Frage zur Dividende

  • Kleine Frage ob das Sinn macht. Den das ist mir eben gerade passiert ohne Absicht.


    Hatte ein paar Swisslog-aktien nun haben die mir eine Dividende Ausgezahlt, also hab s eigentlich gar nicht gewusst, erst als sie mir gutgeschrieben wurde. Habs auch erst gesehn als ich sie schon verkauft hatte.


    nun zur frage:


    Macht das Sinn, fals ich weis das eine Firma Dividenden ausschüttet, ich einen Tag vorher die Aktie kaufe die Dividende einsacke und wieder verkaufe?

    oder muss man die Aktie schon eine Zeitlang besitzen das man die bekommt oder wie funktioniert das?


    besten dank.


    mfg Funkyman

  • Frage zur Dividende

    Es gibt immer einen bestimmten stichtag wo du die Aktie im depot haben musst wenn du die dividende haben möchtest!Somit kannst du die aktie im prinzip einen tag vorher kaufen und am nächsten tag die dividende einstreichen,da dies aber logischerweise zu einfach wäre verliert an diesem tag die aktie ca. so viel wie die dividende beträgt,also lohnt es sich nicht um nur kurz zu halten da du somit zwar die dividende hast aber die aktie um so viel weniger verkaufen kannst *wink*!

  • Frage zur Dividende

    Gut zu wissen: Dividenden gelten als Einkommen und sind somit steuerpflichtig, Kursgewinne auf Aktien im Normalfall nicht. Entsprechend wird bei einer Dividende die Verrechnungssteuer abgezogen, was bei deinem Vorschlag darin enden würde, dass du wahrscheinlich (Kauf: 1 Tag vor Ex-Datum, Verkauf: Ex-Datum) mit weniger Geld auf dem Konto dastehst als vor dieser Aktion. Bis du die VST bekommst dauert es ja bekanntlich einige Zeit. :?


    Empfehlenswert bei grösserem Volumen (Courtage) wäre also genau das Gegenteil: Verkauf der Aktie vor der Dividende und Rückkauf der Aktie am Ex-Tag. Damit holst du dir indirekt eine steuerfreie Dividende, wobei man - wie angedeutet - nachrechnen sollte was eine grössere Belastung darstellt: Steuer oder Courtage.

  • Frage zur Dividende

    Elias wrote:

    Quote
    Einen Nennwertreduktion wir z.B. jetzt bei ABB ist steuerfrei.


    Eine solche Auszahlung stellt ja auch keine Gewinnausschüttung, sondern Kapitalrückzahlung dar (Aktienkapital wird zurückbezahlt).


    Nur kommen solche Auszahlungen nicht so häufig vor - aber stellen sicherlich eine steuerlich interessante Alternative zur klassischen Dividende dar.

  • Frage zur Dividende

    Vontobel wrote:

    Quote

    Elias wrote:

    Eine solche Auszahlung stellt ja auch keine Gewinnausschüttung, sondern Kapitalrückzahlung dar (Aktienkapital wird zurückbezahlt).


    Nur kommen solche Auszahlungen nicht so häufig vor - aber stellen sicherlich eine steuerlich interessante Alternative zur klassischen Dividende dar.



    Wenn es keine Gewinnausschüttung ist, was den sonst?

    Es hat steuerliche Gründe.


    Häufig: Kommt darauf an, was man darunter versteht.

    Wann hat die ABB letztmals eine Dividende ausbezahlt?


    ABB formuliert es so

    Quote:

    Quote
    The Board has also proposed that the dividend takes the form of a reduction in the nominal (par) value of the shares from 1.54 Swiss francs to 1.03 Swiss francs.
    http://www.abb.com/cawp/abbzh2…ead3412567a00064c812.aspx

  • Frage zur Dividende

    Elias wrote:

    Quote

    Wenn es keine Gewinnausschüttung ist, was den sonst?

    Es hat steuerliche Gründe.


    Natürlich bezahlt man auch mit einer Nennwertrückzahlung letztlich Gewinne an die Aktionäre zurück - nur halt steuerlich vorteilhaft.


    Aber aus rechtlicher Sicht macht es halt einen Unterschied ob du das Aktienkapital teilweise zurückbezahlst (also hier Nennwert) oder ob du einen Teil des erwirtschafteten Gewinnes in Form einer Dividende ausbezahlst (Gewinnausschüttung, steuerpflichtig).

  • Frage zur Dividende

    Vontobel wrote:

    Quote

    Elias wrote:

    Natürlich bezahlt man auch mit einer Nennwertrückzahlung letztlich Gewinne an die Aktionäre zurück - nur halt steuerlich vorteilhaft.


    Aber aus rechtlicher Sicht macht es halt einen Unterschied ob du das Aktienkapital teilweise zurückbezahlst (also hier Nennwert) oder ob du einen Teil des erwirtschafteten Gewinnes in Form einer Dividende ausbezahlst (Gewinnausschüttung, steuerpflichtig).



    Was für rechtliche Unterschiede sollen das sein?

    Soweit ich weiss, hat das hat rein steuerrechtliche Gründe.


    Quote:

    Quote
    Die Ausschüttung kann grundsätzlich mittels Dividende oder Nennwertrückzahlung erfolgen. Bei einer Nennwertreduktion wird der Nennwert der Aktie um einen bestimmten Betrag reduziert, der an Stelle einer Dividende den Aktionären ausgezahlt wird. Das Aktienkapital wird um den entsprechenden Betrag herabgesetzt. Im Gegensatz zu einer Dividende unterliegt die Nennwertrückzahlung einer Schweizer Gesellschaft bei einem Aktionär mit Wohnsitz in der Schweiz, der die Aktien im Privatvermögen hält und nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler gilt, weder der Verrechnungs- noch der Einkommenssteuer. Für Aktionäre mit Wohnsitz im Ausland wird ebenfalls keine Verrechnungssteuer erhoben, während die Einkommenssteuerfrage je nach Land unterschiedlich geregelt ist.
    http://www.georgfischer.com/2/10/2155/2159.asp

  • im Kreise drehende Diskussion

    Diskussionen über Foren sind oft gar nicht so einfach. Im Allgemeinen hattet ihr wahrscheinlich das gleiche gemeint und euch unterschiedlich ausgedrückt.


    Dennoch hat Vontobel schon Recht, dass es neben steuerrechtlichen Vorteilen auch noch andere rechtliche Konsequenzen hat.


    Nennwertrückzahlungen müssen z.B. im HR angepasst werden. Zudem muss in Zukunft weniger gesetzliche Reserven gebildet werden. Das sind nur zwei rechtliche Folgen, die aber den Investor kaum interessieren. Ihn interessiert wohl eher der Steuervorteil.


    Nennwertrückzahlungen können ja auch nur beschränkt durchgeführt werden. Spätestens wenn die Aktien einen Nennwert von 1 Rp. hat ist Schluss.