Staatsgarantie

  • Bis jetzt dachte ich immer, mein Geld sei bei den Kantonalbanken sicher und bis CHF 100'000.-- bestehe eine Staatsgarantie. Jetzt habe ich im Internet eine Liste gefunden die besagt, dass die Waadtländer Kantonalbank gar keine Staatsgarantie hat, die Genfer Kantonalbank nur eine beschränkte, und dass die Berner Kantonalbank ab Ende 2012 keine Staatsgarantie mehr hat. Wie sieht das bei anderen Banken, UBS etc. aus?

    Wie kommt es, dass nicht alle Kantonalbanken den gleichen Status haben?

  • Staatsgarantie

    Hallo Stones


    Ich vermute, dass du Staatsgarantie mit Einlegerschutz verwechselst.


    Im Konkurs einer Bank oder eines Effektenhändlers werden die Einlagen bis zur Höhe von maximal CHF 100‘000 pro Kunde privilegiert behandelt.


    zusätzlich zur 3a-Vorsorge:


    Einlagen bei Bank- und Freizügigkeitsstiftungen sind gesondert und zusätzlich zu den übrigen Bankeinlagen bis zu einem Höchstbetrag von CHF 100‘000 privilegiert. Sie werden hingegen nicht zusätzlich von der Einlagensicherung erfasst und es erfolgt auch keine sofortige Auszahlung ausserhalb des Kollokationsverfahrens.


    Falls du also mehr als CHF 100'000.00 bei einer Bank hast und du dich um die Sicherheit sorgst, ist es empfehlenswert das Geld auf verschiedene Banken zu verteilen.