Quadrant

  • Quadrant

    Dank diesen Quadrant Arschlöchern habe ich über 80 Ameisen verloren....


    Diese Quadrant Brüder gehören alle in den Knast, können sich eine Zelle mit Madoff teilen!!!!




    :twisted: :twisted: :twisted:




    Dies ist mein letzter Beitrag zu Quadrant, diese Scheissbude kenne ich nicht mehr!!!!!!

  • Quadrant

    Ich habe meine ersten Quadrantaktien bei 16.- gekauft, bei 36.- bin ich dann gross rein, hatte zeitweise mein gesamtes Barvermögen und noch einen Lombardkredit in diese Bude investiert. Bei gut 80.- bin ich damals raus (sie brauchten ca. 6 Monate für diesen Anstieg) und habe mich dann mehrmals verflucht als sie auf 250.- gestiegen sind, aber jetzt im Nachinein bin ich doch nicht so schlecht gefahren.

  • Quadrant

    Aquamit hat eine Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 6. August 2009 beschlossen. Der

    Angebotspreis pro Quadrant-Aktie beträgt unverändert CHF 86.

    Aufgrund der Unsicherheit, welche die Einsprache und Beschwerde eines Aktionärs gegen

    das Kaufangebot in den vergangenen Wochen bei zahlreichen Aktionärinnen und

    Aktionären der Quadrant AG ausgelöst hatten, hat der Verwaltungsrat der Aquamit B.V.

    entschieden, die Angebotsfrist zu verlängern. Die Publikumsaktionäre der Quadrant AG

    können ihre Aktien damit bis zum 6. August 2009 andienen; ohne Verlängerung wäre die

    Andienungsfrist am 14. Juli 2009 ausgelaufen. Der Angebotspreis pro Quadrant-Aktie

    beträgt CHF 86. Nur falls das Kaufangebot zustande kommt, gibt es eine Nachfrist.

    Die Übernahmekommmission und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA haben

    die Einsprache bzw. Beschwerde des Aktionärs geprüft und vollumfänglich abgewiesen.

    Ob ein Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht erfolgt, ist derzeit nicht bekannt.


    ****************************************************


    Ich bleibe dabei, habe noch nicht verkauft!

  • Quadrant

    Die Fristverlängerung hat wohl mit der schlechten Zwischenbilanz (wenige Titel wurden vermutlich bis jetzt angedient) zu tun.


    Sollte die Bank Sarasin dem mit der Vermögensverwaltung des Saraselect betrauten Peter Lehner in seinem Kampf gegen die schlechte Behandlung der Pbublikumsaktionäre weiterhin Unterstützung gewähren, dürfte der Fall ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


    Ob der Kampf Lehners um eine Nachbesserung des Angebots an die Publikumsaktionäre verloren ist oder doch noch zum Erfolg führt, ist nach wie vor offen, mutmasst die FuW in der heutigen Ausgabe.

  • Quadrant

    Aus der FuW von Samstag, 18.07.09


    Weiterzug des Quadrant-Falls


    Die Verantwortlichen der Bank Sarasin und des Aktienfonds Saraselect werden den Fall an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.




    Eventuell Verantwortlichkeitsklage im Fall Quadrant von anderen Kreisen!


    Im Vordergrund stehen Themen wie „ungetreue Geschäftsführung und Verletzung von Insiderwissen."




    Unerlaubte Kontaktnahme der Bank Vontobel mit Aktionären?


    Der FuW wurde mitgeteilt, dass Quadrant–Aktionäre von der Bank Vontobel kontaktiert worden seien. Das Pikante dabei ist, dass die Kontaktierten kein Konto und kein Depot m Hause Vontobel führen. Wie kommt Vontobel zu Namen und Adressen von Quadrant-Aktionären?? Vontobel wolle dazu keine Stellung nehmen und die Informationen nicht bestätigen.




    Bis 6. August läuft bekanntlich die neue Angebotsfrist. Noch haben die Verantwortlichen der Aquamit alle Optionen offen:


    Das Angebot als fehlgeschlagen zu bezeichnen (
    Das Angebot hat Erfolg (>66,2/3)

    Falls die Quote nicht erfüllt wird, könnten die bereits angedienten Titel gleichwohl mit Sfr. 86.- entschädigt werden.




    Die Drohung, die Valoren zu dekotieren, kann allerdings nur dann ernst genommen werden, wenn über 90% angedient worden sind und keine Gewähr mehr für einen geordneten Handel besteht.



    Das Drama geht somit in die nächste Runde ...... :roll:

  • Quadrant

    Drama? Dieses Szenario hat sich doch an der Schweizer Börse schon x-Mal abgespielt. Was man dagegen machen kann? Leider nicht viel, die FINMA als zuständige Behörde billigt ja solch aktionärsfeindliches Gebaren ausdrücklich!


    Es ist ein weiterer Versuch von habgierigen Managern mit überrissenen Salären und sonstigen übermässigen Spesenergütungen, "ihre" Firma herunterzuwirtschaften und anschliessend ein völlig ungenügendes Uebernahmeangebot zu lancieren. Schliesslich müssen doch ihre miesen Leistung irgendwie - warum denn nicht gleich doppelt - entschädigt werden...


    Also, Aktien keinesfalls andienen! :idea: :idea: :idea:


    P.S. Ich hatte Quadrant lange auf meiner Watchliste, war aber nie investiert.

  • Quadrant

    Das passt alles zu diesen Quadrant Mafia Brüdern...


    Ich habe meine Quadrant Aktien vor ein paar Tagen bei 83.15 über die Börse verkauft...


    Ich hoffe schwer, dass die Quadrant Heinis zur Rechenschaft gezogen werden. (Anklage)

    Die haben ja schliesslich Insiderwissen eiskalt ausgenutzt und uns Aktionäre für dumm verkauft...


    Alles Sauhunde!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Die Quadrant Bude sollte man in den Erdboden stampfen...

  • Quadrant

    yzf wrote:

    Quote
    nun ja, neue Chance neues Glück, nicht wahr, Status??

    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:


    Yep, neue Chance um das verbliebene Geld zu verlochen... *wink*


    Bin schon am Schauen, welche Bude als nächstes die Aktionäre bescheissen könnte.... :roll:

  • Quadrant

    Medienmitteilung von heute:


    "Medienmitteilung der Aquamit B.V.

    Provisorisches Zwischenergebnis: 797’184 Quadrant-Aktien angedient

    Amsterdam, 07.August 2009, 07.30 Uhr – Im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Kaufangebots der Aquamit B.V. an die Publikumsaktionäre der Quadrant AG sind der Aquamit B.V. bis zum Ablauf der Angebotsfrist am Donnerstag, 6. August 2009, 16.00 Uhr, insgesamt 797'184 Quadrant-Aktien angedient worden. Zusammen mit den bereits bisher von Aquamit gehaltenen Quadrant-Aktien ergibt dies eine Beteiligung von 61,66 Prozent am Aktienkapital der Quadrant AG. Die von Aquamit gestellte Angebotsbedingung von 66 2/3% ist damit nicht erfüllt. Der Verwaltungsrat von Aquamit wird sich mit dem Resultat an seiner nächsten Sitzung befassen und entscheiden, ob er das Angebot trotzdem für zustande gekommen erklärt. Das definitive Zwischenergebnis wird am Mittwoch, den 12. August 2009, veröffentlicht.

    Für weitere Informationen

    Contract Media

    Stefan Schuppli

    T +41 44 209 60 00

    M +41 79 659 71 12

    El stefan.schuppli@contractmedia.ch"

  • Quadrant

    goto wrote:

    Quote
    Ich warte mit dem Verkauf mal ab und schaue wie's weitergeht, am 12. August wird ja wieder informiert. Hoffentlich kommt die Übernahme nicht zustande!!!


    Schau mal im Chart nach wo der Kurs war bevor das Übernahmeangebot publiziert wurde. Gut möglich dass der Kurs dann wieder dort ist.

  • Quadrant

    Medienmitteilung Aquamit B.V.

    Quadrant AG: Aquamit erklärt Übernahme-Offerte als

    zustande gekommen
    Amsterdam, 12. August 2009,


    07.30 Uhr – Die Übernahme der Quadrant AG

    durch die Aquamit B.V., das Joint Venture zwischen den Gründern von

    Quadrant und der Mitsubishi Plastics Inc., kommt zustande. Der Aquamit-

    Verwaltungsrat hat gestern beschlossen, das freiwillig erfolgte öffentliche

    Kaufangebot für Quadrant als erfolgreich zu erklären.

    Bis zum Ende der Angebotsfrist am 6. August 2009 waren Aquamit B.V. von den

    Publikumsaktionären insgesamt 797'184 Quadrant-Aktien angedient worden.

    Zusammen mit den eigenen Quadrant-Aktien kommt Aquamit B.V. damit auf eine

    Beteiligungsquote von insgesamt 61.66%.

    Der Aquamit-Verwaltungsrat hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, auf die in

    der Angebotsofferte festgehaltene Bedingung einer Beteiligungsquote von

    66 2/3% zu verzichten. Das Angebot gilt somit als zustande gekommen, falls die

    im Angebotsprospekt erwähnten Bedingungen erfüllt sind, welche die Kapital- und

    Bilanzstruktur von Quadrant betreffen, sowie vorbehältlich der Bedingung, dass

    kein richterliches Urteil oder eine andere behördliche Anordnung das Kaufangebot

    für unzulässig erklärt (Bedingungen c, d und e).

    Jene Publikumsaktionäre, die ihre Aktien bisher nicht angedient haben, erhalten

    nun die Möglichkeit, die Offerte der Aquamit B.V. von CHF 86 pro Aktie innerhalb

    der Nachfrist, die vom 13. August 2009 bis zum 26. August 2009 läuft,

    anzunehmen.


    http://www.quadrantplastics.com

  • Quadrant

    In der heutigen Fu£W steht der untenstehende Artikel, man beachte die Auswirkungen einer Dekotierung:


    "Wenn Dekotierung zum Druckmittel wird

    Für den Wegzug von der Börse in der Schweiz reicht ein VR-Beschluss – In Übernahmekämpfen ein probates Mittel – Wo bleibt der Schutz der Publikumsaktionäre?


    Corina Drack

    Wer von der Schweizer Börse SIX weg will, hat es leicht: Das kotierte Unternehmen reicht ein begründetes Gesuch zur Dekotierung ein, mindestens vier Monate vor dem letzten Handelstag. Es genügt der Beschluss des Verwaltungsrats. Befinden sich zum Zeitpunkt der Dekotierung noch mehr als 5% der Titel im Publikum, ist für maximal sechs Monate ein ausserbörslicher Handel aufrechtzuerhalten (vgl. Box Gesetzestext). Das wars auch schon.

    Dass es Publikumsgesellschaften frei- steht, ohne nennenswerte Auflagen der Börse den Rücken zu kehren, hat durchaus sein Gutes. Denn sind die Hürden zu hoch, kann das für einen Finanzplatz zum Nachteil werden, wie das Beispiel USA zeigt (vgl. Box unten). Übersteigt der Aufwand einer Kotierung (aufwendige Rechnungslegung, Transparenzvorschriften) den Nutzen (Zugang zum Kapitalmarkt), sollte einer Gesellschaft die Dekotierung nicht unnötig schwergemacht werden. Oft trifft das auf kleinkapitalisierte Unternehmen zu, deren Aktien wenig liquid sind. Beispiele sind Lenzerheide Bergbahnen, Red IT und Tec-Sem Group. Sie haben sich von der Börse verabschiedet (oder haben die Absicht dazu).

    Quadrant zum Beispiel und . . .

    Problematisch wird es erst dann, wenn die Möglichkeit einer komplikationslosen Dekotierung als Druckmittel missbraucht wird, wie das oft bei Übernahmen geschieht. Exemplarisch zeigt das die Offerte für Quadrant: Die 86 Fr., die Aquamit den Quadrant-Aktionären bietet, sind einigen Anlegern zu wenig – besonders deshalb, weil höhere Preise, etwa 104.50 Fr., für bestimmte Aktienpakete bezahlt wurden. So sind Aquamit bislang erst 61,66% angedient worden, weniger als die angestrebten 662⁄3%.

    Den zögernden Aktionären hat der Quadrant-VR vorsorglich die Möglichkeit einer Dekotierung in Aussicht gestellt. Wer nicht andient, wird später auf illiquiden Aktien sitzen, was nicht eben wertsteigernd wirkt. Damit wird ihnen und besonders den institutionellen Anlegern, die statutarisch nur in Kotierte investieren dürfen, die Möglichkeit genommen, Widerstand zu leisten und auf eine Nachbesserung des Angebots hinzuarbeiten. Über das weitere Vorgehen im Fall von Quadrant wird am Mittwoch, 12. August, informiert.

    . . . Golay, Hero, Unigestion

    Ähnlich erging es den Golay-Aktionären. Die Papiere des Perlen- und Schmuckhandelsunternehmens, das von der Holding Norinvest Ende 2008 mehrheitlich übernommen wurde, sind unlängst dekotiert worden. Die Genfer Beteiligungsgesellschaft besass nach Ablauf der Angebotsfrist 53,4% des Aktienkapitals, aber 73,53% der Stimmen. Norinvest setzte die Dekotierung trotz der wenig überzeugenden Quote durch, und die Titel wurden letztmals am 25. Juni gehandelt.

    Seither läuft während höchstens sechs Monaten ein ausserbörslicher Handel. Der AMG-Fonds Substanzwerte Schweiz hat seine Titel nicht angedient, weil der von Norinvest gebotene Preis als zu niedrig erachtet wurde (vgl. FuW Nr. 93 vom 22. November). Die Hoffnung auf ein aufgebessertes Barangebot hat Fondsmanager Anton Zahner noch nicht aufgegeben, schildert das Unterfangen aber als langwierig und mühsam.

    Zahner ist den Umgang mit illiquiden Anlagen gewöhnt. So hat er auch den Anteil an LO Holding auf mehr als 5% aufgestockt. Die Immobiliengesellschaft hat ein Übernahmeangebot von Mobimo. Wie im Fall Golay wird AMG auch hier nicht andienen, sondern auf eine bessere Lösung hoffen. Die Dekotierung werde oft als Druckmittel eingesetzt, um unentschlossene Aktionäre zur Abtretung ihrer Anteile zu bewegen, sagt Zahner. Etwas weiter zurück liegen die Übernahmen von Hero und Unigestion, die 2003 auf dem Tiefpunkt des Börsenzyklus von der SIX genommen wurden. Auch damals wurde die Dekotierung zügig vorangetrieben.

    In solchen Fällen ist der Publikumsaktionär ungenügend geschützt. Dieser Meinung ist auch der auf Minderheitenschutz spezialisierte Aktienrechtler Peter V. Kunz. Der Schutz erschöpft sich in der dreimonatigen Ankündigungsfrist sowie im sechsmonatigen ausserbörslichen Handel, den das Unternehmen aufrechterhalten muss. Damit seien in der Schweiz die Publikumsaktionäre eindeutig benachteiligt und es bestehe Handlungsbedarf, wie er «Finanz und Wirtschaft» erklärt.

    Erwünscht: GV-Beschluss

    Peter V. Kunz schlägt vor, im Aktienrecht zu verankern, dass die Generalversammlung die Kompetenz erhält, über eine Dekotierung zu befinden, wie das in Deutschland und Grossbritannien der Fall ist (vgl. untenstehende Texte). Den Aktionären sollte zudem eine Ausstiegsmöglichkeit zu fairen Bedingungen geboten werden, etwa mit einer im Börsengesetz vorgeschriebenen Angebotspflicht im Fall der Dekotierung. Ausserdem postuliert er analog zum Fusionsgesetz eine Prüfung, ob die Entschädigung angemessen sei.

    Doch bislang war es weder in der laufenden Aktienrechts- noch in der Börsengesetzrevision ein Thema. Er habe auf den Schwachpunkt Dekotierung hingewiesen, als im Frühsommer die Rechtskommission des Ständerats die Aktienrechtsrevision behandelte. Sein Einwand verhallte ohne Echo. Die Dekotierung sei ein «vergessenes Rechtsgebiet», bedauert Kunz.

    Das könnte sich bald ändern. Am 27. August beginnt die Sitzung der Rechtskommission des Nationalrats, an der die Aktienrechtsrevision behandelt wird. Hans Kaufmann, SVP-Nationalrat und Mitglied der Rechtskommission, ist nicht glücklich über die bisherige Entwicklung der Aktienrechtsrevision. Seiner Meinung nach lege sie zu grosses Gewicht auf die Bonusdebatte. Die ursprüngliche Absicht, die Aktionärsrechte zu stärken, gerate dabei in den Hintergrund. Die Fülle der Vorstösse im Vorfeld der Sitzung zeige, dass eine Unzufriedenheit mit der Vorlage herrsche. Kaufmann hat vor, auch die Dekotierung aufzugreifen. Er wird einen Vorstoss zu diesem Thema nachreichen.

    USA

    In den USA darf eine Publikumsgesellschaft nicht mehr als 300 registrierte Aktionäre haben, wenn sie sich dekotieren lassen und – wichtig – von den aufwendigen Reportingpflichten befreien will (meist ein Hauptgrund für den Dekotierungswunsch). Der US-Börsenplatz hat als Folge der strengen Vorschrift an Attraktivität verloren. Vor allem ausländische Unternehmen zögerten wegen der erschwerten Rückzugsmöglichkeiten, sich in New York kotieren zu lassen. Daher hat die US-Börsenaufsicht SEC vor zwei Jahren mit einer Lockerung der Regel für ausländische Unternehmen reagiert: Sie dürfen sich dekotieren lassen, falls das Handelsvolumen in den USA weniger als 5% des Volumens auf dem Hauptmarkt beträgt. CD

    Grossbritannien

    Ein Dekotierungsantrag wird in Grossbritannien an die Finanzmarktaufsicht Financial Services Authority (FSA) gestellt. Dazu braucht es noch keine Befragung der Akionäre. Regel 5.2.5 der Listing Rules der FSA setzt jedoch voraus, dass danach die Dekotierung an einer Generalversammlung von mindestens 75% befürwortet wird. Nach der Annahme durch die Generalversammlung läuft eine Frist von 20 Tagen bis zur Dekotierung. Das Unternehmen muss seine Aktionäre in einem zuvor von der FSA abgesegneten Schreiben über die Absicht und das geplante Datum des letzten Handelstages informieren. Gibt es triftige Gründe, ist eine Suspendierung des Handels möglich, bis nach 20 Tagen die Dekotierung vollzogen ist. JS, London

    Deutschland

    In Deutschland ist die Dekotierung nicht gesellschaftsrechtlich geregelt. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass Kleinaktionäre eine «angemessene Abfindung» erhalten müssen. Will ein Unternehmen sich dekotieren, muss der Vorstand einen Antrag bei den entsprechenden Börsen einreichen. Zuvor muss die Aktionärsversammlung mit einfacher Mehrheit zustimmen. Zugleich muss ein Grossaktionär den übrigen Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten. Der Entschluss kann angefochten und jahrelang blockiert werden. Meist wird ein Delisting über das Hinausdrängen der Kleinaktionäre (Squeeze-out) erreicht. Auch dieser Weg ist von rebellischen Aktionären anfechtbar. DM, Frankfurt




    Gesetzestext

    Art. 58 Abs. 1 Kotierungsreglement (KR)



    Grundsätzlich bestimmt der Emittent selbst über die Dekotierung der von ihm begebenen Effekten.



    Beantragt der Emittent die Dekotierung von Beteiligungsrechten, hat er dies in einem schriftlichen Gesuch zu begründen.



    Das Gesuch muss 20 Börsentage vor der Ankündigung der Dekotierung vom Emittenten oder einem gemäss Art. 43 KR anerkannten Vertreter, zusammen mit dem Entwurf des Dekotierungsinserats und allfälligen weiteren Unterlagen (z. B. Angebotsprospekte, Verpflichtung zum ausserbörslichen Handel, Bestätigungen von Gerichtsurteilen) eingereicht werden.



    Sind im Zeitpunkt der Dekotierung in der Regel noch mehr als 5% der Beteiligungsrechte pro Beteiligungsrechtskategorie im Publikum gestreut, ist über einen Zeitraum von längstens sechs Monaten ein ausserbörslicher Handel aufrechtzuerhalten."

  • Quadrant

    Bravo bravo bravo, Quadrant hat 40% weniger Umsatz im ersten Halbjahr 09 gemacht und ist tief in die roten Zahlen gerutscht! Hurra!


    Diese Bruchbude soll verrecken, alles A.......


    Hoffentlich verschlucken sich die Quadrant Banditen (Aquamit lässt grüssen) an den eigenen Aktien!


    Pfui, Quadrant muss man von der Landkarte tilgen!


    Scheissbude.

  • Quadrant

    Status Quo wrote:


    Die tilgen sich ja selber von der Landkarte, werden nächstens dekotiert. :lol:

  • Quadrant Debakel mit Nachspiel....

    Hallo zäme, vielleicht kriegen alle Quadrant Geschädigten bald noch ein Sackgeld hinzu:


    Die Übernahmeofferte der niederländischen Aquamit für den Lenzburger Kunststoffhersteller Quadrant muss nochmals geprüft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Sarasin Investmentfonds AG teilweise Recht gegeben.

    Am 2. Juni 2009 hatte Aquamit ein öffentliches Angebot für alle Aktien der Quadrant unterbreitet. Die Sarasin Investmentfonds AG, eine Minderheitsaktionärin der Quadrant AG, verlangte als Leiterin des Aktienfonds Saraselect ein höheres Angebot.


    Sie argumentierte damit, dass der angebotene Preis von 86 Franken pro Aktie nicht den Mindestpreisvorschriften entspreche. Die Übernahmekommission und anschliessend die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) segneten das Angebot jedoch als gesetzmässig ab.


    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Sarasin Investmentfonds AG nun teilweise gutgeheissen. Die Entscheide der Übernahmekommission und der Finma werden aufgehoben, soweit die Sarasin Investmentfonds AG selbst davon betroffen ist.


    Neuer Entscheid der Übernahmekommission verlangt


    Die Übernahmekommission wird von den Richtern in Bern verpflichtet, einen neuen Entscheid zu fällen. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr ans Bundesgericht weitergezogen werden. Wie hoch der Angebotspreis sein müsste, lässt das Gericht offen.


    Beanstandet wird die Beurteilung der Prüfstelle, auf die sich die Übernahmekommission und die Finma gestützt hatten. Unzulässig sei insbesondere die von der Prüfstelle angestellte «gesamthafte Betrachtungsweise». Die wesentlichen Leistungen und Gegenleistungen müssten stattdessen je einzeln festgestellt und bewertet werden.


    Ihre Beurteilung habe die Prüfstelle sodann entsprechend zu begründen. Aquamit gehört je hälftig Mitsubishi Plastics und den vier Gründern des Lenzburger Unternehmens für Spezialkunststoffe.


    Urteil B-5272/2009 vom 30.11.2010