Hallo,
mich würde interessieren ob es eine generelle Regelung gibt in der Schweiz, dass Mitarbeiter von Banken für den persönlichen Bedarf immer eine Sperrfrist von zB. 7 Tagen haben.
1) Ist das generell geregelt oder gibt es in der Schweiz Unterschiede zwischen UBS, Credit Suisse, Goldman, Deutsche Bank, Vontobel, Julius Baer, Societe General, EFG, etc. in Bezug auf die Haltefrist von Aktien?
2) Falls nicht einheitlich, gibt es Banken die bekannt sind für lange respektive kurze Haltefristen?
3) Was ist genau der Grund für eine Haltefrist? Geht es um die Gefahr von Insiderhandel oder sollen Mitarbeiter nicht abgelenkt sein von der Arbeit durch eigene Börsengeschäfte oder andere Gründe?
Vielen Dank für die Antworten!