Ich frage mich, ob es legitim ist, das versteuerbare Guthaben mittels Leerverkaufpositionen, die kurz vor dem 31.12. des jeweiligen Jahres eingegangen wurden, drastisch zu senken.
Grüsse
KSL
Ich frage mich, ob es legitim ist, das versteuerbare Guthaben mittels Leerverkaufpositionen, die kurz vor dem 31.12. des jeweiligen Jahres eingegangen wurden, drastisch zu senken.
Grüsse
KSL
KSL wrote:
QuoteIch frage mich, ob es legitim ist, das versteuerbare Guthaben mittels Leerverkaufpositionen, die kurz vor dem 31.12. des jeweiligen Jahres eingegangen wurden, drastisch zu senken.Grüsse
KSL
Und wie soll das gehen?
Du hast ja deswegen nicht weniger Vermögen...
Bitte kläre mich auf. Danke.
Ok. Ich muss zugeben, dass ich ein Newbie in Sachen Steuern bin.
Aber in den Deportberichten per 31.12. werden Short-Positionen mit negativ saldiert.
Folglich könnte man sein Guthabenbestand in der Steuererklärung minimieren.
Ich habe gerade den Fehler gefunden, man verfügt durch die Auflösung gewisser Positionen (Margin requirement) über einen höheren Cash-Bestandteil.
Jedoch könnte man auch sein Aktienportefeuille belehnen....
KSL wrote:
QuoteIch habe gerade den Fehler gefunden, man verfügt durch die Auflösung gewisser Positionen (Margin requirement) über einen höheren Cash-Bestandteil.
Jedoch könnte man auch sein Aktienportefeuille belehnen....
Ja wenn du ein Short Verkauf machst - dann hast du zwar eine Minusposition im Depot - jedoch hast du umso mehr Geld auf deinem Privatkonto.
Und auch wenn du dein Depot belehnst und noch mehr kaufst - Netto wirst du nicht weniger oder mehr Geld haben ...