• Pesche hat am 03.04.2012 - 17:14 folgendes geschrieben:

    Ich habe von der Scheisse genug.


    Habe auf der Webseite von converium......com ein E-Mail geschrieben um mich von der Adressliste zu streichen. Ich will nicht noch mal bei der Polizei die Gerichtsakten abhohlen resp. der pösteler heute hat wohl auch gedacht, dass ich nun schon meine Kleinkredite in Holland besorgen muss. Ist ja auch verständlich bei einem eingeschriebenen Brief von "mastering credit". Ich kann einfach dieses dreckige Grinsen der Polizei und Post nicht ertragen. Werde morgen das ortgespräch im Kkaff sein und das dür event. einpaar Euro da ja die Anwälte und Gebühren den Rest auffressensmiley:crazy:smiley:crazy:smiley

    Man muss denen nur sagen dass jetzt das grosse Geld komme, dann sind sie sofort ruhig und ärgern sich höchstens noch. Mosking

  • Hallo zusammen


    hatte 2004 auch ein Paar Aktien von Converium gekauft und ziemlich rasch 3-4 Tage wieder verkauft, also mehr Trading als etwas anderes!


    Dies 3-4mal, daraus resultierte 2x einen kleinen Gewinn und 2x einen Verlust der nicht der Rede Wert ist. Ich frage mich nun, ob überhaupt es einen Sinn macht, gem. dem ganzen Vergleich etwas einzureichen. Ich glaub, wer sich Hoffnungen macht auf eine Entschädigung sind die Anleger die grosse Verluste Kauf/Verkauf gemacht haben mit Converium in der Periode 2002-2004 wenn ich das richtig interpretiere. Wäre dankbar für ein Feedback ob ich richtig liege mit meiner Analyse.


    Dankeschön zum voraus!

  • stefano79 hat am 13.04.2012 - 10:30 folgendes geschrieben:

    Hallo zusammen

    hatte 2004 auch ein Paar Aktien von Converium gekauft und ziemlich rasch 3-4 Tage wieder verkauft, also mehr Trading als etwas anderes!

    Dies 3-4mal, daraus resultierte 2x einen kleinen Gewinn und 2x einen Verlust der nicht der Rede Wert ist. Ich frage mich nun, ob überhaupt es einen Sinn macht, gem. dem ganzen Vergleich etwas einzureichen. Ich glaub, wer sich Hoffnungen macht auf eine Entschädigung sind die Anleger die grosse Verluste Kauf/Verkauf gemacht haben mit Converium in der Periode 2002-2004 wenn ich das richtig interpretiere. Wäre dankbar für ein Feedback ob ich richtig liege mit meiner Analyse.

    Dankeschön zum voraus!

    Das hängt natürlich davon ab wie viele Aktien Du gesamthaft hattest. Ich habe meiner Bank einmal den Auftrag erteilt meine Käufe in diesem Zeitraum rauszusuchen, wie hoch die Entschädigung pro Aktie ist habe ich noch nicht abgeklärt.

  • Weiss jemand wie hoch die Entschädigung pro Aktie sein soll? Meine Bank kann mir lediglich den Nachweis über 500 Aktien liefern. Da ich in der Zwischenzeit gezügelt habe wurden meine Unterlagen leider alle entsorgt. Jetzt frage ich mich natürlich ob sich das ganze Prozedere für 500 Aktien überhaupt lohnt. Danke für Antworten.

  • Ich habe einmal mehr mich bei der ganzen Sache abgemeldet. Wie es geschrieben steht. Heute ist wieder eine Gerichtsurkunde per Post gekommen. Die anwälte haben bis jetzt ca. 25% der ca. 50 Mio. verjubelt. Ich schätze dass pro Aktie im max 20 bis 50 Rp ausbezahlt werden können.

  • @ pesche

    hast du dich bei der ganzen sache per "opt-out"- erklärung abgemeldet ? und wenn man sich nicht abmeldet, muss man dann die genaue zahl und kauf und verkauf der aktien senden dem verwalter ? dem herrn buis ? ich hate auch mal ein paar aktien, aber ich weiss gar nicht mehr wann und wieviele...ich muss in der bank fragen. es müsste so um die 40 mill. für die vergütung sein. nicht ? ich muss auch in der bank fragen und die ganze schriften durchlesen...als hätte man nichts anderes besseres zu tun...:smile::smile:

    und was passiert, wenn man sich nicht abmeldet und auch nicht die daten mit der zahl und zeit der aktien schickt ?

    schönen tag :bye: