OC Oerlikon
Ist halt schon so. So lange aber keine Restriktionen existieren, kann keine Bank dafür belangt werden, dass sie Aktien einer Unternehmung verkauft hat, wie es an dem besagten Tag die BCV gemacht hat. Wie gesagt, es wird keine Konsequenzen geben, denn Aktienverkauf ist nicht illegal.
Vielleicht gibt's dann eines Tages Restriktionen, z.B. dass eine Bank kurz vor dem Verfall eines ihrer Produkte nicht mit diesen Aktien traden kann.