Pidu hat am 12.06.2015 - 13:56 folgendes geschrieben:
ZitatInsider-Handel bei AMS
Harley, vielen Dank für den Börsen-Link. Im Zeitraum vom 29.4.2015 bis zu 13.5.2015 wurden 8 Verkäufe von VR- und GL-Mitglieder für über 10 Millionen Franken getätigt. Für mich persönlich ist die Sachlage klar. Die Herren wurden durch die Publikation in der FuW nervös und versuchten mit dem Kauf der Aktien im Umfange von 1,5 Millionen Franken die Sache zu vertuschen.
Andererseits müssten sie gemäss Artikel 53 des Kotierungsreglemetnes der SIX kursrelevante News sofort melden. Dazu kam bis jetzt keine Meldung (auch nicht im April oder Mai). Das finde ich sehr komisch an der ganzen Sache, da die letzte Meldung nicht sehr informativ war... Was denkt ihr?
Hier der Auszug aus dem Reglement:
Art. 53
Informationspflicht bei potentiell kursrelevanten Tatsachen (Ad hoc-Publizität)
1 Der Emittent informiert den Markt über kursrelevante Tatsachen, welche in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten sind. Als kursrelevant gelten Tatsachen, die geeignet sind, zu einer erheblichen Änderung der Kurse zu führen.
2 Der Emittent informiert, sobald er von der Tatsache in ihren wesentlichen Punkten Kenntnis hat.
3 Die Bekanntmachung ist so vorzunehmen, dass die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer gewährleistet ist.