Umfeld mit zugestalten und darüber mitzubestimmen? Fühlt man sich zunehmend als Opfer von Entwicklungen, die weit weg vom eigenen Einflussbereich liegen? Spricht das Umfeld noch die gleiche Sprache – gemeint auch im weitesten Sinne des gegenseitigen Verstehens? Fühlt man sich noch zu Hause?

    Ganzer Beitrag http://blog.tagesanzeiger.ch/n…che-trilemma-der-schweiz/

  • Elias hat am 13.11.2014 - 08:22 folgendes geschrieben:

    Quote

    weico hat am 12.11.2014 - 17:45 folgendes geschrieben:

    @MF an deiner Stelle wäre ich nicht froh.


    Wenn ein Schweizer jahrzehntelang sich an Jugendlichen vergeht, hört man von diesen braunen Wixern nichts.

    Ich bin da ein bisschen gespalten: Einerseits gefällt mir das despektierliche Wort "Gutmensch" nicht. Es kommt von "guter Mensch", wird aber negativ gewertet im Sinn von "naiv", "blauäugig"...


    Ich beurteile Menschen nicht nach ihrer Nationalität, Hautfarbe oder Religion oder sonst was. Ein Arschloch ist ein Arschloch. Egal ob Schweizer, Chinese oder Afrikaner. Und wie schon im ECOPOP-Thread geschrieben halte ich nichts davon, ganze Gruppen zu verdammen, weil einer davon ein Arschloch ist. Soweit so gut.


    Aber wir müssen auch unterscheiden, denn ein Schweizer Arschloch kann man aus der Schweiz nicht rausschmeissen, ein ausländisches aber schon! Mit dem Schweizer Arschloch müssen wir leben, mit dem ausländischen können wir es uns aussuchen.


    Wer als Gast in unser Land kommt und arbeitet, hat sich an unsere Gesetze und Mentalität anzupassen.
    Wer als Asylbewerber kommt, muss dankbar für das Asyl sein und sich erst recht anständig verhalten.


    Es ist unsere Pflicht als anständige Menschen, denen es gut geht, sich grosszügig und hilfsbereit jenen gegenüber zu verhalten, die politisch verfolgt oder sonst wie an Leib und Leben bedroht werden. (Wobei wir wieder beim Begriff "Gutmensch" wären). Analog der diversen biblischen und islamischen Gesetze, wonach dem Hungernden und Frierenden Obdach und etwas zu Essen zu gewähren sei. Soweit so gut.
    Aber wenn der betreffende Obdachlose meine Gastfreundschaft ausnützt, länger als notwendig bleiben will und meine Frau oder Tochter belästigt, ist "fertig lustig", dann schmeisse ich ihn raus!


    Wenn ich also in diesem Link von DM2000 aus den ECOPOP-Thread lese, dass ein Asylbewerber, der eigentlich dankbar für die Hilfe und Sicherheit sein müsste, die wir ihm gewähren, eine Frau angreift und verprügelt, dann ist bei mir die Grenze eben überschritten!


    Hast Du gewisses Verständnis dafür?