Kekkomachine hat am 09.10.2020 08:21 geschrieben:
QuoteDisplay MoreDeine Berechnung ist nicht korrekt. Die Formel bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten sieht so aus:
neuer Aktienpreis = (Bezugsverhältnis*Akteinkursalt + 1*Preis neue Aktie) / (Bezugsverhältnis + 1)
wobei: Bezugsverhältnis = (Grundkapitalalt) / (Grundkapitalneu − Grundkapitalalt)
Ist der Ausgabepreis der neuen Aktien über CHF 28.50, ist das Abkommen mit Advent International nichtig. Da wir den Ausgabepreis der Neuen Aktien noch nicht kennen, können wir auch nicht den neuen Aktienkurs berechnen.
Ich weiss nicht wie ihr rechnet oder überlegt, aber, nehmen wir doch zwei Beispiele und rechnen mal die Formel durch die ich oben veröffentlicht habe:
#1 Extrembeispiel
Aktienkursalt CHF 40; Preis neue Aktien CHF 5 (ist der Nominalwert)
Neuer Aktienpreis: CHF 29.23
#2 realistische Annahme
Aktienkursalt CHF 35; Preis neue Aktien CHF 28.50 (ist der Maximalpreis für Advent)
Neuer Aktienpreis: CHF 33.00
Der Preis wurde ganz klar in die Höhe getrieben vor der KE; Ankeraktionäre, Short-Seller, was auch immer...aber die Bewegung und das Volumen sind ganz klar. Mann kann nun spekulieren und während der Unterschreibungsperiode auf tiefere Kurse hoffen, aber wenn ich da lese, dass der Ausgabepreis höher als der Marktpreis sein wird, dann klopft es mich aus dem Busch. Bedenkt auch dass ihr normalerweise keine Transaktionsspesen habt bei einer KE (hängt von eurer Bank ab).