• DagoDuck hat am 01.09.2020 16:42 geschrieben:

    Ja, scheint ein Missverständnis zu sein. Sofern NeuroRX das Gesuch nicht zurück zieht, wird das von Relief zurückgewiesen.

    Es gibt keine Sicherheit, nur verschiedene Grade der Unsicherheit.


    Anton Pawlowitsch Tschechow (1860 - 1904), russischer Meister der impressionistischen Erzählung und Dramatiker

  • marinero44 hat am 01.09.2020 16:52 geschrieben:

    Quote

    https://www.fda.gov/news-event…ly-roundup-august-31-2020


    • The FDA broadened the scope of the existing emergency use authorization (EUA) for the drug Veklury (remdesivir) to include treatment of all hospitalized adult and pediatric patients with suspected or laboratory-confirmed COVID-19, irrespective of their severity of disease.

    Scheinbar ist die FDA stark selektiv.

  • freezer hat am 01.09.2020 16:27 geschrieben:

    Quote
    Also jaaaaaa... Für eine Trademarkregistrierung? Bzw. für einen Wechsel von NeuroRx an Relief? Wollt ihr mich verarschen *ROFL*. Da ist mehr als nur etwas im Busch... V.a. zieht sich da ein Muster bei den Anwälten seeeeehr konsequent durch ^^.

    Super, dass Du diesen Link gepostet hast, habe ihn gelesen, das interessanteste ist die Passage Identification:


    Pharmaceutical preparations and substances for the treatment of viral, metabolic, endocrine, musculoskeletal, cardiovascular, cardiopulmonary, genitourinary, sexual dysfunction, oncological, hepatological, ophthalmic, respiratory, neurological, gastrointestinal, hormonal, dermatological, psychiatric and immune system related diseases and disorders; Pharmaceutical preparations for the treatment of viral diseases; Pharmaceutical preparations for the treatment of viral infections


    da ist die gesamte Palette aller möglichen Behandlungsgebiete aufgeführt, für jedes einzelne Fachgebiet werden eine oder mehrere Studienreihen mit den Phasen I - III benötigt, über alle Fachbereiche runtergebrochen bedeutet das, dass jahrelange Entwicklungs- und Studienarbeit zur Erledigung bereit steht.
    Allein die Auflistung unter der Identifikation beschreibt schon das enorme Potential von RLF100, welches als erstes gegen Covid19 - Viraus Attacken eingesetzt werden wird - dass sich daraus ein Blockbuster aufbauen lässt, sollte nun ausser Frage sein.


    Was das auf der Kommerziellen Seite für RLF, NeuroRX und GEM bedeutet sollte auch klar sein. Jetzt wird auch dem letzten die Intention der drei "Partnerfirmen" verständlich und klar, wer so ein Medi hat lässt sich nicht übernehmen, der will selbst Geschichte schreiben und ein Keplayer werden.


    Das sind verheissungsvolle, bedeutsame kleine Puzzelsteine, die im richtigen Moment an den richtigen Platz fallen.

  • Interesannter Beitrag aus dem

    Interesannter Beitrag aus dem Yahoo Forum(Übersetzt):


    Quote

    Troy12 minutes ago: Sehr interessantes Zeug über eine neue Hypothese, dass es sich tatsächlich um einen Bradykinin-Sturm anstelle eines Cytokine-Sturms handelt. Dies hat zur Folge, dass Medikamente wie Leronlimab, die den Cytokine-Sturm behandeln, möglicherweise nicht das Richtige behandeln. Was bedeutet das für RLF-100 ... NICHTS! Die Bradykinin-Sturmhypothese wird, wenn sie korrekt ist, immer noch dadurch verursacht, dass Covid die ACE2-Rezeptoren entführt. Daher ist RLF, das die ACE2-Rezeptoren NOCH schützt, die beste Wahl. So ziemlich alle anderen Medikamente behandeln Covid stromabwärts des Problems. Wie Javitt gesagt hat, sind all diese anderen Medikamente wie Schwämme, die die verschüttete Milch aufräumen. RLF-100 ist das einzige Medikament, das verhindert, dass die Milch überhaupt verschüttet wird. Wenn ich solche Dinge sehe, bekräftigt dies nur meine Überzeugung, dass sich am Ende herausstellen wird, dass RLF-100, das Covid daran hindert, an den ACE2-Rezeptoren zu springen, sich im Großen und Ganzen als der beste Weg zur Bekämpfung von Covid herausstellt, egal wie viele andere Medikamente es gibt . Wenn jemand auf ein anderes Medikament stößt, das die ACE2-Rezeptoren wie unsere schützt, lassen Sie es mich wissen. Bis dahin ist RLF-100 nur wissenschaftlich der beste Weg, um Covid imo zu bekämpfen.


    https://elemental.medium.com/a…-has-emerged-31cb8eba9d63

  • languard hat am 01.09.2020 17:06 geschrieben:

    Quote

    Interesannter Beitrag aus dem Yahoo Forum(Übersetzt):

    In der Tat, ein sehr interessanter Beitrag, danke für's Reinstellen. Er unterstreicht die absolute Exklusivität von RLF100 im Thema Covid19-Virusattacken-Bekämpfung ... *smile**good*

  • Update: 9/1 AM


    No X-rays today. Vent in APRV mode and currently set at 50%. ECMO is still 100%. Labs are all within normal range. Mean blood pressure is a little lower than what they would like it to be but just monitoring for now. Still retaining quite a bit of fluid so exploring various options to help reduce fluid balance.


    Keep the prayers coming!

  • DagoDuck hat am 01.09.2020 16:42 geschrieben:

    Evt dachten sie dass sie es eifach von NeuroRX auf RLF umschrieben können, aber das geht nicht so eifach


    oder was ich eher glaube


    Das ist die Vorgabe bzw das normale Vorgehen der USPTO, damit dann alles formel korrekt vorhanden ist und geprüft werden kann. Somit kein kleiner Zacken bei RLF und auch keine Verzögerung usw

  • Orderbook

    Deimos hat am 26.08.2020 08:12 geschrieben:

    Quote

    wird wohl eher bei +- 0,41 oder tiefer starten ...

    zurzeit überwiegen die Verkäufer massiv. so kann kein Aufstieg erfolgen.


    Aber die Fakten betreffend Feuerwehrmann nach Anwendung von RLF-100 sprechen für sich:


    Tommy's ventilator FiO2 setting
    8/18/2020: 100%
    8/20/2020: 96%
    8/21/2020: 60%
    8/22/2020: 80%
    8/23/2020: 60%(day), 75%(night)
    8/24/2020: 50%(day), 60%(night)
    8/25/2020: 50%(day), 40%(night), Respiration rate was able to be lowered as well

  • Danke

    Besten Dank für FUW-Beitrag


    Bin relativ neu hier aber durchaus investiert in diesen Titel (Einstiegskurs 0.04) schaue alle 2-3 Tage mal


    in dieses Forum, steht viel, leider manchmal des Guten zu viel! Kann mich aber vielfach amüsieren wie


    nach jedem Quentchen Hoffnung ein Riesenkabarett veranstaltet wird! Lasse mich einfach aber überraschen


    wann ggbf. das FDA-Approval kommt, ob Negativ oder hoffentlich Positiv!

  • Willkommen

    broesli hat am 01.09.2020 18:19 geschrieben:

    Na dann, willkommen im Haus der Hoffnung und der Ueberraschungen - (oder der Tristesse?).


    Amüsier dich herzlich und bring frischer Wind...

  • Spannende Frage von Aconcagua bei aktien community....

    Mal eine steuertechnische Frage... sofern RLF nicht abschmiert (und sogar bis ende Jahr bei 0.60 bleibt oder sogar noch steigt, ich aber vor dem 31.12. verkaufe), müssen wir dann den Gewinn als Einkommen (plus AHV, IV, EO) versteuern?
    Vom Kreisblatt:

    https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/d ... 2012-d.pdf

    Die Steuerbehörden gehen in jedem Fall von einer privaten Vermögensverwaltung bzw. von steuerfreien privaten Kapitalgewinnen aus, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind.

    - Die Anlagen dürfen nicht fremdfinanziert sein oder die steuerbaren Vermögenserträge dürfen nicht grösser als die Schuldzinsen sein

    - Die Summe aller Käufe und Verkäufe pro Kalenderjahr darf nicht mehr als das 5fache des Werschriften- und Guthabenbestandes zu Beginn des Steuerjahres betragen

    - Die realisierten Kapitalgewinne betragen weniger als 50% des steuerbaren Einkommens

    - Die Anlagen sind grundsätzilich allen Anlegern zugänglich

    - Die Haltedauer beträgt mindestens ein Jahr

    - Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesonder Optionen) beschränken sich auf die Absicherung des eigenen Wertschriftendepots

    Haltedauer 1 Jahr, negativ
    Gewinn X Faches vom Jahressalär
    Summe aller Käufe / Verkäufe ein X faches vom Jahresanfangbestand

    Hat da jemand Erfahrung? Von den Santhera, Myriad, Newron, Day, Ublox, Zur Rose, Temenos, HBMN, Bitcoin, Cosmo Jüngern? Klar kommt auf den Kanton plus Gemeinde an...

  • zscsupporter hat am 01.09.2020 18:40 geschrieben:

    Quote

    Die Steuerbehörden gehen in jedem Fall von einer privaten Vermögensverwaltung bzw. von steuerfreien privaten Kapitalgewinnen aus, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind.

    Diese Kriterien definieren ja nur, wann die Steuerbehörden anfangen, genauer hinzusehen. Bis dann aber wirklich Gewerbsmässigkeit vorliegt, muss noch einiges zusammenkommen. Wenn man nur einmal Glück mit einer Aktie hatte, dürfte das kaum der Fall sein. Im Kanton Zürich wurden, soweit ich mich erinnere das mal gelesen zu haben (NZZ?), in einem Jahr nur unter 100 Personen auf diese Weise nachträglich als gewerbsmässige Wertschriftenhändler eingeschätzt.

  • zscsupporter hat am 01.09.2020 18:40 geschrieben:

    Quote

    Mal eine steuertechnische Frage... sofern RLF nicht abschmiert (und sogar bis ende Jahr bei 0.60 bleibt oder sogar noch steigt, ich aber vor dem 31.12. verkaufe), müssen wir dann den Gewinn als Einkommen (plus AHV, IV, EO) versteuern?

    Diese Frage beantwortete mein Steuerberater wie folgt, solang ich mich nicht ein Börsenbroker /-makler verhalte und sich das Vermögen hauptsächlich durch z.B. eine Aktie (RLF) vermehrt hat, auch wenn mehrere Male gekauft und verkauft wurde über einen längeren Zeitraum handelt es vor allem um einen Glücksfall / Glückstreffer und daraus resultierenden Kapitalgewinne sind steuerfrei (im Kt. AG).
    Falls die Steuerbehörde das anders sieht, wird ein Anwalt herbei gezogen und das Ganze wahrscheinlich einvernehmlich gelöst werden, wenn nicht wird's zu einem Gerichtsentscheid kommen. Es gilt immer die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil nachgewiesen wird. Die Beweislast liegt beim Steueramt.


    Ich gehe davon aus, dass diese Aussage für die meisten Kleinanleger hier im Forum gilt, sollte ich total falsch informiert sein, bitte ich um Richtigstellung, bzw. einen Hinweis wie quer ich liege.

  • pedro hat am 01.09.2020 18:55 geschrieben:

    Quote

    zscsupporter hat am 01.09.2020 18:40 geschrieben:

    Diese Frage beantwortete mein Steuerberater wie folgt, solang ich mich nicht ein Börsenbroker /-makler verhalte und sich das Vermögen hauptsächlich durch z.B. eine Aktie (RLF) vermehrt hat, auch wenn mehrere Male gekauft und verkauft wurde über einen längeren Zeitraum handelt es vor allem um einen Glücksfall / Glückstreffer und daraus resultierenden Kapitalgewinne sind steuerfrei (im Kt. AG).
    Falls die Steuerbehörde das anders sieht, wird ein Anwalt herbei gezogen und das Ganze wahrscheinlich einvernehmlich gelöst werden, wenn nicht wird's zu einem Gerichtsentscheid kommen. Es gilt immer die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil nachgewiesen wird. Die Beweislast liegt beim Steueramt.


    Ich gehe davon aus, dass diese Aussage für die meisten Kleinanleger hier im Forum gilt, sollte ich total falsch informiert sein, bitte ich um Richtigstellung, bzw. einen Hinweis wie quer ich liege.

    Wenn wir aber sehr gute hohe Kurse haben, müssten wir Vermögensteuern zahlen auf den Erlös, oder? Es gibt da so Tabellen. Von wo bis wo wieviel Promille gezahlt werden müssen. Ist auf paar Mio. einfache Steuer von ca. Fr. 40'000.-

  • Vermögensteuer

    Pödi hat am 01.09.2020 19:03 geschrieben:

    Quote

    Wenn wir aber sehr gute hohe Kurse haben, müssten wir Vermögensteuern zahlen auf den Erlös, oder? Es gibt da so Tabellen. Von wo bis wo wieviel Promille gezahlt werden müssen. Ist auf paar Mio. einfache Steuer von ca. Fr. 40'000.-

    Klar, egal ob Du verkaufst oder nicht, an der Vermögensteuer führt kein Weg vorbei. Aber bei der Steuer heisst es in der Regel: "die Sorgen möchte ich haben".

  • Pödi hat am 01.09.2020 19:03 geschrieben:

    Quote
    Wenn wir aber sehr gute hohe Kurse haben, müssten wir Vermögensteuern zahlen auf den Erlös, oder? Es gibt da so Tabellen. Von wo bis wo wieviel Promille gezahlt werden müssen. Ist auf paar Mio. einfache Steuer von ca. Fr. 40'000.-

    Ja, Soweit ich informiert bin beginnt die Vermögenststeuer > 500'000.- Fr. die wird natürlich schon fällig, es sollte einfach keine Einkommensteuer über den Kapitalgewinn anfallen, darum geht's das ist /wäre der grosse Happen den die Behörden evt. abzuzügeln versuchen.