Die KK sana24 hat mir auf mehrere Jahre rückwirkend die Versicherung aufgelöst wegen Doppelversicherung. Alle Leistungen wurden rückgängig gemacht. Jetzt sollte sie mir meine bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen von ca 40'000 Franken zurückzahlen, was sie aber nicht macht. Wie kann ich das Geld einfordern? Denn zum ans Bein streichen ist es mir zuviel...
sana24 zahlt Geld nicht zurück
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mel20133 hat am 04.04.2013 - 02:38 folgendes geschrieben:
Die KK sana24 hat mir auf mehrere Jahre rückwirkend die Versicherung aufgelöst wegen Doppelversicherung. Alle Leistungen wurden rückgängig gemacht. Jetzt sollte sie mir meine bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen von ca 40'000 Franken zurückzahlen, was sie aber nicht macht. Wie kann ich das Geld einfordern? Denn zum ans Bein streichen ist es mir zuviel...
Und du hast so lange nicht gemerkt, dass du doppelt versichert bist?
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Verflixt, wie ist so was möglich? Die Krankenkasse ist so teuer, das muss man doch merken, dass man doppelt versichert ist.
Was ich auch nicht verstehe, sind die Kostenbeteiligungen. Offensichtlich wurden Leistungen in Anspruch genommen, sonst gäbe es keine Kostenbeteiligungen
Wie dem auch sei. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, dann via Beobachter, Kassensturz, eigener Anwalt.
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hast du denn die arztrechnungen für die kostenrückerstattung auch jeweils an beide versicherungen gesendet? wenn ja, dann hast du eine von beiden betrogen und den betrag solltest du zurückbezahlen.
fordern beide krankenkasse etwas von dir zurück? wenn nein, dann solltest du versuchen, dich mit beiden versicherungen zu einigen und eine verzichtserklärung, weitere rechtliche schritte gegen dich ein zu leiten nach der entschädigung, zu erreichen.
vermutlich stehen sonst 3 verfahren gegen dich ins haus: die 2 Versicherungen entschädigen und die busse von der staatsanwaltschaft.
nimmt mich trotzdem wunder, wie die das herausgefunden haben
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Nicht gerade nett mich als Kriminelle hinzustellen, obwohl nirgends davon die Rede war. Das ist völlig aus der Luft gegriffen! Weder wusste ich von 2 Versicherungen, da eine eigentlich gekündigt war und der Versicherung erst Jahre später klar wurde, dass sie mich nicht entlassen können, noch habe ich bei 2 Versicherungen Leistungen bezogen. Ich weiss also dass mir die bezahlten 40'000 gehören, die Frage war lediglich wie man vorgehen muss um das Geld wieder zurückzubekommen. Wie gesagt es wurden keine Leistungen bezahlt, sondern dass ist lediglich dass was ich eingezahlt habe.
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40'000 Prämie bei einer einzigen Kasse entsprechen etwa der Summe. die in 10 Jahren anfällt.
Bei 2 Kassen hättest du demnach 80'000 bezahlt und nie was gemerkt?
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sorry
habe ja nur gefragt :kiss:
muss nun aber zugeben, dass dein posting mich auf verlockende ideen bringt :idea::biggrin:
http://www.ejpd.admin.ch/conte…teieingabenformulare.html
bei mir funktioniert das pdf nicht. wenn du es in dem link auch nicht öffnen kannst, dann suche auf der homepage deines kantons nach den gerichten und nach "schlichtungsgesuch" oder "vereinfachte klage".
die ersten 15min einer anwaltlichen beratung sollten gratis sein. du kannst vielleicht eine zeitspanne vereinbaren - 1 std à chf 250-300 sollte reichen - um deine chancen und vorgehensweise aus zu loten.
lass dich nicht von anfang an von einem anwalt vertreten, weil du den überblick betreffend zeitaufwand und kosten verlieren wirst. ausserdem kannst du etwas daraus lernen.
du findest durch telefonische vor-abklärung bestimmt die geeignete person. kannst dann das formular und die gesammelten beweise mitnehmen.
trotzdem, hast du in keiner weise von deiner doppelten versicherung profitiert und wie wurden die leistungen rückgängig gemacht???
also spar-tipps werde ich von dir keine annehmen :shock:
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Ich habe von jemandem den Rat bekommen, dass sie eine Verfügung verlangen soll. Das werde ich jetzt tun und wenn ich dann nicht mehr weiter weiss kann ich immer noch zur Schlichtungsstelle gehen.
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aha
ich werde immer wie gwundriger :kissing:
eine verfügung von wem, wofür? wie macht man das?
das richteramt, zivilabteilung hilft auch auf telefonische anfrage.
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10 Fragen zur Verjährung
1 Was kann überhaupt verjähren?
Geldforderungen können verjähren. Eine verjährte Forderung kann nicht mehr gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden. Nach einer bestimmten Zeit kann sich also ein Schuldner weigern, eine an sich gerechtfertigte Forderung zu bezahlen.
2 Wie muss er dazu vorgehen?
Nicht bezahlen genügt. Falls der Schuldner dann vor Gericht eingeklagt wird, muss er nur sagen, dass die Forderung verjährt ist. Das Gericht prüft dann, ob dies stimmt.
3 Überprüft ein Gericht bei einer Klage automatisch, ob eine Forderung verjährt ist?
Nein, die Verjährung muss vom Schuldner ausdrücklich geltend gemacht werden.
4 Wie lange ist die übliche Verjährungsfrist bei Forderungen?
Zehn Jahre. Diese Frist gilt für sämtliche Forderungen aus Verträgen, soweit im Gesetz nichts anderes vorgesehen ist.
5 Gibt es auch kürzere Verjährungsfristen?
Ja. Forderungen für periodische Leistungen wie zum Beispiel Miet- und Pachtzinse, Telefonrechnungen, Unterhaltsbeiträge sowie Forderungen von Angestellten, Handwerkern oder Anwälten verjähren beispielsweise schon nach fünf Jahren. Bereits nach zwei Jahren verjähren Forderungen, die aufgrund eines Versicherungsvertrages entstanden sind. Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung verjähren schon nach einem Jahr.
6 Gibt es Forderungen, die nie verjähren?
Ja, zum Beispiel Ansprüche auf die Teilung eines Erbes. Diese Forderung kann man ohne Nachteile unbestimmte Zeit aufschieben.
7 Wann verjähren Verlustscheine?
Verlustscheine werden nach ganz oder teilweise erfolglosen Betreibungen ausgestellt. Verlustscheine, die nach 1997 ausgestellt worden sind, verjähren nach zwanzig Jahren. Alle älteren Verlustscheine verjähren Ende 2017.
8 Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit einer Forderung. Bei unerlaubten Handlungen mit dem Tag des Delikts.
9 Kann die Verjährung unterbrochen werden?
Ja, wenn der Schuldner die Forderung ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt hat, wird die Verjährung unterbrochen. Das ist beispielsweise bei Zins- oder Akontozahlungen der Fall. Daneben kann der Gläubiger durch eine Betreibung oder die Einreichung einer Klage die Verjährung unterbrechen.
10 Was hat der Unterbruch für Folgen?
Mit dem Unterbruch beginnt die Frist wieder von Neuem. Auf diese Weise können Gläubiger verhindern, dass eine Forderung verjährt.