Automatische Aboverlängerung (Recht)

  • Hallo zusammen


    Ich wollte fragen ob es hier im Forum jemanden gibt, der sich mit dem Vertragsrecht gut auskennt, wen ja wäre ich echt dankbar für eure Rückmeldungen.


    Zu meinem Fall:


    Im Oktober 2009 habe ich einen 6 Monatsvertrag für ein Thaibox Kurs gemacht. Danach habe ich diesen bis im Februar 2011 besucht und einfach monatlich fortlaufend bezahlt. Was für mich und den Trainer i.O war.


    Nun musste ich vom März 2011 bis August 2011 ins Militär. Deshalb habe ich mit dem Trainer gesprochen und bei ihm (leider) mündlich gekündigt. Und ihm gesagt das ich eventuell wieder einen neuen Vertrag nach der RS machen werde.


    Da ich zurzeit jedoch keine Zeit mehr dafür habe, habe ich ihm das nach der RS so mittgeteilt. Und er sagte es wäre in Ordnung für ihn.


    Nun erhalte ich gestern einen Eingeschriebenen Brief, dass er noch 980.- von mir zugut habe, welche er einem Zessionsunternehmen abgetretten hat.


    Gemäss seinen AGBs(welche ich leider nie gesehen habe, wurden mir nie abgegeben) würde sich der Vertrag automatisch bei nicht eingeschriebener Kündigung verlängern.


    Zum Zeitpunkt als ich den Vertrag unterschrieben habe, was ich noch in meiner Ausbildung, das heisst der Preis war 120.- und anschliessend 150.-, jedoch habe ich auch hier nie einen neuen Vertrag unterschrieben.


    Zudem hat er seinen Standort wärend meinem Militärdienst geändert und mir nie mittgeteilt. Das heisst ich war nach dem Militärdienst keinen einzigen Tag im training.


    Nun frage ich mich, ist so etwas Rechtsgültig? oder wie kann ich dagegen vorgehen?


    Bin um jeden Tipp dankbar.


    greez Pat

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    Mündliche Kündigung ist rechtsgültig. Die Beweislage ist dünn.

    Grundsätzlich immer schriftlich und eingeschrieben kündigen. Es reicht ein Satz. Die AGB's braucht man, um wissen zu können, per wann man kündigen kann.


    Quote:

    Quote
    Kündigung - So kündigen Sie rechtssicher.


    http://www.managementpraxis.ch…iew.cfm?nr=384&stichwort=


    Im konkreten Fall würde ich mich nicht einschüchtern lassen. Auf den Brief schriftlich reagieren und den Sachverhalt darstellen. Auch dass die AGB's nicht ausgehändigt wurden.


    Sollte eine Betreibung reinflattern, unbedingt Rechtsvorschlag erheben. Dann ist die Gegenseite gezwungen, ein ordentliches Verfahren einzuleiten.

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    Bin absolut nicht Rechtsprofi.


    Würde aber sagen, dass grundsätzlich keine Formvorschrift herrscht bei diesen Verträgen. Und ob man da in den AGB's so reinstellen kann zweifle ich sehr stark an.

    Wenn nichts schriftliches vorliegt, dann ist es halt Aussage gegen Aussage.

    Hast du den einen schriftlichen Vertrag? Wenn nicht, dann dürfte es eh kein Problem sein.

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    Elias wrote:


    Vielen Dank, das werde ich von nun an auch machen. Ist es deiner Meinung nach sinnvoll nun noch zu kündigen?


    Okay, werde ich machen danke.

    Falls ich betrieben werde, und Rechtsvorschlag erhebe, dieser dann ein ordentliches Verfahren einleitet und das Gericht beschliesst das ich Zahlen muss, habe ich dann einen Betreibungseintrag? Weisst du das?


    greez Pat

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    technischer wrote:

    Quote
    Bin absolut nicht Rechtsprofi.

    Würde aber sagen, dass grundsätzlich keine Formvorschrift herrscht bei diesen Verträgen. Und ob man da in den AGB's so reinstellen kann zweifle ich sehr stark an.

    Wenn nichts schriftliches vorliegt, dann ist es halt Aussage gegen Aussage.

    Hast du den einen schriftlichen Vertrag? Wenn nicht, dann dürfte es eh kein Problem sein.


    Vorallem habe ich das Gefühl das er seinen AGBs im Nachhinein abgeändert hat. Leider habe ich keine AGBs von damals und auch keine Kopie des Vertrags (sehr dumm von mir, ich weiss) werde heute jedoch versuchen diesen einzufordern.

    Einen schriftlichen Vertrag habe ich, jedoch weiss ich nichtmehr genau was dort stand da ich eben keine Kopie habe.

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    Pat-The-Rick wrote:

    Quote

    Falls ich betrieben werde, und Rechtsvorschlag erhebe, dieser dann ein ordentliches Verfahren einleitet und das Gericht beschliesst das ich Zahlen muss, habe ich dann einen Betreibungseintrag? Weisst du das?


    greez Pat


    Den Eintrag im Betreibungsregister hast Du bereits wenn das Schreiben des Betreibungsamtes eingereicht wird. Der ist schwierig zu löschen, selbst wenn das Gericht Abweisung der Forderung beschliesst, aber dann musst Du halt jeweils das Gerichtsurteil beilegen.

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    Kapitalist wrote:

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    Pat-The-Rick wrote:


    Den Eintrag im Betreibungsregister hast Du bereits wenn das Schreiben des Betreibungsamtes eingereicht wird. Der ist schwierig zu löschen, selbst wenn das Gericht Abweisung der Forderung beschliesst, aber dann musst Du halt jeweils das Gerichtsurteil beilegen.


    Danke für die Info.


    Das habe ich eben befürchtet. Das ist eben ein bisschen das Problem das ich habe. Da frage ich mich einfach ob 980.- das Wert sind.

    Andererseits lässt mein Ego es auch nicht zu etwas zu bezahlen, was ich überhaupt nicht in Anspruch genommen habe.


    Ich finde das auf Deutsch " Eifach en schweinerei!"


    Ich meine dies Betrifft vorallem jugendliche von 16-22 Jahren. Und da finde ich hat der Konsumentenschutz oder wer auch immer für solche Sachen zuständig ist defintiv versagt.


    Weil wen ich mit 20 Jahren einen Betreibungsregistereintrag habe, werde ich das bestimmt spüren.


    greez Pat

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    Kapitalist wrote:

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    Pat-The-Rick wrote:

    Den Eintrag im Betreibungsregister hast Du bereits wenn das Schreiben des Betreibungsamtes eingereicht wird. Der ist schwierig zu löschen, selbst wenn das Gericht Abweisung der Forderung beschliesst, aber dann musst Du halt jeweils das Gerichtsurteil beilegen.
    Nach 5 Jahren wird normalerweise der Eintrag gelöscht. Man kann von der unterlegenen Partei verlangen, dass sie den Eintrag löscht und sie für die Unkosten und Folgeschäden haftbar machen. Dazu muss man bereit sein, es gerichtlich durchzusetzen.


    Pat-The-Rick wrote:

    Quote
    Einen schriftlichen Vertrag habe ich, jedoch weiss ich nichtmehr genau was dort stand da ich eben keine Kopie habe.
    Das ist ganz schlecht.


    Eine Investition in einen Ordner wäre gut, um solche Dinge abzulegen.

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    Elias wrote:

    Quote

    Kapitalist wrote:

    Nach 5 Jahren wird normalerweise der Eintrag gelöscht. Man kann von der unterlegenen Partei verlangen, dass sie den Eintrag löscht und sie für die Unkosten und Folgeschäden haftbar machen. Dazu muss man bereit sein, es gerichtlich durchzusetzen.


    Pat-The-Rick wrote:

    Das ist ganz schlecht.


    Eine Investition in einen Ordner wäre gut, um solche Dinge abzulegen.




    Oke danke,,das werde ich dann eben vermutlich über mich ergehen lassen müssen und das durchsetzen.




    Ja ich weiss es, jedoch musste ich den Vertrag gleich unterschreiben um am Training teilnehmen zu können.

    Zudem habe ich während diesen 1.5 Jahre auch immer nur monatlich bezahlt und so auch zwischendrinn eine 2 monatige Pause gemacht in welcher ich ebenfalls nichtbezahlt habe.


    Zudem müsste er, wen ich ja noch den vollen Betrag bezahlen muss, auch wie ein Vollwertiges Mitglied behandeln oder?

    Wie kommt es dann, das ich nie eine Mitteilung etc. bekommen habe, das der Trainingsort in einer anderen Gemeinde ist. Weg vorher ca. 4-6 km, und nun ca 10-14 km ?


    Soviel ich weiss ist auch keine Verlängerung auf dem Vertrag als Klausel, sondern nur auf den AGBs, welche er mir nie gezeigt bzw. erklärt hat.


    greez Pat

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    Nicht ganz einfach die Situation. Aber ich würde es auch so machen wie der Elias.


    Schriftlicher Brief wo die Fakten aufgeführt sind. Dann warten was passiert.

    Bei Betreibung Rechtsvorschlag machen und warten.

    Vor Gericht macht für den nur Sinn, wenn er absolut sicher ist das er mit seinem Vertrag und allem drum und dran durchkommt. Und das scheint ja nicht ganz soooo sicher zu sein.

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    technischer wrote:

    Quote
    Nicht ganz einfach die Situation. Aber ich würde es auch so machen wie der Elias.

    Schriftlicher Brief wo die Fakten aufgeführt sind. Dann warten was passiert.

    Bei Betreibung Rechtsvorschlag machen und warten.

    Vor Gericht macht für den nur Sinn, wenn er absolut sicher ist das er mit seinem Vertrag und allem drum und dran durchkommt. Und das scheint ja nicht ganz soooo sicher zu sein.


    Ja, deshalb suche ich mir auch Rat.


    Ja danke jungs werde ich auch so machen.


    Habe heute morgen auch noch beim Beobachter (magazin) rat geholt. Da wir dort Mitglieder sind, die haben Rechtsschutz hilfe, echt zu empfehlen.


    Diese freundliche Beraterin hat mir das selbe geraten.


    Weil wie du bereits sagtest, werden diese Firmen den Fall zu 90% nicht weiterziehen.


    Zudem habe ich dieser Frima angerufen und eine Kopie verlangt, werde mir heute per E-Mail zugestellt. Bislang ist jedoch noch nichts gekommen. Naja werde heute abend nochmals nachschauen.


    greez Pat

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    warum hast du denn bei den mahnungen nicht reagiert.


    wenn du keine 3 schriftliche mahnungen erhalten hast, kann auch keine betreibung eingeleitet werden.


    bin nur kaufm. angestellter kein anwalt. so hab ich das vor ca. 10jahren in der handelsmittelschule gelernt. weiss nicht ob sich da etwas geändert hat.

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    Grundsätzlich gilt: Wenn der Kunde nicht mit einer automatischen Verlängerung rechnen musste, sondern davon ausgehen konnte, dass eine einmalige Jahresdauer abgemacht war, dann ist eine automatische Verlängerung nicht gültig. Und zwar selbst dann, wenn die automatische Verlängerung im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deklariert worden ist.

    Es müss für den Kunden klar ersichtlich sein beim Kauf, dass sich der Vertrag automatisch erneuert, wenn er nicht rechtzeitig kündigt. Der Beweis, muss der Verkäufer erbringen.

    So wäre zu reagieren:

    Wenn der Anbieter dem Kunden eine neue Rechnung für die Verlängerung des Vertrags sendet:

    • Dem Anbieter mitteilen, dass die AGB-Bestimmung über die automatische Verlängerung des Vertrags aufgrund der Umstände nicht zu erwarten war, für den Kunden daher überraschend ist und darum nicht gilt.

    • Mitteilen, dass man daher die Rechnung nicht zahlen wird. Wenn der Anbieter oder eine Inkassofirma mit Betreibung droht: sich nicht einschüchtern lassen und zurück schreiben, dass man gegen eine Betreibung Rechtsvorschlag erheben würde. Ev. noch schreiben, dass man keine weitere Korrespondenz mehr führen wird.

    Bei unsicherer Rechtslage, ob eine Vertragsverlängerung via AGBs üblich und daher gültig oder aufgrund der Situation bei Abschluss des Vertrags für den Kunden überraschend ist, empfiehlt sich, einen Kompromiss einzugehen, weil die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung schnell unverhältnismässig werden.

    Da es eigentlich üblich ist, dass sich bei Sportclubs das Abo automatisch verlängert, würde ich auf deine fehlende Erfahrung auf Grund deines Alters aufmerksam machen. Ich würde das Missverständnis bedauern und bemängeln, dass Du nicht zuerst eine normale Rechnung bekommen hast. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, würde ich einen Kompromiss suchen und die eventuell entstandene Kosten übernehmen.

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    das würde ich nicht akzeptieren und gar nichts zahlen. aber trotzdem schriftlich begründen.


    er hat ja ein abo für ein halbes jahr abgeschlossen und bezahlt. danach hat er monatlich bezahlt und leistung bezogen, das wurde stillschweigend auf ein monatliches abo ohne schriftliche vereinbarung übernommen. wenn das abo nicht bezahlt wurde, sollte eine mahnung gesendet werden. das wurde versäumt. leistung wurde sowieso nicht bezogen.


    der meister verliert.

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    aprecio wrote:

    Quote
    wenn du keine 3 schriftliche mahnungen erhalten hast, kann auch keine betreibung eingeleitet werden.


    nö, dieses Gerücht hält sich hartnäckig. Es braucht keine Mahnung. Es kann jederzeit betrieben werden.


    Quote:

    Quote
    Betreibung - Darf nur nach einer Mahnung betrieben werden?


    Ich wurde vor kurzem ohne Vorankündigung betrieben. Da ich weder von der geschuldeten Summe wusste noch je dafür gemahnt wurde, machte ich von der Möglichkeit des Rechtsvorschlags keinen Gebrauch. Mit schwerwiegenden Folgen: Jetzt muss ich die geltend gemachte Summe bezahlen. Ich dachte immer, die vorgängige Mahnung sei zwingend.


    Leider nein. Um eine Person zu betreiben, müssen keinerlei Voraussetzungen erfüllt werden. Das Gesetz setzt weder eine Mahnung noch eine bestehende Schuld voraus. Gegen eine ungerechtfertigte Betreibung können Sie sich nur wehren, indem Sie diese mit dem so genannten Rechtsvorschlag stoppen. Er muss innert zehn Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt erhoben werden. Dann gilt die Forderung als bestritten. Unterlassen sie dies, können Sie noch beim Gericht Klage einreichen, damit es feststellt, dass die Schuld gar nicht besteht.

    http://www.ktipp.ch/themen/bei…_Mahnung_betrieben_werden

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    jetzt bin ich wieder mal empört! :)


    wenn man solche "übliche" vorgehensweisen nicht beachten muss ist es eine mühsame zeiverschwendung für nicht juristen! man könnte also jederman einfach ein wenig nerven indem man betreibungen sendet?


    hier noch ein link wie man als kreditor vorgeht:


    http://www.kmu.admin.ch/themen…/00165/index.html?lang=de


    ich würde trotzdem mal sagen, das ist schon suspekt, dass keine mahnung geschickt wurde. wenn das aber vom gläubiger gemacht wurde und darauf nicht reagiert wurde, hat man ein problem.


    edit: ist doch ein peinliches "nichtwissen" von mir, sorry. möchte pat auf keinen fall das wochenende vermiesen, deshalb beschreibe ich meinen eindruck: ich sehe keinen zweck in der klausel der automatischen vertragsverlängerung ohne schriftliche kündigung (ausser für den vorliegenden missbrauch) beim fitnesscenter. du hattest persönlichen kontakt zu ihm und er wusste, dass du ins militär musst. er hat dich aber nie auf die AGB aufmerksam gemacht und hat dich so in die falle tappen lassen. dass zahlungserinnerungen nicht zwingend sind, ist für mich unverständlich. es kann ja immer post verlorengehen...


    ich hoffe, du findest alle unterlagen, kannst die gespräche irgendwie nachweisen und findest eine lösung mit der firma oder dem schlitzohr direkt. evtl. kannst du, wenn du sonst einen guten draht zu ihm hattest, anbieten ein neues abo zu machen und dafür die betreibung zu löschen/ verhindern.


    aber: wenn du auf 1000 stutz verzichten kannst, einfach so, weil du dem problem ausweichen willst, dann würde ich an deiner stelle weitere 1000chf riskieren und auf einen gerechten richter hoffen.


    ist vielleicht eine reizvolle erfahrung :)


    erstmal ein gemütliches wochenende!

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    aprecio

    Sorry, aber wenn Dir so das Wissen fehlt, wäre es vieleicht besser nicht so viele Ratschläge zu verteilen. Ist wirklich nicht böse gemeint, aber hör doch jetzt auf, Du verwirrst den jungen Mann höchsten.


    Was wirklich wichtig ist:

    Du musst zwar schriftlich handel, musst aber nicht viel schreiben, nur, dass Du bei Vertragsabschluss, nicht davon ausgegangen bist und auch nicht in Kenntnis gesetzt wurdest, dass sich der Vertrag automatisch verlängert. Dass Du die jetzige Zahlungsaufforderung nicht nachvollziehen kannst und dass Du gegen eine allfällige Betreibung Rechtsvorschlag erheben würdest.

    Aus diesen Gründen weisst Du die Zahlungsaufforderung vollumfänglich zurück und somit der Fall für dich erledigt ist.


    Du musst nichts beweisen, er hat die Beweispflicht, er muss beweisen, dass Du bei Vertragsabschluss genau wusstest, dass er sich automatisch verlängert.


    Dieses Schreiben muss Eingeschrieben geschehen, bewahre Postquittung und Schreiben auf, schau, dass das Schreiben das Datum trägt an dem Du es zur Post bringst und vor allem erledige es bald, denn sonst kann der Schreiber davon ausgehen, dass Du stillschweigend akzeptierst.

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    plenaspei wrote:


    Der Fall ist aber nur dann erledigt,wenn der Zessionar noch ...... war als der Schuldner und ebenfalls keinen unterzeichneten Vertrag und die dazugehörigen AGB's hat bzw. vom Zedent "erworben" hat.. :idea:




    ..über die Fallstricke von Fitnessstudioverträgen (bzw. ähnliche Studios) und Betreibungen (auch ungerechtfertigte..) kann sich ja der Schuldner mal hier etwas einlesen um seine Chancen besser "auszutarieren":


    http://www.arnoldrusch.ch/pdf/061226fitnessvertragpdf.pdf



    http://www.law-news.ch/2011/04…etreibungsregistereintrag




    weico

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    Hallo Leute


    Erstmals vielen Dank für eure Ratschläge.


    Ich habe nun die Kopie des Vertrags bekommen.


    Leider sind die AGBs hintendran und diese habe ich somit mitunterschrieben.


    :cry:


    Natürlich weiss ich mitlerweile das ich diese besser gelesen hätte.


    Jedoch war ich gerademal 18 Jahre alt. Und einfach zu unerfahren.




    Zum Trainer habe ich überhaupt keine gute Verbindung. Ich wollte mit ihm darüber sprechen, dann hat er mir einfach das Telefon aufgehängt.


    Zudem habe ich bezahlungsquittungen, das ich nach den 6 Monaten über ein Jahr monatlich bezahlt habe.


    Zudem habe ich zuerst 120.- im Monat bezahlt weil ich in der ausbildung war und erst nach über 1 Jahr 150.-, müsste er da nicht einen neuen Vertrag einholen? Da ich nun als Erwachsener gelte?


    Eine Rechung oder Zahlungsaufforderung habe ich ebenfalls nie bekommen.


    gruss Patrick

  • Automatische Aboverlängerung (Recht)

    weico wrote:



    Das stimmt so nicht, insofern er nicht bestätigt hat von den AGBs in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

    Der Verkäufer ist dazu verpflichtet sich zu vergewissern, dass der Kunde die AGBs vor Vertragsabschluss bekommen hat. Das ist auch der Grund warum Du bei einem Bestellvorgang im Internet nicht weiter kommst bevor Du dich offiziell mit den AGBs einverstanden erklärst.

    Wenn er also glaubte nur einen Vertrag für ein halbes Jahr zu unterschreiben und zur Zeit des Vertragsabschlusses keine Ahnung hatte und auch nicht davon ausgehen musste, dass sich der Vertrag automatisch verlängert ist er im Recht nach dem Grundsatz: Treue und Glauben.

    Nun es liegt ganz alleine beim Verkäufer zu beweisen, dass er die AGBs kannte, oder dass er davon ausgehen musste dass sich der Vertrag automatsch verlängert.