Bundesrat will 13,2 Mrd CHF in Bahninfrastruktur stecken 18.05.2016 12:06 Bern (awp/sda) - Gut 13,2 Mrd CHF sollen von 2017 bis 2020 in die Bahninfrastruktur fliessen - rund 2,3 Mrd CHF mehr als in der laufenden Periode. Diesen Zahlungsrahmen beantragt der Bundesrat dem Parlament. Das zusätzliche Geld wird benötigt, um die immer stärker belastete Infrastruktur erhalten zu können. Der Bundesrat trage dem höheren Verkehrsaufkommen Rechnung, hiess es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Gegenüber dem Anhörungsentwurf des Bundesamts für Verkehr (BAV) vom vergangenen Oktober gibt es keine wesentlichen Änderungen. Die Vorlage für die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 sei grösstenteils auf ein positives Echo gestossen. 7,6 MRD CHF FÜR DIE SBB Mit dem Geld aus dem neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) werden jene Kosten gedeckt, welche die Einnahmen aus den Trassenpreisen übersteigen. Den grössten Teil vom Kuchen erhält die SBB: 7,6 Mrd CHF sind für die Leistungsvereinbarung mit den Bundesbahnen eingeplant. Das Unternehmen hatte den Mittelbedarf auf 8,7 Mrd CHF beziffert, einigte sich mit dem Verkehrsdepartement UVEK aber auf den tieferen Betrag. Damit könnten alle Anlagen sicher betrieben und erhalten werden, heisst es in der Botschaft. NEUER ALBULA-TUNNEL GESICHERT Weitere 4,9 Mrd CHF sind für die Privatbahnen bestimmt. Davon soll die BLS 1,15 Mrd erhalten und die Rhätische Bahn 860 Mio CHF. Letztere muss in den nächsten Jahren viele Brücken und Tunnel sanieren, zudem wird der neue Albula-Tunnel fertiggestellt. Zusätzliche 200 Mio CHF sollen in einzelne Projekte kleiner und mittlerer Bahnen fliessen, deren Umsetzung derzeit noch nicht gesichert ist. Weitere 500 Mio CHF sind als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben eingestellt, wie zum Beispiel grössere Schäden durch Naturereignisse oder allfällige Mehraufwendungen für die Fahrbahn. FOLGE DER FABI-VORLAGE Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur sowie die Finanzierung der nötigen Erneuerungen haben seit Anfang Jahr mit dem BIF eine neue Basis. Bisher war der Bund für die Finanzierung der SBB-Infrastruktur zuständig, die Kantone beteiligten sich bei den Privatbahnen. Neu übernimmt der Bund die ganze Finanzierung. Der BIF wurde mit der FABI-Vorlage geschaffen, die im Februar 2014 an der Urne angenommen worden ist. In den Fonds fliessen Mittel aus der Bundeskasse, ein Mehrwertsteuer-Promille, Einnahmen aus der Mineralölsteuer, der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Bundessteuer sowie ein Beitrag der Kantone in Höhe von 500 Mio CHF pro Jahr. Durch die Erhöhung der Trassenpreise tragen die Infrastrukturnutzer 300 Mio CHF bei. NACHHOLBEDARF BEI GLEISEN UND WEICHEN In der Botschaft zum Zahlungsrahmen weist der Bund detailliert den Zustand der verschiedenen Anlagen aus. Auf einer Skala von 1 (neuwertig) bis 5 (schlecht) erreichen diese einen Durchschnittswert von 2,8 - also eher ausreichend als gut. Lediglich einen Wert von 3,3 haben Gleise und Weichen. Diese werden durch immer mehr und schnellere Züge belastet. Bahnstromanlagen, Brücken und Tunnels sowie Bahnhöfe haben allesamt einen Wert unter 3, sind also besser in Stand als nur ausreichend. Insgesamt hat die Infrastruktur einen Wiederbeschaffungswert von 126 Mrd CHF, wobei fast 49 Mrd CHF auf Brücken und Tunnels und knapp 28 Mrd CHF auf die Fahrbahnen entfallen. GELDER EFFIZIENT EINSETZEN Zusammen mit dem Zahlungsrahmen sollen auch die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und technische Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur festgelegt werden. Damit will der Bund erreichen, dass die Bahnen ihre Infrastruktur so betreiben, dass der Bahnbetrieb sicher und zuverlässig ist und die eingesetzten Steuergelder effizient eingesetzt werden. Explizite Ziele sind - wie in den bisherigen Leistungsvereinbarungen - die Gewährleistung der Sicherheit sowie der Leistungsfähigkeit des Netzes, eine optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten, eine stärkere internationale Harmonisierung ("Interoperabilität") sowie ein effizienter Umgang mit den verfügbaren Ressourcen. Gemäss BAV sind die Ausbauprojekte, welche im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Grossprojekte realisiert werden, durch den höheren Mittelbedarf für die bestehende Infrastruktur nicht infrage gestellt. Diese könnten trotzdem wie vorgesehen umgesetzt werden. cp/ (AWP)

Die Schweiz
-
-
-
WEF-Studie: Schweiz bleibt beim Wettbewerb Nummer eins
Wettbewerb: Schweiz bleibt Nummer eins
Die Schweiz ist das wettbewerbsfähigste Land der Welt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Weltwirtschaftsforums (WEF). Es ist das neunte Mal in Folge, dass die Schweiz den Spitzenplatz belegt.
-
Am 10. Juni entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Einführung eines Vollgeld-Systems. Um was geht es genau bei dieser Initiative? cash beantwortet die wichtigsten Fragen und führt eine Online-Umfrage durch.
Der Link zum Artikel: https://www.cash.ch/news/polit…llgeld-initiative-1170855
-
«Grösster Verlierer im Handelsstreit ist Europa»
Der Ökonom Christian Takushi sieht den globalen Handelsstreit als Gefahr für Europa und die Schweiz. Im cash-Talk äussert sich der Geopolitik-Experte zudem zu Trump, zum Schweizer Franken und zu Technologieaktien.
Der Link zum Artikel: https://www.cash.ch/news/polit…streit-ist-europa-1182424
-
Worum es bei der Zersiedelungsinitiative geht
Am 10. Februar entscheidet das Schweizer Stimmvolk über ein Einfrieren der bebaubaren Fläche in der Schweiz. Was fordert die Initiative im Detail? cash beantwortet die wichtigsten Fragen. Und lanciert eine Leser-Umfrage.
-
64 Prozent Nein zur Zersiedelungsinitiative
Nein zur Zersiedelungsinitiative der Jungen Grünen: Volk und Stände die Initiative sehr deutlich abgelehnt.
10.02.2019 16:53
63,7 Prozent Nein zur Zersiedelungsinitiative: Das Stimmvolk hat neuen, teils radikalen Regeln für Ein- und Auszonungen eine Abfuhr erteilt. Damit wird die Gesamtfläche von Bauland nicht auf dem heutigen Stand eingefroren. Dennoch bleibt das Thema Raumplanung aktuell.
Rund 1'291'000 Stimmende sagten Nein zu einem revidierten Bundesverfassungsartikel gegen die Zersiedelung, 737'000 sprachen sich dafür aus. Alle 26 Kantone stimmten dagegen, am deutlichsten das Wallis, gefolgt von zahlreichen Deutschschweizer Ständen.
Westschweizer Städte teilweise dafür
In der Westschweiz und im Tessin sowie in urbanen Regionen war die Ablehnung tendenziell weniger gross. In den Kantonen Neuenburg, Genf und Basel-Stadt hielten sich Befürworter und Gegner beinahe die Waage, in den beiden Stadtgemeinden überwogen die Ja-Stimmen sogar. Auch in Lausanne, La Chaux-de-Fonds NE und in Chiasso TI stimmten mehr Bürgerinnen und Bürger für die Initiative als dagegen.
Das insgesamt deutliche Nein ist indes keine Überraschung. Die jüngsten Umfragen deuteten bereits in diese Richtung. Nur die SP, die Grünen, die EVP und die Kleinpartei Solidarités sowie verschiedene namhafte Umweltverbände beschlossen die Ja-Parole. Sowohl das Parlament als auch der Bundesrat hatten das Volksbegehren im Vorfeld abgelehnt. Sie kritisierten insbesondere die Radikalität der Vorlage.
Die Initiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung" hätte vorgesehen, dass für jedes neue Gebiet, in dem gebaut werden soll, ein zur Bebauung vorgesehenes Stück Land in gleicher Grösse anderswo wieder zu Landwirtschaftsland wird. Die Initianten wollten die Natur schützen und erreichen, dass in der Schweiz auch in dreissig Jahren Naherholungsgebiete zur Verfügung stehen sowie eine starke produzierende Landwirtschaft möglich bleibt.
Heute wird in der Schweiz jeden Tag eine Fläche von acht Fussballfeldern verbaut. Jede Sekunde geht ein Quadratmeter Grünfläche verloren. Diese Entwicklung wollten die Jungen Grünen stoppen.
Warnung von Wirtschaftsverbänden
Gegner wie etwa ein Wirtschaftskomitee befürchteten jedoch beispielsweise einen Entwicklungsstopp. Die Initiative schränke Unternehmen in ihrer Vergrösserungsmöglichkeit stark ein, lautete deren Hauptargument. Das sei ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz gegenüber dem Ausland.
Aus Sicht der Befürworter hätte die Initiative dagegen genügend Spielraum für Entwicklungen gelassen. Gemäss Berechnungen des Bundes sind 11 bis 17 Prozent der Bauzonen noch nicht überbaut, je nach Annahmen. Die Reserve entspricht einer Fläche zwischen 26'000 und 40'000 Hektaren. Die noch nicht überbauten Bauzonen bieten Platz für bis zu 1,7 Millionen Menschen, wenn sie in derselben Dichte wie bisher überbaut werden.
Die Reserven sollten dort genutzt werden können, wo sie gebraucht werden. Offen liess die Initiative allerdings, wie die Bauzonen umverteilt worden wären. Den Initianten schwebte nicht nur eine Umverteilung innerhalb von Kantonen, sondern auch über die Kantonsgrenzen hinaus vor.
Die Gegner hielten eine Umverteilung für unrealistisch. Sie warnten vor einem anderen möglichen Effekt: Die Bautätigkeit hätte dorthin verlagert werden können, wo es noch Bauland gibt, selbst wenn dieses an einem abgelegenen Ort ist. Das hätte die Zersiedelung verstärkt.
Wirkung des Gesetzes abwarten
Auch das 2014 in Kraft getretene neue Raumplanungsgesetz nahm den Initianten den Wind aus den Segeln. Dieses sei noch mitten in der Umsetzung, argumentierten die Initiativgegner gebetsmühlenartig. Das Gesetz verpflichtet die Kantone, ihren Baulandbedarf auf die voraussichtlichen Bedürfnisse der kommenden 15 Jahre auszurichten. Kantone mit überdimensionierten Bauzonen müssen zurückzonen.
Den Initianten genügt das Gesetz nicht. Zwar werde in gewissen Kantonen nun weniger verstreut gebaut, namentlich im Wallis, räumen sie ein. Die Verbauung von Grünflächen gehe aber ungebremst weiter, insbesondere im Mittelland.
Die neue Umweltministerin Simonetta Sommaruga erinnerte im Abstimmungskampf daran, dass eine weitere Revision des Raumplanungsgesetzes geplant ist. Damit soll das Bauen ausserhalb von Bauzonen neu geregelt werden. Die Kantone sollen mehr Spielraum bekommen, sofern die Gesamtsituation in einem bestimmten Gebiet verbessert wird.
Sommaruga stellte zudem fest, die Initianten hätten Vorschläge gemacht, die nicht zur Schweiz passten - etwa jenen einer nationalen Planungsbehörde, die entscheiden würde, wo es noch Bauzonen brauche. Vorgängerin Leuthard hatte die Initiative als "radikal" bezeichnet.
(AWP)
-
Wer will im Gesundheitswesen eigentlich sparen? Niemand
Spitäler, Kantone, Ärzte, Prämienzahler sind sich einig: So kann es im Gesundheitswesen nicht weitergehen. Doch alle wissen: Es wird so weitergehen.
-
Die Schweiz ist das innovativste Land der Welt
Die Schweiz ist laut Global Innovation Index 2021 das Land mit der weltweit höchsten Innovationskraft. Sie liegt mit 65,5 Punkten vor Schweden (63,1 Punkte) und den USA (61,3 Punkte), wie die Statista-Grafik zeigt. Deutschland schafft es mit 57,3 Punkten gerade noch in die Top 10, Österreich belegt Platz 18 mit rund 50,9 Punkten.
Von den 10 innovativsten Ländern weltweit liegen sieben in Europa. Dies liegt mit an den dortigen hervorragenden Ausgangsbedingungen. Europa verfügt über eine hochentwickelte Infrastruktur, starke Unternehmen, ein gutes Bildungssystem und Zugang zu digitalen Technologien, um nur einige Beispiele zu nennen. In der Spitzengruppe des Rankings finden sich mit den USA, Südkorea und Singapur aber auch drei nicht-europäische Länder.
Der Global Innovation Index untersucht 132 Ökonomien weltweit hinsichtlich ihrer Innovationskraft. Anhand über 80 ausgewählten Kriterien wird ein breites Spektrum unterschiedlicher Themenbereiche in den betreffenden Ländern untersucht, um mit den Ergebnissen ein Ranking erstellen zu können.
-
Bundesrat hält an aktueller Neutralitätspolitik fest
Der Bundesrat hält an der aktuellen Neutralitätspolitik fest. Diese wurde 1993 definiert und seither praktiziert. Nach Angaben der Landesregierung gibt sie der Schweiz einen hinreichend grossen Handlungsspielraum. Den Neutralitätsbericht will der Bundesrat mit den Erfahrungen des Ukraine-Kriegs ergänzen und im Herbst verabschieden.
07.09.2022 15:23
Mit der im November 1993 festgelegten Neutralitätspolitik verfüge die Schweiz über genügend Möglichkeiten, um auf aktuelle Ereignisse in Europa seit dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu reagieren, hielt der Bundesrat nach einer Aussprache am Mittwoch fest.
Die Übernahme der EU-Sanktionen gegen den Aggressor seien mit der Neutralitätspolitik aus dem Jahr 1993 vereinbar. Ausgehend von diesen Erkenntnissen will der Bundesrat den Neutralitätsbericht anpassen und im Herbst verabschieden, wie dies die aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat in einem Postulat verlangt hatten.
Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die internationalen Beziehungen analysiert der Bundesrat weiter. Er will 2023 eine Auslegeordnung unter Einbezug der Neutralitätspolitik vornehmen. Diese soll im Rahmen der aussenpolitischen Strategie erfolgen.
(AWP)