3S SWISS SOLAR SYSTEMS AG
Naja, wie umgeht man die Verwässerung! Wer Aktien in diesem Zeitpunkt im Depot hat, kann beim Bezug von neuen Aktien mitspielen. Dieses Instrument werden Sie wohl anwenden. Um Aktionäre nicht zu verägern, gewährt man den Alt-Aktionären ein Bezugsrecht von neuen Aktien.
Ich denke schon, dass man das Bezugsrecht sehr lukrativ für die Alt-Aktionäre ansetzen würde. Bei der letzten Kapitalerhöhung mit einem Bezugsrecht von CHF 18.50/Aktie war wohl sehr fahrlässig. Die Aktie tauchte ja etwas später weit unter CHF 18.50. So etwas dürfte nicht mehr passieren.
Als Vorbild sollen Sie die Firma Von Roll anschauen.