DJ-USA-2009

  • Wann zieht sich die Fed zurück?

    Analysten zufolge spekulierten Anleger am Devisenmarkt jedoch darauf, dass sich die Fed angesichts der Daten nun früher als bislang vom Markt erwartet aus ihrer Nullzinspolitik zurückzieht und die Zinsen wieder anhebt. Nach Einschätzung vieler Experten ist dieser Schritt notwendig, sobald sich die positiven Signale aus der Konjunktur häufen.


    Bank of America weiter im Aufwind


    Papiere der Bank of America verteuerten sich um 2,7 Prozent. Das Institut hatte am Vortag im Bemühen um die Rückzahlung von 45 Milliarden Dollar Staatshilfen Aktien für mehr als 19 Milliarden Dollar verkauft. Mit dem Schritt könnte sich der Finanzkonzern von Beschränkungen für seine Managergehälter befreien, was ihm auch die Suche nach einem neuen Chef erleichtern dürfte.


    An der New York Stock Exchange wechselten rund 1,47 Milliarden Aktien den Besitzer. 2168 Werte legten zu, 864 gaben nach und 105 blieben unverändert. An der Nasdaq schlossen bei Umsätzen von 2,3 Milliarden Aktien 2001 im Plus, 694 im Minus und 132 unverändert.

    An den US-Kreditmärkten fielen die zehnjährigen Staatsanleihen um 24/32 auf 99-04/32. Sie rentierten mit 3,476 Prozent. Die 30-jährigen Bonds sanken 34/32 auf 99-18/32 und hatten eine Rendite von 4,400 Prozent.


    Hmm das könnte wider eine gute grüne Woche geben. :D DJ auch wider im plus geschlossen.[Blocked Image: http://www.cash.ch/forum/images/avatars/3235760044b17e5cd8e189.gif]

  • Deutsche Banken fürchten verschärftes US-Steuerrecht

    Erhebliche administrative Zusatzbelastungen revidierter «Qualified Intermediary»-Abkommen sind absehbar


    Obwohl Deutschland weder das Bankkundengeheimnis noch das Stiftungsrecht im schweizerischen Sinne kennt, fürchten die deutschen Banken eine Verschärfung des US-Steuerrechts genauso wie ihre Schweizer Konkurrenten.




    Die Absicht der amerikanischen Regierung, das US-Steuerrecht zu verschärfen, hat in der Schweiz hohe Wellen geschlagen. Verschiedene Schweizer Banken haben angekündigt, das Geschäft mit amerikanischen Bürgern stark einzuschränken, vereinzelt wurde sogar ein genereller «Abschied von Amerika» propagiert. Verglichen mit der aufgeheizten Debatte in der Schweiz ist die beabsichtigte Intensivierung des amerikanischen Kampfs gegen Steuerschlupflöcher in Deutschland vorderhand kein grosses Thema.


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    Steuerschlupflöcher stopfen

    Doch hinter den Kulissen brodelt es bei den deutschen Banken genauso, denn die geplante Verschärfung ist keineswegs eine Regelung, die nur die Schweiz betrifft. Sie trifft Deutschland gleichermassen, und obwohl es hierzulande weder ein Bankkundengeheimnis gibt, das mit dem schweizerischen vergleichbar wäre, noch Stiftungen in der Art, wie sie in der Schweiz verbreitet sind, fürchten auch deutsche Institute die möglichen Änderungen.


    Mit dem Grünbuch «General Explanations of the Administration's Fiscal Year 2010 Revenue Proposals» hat die amerikanische Regierung die Richtung, in die sie künftig in Steuerfragen gehen will, vorgegeben. Steuerschlupflöcher sollen in Zukunft mit grosser Entschlossenheit geschlossen werden. Zwar sind die Details der geplanten Verschärfungen zum heutigen Zeitpunkt keineswegs klar, und noch ist nicht einmal sicher, ob die stipulierten Änderungen tatsächlich in neue Gesetze einfliessen werden. Es wird aber allgemein damit gerechnet, dass die sogenannten «Qualified Intermediary»-Abkommen, QI, (vgl. dazu untenstehenden Beitrag) überarbeitet und drastisch verschärft werden sollen.


    Als Vereinfachung gedacht

    Ursprünglich waren die Abkommen bei den deutschen Banken – wie auch mit anderen Banken – als Weg zur Vereinfachung bei der Rückerstattung von US-Quellensteuern hochwillkommen. Im Gegenzug mussten die Finanzinstitute gewisse Offenlegungspflichten gegenüber der amerikanischen Steuerbehörden einhalten, konkret: entweder belegen, dass die von ihnen betreuten Kunden mit amerikanischem Pass, die ihre Identität nicht publik machen wollten, keine US-Wertschriften besassen, oder aber, falls sie welche besassen, deren Identität offenlegen.


    Doch während die Rückerstattung der Quellensteuern für Nicht-Amerikaner tatsächlich unkomplizierter wurde und die Kunden deutscher Banken dank QI einfacher in den Genuss des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens kamen, erwies sich der administrative Aufwand für QI als sehr hoch, besonders bei der Betreuung von US-Bürgern. Die Compliance-Abteilungen der Banken waren gefordert und kleinere Institute ohne den Beizug von externen Compliance-Spezialisten gar überfordert.


    Befürchtete Änderungen

    Nun könnte sich der Aufwand für QI nochmals deutlich erhöhen, denn die möglichen Verschärfungen des US-Steuerrechts stellten eine massiv grössere administrative Belastung für die Banken dar. Das Grünbuch sieht beispielsweise vor, dass unabhängig von der Struktur der juristischen Person, die Wertpapiere besitzt, künftig für die QI-Abklärungen die Endbegünstigten relevant sein sollen. Was das konkret heisst, weiss zum heutigen Zeitpunkt noch niemand, aber im Extremfall könnte es bedeuten, dass selbst von Aktiengesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften oder Körperschaften die wirtschaftlich Begünstigten ermittelt werden müssen.


    Wie aber soll eine Bank die Endbegünstigten einer Publikumsgesellschaft oder eines Anlagefonds ausfindig machen? Die deutschen Banken verfügen im Rahmen des Geldwäschereigesetzes schon über ein Instrumentarium zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten, doch niemand weiss, ob diese Abklärungen den Amerikanern dereinst reichen werden. Für US-Bürger könnte sich zudem künftig die Meldepflicht nicht nur auf amerikanische Wertpapiere beschränken, sondern sich auf sämtliche Wertschriften ausdehnen – mit dem entsprechenden Reporting-Aufwand für die QI-Banken.


    Das verschärfte Regime könnte für die Banken bedeuten, dass nebst der externen Prüfung, die sie ohnehin alle drei Jahre durchführen müssen, eine zusätzliche dazukommt, und zwar eine durch eine amerikanische Prüfstelle. Da diese externe Überprüfung bereits jetzt eine kostspielige Angelegenheit ist (für grössere Institute mehrere hunderttausend Euro pro Prüfung), wäre diese zusätzliche US-Korrespondenzprüfung eine grosse finanzielle Mehrbelastung. Das überarbeitete QI könnte weiter auch eine Verschärfung bei der Erbschaftssteuer mit sich bringen. Künftig müssten die Banken im Fall des Ablebens eines Kunden der amerikanischen Steuerbehörde nicht nur die vererbten US-Wertpapiere melden, sondern sämtliche Aktiva, eventuell selbst wenn die Nachkommen gar keine Amerikaner sind.


    Unterschiede zur Schweiz

    Im Extremfall könnte das verschärfte Steuerrecht sogar so weit gehen, dass die Banken den US-Behörden Kapitaltransfers ihrer US-Kunden von einem Land ins andere melden müssten. Diese Meldepflicht für allerlei Zahlungen wäre nicht nur für die Banken eine sehr aufwendige Angelegenheit, sondern stellte auch eine Einschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar. Sie bedeutete somit einen Fremdkörper in der Europäischen Union. All diese Änderungen werden, wenn sie denn Gesetzeskraft erhalten, vermutlich dazu führen, dass sich ein «neues» QI nicht mehr für alle deutschen Banken lohnen würde. Kleinere Institute dürften an praktische Grenzen stossen, und der Mehraufwand (Compliance, IT, externe Prüfung) würde sich für sie nicht mehr auszahlen. Der «Abschied von Amerika» könnte da auch für deutsche Banken zum einzig noch begehbaren Weg werden. Doch auch grössere Finanzhäuser wären zu einem Umdenken gezwungen: Banken, die unter dem alten QI amerikanische Bürger an 20 Standorten betreut haben, könnten sich gezwungen sehen, eine einzige rechtliche Einheit mit der Betreuung von US-Bürgern zu betrauen, um das Know-how dort zu bündeln und den Aufwand möglichst gering zu halten.


    Obwohl deutsche Banken der geplanten Verschärfung des QI mit mulmigem Gefühl entgegensehen, gibt es doch ein paar Umstände, die die Situation für deutsche Institute noch eine Spur entspannter erscheinen lässt als für die Schweizer Konkurrenten. Erstens ist Deutschland nicht eine Offshore-Banking-Hochburg wie die Schweiz. Das bedeutet, dass ausländische Kunden primär in ihrem Heimland betreut werden und nicht in Deutschland. Amerikaner, die sich auf deutschem Boden betreuen lassen, tun dies, weil sie etwa in Deutschland arbeiten oder studieren. Dass Amerikaner ihr ganzes Vermögen nach Deutschland transferieren, wenn sie hier nicht leben, hat keine Tradition. Dies ist in der Schweiz aus historischen Gründen und wegen ihres Rufs, ein sicherer Hafen zu sein, vielfach anders. Zweitens: Deutschland kennt die Rechtsform des komplexen Trusts nicht, der zufolge unter dem alten QI die wirtschaftlich Berechtigten der US-Steuerbehörde nicht gemeldet werden mussten. Diese in der Schweiz, in Österreich, in Liechtenstein oder auch in Grossbritannien verbreiteten Strukturen sind den amerikanischen Behörden der grösste Dorn im Auge und werden bei einer Revision des QI in dieser Form sicher nicht überleben. Drittens kennt Deutschland kein Bankkundengeheimnis und keine Nummernkonti wie die Schweiz. Bei Letzteren könnte nach der Verschärfung des QI aber eventuell von der US-Steuerbehörde am meisten zusätzlicher Aufwand zur Identifikation und Dokumentation von wirtschaftlich Berechtigten gefordert werden. Viertens schliesslich haben deutsche Banken bei der Bestätigung, wonach amerikanische Kunden keine US-Wertschriften besitzen (das sogenannte W9-Formular), die US-Behörden bisher umfassender informiert als Schweizer Banken, die danach unterschieden haben, ob ein Einkommen oder Ertrag eines Kunden aus «US-Quelle» stammte oder nicht; nur im erstgenannten Fall haben sie das Formular ausgefüllt. Sämtliche deutsche Banken haben das W9-Formular in jedem Fall angewandt, weshalb sie eine künftig restriktivere Handhabung des Formulars, weitere Änderungen vorbehalten, nicht fürchten müssen.


    Ein Restrisiko bleibt

    Trotz diesen Erleichterungen gegenüber den Schweizer Wettbewerbern bestehen die beiden grössten Probleme in Zusammenhang mit einer Revision des QI-Abkommens für deutsche Institute genauso wie für Schweizer: Erstens wird der administrative Aufwand für die QI-Banken in der Schweiz wie in Deutschland erheblich steigen; zweitens wird der QI-Status, noch mehr, als er es bereits heute ist, zum operationellen Risiko.


    Experten befürchten, dass das überarbeitete QI für viele Banken zum Buch mit sieben Siegeln wird und dass sie deshalb, selbst wenn sie die besten Absichten haben, Fehler bei dessen praktischer Umsetzung machen könnten. Gerade für kleinere Institute, die nicht auf das Know-how grosser Compliance-Abteilungen zurückgreifen können, bedeute die falsche Handhabung des QI-Regelwerks eine reelle Gefahr. Dies gelte vor allem für die Betreuung von US-Personen. So gesehen dürfte für eine Vielzahl von kleineren deutschen Instituten dasselbe gelten wie für die Pendants in der Schweiz: Künftig fahren die Banken am sichersten, die Amerikaner gar nicht erst zu ihren Kunden zählen.




    cae. Frankfurt ⋅ Im Jahr 2001 traten in den USA neue Vorschriften für die Quellensteuer auf Vermögenserträgen in Kraft. Sie sahen eine erhöhte Melde- und Dokumentationspflicht für Bankkunden vor, die in amerikanische Wertpapiere investierten. Auf der Grundlage dieser neuen Regelungen durften Banken in ausgewählten Ländern mit den amerikanischen Steuerbehörden Verträge abschliessen, mit Hilfe deren sie die US-Quellensteuer nach den neuen Vorschriften abwickeln konnten. Diese Verträge fallen unter den Begriff «Qualified Intermediary Agreement» (QI).


    Eine grosse Zahl ausländischer Banken bemühte sich nach Einführung der neuen Regeln, den QI-Status zu erlangen, darunter auch viele deutsche. Für eine nichtamerikanische Bank ist QI vorab aus zwei verschiedenen Gründen begehrenswert: Erstens, weil nur mittels QI amerikanische Kunden ausserhalb der USA sauber betreut werden können. Zweitens, weil nur durch das QI nichtamerikanische Kunden, die US-Wertpapiere besitzen, von Doppelbesteuerungsabkommen, beispielsweise jenem zwischen den USA und Deutschland, profitieren können.


    Die USA erheben auf Zinserträgen und Dividenden von US-Wertpapieren eine Quellensteuer von 30% für Nicht-US-Bürger. Für Amerikaner wird eine Sicherungssteuer von 31% auf allen Vermögenserträgen und auf den Verkaufserlös von amerikanischen Wertpapieren fällig, wenn diese ihre Steuernummer nicht direkt der US-Steuerbehörde melden. Eine international tätige Bank muss die Betreuung ihrer amerikanischen Kunden gewährleisten, wozu das QI nötig ist, denn sie muss dem amerikanischen Fiskus die Sicherungssteuer abliefern; doch selbst ein Institut, das keinen einzigen amerikanischen Kunden hat, braucht den QI-Status, will es vermeiden, dass die eigenen Kunden, die amerikanische Wertpapiere besitzen, den maximalen Quellensteuersatz bezahlen müssen.


    Wegen der sehr grossen Bedeutung amerikanischer Wertpapiere im Anlagegeschäft sind Bankkunden selten bereit, gänzlich auf das amerikanische Anlage-Universum zu verzichten. Deshalb erwarten sie von ihrer Hausbank auch, dass diese fähig ist, sie in den Genuss der Doppelbesteuerungsabkommen zu bringen, um den Maximalsatz der US-Steuerbehörde zu vermeiden.


    Die Dokumentations- und Meldepflicht ist indessen für die QI-Banken äusserst aufwendig. Sie hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie beispielsweise der Struktur der juristischen Person, die US-Wertpapiergeschäfte tätigt, oder der Nationalität von natürlichen Personen sowie der wirtschaftlich Berechtigten, die hinter juristischen Personen stecken.


    Es wird zwischen transparenten und intransparenten Strukturen unterschieden. Zu den ersteren gehören Stiftungen, Anstalten und ähnliche Strukturen, die in den USA als einfache Trusts gelten. Bei diesen Strukturen ist die QI-Bank verpflichtet, den US-Steuerbehörden die wirtschaftlich Berechtigten dieser Einheiten zu melden. Zu den intransparenten Strukturen zählen Stiftungen, Anstalten und kommerzielle nichtamerikanische Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter nicht unbeschränkt haften; sie gelten in den USA als komplexe Trusts . In diesem Fall gilt die Struktur selbst als Besitzer der US-Wertschriften und nicht die wirtschaftlich Berechtigten, die dahinterstehen. In diesem Fall ist die QI-Bank weder zur Offenlegung der Identität der Kunden noch zur Ablieferung der Sicherheitssteuer verpflichtet.


    Damit die amerikanische Steuerbehörde überprüfen kann, ob sich die Banken an das QI halten, muss eine externe Revisionsstelle das QI regelmässig einer Kontrolle unterziehen. Die US-Steuerbehörde hat das Recht, Einsicht in diese Überprüfung zu nehmen. Die amerikanische Steuerbehörde hat sich schliesslich noch einseitig das Recht ausbedungen, bereits abgeschlossene QI-Verträge jederzeit zu ändern.


    Von unserer Korrespondentin in Frankfurt, Claudia Aebersold Szalay