Das Guthaben aus der 3. Säule muss bekanntlich bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bezogen werden.
Wenn nun die AHV mit 62 anstatt mit 64 (Frau mit 2 Jahren Vorbezug) bereits bezogen wird, muss dann die 3. Säule ebenfalls bezogen werden und hat dies noch Zeit bis zum Alter 64?
Wer kann mir da weiterhelfen ???