Kann man eine gemeinsame GmbH/AG gruenden zum gemeinsamen Investieren?

  • wenn du kein grosses vermögen hast, dann kannst du es über dein konto und depot laufen lassen. sobald du ca. 100000 verwaltest, lohnt es sich vielleicht eine juristische person zu gründen.


    bezüglich ob deine strategie funktioniert oder nicht, lohnt es sich nicht zu streiten. du kannst aus ästen und blättern ein auto basteln, aber ob es denn fährt, musst du selber herausfinden. im moment erzählst du es fährt, andere sagen nein. kannst du es denn beweisen, dass sie nicht recht haben?

  • aprecio hat am 07.04.2013 - 10:48 folgendes geschrieben:

    Quote

    bezüglich ob deine strategie funktioniert oder nicht, lohnt es sich nicht zu streiten. du kannst aus ästen und blättern ein auto basteln, aber ob es denn fährt, musst du selber herausfinden. im moment erzählst du es fährt, andere sagen nein. kannst du es denn beweisen, dass sie nicht recht haben?

    Auch hier wieder eine unfaire Unterstellung:


    Die Analogie mit Blättern und Ästern deutet an, dass ich aus untauglichen Mitteln eine Strategie entwickelt habe.


    Das ist Quatsch. Richtig ist:


    Ich habe die modernste Autofabrik der Welt geschenkt bekommen und baue dort nun eigene Autos.


    Denn durch die INfos über das Value-Investing und durch logisches Denken müsste ich schon viel falsch machen, damit meine Strategie nicht aufgeht.


    Gegenfrage analog zu deiner Frage:


    Ich denke, du bist ein 14-jähriges Mädchen. Kannst du denn beweisen, dass ich nicht recht habe?


    Wenn du den Beweis lieferst, liefere ich den Beweis, dass meine Kritiker nicht recht haben.


    Moment mal, ich habe den Beweis schon geliefert, in dem ich deren Argumente zerlegte und als teilweise unsinnig nachweisen konnte.

  • beweise mir, dass es nicht möglich ist, aus ästen und blättern ein auto zu bauen.


    du hast das argument, dass sogar affen durch pfeile-werfen besser die börsenentwicklung voraussagen, als analysten.


    na also, das spricht weder FÜR noch GEGEN deine strategie.


    zieh sie einfach durch und lass den anderen ihre eigene.

  • aprecio hat am 07.04.2013 - 11:35 folgendes geschrieben:

    Ich lasse allen ihre eigene Strategie. Die wollen mir ja meine nicht lassen.


    Ich habe für mich alleine (nicht ins INternet) sicher 50 Seiten über Aktien notiert. Also Gedanken zu meiner Strategie.


    Ich verstehe immer noch nicht, wieso MarcuisFabian schrieb "Lass HIrn regnen" oder so. Das passte nicht zum zitierten Ausschnitt.


    UNd wieso er denkt, ich kaufe zu Höchstkursen, ist mir ein Rätsel.


    Bei Alltagsdiskussionen merke ich dies: Manchmal willl man mir einfach nicht recht geben.


    Aber in 100% aller Fälle ist es so, dass wenn sich eine Person die Zeit nimmt, meine ARgumente zu studieren und zu prüfen. raus kommt, dass ich on anfang an Recht hatte. Trotzdem muss ich mich dauernd gg Anfeidungen wehren von Leuten die sich gar nicht mit meiner Aussage befassen.

  • Elias hat am 07.04.2013 - 14:29 folgendes geschrieben:

    Quote

    aprecio hat am 07.04.2013 - 10:48 folgendes geschrieben:

    Dann muss man den Gewinn versteuern.

    Eben, das müsste ich genauer wissen:


    Nehmen wir an, ich nehme durch AKtien 50'000 CHF pro Jahr ein:


    Sind die GEwinnsteuern einer AG höher, als wenn ich das privat versteuere?


    Eine AG hätte den Vorteil, dass man damit auch ein sonstiges GEschäft betreiben könnte.

  • Petrosilius Zwackelmann hat am 07.04.2013 - 14:32 folgendes geschrieben:

    Börsengewinne müssen privat nicht versteuert werden, ausser es liegt professioneller Handel vor. Das wurde hier im Forum schon mehrfach abgehandelt.


    Eine AG ist zudem mit weiterem Aufwand verbunden. Man kann auf die Revision verzichten, aber dann braucht man eigentlich keine AG mehr.



    Schon mehrfach gepostet:

    Quote

    http://www.srf.ch/player/tv/bi…32-4cad-8c40-c84ed802a42b


    Immer wenn wir versuchen, ein so komplexes System zu vereinfachen, kommt es schief ab 11:15


    Die Wirtschaft ist noch kaum erforscht ab Minute 40:45

  • wenn ich die aktuellste information gefunden habe, dann ist es so, dass bei einem verein


    Gewinnsteuer ab CHF 5'000.- steuerbarem Reingewinn


    Kapitalsteuer ab CHF 200‘000.-- steuerbarem Eigenkapital


    staats- und gemeindesteuern fällig werden. bundessteuern ist das selbe, aber keine kapitalsteuer. je nach kanton!


    elias machts wieder einmal interessant ;)

  • ich stells mal hier rein:


    One way to provide an additional perspective on this issue is to realize that as countries develop we expect their level of debt to increase relative to their GDP. There is a measure that economists use all the time called financial deepeness that captures the development of financial markets which is directly related to the size of the balance sheet of financial institutions. In advanced economies these balance sheets are bigger in size so any measure of the liabilities as a % of GDP will be higher than in developing countries. So higher debt is a sign of development in this context.


    http://fatasmihov.blogspot.hk/2013/04/gross-mistake.html


    mein vorschlag für den vereins-namen: new world order :biggrin:

  • External Content www.youtube.com
    Content embedded from external sources will not be displayed without your consent.
    Through the activation of external content, you agree that personal data may be transferred to third party platforms. We have provided more information on this in our privacy policy.


    External Content www.youtube.com
    Content embedded from external sources will not be displayed without your consent.
    Through the activation of external content, you agree that personal data may be transferred to third party platforms. We have provided more information on this in our privacy policy.


    External Content www.youtube.com
    Content embedded from external sources will not be displayed without your consent.
    Through the activation of external content, you agree that personal data may be transferred to third party platforms. We have provided more information on this in our privacy policy.

  • @PZ,


    Ich behaupte nicht, dass Deine Strategien nicht funktioniert. Ich weiss lediglich aus Erfahrung, dass jede Woche irgend jemand mit einer genialen Strategie auf den Markt (= Internet-Blog, Forum) kommt und meint, den heiligen Gral der Börsen gefunden zu haben. ich kann genau so wenig beweisen, dass Deine Strategie nicht funktioniert wie Du, dass sie funktioniert.


    Ich kann genau so gut eine Strategie aufstellen, die behauptet, ein Affe würde mit roten Dartpfeilen bessere Trefferquoten erzielen als mit grünen. Wer will mir beweisen, dass das Unsinn ist?


    (Notabene: Das mit dem Affen, der über die Wahl der Banane (Aktie) eine Auswahl trifft, ist schon deshalb ein Witz, als es ja ein Mensch ist, der die Aktienauswahl trifft, und dann 20 Aktientitel jeweils auf eine Banane schreibt.)


    Aber zurück zum Thema:


    Lass Deine Strategie mal über einige Jahre wirken, führe Dein Musterportofolio und in einigen Jahren sehen wir dann, ob und was es gebracht hat.


    ---


    Dann weiter zum Thema Aktiengewinne, wenn du einen Verein, eine GmbH gründest oder privat tradest.


    Es ist von Kanton von Kanton unterschiedlich, ab wann Dich die Steuerbehörde als professionellen Trader einstuft.


    Die Abgrenzung könnte zum Beispiel lauten: "Wenn Fr. 100'000 geflossen sind und/oder mehr als 100 Trades pro Jahr getätigt wurden, giltst Du als professioneller Trader."


    Als professioneller Trader musst Du die Gewinne als Einkommen versteuern, kannst aber die Verluste entsprechend abziehen.


    Ich habe diese Abklärungen übrigens alle hinter mir, wollte ich doch vor einigen Jahren selber so etwas mit einem befreundeten Investmentbanker aufbauen:
    Die Antwort auf die Frage, wie Du das am besten juristisch durchziehst lautet: Gründe weder einen Verein noch eine GmbH und schon gar nicht eine AG! Gründe einen Hedge-Fonds. Hedge-Fonds sind am wenigsten reguliert. Und wenn Du den Sitz auf die Cayman-Inseln verlegst, hast Du mit den Schweizer Steuerbehörden überhaupt keine Probleme! ;)

  • Hallo zusammen,


    danke für die sachlichen beiträge!


    Das mit den Hedge-Fonds klingt interessant. Welche Rechtsform ist das? Ist das eine eigene oder zähjlt das als "einfache Gesellschaft" (oder "Kollektivgesellschaft")? Und kann das jeder gründen?


    Hm, interessant. Also scheine ich am Besten dran zu sein, alles vorläufig privat zu machen, ohne "juristische Person".

  • Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

    4.3.1 Allgemeine Kriterien
    Nach der Rechtsprechung werden Kapitalgewinne auf beweglichen Vermögenswerten, namentlich Wertschriften, als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit qualifiziert, sofern die steuerpflichtige Person An- und Verkäufe von Vermögensgegenständen in einer Art tätigt, die über die schlichte Verwaltung von Privatvermögen hinausgeht (ASA 71, 627; 66, 224). Hingegen bleiben Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichen Vermögenswerten so lange steuerfrei, als sie im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung oder in Ausnützung einer sich zufällig bietenden Gelegenheit erzielt werden.
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts ist immer auf Grund der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob private Vermögensverwaltung oder selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt (ASA 71, 627; 69, 652 und 788, mit Hinweisen). Eine schematisierte Vorgehensweise führt „nur in denjenigen Fällen zu einem sachgerechten Ergebnis, bei denen die Verhältnisse klar und eindeutig sind. In den übrigen Fällen ist die Tätigkeit jeweils nach wie vor in ihrem gesamten Erscheinungsbild rechtlich zu beurteilen.“ (2C_868/2008).



    Für die Beurteilung einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind verschiedene Indizien in Betracht zu ziehen, von denen jedes zusammen mit anderen, im Einzelfall jedoch unter Umständen auch bereits alleine zur Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausreichen kann. Der Umstand, dass einzelne typische Elemente der selbständigen Erwerbstätigkeit im Einzelfall fehlen (z.B. die grosse Häufigkeit der Transaktionen oder der Einsatz fremder Mittel), kann durch andere Elemente kompensiert werden, die mit besonderer Intensität vorliegen (ASA 73, 299). Für die Beurteilung des „nebenberuflichen Beteiligungshandels“ hat das Bundesgericht festgehalten, dass die allgemeinen Indizien nach wie vor vollumfänglich anzuwenden sind (2C_385/2011, E. 2.2).


    http://www.google.ch/url?sa=t&…bv.44990110,d.d2k&cad=rja