SMI im März 2009
dass verantwortungslose, in ihrer gier als kriminell zu bezeichnende bankmanager mit fremdem geld groteske, jeder seriösen geschäftsführung spotende kartenhäuser aufgebaut haben, steht wohl ausser frage. ebenso, dass einige dieser herren jetzt, ohne weiter belangt zu werden, in ihren villen hocken. obwohl bei einer harten auslegung von bestehenden schweizerischen straftatbeständen wie ungetreue geschäftsführung durchaus eine strafrechtliche und letztlich auch zivilrechtliche verantwortung / haftung herbeigeführt werden könnte.
angesichts dieser realen exzesse und taten scheint mir eine harte und gelegentlich auch ausfällige ausdruckweise eindeutig das kleinere übel, ja eigentlich sogar durchaus angebracht.