Neueste Umfrageergebnisse zeigen schockierendes auf. Mehr als 60 % der befragten einer Umfrage auf Cash.ch finden es gut, Schadenersatz für schlechte Beratungen im Bereich der Investitionen geltend zu machen.
Nehmen wir an, dies würde so angenommen werden: Es ist einfach unglaublich, wie naiv die Personen sind, welche mit "JA" gestimmt haben. Es müsste eigentlich bereits mit dem Wort "Beratung" klar sein, dass es sich hierbei nicht um eine verbindliche Offerte handelt, sondern lediglich um eine Empfehlung. Und wie das so ist, MAN WEISS NIEMALS WAS IN DER ZUKUNFT KOMMT. Jede Beratung besteht immer aufgrund einer Begründung, dann ist nur noch die Frage, ob der Anleger mit dieser Begründung übereinstimmt oder nicht.
Zusammengefasst bedeutet das, dass man bei einem negativen Verlauf der Performance bestimmt nicht die Bank dafür haftbar machen kann - denn nehmen wir an, die Anlage explodiert im Kurs, dann würde die Bank ganz bestimmt auch nicht kommen und eine Entschädigung verlangen (für ihren Aufwand der Beratung, da es sich ja ausgezeichnet hat).
Finde es eigentlich ganz klar - NEIN! Alles andere wäre ein Vergehen an dem Wissenstand unserer Banken und deren Beitrag zum Bruttoinlandprodukt.