Hallo zusammen
Falls das Steueramt (ZH) mich als "gewerbsmässigen Händler" einstufen würde, hätte dies auch zur Folge, dass die mich zu einer Effektenhändler-Lizenz verdonnern würden ?
Ich hab das Schreiben der EStv (Kreisschreiben Nr. 36) gelesen, aber gummiger kann man das ja echt nicht formulieren.