Forexhandel / Devisenhandel --> Steuern auf Ertrag?

  • Hallo zusammen!


    Ich interessiere mich schon längere Zeit für den Forex- / Devisenhandel. Weiss jemand zufällig ob Erträge aus dem Forex- / Devisenhandel in der Schweiz steuerpflichtig sind und wenn ja wie hoch die ungefähre steuerliche Belastung prozentual auf den Ertrag ausfällt?


    Ich gehe davon aus das es hier kantonale Unterschiede gibt, deshalb interessiert mich nur ein ungefährer Ansatz. Momentan bin ich im Kanton Thurgau wohnhaft, der Wohnsitz wird Mitte des nächsten Jahres nach Zürich verlegt.


    Grund meiner Anfrage: Weder auf den Websiten der Steuerverwaltung Thurgau noch deren in Zürich habe ich hierzu Informationen gefunden.


    Ich bin für jeden Tipp dankbar (auch direkte Links zu verlässlichen Websiten).


    Freundliche Grüsse,


    Daniel (alias Puma 8102)

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  • Forexhandel / Devisenhandel --> Steuern auf Ertrag?

    informiere dich über die genaue, kantonale handhabung.


    wenn du ein vermögenszuwachs aus börsenaktivität von sagen wir 150'000 franken im jahr ausweist, wird je nach steuerverwaltung eine prüfung auf professionelle aktivität gestartet. das heisst, der staat versucht dich als broker, oder professioneller händler einzustufen.


    es gibt da aber gewisse eckpunkte, welche bereits auch durch bundesgerichtbeschlüsse bestätigt wurden. es muss ein mindestbetragt (im verhältnis zu deinem bisherigen vermögen) erwirtschaftet worden sein, es kann / muss eine mindestanzahl von trades ausschlaggebend sein usw.


    bei der beurteilung sind die kantone und gemeinden aber sehr unterschiedlich.


    p.s. das nicht ausweisen solcher gewinne geht ein, zwei jahre gut. spät. aber wenn du gerne etwas ab deinem konto rausnehmen möchtest, z.b. um immobilien, ein tolles auto, eine yacht oder dergleichen zu kaufen, kommt die frage nach der herkunft des geldes. und steuern nachzahlen ist verdammt teuer.


    insofern: entweder absolute steuerhinterziehung mit anschliessenden professionellen waschaktionen im ausland oder geschickter wiedereinglieder in der schweiz (!!! achtung strafbar, auch für den banker der dir dabei hilft) oder gleich von beginn an korrekt ausweisen.

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  • Forexhandel / Devisenhandel --> Steuern auf Ertrag?

    Ich würde mich erstmal darauf konzentrieren Gewinne zu machen :twisted:

    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    Konrad Adenauer

  • Forexhandel / Devisenhandel --> Steuern auf Ertrag?

    haha ja, denn den verlust bei der steuererklärung abzuziehen ist leider nicht möglich - einseitige welt nicht? *wink*

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  • Forexhandel / Devisenhandel --> Steuern auf Ertrag?

    Folgender Text ist das Kreisscrheiben von Bern an die kantonalen Steuerämter betreffend Handhabung in dieser Angelegenheit. Die Kantone können dann in der Praxis das realiv flexibel handhaben. ZH ist eher zurückhaltend bisher. Zudem soll die Regelung in naher Zukunft geändert werden, moderater jedenfalls.


    Die Steuerbehörden gehen in jedem Fall von einer privaten Vermögensverwaltung bzw. von

    steuerfreien privaten Kapitalgewinnen aus, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt

    sind.



    1. Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens ein Jahr.



    2. Das Transaktionsvolumen (betragsmässige Summe aller Käufe und Verkäufe) pro Kalen-

    derjahr beträgt gesamthaft nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Gutha-

    benbestands zu Beginn der Steuerperiode.



    3. Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendig-

    keit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist re-

    gelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% aller

    steuerbaren Einkünfte in der Steuerperiode betragen.



    4. Die Anlagen bzw. deren Transaktionen sind grundsätzlich allen Anlegern zugänglich und

    stehen nicht in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bzw. sind nicht auf

    spezielle Kenntnisse auf Grund einer besonderen beruflichen Stellung zurückzuführen.



    5. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den

    Wertschriften (wie z.B. Zinsen, Dividenden, usw.) sind grösser als die anteiligen Schuld-

    zinsen.




    6. Der Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesondere Optionen) beschränkt sich auf die

    Absicherung von eigenen Wertschriftenpositionen.



    Sind diese Kriterien nicht kumulativ erfüllt, kann gewerbsmässiger Wertschriftenhandel nicht ausgeschlossen werden.

  • Forexhandel / Devisenhandel --> Steuern auf Ertrag?

    und was wenn bei mir jetzt nur punkt 5 zutrifft ?


    also ich handle nur mit eigenem kapital, heisst das dass ich dann nicht als trader eingestuft werden oder eben weil die anderen punkte zutreffen eben nicht ?


    muss den mist echt nachlesen...


    sonst muss ich mich echt mal mit der lgt in verbindung setzen :(

  • Forexhandel / Devisenhandel --> Steuern auf Ertrag?

    du bist nur dann garantiert fein raus, wenn alle punkte (kumulativ) erfüllt sind. wenn bei dir nur pkt 5 zutrifft, könnten sie dich gemäss dem kreisschreiben als gewerbsmässig einstufen. dann allerdings könntest du in zukunft auch etwaige verluste geltend machen. insofern erachte ich im moment die gefahr gering, als gewerbsmässig beurteilt zu werden.


    zudem dürfte auch noch eine rolle spielen, um welche absoluten beträge es überhaupt geht. der steuerkomissär kann ja etwaige transaktionen nur aus dem wertschriftenverzeichnis nachvollziehen, und auch nur dann, wenn du eine vollständige übersicht beilegst. aus den beständen per 31.12.08 geht das ja nicht zwingend hervor. verdächtig wäre, wenn im wertschriftenverzeichnis plötzlich sehr viel höhere cash kontostände oder wertschriftenbestände per ende jahr aufgeführt sind, ohne dass ein entsprechendes einkommen in der steuererklärung deklariert ist, aus dem sich das anderweitig als aus börsentätigkeit erklären liesse. dann dürfte, sofern es sich um hohe beträge handelt, irgendwann mal ne rückfrage kommen, schätze ich.

  • Forexhandel / Devisenhandel --> Steuern auf Ertrag?

    Was ist wenn man so wie ich sein Vermögen gar nicht angibt..? Dazu bin ich ja nicht verpflichtet!

    "Die Betrachtung der Dinge, so wie sie sind, ohne Ersatz oder Betrug, ohne Irrtum oder Unklarheit, ist eine edlere Sache als eine Fülle von Erfindungen." Francis Bacon (1561-1626)