Weiss jemand, ob (handelbare) Geldmarktinstrumente (Commercial Papers, Treasury Bills, COD, etc.) als Effekten im Sinne des Börsengesetzes gelten, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind?
Geldmarktinstrumente
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Art 2 a. Effekten: vereinheitlichte und zum massenweisen Handel geeignete Wertpapiere, nicht verurkundete Rechte mit gleicher Funktion (Wertrechte) und Derivate;Ich würde sagen ja, bei Commercial Papers und T-Bills, bin aber kein Jurist!