Bezug der 3. Säule bei AHV-Vorbezug

  • Das Guthaben aus der 3. Säule muss bekanntlich bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bezogen werden.


    Wenn nun die AHV mit 62 anstatt mit 64 (Frau mit 2 Jahren Vorbezug) bereits bezogen wird, muss dann die 3. Säule ebenfalls bezogen werden und hat dies noch Zeit bis zum Alter 64?


    Wer kann mir da weiterhelfen ???

  • Re: Bezug der 3. Säule bei AHV-Vorbezug

    wunschtraum wrote:

    Quote
    Das Guthaben aus der 3. Säule muss bekanntlich bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bezogen werden.


    Ist nicht ganz richtig. Sofern man auch nach Erreichen des AHV-Alters ein regelmässiges Einkommen erhält, kann auch die 3. Säule weitergeführt werden und muss nicht bezogen werden. Dies ist gerade neu eingeführt worden und glaube ich beschränkt auf zusätzliche 5 Jahre. Sprich bei den Männern z.B. bis man 70 ist.


    Zu deiner Frage, das sollte man eigentlich schon laufen lassen können, geh ich jetzt mal aus. Sicher bin ich jedoch nicht!

  • Bezug der 3. Säule bei AHV-Vorbezug

    Die Säule 3a kann bis zur Fälligkeit, d.h. zum ordentlichen Rentenalter, unangetastet bleiben. Es ist nicht vom vorzeitigen AHV-Bezug abhängig, sondern vom ordentliche AHV-Rentenalter, welches wie erwähnt bei 64, resp. 65 Jahren liegt.