Hallo Zusammen,
Ich befasse mich schon seit längerer Zeit mit Optionen. (vorwiegend Call Optionen)
Nun bin ich mir nicht ganz sicher ob ich alles richtig verstanden habe:
Beim Kauf einer (Call-) Option beschränkt sich das Risiko auf die Optionsprämie welche ich bezahlt habe. (soweit so gut…)
Wenn ich jetzt eine Call-Option kaufe und diese dann sagen wir mal, mit 20% (Gewinn) wieder verkaufe, bin ich automatisch Verkäufer bzw. Stillhalter. Ist das richtig? Dadurch habe ich dann die Pflicht den Basiswert zu liefern, sofern der Käufer meiner Option diese einlöst. Stimmt das?
Somit kann ein allfälliger Verlust (naked Call) unendlich gross sein. Oder gibt es die Möglichkeit diese Optionspflichten zu umgehen? Ich hab‘ schon des öfteren von Optionen glattstellen gelesen.
Vielleicht noch ein aktuelles Beispiel:
UBOOO CS Call (UBSOOO)
Strike: 28.01
Hebel: 6.1
Verfall: 18.06.2010
Amerikanische Option
Angenommen ich kaufe diese Option zu CHF 0.15, und verkaufe sie bei CHF 0.18 wieder. Dann ergibt sich eine Prämie von rund 20%. Nun habe ich durch den Erhalt dieser Prämie die Pflicht, den Basiswert zu liefern, falls der Käufer diese Option bei mir einlöst. Da es sich um eine Amerikanische Option handelt, ist dies ja jederzeit möglich.
Nehmen wir an die UBS steht gegen Ende Jahr, sagen wir mal am 13.12.2008 bei einem Kurs von CHF 36.--. Die Option wird eingelöst. Dann müsste ich als Stillhalter dem Optionskäufer die UBSN Aktie zu CHF 28.01 liefern. D.h. ich müsste die Aktie direkt an der SWX zu CHF 36.-- kaufen (ungedeckter Call) und diese dann dem Optionskäufer zu CHF 28.01 verkaufen…?
Daraus würde dann ein Verlust von CHF 8.—(pro Aktie!) resultieren…
Sind da meine Gedankengänge richtig? Dann sind ja Optionen welche man verkauft bzw. Stillhalter ist ein äusserst riskantes Geschäft!
Grüsse
Der Newbie!